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Papier-Zeitung A- VACHRLATT 13 26 52 104 20 30 40 50 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (Ila-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. fllr Papier- und Schreibwaaren - Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchh sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäftgf> -A4* Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken hs Erscheint jeden Sonntag u: Ponnersta: Bei der Post bestellt u.,d ab- genommen oder dure handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmanns Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag)- Nr 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin. Herausgegeben von CARL HOFMANN, v9 Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papier Berlin w., Potsdamer Strasse 134. riken. Nr. 29. Berlin, Donnerstag, 9. April 1896 XXI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 41 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 852 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M. ab hier geliefert. Die 41. Lieferung wurde mit Nr. 26 versandt. Gebrauchsmusterschutz. Ich bitte in einer allgemeines Interesse bietenden Angelegenheit um Ihre Ansicht in der »Papier-Zeitung«. Der beigehende Kartenbrief mit Ansichten aus Nürnberg ist laut aufgedrucktem Vermerk geschützt durch die deutschen R. G. M. Nrn. 32620 und 32622. Die Ansprüche lauten folgendermaassen: Nr. 32 620: » Umschlag mit perforirtem Rand und einem Landschafts bild usw., auf einer inneren Seite desselben O. Zieher’s Kunstverlags anstalt, München. 29. 10. 94.« Nr. 32622: »Durch einen Umschlag mit perforirtem Rand ver schliessbare Karte mit Bild usw. O. Zieher’s Kunstverlagsanstalt, München. 29. 10. 94.« Es ist hier ein Schutz verlangt auf einen perforirten Karten brief in Verbindung mit einem innen eingedruckten Bild, welchen meiner Ansicht nach das Gebrauchsmustergesetz nicht gewähren kann. Die perforirten Kartenbriefe sind seit Jahren im Gebrauch, also nicht mehr schutzfähig. Das Landschaftsbild stellt sich als eine künstlerische Ausstattung des Kartenbriefes dar und wäre meiner Ansicht nach nur als Geschmacksmuster zu schützen, da das Gebrauchsmustergesetz nur von mechanischen Vorrichtungen handelt. Es wäre mir leicht, die Löschung dieses Musters zu erwirken, weil ich schon vor vielen Jahren und lange vor 1894 ähnliche perforirte Briefe mit Ansichten gemacht habe. Ich möchte aber, nachdem in der letzten Zeit derartige Eintragungen in grosser Anzahl und meiner Ansicht nach widerrechtlich erfolgt sind, ein sachverständiges Urtheil darüber haben, ob im Prinzip eine derartige Eintragung als Gebrauchs muster überhaupt im Sinne des Gesetzes möglich ist. Nach § 2 des Gesetzes über Gebrauchsmuster hat das Patent amt weder die Pflicht noch das Recht, angemeldete Gebrauchs muster auf Neuheit zu prüfen und muss den Gebrauchsmuster schutz ertheilen, sobald die Anmeldung in gehöriger Form geschehen und die Gebühr von 15 M. entrichtet ist. Die Anfechtung kann nur durch Privatklage erfolgen, für welche in der Regel das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten zuständig ist Letzte Instanz ist das Reichsgericht. Das Patent amt hat mit den Klagen gegen die Giltigkeit von Gebrauchs mustern nichts zu thun Inhalt. Gebrauchsmusterschutz . . . 925 Sofortige Entlassung .... 925 Papierbildung 926 Provision von Geschäftsreisend. 926 Namens-Missbrauch? .... 926 Vorsicht bei Kanalarbeiten . 926 Verunreinigung der Flussläufe 927 Strohpapier in Amerika . . 927 Pappen-Fabrikation .... 927 Aktiengesellschaften in England 928 In Gegenrechnung 928 Ausfuhrzoll auf kanadisch. Holz 928 Probenschau 929 Licht und Farbe Drucke feucht! Inschrift am Parthenon . . . Londoner Kalender u. Tanzkart. Tiegeldruckpressen aller Art Eingänge Kleine Mittheilungen . . . . Büchertisch Deutsche Erfindungen . . . Reklamation, i. Handelsverkehr Waarenzeichen Amerikanische Erfindungen- . Briefkasten Eine Beilage von der Aktiengesellschaft der Maschinenfabriken von Escher, Wyss & Cie., Zürich. 930 931 931 931 932 932 932 932 936 946 950 952 954 Wer zu befürchten hat, dass er auf Grund eines zu Unrecht eingetragenen Gebrauchsmusters in seinem Geschäftsbetrieb be lästigt wird, sollte auf Löschung desselben klagen, weil etwaige Klage des eingetragenen Besitzers wegen Verletzung des Muster schutzes von der Staatsanwaltschaft geführt wird und sehr un bequem werden kann. Sofortige Entlassung. Wir haben, gestützt auf mündliche Abmachungen, einen jungen Mann zur Probe auf 2 Monate als Reisenden mit einem Gehalt von 100 M. den Monat, 2 pCt. Umsatzprovision und 10 M. tägliche Reise- Spesen, Abstechertouren entsprechend billiger, mit vierwöchentlicher gegenseitiger Kündigung gegen Garantie eines täglichen Umsatzes von mindestens 100 M. im Durchschnitt aufgenommen. Derselbe hat dieses Uebereinkommen schriftlich bestätigt. In der Zeit von 14 Tagen verkaufte derselbe für 136 M. und schickte dazu 9 Aufträge ein, die obigen Werth darstellen. Wir haben denselben wiederholt angewiesen, sich genau nach den von uns vorgeschriebenen Preisen zu richten, trotzdem verkaufte er zu ganz niedrigen Preisen und überschrieb obendrein Aufträge, die deshalb nicht auszuführen sind, weil die betreffenden Käufer sämmtlich nicht einmal für die kleinen Beträge gut waren. Wir kündigten das Verhältniss und liessen den jungen Mann unter den obwaltenden Umständen nicht weiter reisen. Sind wir nun berechtigt, ihn sofort zu entlassen und nur für die 14 Tage, während welcher er thätig war, zu bezahlen? Als Rechtsgrund für Entlassung vor Ablauf der zwei Monate Probezeit und ohne vierwöchentliche Kündigung könnte der Umstand geltend gemacht werden, dass in 14 Tagen Reisezeit der Durch schnitt von 100 M. täglichem Verkauf nicht erreicht wurde. In oben skizzirtem Vertrag war jedoch anscheinend nicht festgestellt, dass der Durchschnitt von 100 M. täglich aus den ersten zwei Wochen berechnet werden sollte, die Probezeit war sogar ausdrücklich auf zwei Monate festgesetzt. Es wäre daher wohl denkbar, dass der junge Mann in den letzten Tagen der Probezeit genug Aufträge bekäme, um den bedungenen Durchschnitt für 60 Tage zu