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79 Kirchen-Nachrichten. parochie Schandau. Morgen findet reine Communion statt. Sonntag früh z/,9 Uhr Beichte und noch der Predigt Abendmahl. Geboren; Dem ans. Bürger u. Tischlermeister Karl Wilhelm Hercber eine T. — Dem Häusl, u. Tagcarbeiter Karl Gottlieb Loose in Schmilka eine tobtgeb. T. — Dem Einw. u. Steinbrecher Johann Gottlob Hering in Poüelwip ein anstcrehel. S. — Dem Hänölcr n. Steinbrecher Karl Friedrich August Richter in Schmilka ei» S. Gestorben: Johann Wilhelm Haaser, Bäckergeselle, 20 Jahre alt. Parochie Ucinhardodors. Geboren: Dem Schiffmann n. Einw. Friedrich Wilh. Richter in Neinhardödorf ein S. — Dem Mühlenpachter Mstr. Ang. Eduard Vetter in Schöna ein S. — Dem Bretschneider u. Einw. Karl Trang. Wolf in Krippen ein S. — Außerdem eine unehcl. T. in Nemhards- dorf. Gestorben: DcS Karl Trangott Wolf, Bretschneiders u. Einw. in Krippen, noch ungctauftcr Sohn, 1. K., 2 T. alt, an Schwäche. Edictal-Ladung. Von dem unterzeichneten Gcrichtsamte ist zu dem Ver mögen 1) der Fabrikanten Ernst Wilhelm und Karl Friedrich, Ge brüder Sturm, 2) des Webermeisters Karl August Vollmann, I) des GctreidehändlcrS Willkomm Traugott Huste und 4) der Hausbesitzerin Johanne Christiane verchel. Pech geb. Fritzsche allerseits zu Sebnitz, auf geschehene Jnsolvenzanzeige der genannten Personen der Concursproceß zu eröffnen gewesen. ES werden dabcr alle bekannten und unbekannten Gläubiger der vorgenannten Gcmcinschuldncr, sowie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Nechtögrunde Ansprüche an dieselben zu haben glauben, hiermit vorgcladen, zu dein beziehentlich der acl Nr. 1. und 2. angegebenen Concurse auf den 26. Juli dieses Jahres und bezüglich der uck Nr. 3. und 4. bemerkten auf den 27. Juli dieses Jahres anberaumtcn Liquitationslermine persönlich oder durch gehörig lcgitimirtc Bevollmächtigte bei Vermeidung des Ausschlusses von den gegenwärtigen Schuldenwescn und bei Verlust der ihnen et wa zustehcndcn Nechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vo rigen Stand an hiesiger Gerichtsamtostelle zu'erscheinen, ihre Förderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit den bestellten ConcurSvertrctern und nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen und den 8. September dieses Jahres der Jnrotulation der Acten, sowie reck 1. und 2. den 20. September dieses Jahres und nü 3. und 4. den 21. September dieses JahrcS der Publikation eines hinsichtlich der Außengebliebencn Mittags 12 Uhr für eröffnet zu' erachtenden Präklusivbescheids, gewärtig zu sein, hicrnächst aber ack Nr. 1. und 2. den 1. Octvber dieses Jahres und aä Nr. 3. und 4. den 2. Oktober dieses Jahres fcrncrweit legal an hiesiger Königl. Gcrichtsamtsftclle zu er scheinen, die Güte zu Pflegen und womöglich einen Vergleich abzuschließen, wobei diejenigen, welche sich über die gethancn Vcrglcichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklären, für ein willigend in die Beschlusse der Mehrzahl der Gläubiger werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kom men sollte, sich endlich uä Nr. 1. und 2. den 15. November dieses Jahres und ack Nr. 3. und 4. den 16. November dieses Jahres der Publikation eines beim Außenbleiben der Partheien Mittags 12 Uhr für publicirt zu erachtenden Locationsbescheids zu ge wärtigen. Auswärtige haben zur Empfangnahme künftiger Ladungen bei 5 Thlr. —- —- Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Ort zu bestellen. Königl. Gerichtsamt Sebnitz, am 26. Februar 1858. von Petrikowsky. Bekanntmachung. Wiewohl wir durch Bekanntmachung vom 10. vor. Mon. die getroffene Anordnung, wonach bei 15 Ngr. Strafe für jeden Contravcntionsfall jeder Haus- und Grundstücksbesitzer, Pachter oder Administrator vor dem Grundstücke bei vorhandener Eis glätte mit Sand oder Asche gehörig zu bestreuen oder be streuen zu lassen hat, auf das Nachdrücklichste eingeschärft hatten, war doch diese Vorschrift in den letzten Tagen, wo in Folge cingctretcncr Eisglätte, welche sich bei dem Thaucn in den Mit tagsstunden jeden Abend erneuerte, dem Passanten bei fast jedem Schritte Gefahr drohte, von nur Wenigen beobachtet worden. Es werden daher die Contravcnientcn zur Bestrafung ge zogen und für heute die Herstellung aus dem Erlöse der Straf gelder bewirkt. Indem die eingangserwähnte Vorschrift hierdurch noch mals mit dem Bemerken eingcschärft wird, daß jeder Contra- vcntionöfall unnachsichtlich bestraft werden wird, machen wir zugleich darauf aufmerksam, daß die Contravcnienten nicht nur in die geordnete Strafe verfallen, sondern auch unzweifel haft eventuell die Folgen des durch ihre Vernachlässigung und Unbedachtsamkeit entstandenen Schadens zu tragen haben und daß nach Art. 175 des Strafgesetzbuches die Strafe für Körper verletzungen aus Unbedachtsamkeit bis auf Gefängniß oder Ar beitshaus von einem Jahre, bei leichteren bis auf Geldbuße von 300 Thlrn. oder Gefängniß bis 3 Monate anstcigt, sowie daß nach Art. 165 Tövtung aus Unbedachtsamkeit mit Gefängniß von 1 Monate bis zu 2 Jahren oder Arbeitshaus bis zu 4- Jahrcn zu bestrafen ist. Schandau, am 1. März 1858. Der Stadtrath daselbst. Hartung. Gewichts- L5 Preisbestimmungen für Bäckerwaaren in der Stadt Schandau, giltig vom 6. bis mit 12. März 1858. Schandau, den 4. März 1858. Der Stadtrath daselbst. Name dcö Bäckers. Semmel kürI2M. sott wiege» Semmel fiir^Pfg. wiege» Ein Dreicr- brod soll wiegen Reines Noggcn- brod das s Pfd. kür Schwarz- brod das Pfund für ^Loth. Qu. Loth.sQu. Loth. Qu. Pfennige. s Pfennige, Arnhold 20 — 10 — 7 —. 7 Fritzsche 20 — 10 — 7 — 7 6'/, Gräfe 20 >— 10 — 7 — 7 Grahl 20 — 10 — 7 — 7 — Michel 20 — 10 — 7 — 7 — Oertel 20 — i 10 —— 7 — 7 — Sachse 20 — 10 — 7 — 7 — Täubrich 20 »»- - 10 — 7 — 7 — Veit 20 — 10 — 7 — 6'/., — Wcydig 20 — 10 — 7 — 7 — Zimmer 20 — 10 — 7 — 7 — Dünnebier — 7 —