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Sächsische Amts-, Anzeige- und Nntechnltungsblntt für Schandau, Sebnitz und Hohnstein. LDk" Durch alle Postanstalteu zu beziehe». Pränmncratioiiöprciö vierteljährlich JO Ngr. »II. 1v. Freitag, den 5. März 1858. Wochenschau. - Sachsen. Dresden. (Vom Landtage.) In der Sitz ung der ersten Kammer vom 22. Febr. trat man den Be schlüssen der zweiten Kammer hinsichtlich des Gesetzentwurfs, die Einführung eines allgemeinen Landcsgewichts und einige Be stimmungen über das Maas- und Gewichtswcsen betreffend, bei, obne daß sich eine besondere Debatte erhob. Die Ausführungs- Verordnung zu diesem Gesetz wurde gleichfalls genehmigt. — Am nämlichen Tage erschien auch der Bericht der ersten Depu tation der zweiten Kammer über den Gesctzeiuwurf, daS Jagd- recht auf fremdem Grund und Boden betreffend. Die Deputa tion ist zu der Ansicht gelangt, daß der von der Negierung vorgelegte Entwurf in der Hauptsache nicht zurückzuweesen sei und räth, trotz mehrfacher principiellcr Bedenken, der Kammer an, ü» Interesse der wünschcnswerthcn endlichen Erledigung dieser Angelegenheit auf die in der Gesetzvorlage vorgcschlagcne Restitution des Jagdrechtö, welches für ablösbar,erklärt wird, an die Altberechtigten cinzugehen. — Die Bcrathung des Be richts über das Decrct, die Schlachtstcucr und die Uebergangs- abgabcn von zollvercinsländischem Fleischwerk betreffend (den Inhalt desselben haben wir unsern Lesern bereits in Nr. 8 d. Bl. mitgethcilt), so räth die Deputation der Kammer die An nahme des Tarifs und des Gesetzes an, und beantragt nur in so weit eine Abänderung, als diejenigen Kälber als steuerfrei angesehen werden, welche, im ausgeschlachtetcn Zustande nicht über 100 Zollpfund (im Entwurf sind nur 80 angenommen) wiegen. Spann- und Saugferkcl sind bis zu 20 Pfv. steuer frei. Nach längerer Debatte wurde das Decret nebst dem Ta rif angenommen. — Am 26. und 27. Febr. beriech die erste Kammer den Entwurf zu einem Postgesetz. Die bisher giltigc Postordnung vom Jahre 1713, sowie die seitdem erlassenen ein zelnen Verordnungen über einzelne Punkte des Postwesen haben sich bei den fetzt gänzlich veränderten Vcrkehrsvcrhältnisscn alö unzureichend erwiesen. Eine der hauptsächlichsten Veränderun gen in dem neuen Entwurf besteht in der Aufhebung des Post- zwanges für Packele unter 20 Pfd., indem das Postregal und der Hostzwang sich künftig nur noch auf die Bricfbeförderung lind auf den Privattransport-Untcrnehmungen mit Ausnahme der Eisenbahn- und Dampfschifffahrts-Unternehmungen untersagten Wechsel der Transportmittel beim Personen- und Sachentrans port erstrecken soll. Die Deputation hat sich mit den Haupt- bestimmungcn des Gesetzentwurfs einverstanden erklärt und nur einige minder wesentliche Abänderungen beantragt. Die Kam mer hat in beiden Sitzungen die 1—24 des Gesetzentwurfs mit den von der Deputation vorgeschlagcncn Abänderungen ge nehmigt. — Die kön. Obcrpvstdircction macht bekannt, daß vom 15. März d. I. ab die Personen- und Packercipost von Dresden nach Cottbus, zu welcher Reisende nach dem Eintreffen des letzten täglichen Personenzugcö aus Leipzig bei der Bahnhofs-Post- erpedition zu Neustadt-Dresden eingeschrieben werden können, von der genamucn BahnhosScrpcdition um 11 Uhr Abends, von dem Hvfpostamtc zu Dresden aber schon 10 Uhr 30 Minuten Abends abgcfertigt wird. — Die kön. sächsischen StaatSeisenbahnen haben im Monat Januar d. I. eine Gesammteinnahme von 235,065 Thlr. er geben. Davon kommen: auf die sächsisch-baicrschc Bahn 102,436 Thlr.; auf die.sächsisch-schlesische 61,104 Thlr.; auf die sächsisch böhmische 40,597 Thlr.; auf die chcmnitz-ricsaer 30,927 Tblr. Pirna. (Gerichtsverhandlung.) In der am 23. Febr. stattgcfundcncn Hauptverbandlung stand der vormalige Förster auf Licbstädtcr Revier, Ernst Oswald Kaplan, vor den Schran ken dcS Gerichts. Schon früher war derselbe wegen Ungehö rigkeiten aus dem Staatsdienste entlassen, auch einmal wegen Diebstahls mit 14tägigcr Gefängnißstrafe belegt worden. Vom 1. April bis 27. November v. I. als Förster der Liebstadter Nittergutsverwaltung, ohne eidlich in Pflicht genommen worden zu sein, eingestellt, war ihm unter Andcrm auch das Lichten der Grenzen übertragen gewesen. Diesen Auftrag hatte er dazu be nutzt, trotz des Verbotes nicht nur Hölzer, die auf der Grenze, sondern auch solche, die in der Nähe derselben gestanden, eigen mächtig zu verkaufen und das Geld in seinen Nutzen zu ver wenden, sowie er auch, obwohl er nie zum Verkauf von Höl zern, ohne besondere Erlaubniß Seiten des Gutsherrn ermäch tigt gewesen, dennoch Holz verkauft und das dafür gelöste Geld für sich behalten hatte. Die Summe des in 17 einzelnen Posten auf unrechtmäßige Weise eingenommenen Geldes betrug über 90 Thlr., die höchste der einzelnen Posten 17 Thlr. Er war dieser Vergehen halber seines Dienstes entlassen und wegen Un terschlagung zur Untersuchung gezogen worden. Das Urtheil deö Gerichtshofes lautete auf 1 Jahr 6 Monate Arbeitshaus. — Am 2. d. M. trafen Mittags in hiesiger Bahnhofs- rcstauration 7 Herren aus Dresden (cs sollen Engländer ge wesen sein) ein, welche die Reise von dort bis hierher auf dem Eise per Schlittschuhe gemacht hatten. Nach geschehener Nestau ration traten sämmtlichc Herren auf dieselbe Weise ihre Rück reise nach Dresden an. Freiberg. Das „Dr. I." schreibt untcrm 24. Febr.: „Trotz der traurigen Beispiele, trotz der Mahnungen durch Polizei und Presse, Kinder, namentlich bei stark geheizten Oefcn, nicht in Wohnstuben einzuschließcn und allein zu lassen, hört oder liest man doch ununterbrochen von Fällen, daß Kinder durch Feuer oder Dampf einen jammervollen Tod gefunden haben. Leider kam gestern Abend auch in unserer Stadt das einzige 3 Jahr alte Kind von Bergmannsältern dadurch um, daß die Mutter, im benachbarten Schulgebäude mit Waschen beschäftigt, während der Vater noch auf der Grube sich befindet, ihr Kind in der etwas stark geheizten Stube einschlicßi; der heimkchrcndc Vater findet sein Kind als Leiche, nicht sowohl in Folge von Brandwunden, .sondern des Qualmes, den das bereits glim mende Bett des Kindes erzeugt hatte. Mit welchem Schmerze