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Sonntag, den 4. Dezember 1921. Nr. 282. 74. Jahrg Vn.Or»»»»tr,ts«« «oMt«««»- «rtcdÄiU «» Ausnadm« d« Lage nach Sonn- und KeNtagen. De)v»dp««ti > monaMch Mord I.— durch die Aueirdoer stet in, Kou,; durch di« Post b«ios» oierielidhrstch > Viard li.!0. monaistch Mar» S.I0. «u»a»«a»prat»> nn «inchdtattberird »»Baum dar Isp. Äloneijril, I.SO Md., aurwdtt» 1.70 Md., «inlchlietzl. vn- t» muttüden Teil di» duld« 3«N« d - Md., -u«>LU» 7.- Md-, tmNedlmneie« di« PeMjeiieS.- Md., 7.— Md. Postichrrt-Nout» > Vai-zlg Ar. I72tS. Au»eii;«»^In,ad»« ILr di« am Nachmittag «rlchetnend«! Nummer di, vormittag, » Uhr in da, Koupia^chdst^! -eil««. Sin, Lrwdhr stir di» -lu-iohm» d«r Anzeia« am °°rg«lchri«benrn Laa« sowi« an »«stimm«« Skil« wird »Ich« e«e«d««, auch ntchi stir di, SNchliadrU d« durch Fern- sprech« aulgegedrneu Anzeia«,. — gürRücksab« m>o«la»Ä »ingeiandi« Schriststiich, iberninnni di» Schri-Iriiung dck», Drraatwortmig. — Unirrdr«chong»n d« «»schdft» d«tri«d«, d«art»den Kin, AniprUch«. Bö Aadiun-»«,up »nd Nandur, a«»en Rada», al, nich« oereinbart. -a»»,,«lchäft»kt<Nm i» Am, 0dh»th. Sch»«»«, md Schwarz»»««,. * enkhalkend die amtlichen Bekanntmachungen der Aniks- hauxtmannschaft Schwarzenberg und der Staatsbehörden in Aue und Schwarzenberg, sowie der Staats- und städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustadts!, Grünhain. Verlag von C. M. Gartner, Aue, Erzged. Femspnch»Anschlüsse: Au« 81. Lößnitz (Am! Aue) 440, Schneeberg 10, Schwarzenberg IS. Drahtanschrift: Volk-freund Slueerzgedirge. Da» im Grundbuche für Schneeberg, Blatt 1140 aus den Namen de» Kausmanns Oskar Paal Klarmann eingetragen« Grundstück soll am 8. Februar 1922, varmillag» 10 Ahr, ,» d«r Gtrichtsstell« I« Weg« der Zwangsvollslrecunng verfteigert «erden. Dos Grundstück ist nach dem Flurbuch« S,1 Ar groß und auf 77300 Mk. --Pf» gefchötzt, -» ist im Flurbuch unter Nr. 6vo Ab«. Flur, im Brandkatoster unter Nr. 308 L Abt X Angetragen, besteht aus Wohnhaus, Kofraum und Garten und liegt auf dem Wolssbrra. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffen den Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeil der Eintragung des am 13. September ISLl verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Srundbuche nicht erstchllich warm, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls dis Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserloses dem Anspruch« des Gläubiges und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung enlgegenstehendes Recht hat, mutz vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder di« «instweiliae Einstellung des Verfahrens herbeisührsn, widrigenfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Schneeberg, den 21. November 1921.Das Amtsgericht. Zn das Handelsregister ist heute eingetragen wordem 1. auf Blatt 442 die Firma Willi Schlesinger in Schneeberg und als deren Inhaber der Kaufmann Emil WM Schlesinger in Schneeberg; L au Blatt 150 das Erlöschen der Firma Gustav Spranger in Schneeberg; 8. au Blat 177 das Erlöschen der Firma Emil BSHm in Schneeberg; 4. au Blat 294, die Firma Minna Heyl in Oberfchlema betr, di, Prokura des Anto« Friedrich Ernst tzeyl ist infolge seine, Todes erloschen. Amtsgericht Schneeberg, den 28. November 1921. Bekanntmachung. Behebung Ser Wohnungsnot. Der Stadtrat Hot bisher von den ihm durch ministerielle Verordnungen gegebenen Ermächti gungen nur wenig Gebrauch gemacht, stets von der Hoffnung getragen, daß eine reger einsekcnde Bau- tätigkeit dem ersten bringenden Wohnungsmangel abhelfen würde. Inzwischen nimmt dis Wohnungs- uol immer schlimmere Formen an und «in« erfolgversprechende Bautätigkeit erscheint unsicherer denn st. Der Rat sieht sich deshalb gezwungen, nunmehr in erweitertem Maße von den ihm gegebenen Er mächtigungen Gebrauch zu machen und erhofft hierfür die einsichtsvolle und tatkräftige Unterstützung aller Beteiligten. Es soll kein Zweifel darüber gelassen werden, daß eine genaue Durchführung aller auf Grund der unten nochmals veröffentlichten Bekanntmachungen getroffenen Anordnungen erwartet werden muß. Aus die für den Zuwioerhandlungssall vorgesehenen Strafbestimmungen wird ausdrück lich hingewiesen. Schwarzenberg, am US. November 1921. ' Der Rat der Stadt. — Wohnungsamt, — Auf Grund der Ermächtigung des Ministeriums des Innern ordnen wir gemäß der Bekannt machung des Reichskanzlers über Maßnahmen gegen Wohnunsmangel vom 23. September 1918 (Reichs» gesegblatt 1143 ff.) folgende» am l. Es wirb untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Stadtrats a) Gebäud« oder Teil« von Gebäuden abzubrechen; b) Räume, die bis zum 1. Oktober 1918 zu Wohn- zwecken bestimmt oder benutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-, Lager-, Werkstät ten-, Dienst- oder Geschäftsräume zu verwenden; c) mehrere Wohnungen zu einer zu vereinigen. Der Stadttat darf die Zustimmung nur versagen, wenn das Mieteinihungsamt sich mit der Versagung ein- verstanden erklärt hat. II. a) Sobald ein« Wohnung oder Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst-., Ge schäftsräume oder sonstige Räume unbenutzt sind, hat der Verfügungsberechtigte unverzüglich dem hie sigen Meldeamt (Stadthaus II) Anzeige zu erstatten, b) Der Verfügungsberechtigte hat dem Beauftrag- ten de» Stadttats über die unbenutzten Wohnungen und Räume sowie über deren Vermietung Auskunft zu erteilen und ihm die Besichtigung zu gestatten. Al» unbenutzt aelten Wohnungen und Räum« der be zeichneten Art, wenn sie völlig leerstehen, oder nur zur Aufbewahrung von Sachen dienen, sofern dem Verfügungsberechtigten «ine andere Aufbewahrung ohne Härte zugemutet werden kann oder wenn der Verfügungsberechtigte seinen Wohnsitz dauernd oder zeitweilig in das feindliche Ausland verlegt hat. lll. Nach der obigen Bekanntmachung des Reichskanzlers wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft: 1) wer den unter I a erlassenen Verboten zuwiderhandelt, 2) wer den unter II erlassenen An ordnungen zuwider vorsätzlich eine Anzeige oder eine Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder wissentlich unrichtig« oder unvollständig« Angaben macht oder eine Besichtigung nicht gestattet. L. Auf Ermächtigung des Ministeriums des Innern — Verordnung vom 11. Juni 1919 nach 8 9 der Bekanntmachung de« Reichskanzler» vom 23. September 1918 Über Maßnahmen gegen Wohnungs- mangel — ordnen wir an: Wohnungen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Mieteinigungsamtes vermietet werden. Ohne solche Erlaubnis abgeschlossene Mietverträge sind nichtig. Die freiwerdenden und sonst unbenutzten, al» Geschäftsräume oder zum Einstellen von Möbeln benutzten Raume nehmen «vir für die Stadt in Anspruch und werden sie gegen ein vom Mieteinigungeamt fcftzusegendes Entgelt vermieten. Diese Anordnung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1918 mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. O. Da» Ministerium de» Innern hat uns durch Verordnung vom 12. September und 2. Oktober 1919 — LWA 1288 — zu folgenden Maßnahmen ermächtigt: 1. Der Stadtrat ist berechtigt, dem Ver fügungsberechtigten einer benutzten Wohnung, die der Behörde im Verhältnisse zur Zahl der Bewohner und zu der am Orte herrschenden Wohnungsnot nicht genügend ausgenützt erscheint, für solche entbehr- lichen Teile der Wohnung, die ohne erhebliche bauliche Aenderungen zur Verwendung als selbständige Wohnungen abgettennt werden können, einen Wohnungssuchenden zu bezeichnen, mit denk er einen Miet- vertag abzuschließen hat. Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, so setzt auf Ansuchen dos Stadtrates da» Mieteinigungsamt, falls für den Derfügunasberechigten kein unverhältnismäßiger Nachteil zu be- sorgen ist, einen Mietvertrag fest. Das Mieteimgungsamt kann dabei anordnen, daß die Gemeinde an Stelle des Wohnungssuchenden als Mieter gilt und berechtigt ist, die Mieträum: dem Wohnungssuchen den weiter zu vermieten. 2. Auf Anfordern de» Stadtrates hat der Verfügungsberechtigte der Gemeinde Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst- oder sonstige Räume, die im Verhältnis zur Größe de» Betriebes nicht genügend ausgenützt erscheinen, zur Herrichtung von Wohnräumen gegen Vergütung zu über lassen. Das Einigungsamt bestimmt die Höhe der Vergütung uns die Zahlungsbedingungen, wenn eine Einigung hierüber nicht zustande kommt. Die Gemeinde ist berechtigt, den Gebrauch der hergerichteten Räume einem Dritten zu überlassen, insbesondere zu vermieten. Für die Rllckgewährung gelten die »estimmuimen in 8 5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. Septem ber 1918 (RGBl. E. 1143.) Ist der Verfügungsberechtigte selbst nur Mieter der in Anspruch genomme nen Räume, so wird di« Erlaubnis seine« Vermieter» gegebenenfalls durch die Festsetzung des Miet- »inigungsamtes ersetzt. 8. Der Verfügungsberechtigt« aller in Drtracht kommenden Raunte hat dem Be auftragten de» Stadttats über diese 8 öume ur-d die Art ihrer Benutzung Auskunft zu erteilen, und die Besichtigung zu gestatten. Wer die erforderte Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, oder wis sentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder eine Besichtigung nicht gestattet, wird gemäß i 19 Ziffer 2 der Dekanntmachunguber Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918 »tt Geldstraf« bi» zu eintausend Mark bestraft. SeKrHHNH'rSNlHoH'«» A»an»2.I«»vu« für da« «chneidrrhaudwker („sschl. Ker Sameufchnoidariuueu). Von einer Anzahl von Schneidern ist beantragt worden, anzuordnen; daß innerhalb des Be- tsr» de» Amtsgericht» Schwarzenberg sämtliche Gewerbetreibende, welche da« Dchueiderhandwerk Men — ausschließlich der Damenschneiderinnen — der neu zu errichtenden Zwangs-Innung, di« ihren vH in Schwarzenberg haben soll, ang«hör«n müssen. Don der Kreilhauptmannschaft Zwick« mit der kommissarischen Derber«!tung ihrer Entschlie ss "kauftragt, mach« ich hierdurch bekannt, daß die Aiußerungen für oder gegen die Errichtung die- owangs-Jnnung sthetftlich oder mündlich in der Zett ! vom 5. di« 19. Dezember 1991 bet mtr abzugeben sind. Dt» Abgabe der mündlichen Erklärung kann während de» angegebenen Zeit raumes werktäglich 8 Uhr vormittag» bi« 1 Uhr nachmittag» im Stadthaus N — Zimmer Nr. 8 — erfolge». Ich fordere hiermit alle Handwerker, welch» im Bezirke de» Amtsgerichts Schwarzenberg da» Schneiderhandwerk selbständig betreiben, zur Abgab« ihrer Aeußerungen mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärend« der Errichtung der Zwangr-Innung zustimmt oder nicht, gültig sind, tmd daß nach Ablauf de» obigen Zeitpunkte» «ingehend« Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Hierbei wird noch ausdrücklich daraus hingewiefen, baß b«t Entscheidung der Frag«, ob di« Mehrheit der Beteiligten zustimmt, nur die innerhalb des obigen Zeiträume» bei mir eingehenden Aeußerungen für oder gegen die Errichtung der Zwangs-Innung gezählt werden, daß folglich die für Errichtung der Zwangsinnnng bereits abgegebenen Erklärungen für die gegenwärtige Abstimmung nicht in Betracht kommen und vom Erlaß der Zwangsverfügung auch dann abzusehen ist, wenn auf die vor liegende Bekanntmachung innerhalb der gestellten Frist Aeußerungen Beteiligter überhaupt nicht ein» gehen sollten. Schwarzenberg, am 28. November 1921. De» Kommissar« Freiherr von Ble-enfeld, Ratsafleffo». Schwarzenberg. SlSdiische Gewerbesteuer. Zum Zwecke der Veranlagung zur städtischen Gewerbesteuer aus da» Struerjahr 1929-21 werden gegenwärtig den in Frage kommenden Steuerpflichtigen Vordruck« zur Steuererklärung zugestellt. Die Ausfüllung der Erklärung hat sorgfältig zu erfolgen. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind auch Unternehmer verpflichtet, denen ein Vordruck nicht zugeht. Steuerpflicht besteht auch, wenn da» Unter nehmen im Laufe des Steueriahres erst begonnen oder bereits wieder eingestellt worden ist. Die ord nungsgemäß ausgefüllten und unterschriftlich vollzogenen Erklärungen sind binnen einer Woche nach erfolgter Zustellung des Vordrucks durch Personen, die imstande sind, über etwaige Zweifel Auskunft zu geben, im Städtischen Steueramte — Stadthaus II, Zimmer 8 — wieder abzugeben. Dort werden auch weitere Auskünfte erteilt und auf Verlangen Vordrucke zu Steuererklärungen verabfolgt. Bel nicht rechtzeitiger Abgabe der Erklärung kann ein Zuschlag bis zu 19 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Unrichtige oder unvollständige Angabe» werde» mit eine» Geldstrafe gt» ahudet, die das vier» bis zehnfache der hinterzogene» Steuer beträgt. Schwarzenberg, am 1. Dezember 1921. Der Rat der Stadt. — Steueramt. —> Grünhain. Sladloerordnelenwahl belr. Für die am Sonntag, den 11. Dezember 1921, von vormittags 10 bis nachmittag» 8 Uhr statt» findende Stadtverordnetenneuwahl sind folgende Stimmbezirke gebildet worden: , 1. Stimmbezirk. Hau» Nr. 2 bis 100. ' Wahlvorsteher: Bürgermeister Potscher; Stellvertreter: E'adtrat Starke; Wahllokal; Ratskeller. L. Stimmbezirk. Haus Nr. 191 bis 190, D23, B27, Stadtsieüelung und Stadtteil Fürstenberg. Wahlvorsteher: Etadttat Wickidal; Stellvertreter: Etadtrat Hahn; Wahllokal: Neu« Schule. Es sind folgende Wahlvorschläge eingcgangen, vom Wahlausschuß zugelassen und l» der Reihenfolge ihrer Einreichung, wie folgt festgesetzt worden: 1. Wahlvorschlag Wickidal (Sozialdemokratisch« Partei). 1. Wickidal, Max, Verwalter, Genesungsheim. 2. Ficker, Mar, Konsumvereins-Filialleiter, Haus Nr. 138. 3. Britze, Friedrich, Lagerhalter, Haus Nr. 28 K. 4. Eckert, Georg, Porzeuanmaler, Haus Nr. 187. 8. Poller, Max, Geschäftsführer der Allgem. Ortskrankenkass», Haus Nr. 128. 6. Süß, Bruno, Lackierer, Haus Nr. 42 L. 7. Friedel, Max, Schlosser, Haus Nr. 128 D. 8. Grießbach, Paul, Klempner, Hau» Nr. 28. 9. Voigt, Paul, Klempnermeister, Haus Nr. 147 R. 10. Neubert, Walter, Klempner, Haus Nr. 148 T. 11. Hofm-.uin, Robert, Handelsmann, Hau» Nr. 147 E. 12. Serlitzky, Edmund, Stanzer, Hau» Nr. 18. 13. Walther, Ernst, Stanzer, Haus Nr. 28 F. 14. Lange, Max, Drückermeister, Hau» Nr. 124 E. 2. Wnhlvorschlag Schwarz (Bürgerverein). 1. Schwarz, Max, Sägswerksbesitzer, Haus Nr. 140. 2. Leistner, Max, Blcchwarensabrikant, Haus Nr. 28 E. 3. Reinwnrdt, Paul, Fleischer, Hau» Nr. 128. 4. Palitzsch, Alfred, Drauereibesitzer, Hau» Nr. 28 B. 8. Friede, Otto, Postverwalter, Haus Nr. 189 L. 6. Kunstmann, Max, Klempner, Hau» Nr. 170. 7. Schumann, Emil, Detriebsbeamter, Hau» Nr. 148 S- 8. Viehweger, Hermann, Landwirt, Haus Nr. 84. 9. Frank, Martin, Fabrikdircktor, Haus Nr. 112 I. 10. Fröhlich, Emil, Blcchwarcnfabrikant, Haus Nr. 82. 11. Dressel, Kurr, Kaufmann, Haus Nr. 130. 12. Hennig, Ernst, Klempnereibesitzer, Haus Nr. 28. 3. Wahlvorschlag Ficker H (Angestellten» und Bramteuverelnigung.) 1. Ficke: II, Paul, Kontorist, Hau» Nr. 28 D. 2. Knöfler, Bruno, Lehrer, Haus Nr. 101E. 3. Leicht, Emil, Postschaffner, Haus Nr. 28 G. 4. Ruscher, Hermann, Obermaler, Haus Nr. 148 U. 5. Straube, Olga, Lehrerin, Haus Nr. 117 B. 6. Scheithauer, Guido, Oberpfleger, Haus Nr. 141. 7. Maucksch, Karl, Ratssekretär, Haus Nr; 7. 8. Schreier, Bruno, Meister, Hau» Nr. 148 B. 9. Meyer, Rudolf, Packmeister, Hau - Nr. 120 B. 10. Gräßler, Bruno, Handlungsgehilfe, Haus Nr. 188. 4. Wahlvorschlag Flemming (Kommunistische Partti). 1. Flemming, Max, Maler, Hau» Nr. 1K9. 2. Daran, Erich, Monteur, Haus Nr. 28 B. 8. Richter, Paul, Schlosser, Hau» Nr. 108 B. 4. Kunstmann, Richard, Klempner, Hau» Nr. 79. 8. Viehweger, Bernhard, Planierer, Haus Nr. 147 L. 8. W«igel, Ernst, Maurer, Hau» Nr. 147 I. 7. Viehweger, Max, Schmied, Hau» Rr. VOB. 8. Groß, Paul, Schlosser, Haus Rr. 24. Die Wahlvorschläge Wickidal und Flemming sind miteinander verbunden. Di« Stimmz«kttt müffm von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein; st« sollen 9 zu 18 Zenttmettr groß sein. Sie sollen die genaue Bezeichnung d«» Wahlvorschlage» und mindesten» dt» aL «rster bi» dritter Still« b«zrichn«tta B»«erb«r enthalten. Im Wahlraum dürfen Stimmzettel w«dG aufgelegt noch verteilt werd«». Dio Feststellung de« Wahlergebniss»» durch de» Wahlausschuß findk Montag, de« 12. Dezember 1S21, nachmittags >4« Uhr im Jugendheim statt. DI« Verhandlung Ist kHentlich. SrKuhat», d« 1. D^emb« 19». V«, Wahlloumtiss«, WSO»