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1438 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 44. Lieferung nach Gewicht. Die Papiermanufaktur A. hatte von der Papierfabrik S. eine Ladung »Sealing-Papiere laut Muster bestellt, mit folgender Vor schrift: »Gewicht 28/10 kg minimal per 400 Bogen, keinesfalls leichter«. S. nahm die Bestellung an, fertigte das Papier und sandte es A. zu, der aber die Annahme verweigerte, weil leichtere Riese darin vorkamen, und er die Festigkeit geringer fand, als die des Musters. Die Fabrik S. klagte auf Uebernahme seitens A., und das Landgericht H. ernannte zwei Sachverständige, um ein Gutachten darüber abzugeben, ob die von S. dem A. angediente Waare 1) der von A. an S. gesandten Bestellprobe, 2) der von S. an A. bei der Annahme der Bestellung über sandten Probe inbezug auf Festigkeit und vorgeschriebenes Gewicht mit der bei der Papierfabrikation überhaupt erzielbaren Genauigkeit entspricht. Das Gutachten des ersten Sachverständigen hatte im wesent lichen folgenden Inhalt: In Gegenwart des Herrn A. wurde ein Ballen der fraglichen Ladung »Sealing-Papier« geöffnet und demselben zwei ganze Riese für die Untersuchung entnommen. Eine Gewichts-Spezifikation der ganzen Sendung stand den Sachverständigen nicht zur Verfügung. Die Ballen und Riese waren sorgfältig verpackt. Der Probe, welche der Auftrags-Bestätigung der Papierfabrik S. beigelegen hatte, wurde je ein Abschnitt für Gewichts- und Festigkeitsbestimmung ent nommen und hieraus Stücke von genau 25X32 mm geschnitten. Die Stücke waren frei von Nadelstichen. Die Wägung ergab 26 mg, und daraus berechnet sich ein Gewicht von 321/2 g für das qm. Die Festigkeit wurde auf der Postschen Zähig keitswaage ermittelt und betrug in der Längsrichtung des Papiers 1,75 kg, in der Querrichtung 1,10 kg, im Durchschnitt 1,421/2 kg. Das Papier der Lieferung ergiebt aus der Vorschrift: 44X65 cm, 28/10 kg für 400 Bogen, ein Gewicht auf das qm von 24,7 g. Zur Untersuchung der Lieferung wurde ein Bogen gewählt, welcher genau diesem Gewichte entsprach. Die Festigkeit wurde in derselben Weise wie oben ermittelt, und der Durchschnitt von drei Proben ergab eine Festigkeit von 1,17 kg. Die Bestellprobe hatte bei einer Dicke von 321/2 g auf das qm 1,42 kg Festigkeit, das Papier der Lieferung würde also bei einer Dicke von 24,7 g einer Festigkeit von 1,' 8 kg entsprechen. Daher ist das mit einer Festigkeit von 1,17 kg gelieferte Papier reichlich so fest wie die Probe. Um ein Urtheil über die Gleichmässigkeit der Papierdicke zu erhalten und um festzustellen, welcher Grad der Gleich mässigkeit bei dieser aus Natronzellstoff hergestellten Papiersorte gebräuchlich ist, haben die Sachverständigen sich einen Originalballen der schwedischen Fabrik M. verschafft. Da diese Fabrik den Markt in solchem Papier beherrscht und die Kundschaft an die schwedische Waare gewöhnt ist, so braucht die Gleichmässigkeit der deutschen Konkurrenzwaare füglich nicht grösser als die der schwedischen zu sein. Man könnte im Gegentheil, da die deutsche Waare billiger ist, von ihr eher in dieser Beziehung etwas weniger fordern. Aus den beiliegenden Gewichtsermittelungen ergiebt sich nun, dass bei der Papierfabrik S. 1) das zufällig gegriffene Ries genaues Gewicht hatte und genau gezählt war, 2) dass die einzelnen Lagen im Gewicht erhebliche Abweichungen aufwiesen, 3) dass zur Untersuchung des Gewichtes der einzelnen Bogen eine besonders leichte und eine besonders schwere Lage herausgesucht worden ist, von denen das leichte um 9,36 pCt. zu leicht, das schwere um 11,3 pCt zu schwer war; der leichteste Bogen in dem einen war um 13 pCt. zu leicht und der schwerste Bogen in dem anderen um 17,2 pCt. zu schwer. Bei der schwedischen Fabrik M.: 1) dass das untersuchte Ries ungenau gezählt war, 2) dass die gewogenen 80 Bogen nicht wie bei S. mit der Absicht, die leichtesten und schwersten zu finden, sondern ohne Auswahl dem Papier entnommen wurden, 3) aber dennoch weit grössere Unterschiede ergaben als bei S., nämlich im ganzen —14,6 pCt. und +16,8 pCt., der leichteste Bogen —20,7 pCt., der schwerste -+29,4 pCt. Hieraus ergiebt sich die grössere Gleichmässigkeit des Erzeugnisses der Papierfabrik S. Die Schwierigkeit des genauen Arbeitens wächst mit der Länge der Fasern. Lange Fasern verstopfen den Knotenfang, es fliesst weniger Stoff zu, und das Papier wird dünner; der Knotenfang muss dann während des Ganges der Maschine gereinigt werden, und das Papier wird auf kurze Zeit dicker. In dem hier gegebenen Falle handelt es sich um einen sehr langen Stoff aus gekochtem Holz, welcher auf den primitivsten Maschinen verar beitet wird und entsprechend billig ist. Das Papier wird nach der Her stellung nicht sortirt, sondern gleich gezählt und hierbei die Ausschuss bogen herausgezogen. Daher können leicht Ausschussbogen in den Lagen bleiben, was bei beiden Fabriken der Fall war. Bei Packpapieren ist es üblich, eine Gewichtsschwankung für das Ries von 5 pCt. mehr oder 5 pCt. weniger zu gestatten. Der Spielraum von 5 pCt. über und 5 pCt. unter müsste also auch bei dem A.’schen Auftrage gewährt werden. Nachdem A. aber 2,8 kg minimal per Ries von 400 Bogen vorschreibt, also als geringstes Riesgewicht 2,8 kg haben will, so müsste er hierauf einen Spielraum von 10 pCt. gewähren, also Riesgewichte von 2,8 bis 3,08 kg annehmen Dieses etwaige Uebergewicht müsste aber auch von ihm bezahlt werden, wenn er nicht besonders ausgemacht hat, dass es nicht zu bezahlen ist, oder die Sache nicht schon früher von derselben Fabrik ihm gegenüber so gehalten wurde. Etwas Anderes wäre es gewesen, wenn A. ein Höchstgewicht auf gegeben hätte, also z. B.: »nicht über 2,8 kg« bestellt hätte. Die Fabrik hätte dann um 10 pCt. leichter liefern können, während A. das Recht gehabt hätte, das 2,8 kg überschreitende Gewicht von der Rechnung zu kürzen. Keineswegs aber schliesst die Festsetzung des Riesgewichtes in einem Auftrage auf Packpapiere die Bestimmung ein, dass auch jeder einzelne Bogen sich dem Riesgewicht entsprechend ver halten soll. Vielmehr können sich hier die Ansprüche nur in den Grenzen der Möglichkeit und des Handelsbrauchs bewegen, und daher ist auch von den Sachverständigen der Vergleich mit der schwedischen Fabrik herbeigeführt worden. Die Genauigkeit der Uebereinstimmung zwischen Ries und einzelnen Bogen bei Packpapieren würde ja auch gar keinen praktischen Werth haben. Der Verbraucher, und auf diesen kommt es schliesslich an, kauft das Ries, er prüft dieses vielleicht durch Ermittelung des Gewichtes desselben, niemals aber durch Ermittelung des Gewichtes der einzelnen Bogen, und Unterschiede in dem Gewichte der Bogen von 10 bis 15 pCt. kann derselbe kaum herausfühlen, sie sind bei diesem dünnen Papier für den Zweck des Einschlagens (Packens) auch ganz ohne Belang. P. Der zweite Sachverständige fügte Folgendes hinzu: Anschliessend an das von Herm P. ausgearbeitete Gutachten in Sachen S. gegen A. habe ich zwar in Gemeinschaft mit Herrn P. die Untersuchung der Muster vorgenommen, komme aber in meiner Schlussfolgerung zu einem wesentlich anderen Ergebniss wie Herr P. Was die Untersuchung der kleinen Verkaufs-Ausfallproben betrifft, so waren dieselben bereits derart vergriffen, dass auch bei der pedan tischsten Behandlung der kleinen Stücke von 25x32 mm an einen richtigen Schluss auf das Papier selbst nicht gedacht werden kann. Die Untersuchung der beiden Riese Nrn. 13 und 15, welche der Partie entnommen wurden, ergaben folgendes Resultat: Das Ries Nr. 15 hatte das vorgeschriebene Gewicht von 2,8 kg auf 400 Bogen, das Ries Nr. 13 war erheblich dünner, und wenn dasselbe auch nicht gewogen wurde (warum? d. Red.), so ergab doch die Gewichtsermittelung der einzelnen Bogen Gewichtsunterschiede bis zu 30 pCt., was nach meiner Meinung auch bei geringen Papieren nicht statthaft ist. Wenn sich die Kund schaft so etwas von der schwedischen Fabrik M. gefallen lässt, was sich meiner Kenntniss entzieht, so ist das ihre Sache, ich könnte das nicht gutheissen. Einen Spielraum von 5 pCt. mehr und weniger halte ich bei derartigen Papieren für richtig und reichlich. s Wir bitten den Einsender, uns seinerzeit das Urtheil des Landgerichts H. mitzutheilen. D. Red. Couvert- u. Bureau-Gummi in vorzüglicher Qualität, in Fässern von 25—500 kg, Bureau-Gummi auch in Flaschenfüllungen von 15—500 gr. Muster stehen gratis zur Verfügung. •4 [82969 Lehrte, Hannover. F. Hüneke. Günther Wagner’s TINTEN, Schreib-, Copir- u. farbige Tinten." Spexialität: Ref [80194 Man verlange neueste Preisliste No. 18. Günther Wagner, Fabriken Hannover u. Wien IV. Gegründet 1838. 14 Preismedaillen. Vertreten auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung in Gruppe 16, Kiosk No. 26.