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Sächsische Amts-, Anzeige- und Unteehaltungsblatt für Schändern, Sebnitz und Hohnstein. Durch alle Postanstaltcn zu beziehen. Pränmilcratiouöprcis vierteljährlich 10 Ngr. -M2 !Vk. 21. /rcitag, r>cn 2t. Mai 1858. Verord n u u g, die Anberaumung eines Präclnfivtermins für die Gültigkeit der älter» ans Grund der Gesetze vom 16. April 1840, 9. September 1843, 18. Juni 1846 und 23. November 1848 emittirten Cafsen- brllctS betr.; vom 6. Mai 1858. In weiterer Ausführung der Vorschriften §. 13 dcS Gesetzes vom 6. September 1855 (Seite 527 dcö Gesetz- und Verord nungsblattes vom Jahre 1855) wird, wegen gänzlicher Einziehung und Vernichtung der altern auf Grund der Gesetze vom 16. Avril 1840, 9. September 1843, 18. Juni 1846 und 23. November 1848 emittirten CassenbilletS, für deren Umtausch gegen neue Cassenbillctü von der Creation vom Jahre 1855 durch die Verordnung vom 26. Januar 1857 (Seite 25 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1857) bereits eine 12monatliche mit dem 30. Juni gegenwärtigen Jahreö zu Ende gehende Frist nachgelassen worden, hiermit Folgendes verordnet: §. 1. Der Umtausch der vorgcdachtcn ältcrn, sämmtlich nach den Bestimmungen dcö Gesetzes vom 16. April 1840 crc- irtcn CassenbilletS, bei der Finanzhauptcassc in Dresden und bei dem Hauptstcucramtc in Leipzig, bleibt nach Ablauf jener 12mountlichen Frist, lediglich noch bis mit dem 30. September 1858 Nachmittags 5 Nhr gestattet. Von diesem Zeitpunkte ab sind alle bis dahin nicht umgetauschtcn derartigen CassenbilletS als gänzlich wcrthlos zu betrachten und cs kann weder eine nachträgliche Umtauschung derselben, noch die Berufung auf die Nechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dagegen stattsindcn. §. 2. Die Herausgeber der in §. 21 dcö Gesetzes vom 14. März 1851 bezeichneten Zeitschriften haben die gegenwärtige Verordnung auch durch ihre Blätter zu veröffentlichen. Dresden, am 6. Mai 1858. F l n a tt z - M l n i st e r i u m. Behr. Geudcr. Die deutsch-dänische Frage. Wie die neuesten frankfurter Blätter melden, wäre endlich in der Sitzung vom 29. April der Bundeoversammlung die Vorlage des Ausschußbcrichts über die dänische Erklärung er folgt, nachdem der Ausschuß dieselbe durch Aufnahme deö han noverschen Separatgutachtens und Antrags in den bereits fer tigen Bericht der Mehrheit zum förmliche» Abschluß gebracht hätte. Der AuSschußbericht zerfiele somit in zwei Theile, den der Mehrheit und den der Minderheit (Hannover). Die Bun desversammlung, wird weiter berichtet, beschloß die Einholung der Instructionen und rückte den Termin der Abstimmung auf drei Wochen" hinaus. Inzwischen mehren fick die Anzeichen, daß die schleswig- holsteinische Angelegenheit auch außerhalb dcS deutschen Bundes vielleicht bald ein Gegenstand von Erörterungen werden wird. Vor die nächstens tagende pariser Conferenz gehört die selbe natürlich unter keiner Bedingung, auch dann nicht, wenn sic selbst, nach dem Eingeständnisse der deutschen Großmächte einen europäischen Charakter angenommen hätte, was jetzt, wie Jedermann weiß, nicht der Fall ist. Vor die pariser Conferenz gehören nur diejenigen Fragen, deren Erledigung zum vollstän digen Abschluß des FriebenSwerkes vom vorletzten Jahre noth- wendig sind. Die deutschen Großmächte werden cs sich sehr verbitten müssen, wenn man über die deutsch-dänische Angelegen heit die Repräsentanten Sardiniens und dcö Sultans nutbe- rathen lassen wollte. Sie werden diese ihre eigene Sache nicht selbst vor die Conferenz bringen, und Dänemark, das dazu ver- muthlich nicht übel Lust hätte, sei es auch nur, um sich den Freunden der Omnipotenz dieses Congresses gefällig zu zeigen, sitzt nicht in demselben. Eine Erörterung über die deutsch-däni sche Frage wäre hier also eine Aufführung deö Hamlet ohne den Hamlet. Jndeß kann man keine Großmacht verhindern, mit sich selbst oder mit andern, bei denen sie etwa ein bereites Ohr findet, zu Rache zu gehen und sich mit denselben darüber zu verständigen, von wo ab sie den Beginn des europäischen Charakters der Frage datircn, und welche gemeinschaftliche Schritte sie daun etwa thun wollen. Auf dergleichen Vorbereitungen englischer Seits scheint die jüngst von dem brittischen Untcrstaatösccrctär des Auswärtigen V auf die Anfrage eines Mitgliedes deö Unterhauses ertheilte Aus kunft hinzudeüten. Mr. Wise erkundigte sich nach dem Schick sal dcö confidentiellcn Berichts in der schlcSwig-holsteinischen Angelegenheit, mit dessen Erstattung der brittische Gcneralconsul Mr. Ward in Leipzig beauftragt worden war. Dieser wie be-