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1382 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 43. mir völlig ausgeschlossen. C. S. auch kleine Stücke von Brettern usw. Hauptsächlich verarbeitet er Föhren- oder Kiefernholz. Er fragt mich, ob es sich nach Ihrer Ansicht Nach Genehmigung' des Geschäftsberichtes und der über die Verwaltungsausgaben gelegten Rechnung wurde der Voranschlag der Verwaltungskosten für 1897 mit einer Gesammtsumme von 5300 M. festgesetzt. Bei der hierauf folgenden Neuwahl wurden die ausscheidenden Vorstandsmitglieder, Herren Dr. Härlin-Gauting, Direktor H. Grotjan- München, Clemens Haindl-Augsburg, K. Medicus-Deutenhofen, sowie die Ersatzmänner, Herren Kommerzienrath Leinfelder- Schrobenhausen, Direktor Fritz Pettermand-Kelheim und Theodor Jaeger-Selb wiedergewählt, während zum Ersatzmann des zweit genannten Vorstandsmitgliedes Herr Direktor Kittelberger-Dachau neugewählt wurde. Die Wahl eines weiteren Vorstandsmitglied- Ersatzmannes fiel auf Herrn J. Kayser, in Firma Emballage- Papierfabrik Ismaning. Zum Delegirten der Sektion für das Jahr 1897 wurde wiederum der Vorsitzende bestimmt. Zu Rechnungsrevisoren wurden wie bisher die Herren Direktor Hans Kullen und Josef Wolff, Beide in München, sowie Herr Ferdinand Oechelhäuser-Kempten gewählt. Als Ort der nächstjährigen Sektionsversammlung wurde München bestimmt. Ergebnisse geliefert. Die Fasern der Sägespäne sind schon so sehr verkürzt, dass sie keinen festen Stoff liefern, und ausserdem sind diese Abfälle mit Ast- und Rindentheilchen und sonstigen Verunreinigungen untermischt, die man in dieser Verkleinerung nicht mehr entfernen kann. Durch Auflösen solcher Abfälle mit Natron unter hohem Druck wird deshalb nur ein minderwerthiges Erzeugniss erzielt, und der Minderwerth ist meistens so gross, dass er die Kosten von gutem Holz aufwiegt. Wenn daher solche Abfälle garnichts kosten, können sie zur Herstellung von Papier stoff doch noch zu theuer sein. Ueber die Abfälle von Brettern lässt sich von hier aus kein Urtheil abgeben, da deren Verwerthbarkeit von ihrer Grösse und Beschaffenheit abhängt. In keinem Fall lässt sich jedoch mit Rohstoffen von so verschiedener Grösse und Art, wie er sich bei Sägemühlen ergiebt, ein geordneter und befriedigender Betrieb herstellen. Gesetzlich ist unseres Wissens der Anspruch auf solchen Urlaub nicht begründet, er wird aber aus Billigkeitsrücksichten in den meisten Fällen gewährt. Noch weniger Berechtigung hat das Be gehren, für die Zeit des Urlaubes Lohn zu erhalten. Wir schliessen uns dem Wunsche des Einsenders an, dass Fachgenossen ihre Erfahrungen in dieser Angelegenheit kundgeben mögen. Unser rechtskundiger Mitarbeiter theilt hierüber Folgendes mit: Die Rechtsstellung eines Hilfsarbeiters in einer Buchdruckerei ist nach der Gewerbeordnung zu beurtheilen. Aber keine Bestim mung der Gewerbeordnung in jetziger oder früherer Fassung oder der preussischen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 giebt dem gekündigten Arbeiter ein Recht auf Unterbrechung der Arbeit behufs Aufsuchens anderer Stellung. Auch in den allgemeinen Vorschriften in den §§ 895 bis 919 I 11 des preussischen Land rechts und im allgemeinen deutschen Recht ist eine solche Befugniss nicht ausgesprochen, ebensowenig in der preussischen Gesinde-Ordnung vom 8. November 1810. Hiergegen liesse sich aufstellen: es läge im Wesen eines kündbaren Dienstverhältnisses, dass der Dienstverpflichtete nach geschehener Kündigung sich nach einem anderen Unterkommen umsehen müsse und nicht mehr wie sonst die volle Zeit dem Dienste widmen könne, der Dienstberechtigte also schon beim Ver tragsabschluss mit diesem Zeitverlust rechnen müsste. Dies trifft jedoch nur zu bei Personen, die sich in häuslicher Gemeinschaft mit dem Dienstberechtigten befinden und Tag und Nacht zu dessen Verfügung stehen müssen, wie beim Gesinde. Dem gekündigten Gesinde muss ein Urlaub gewährt werden, welcher erforderlich ist, um sich dem Gesindevermiether und der neuen Herrschaft vorzu stellen, der aber keinen halben Tag erfordert. Dagegen kann der nicht beim Arbeitgeber wohnende Gehilfe die Mittagspause und die Früh- oder Abendzeit zur Aufsuchung einer anderen Erwerbs quelle verwenden. Im vorliegenden Falle hat der Hilfsarbeiter den Urlaub bean sprucht, der Arbeitgeber denselben aber nicht ausdrücklich bewilligt. Es fragt sich, wie der Fall dann zu beurtheilen ist, wenn der Geschäftsherr den erbetenen Urlaub schlank bewilligt. Hier ist zu unterscheiden: Ist derselbe kein Kaufmann, betreibt er. um den vorliegenden Fall festzuhalten, die Druckerei in einer Weise, die über den Umfang des Handwerks nicht hinausgeht, so liegt in seiner Urlaubsbewilligung nicht ein Verzicht auf den Abzug des Lohnes für die Urlaubszeit, weil sprachlich darin nur ein Ver zicht auf Arbeitsleistung liegt. Hat dagegen der Prinzipal Kauf mannseigenschaft, so hat nach Art. 278 des Handelsgesetzbuches der Richter einen weiten Spielraum, den Willen des Prinzipals zu erforschen, und diese Erforschung wird meist dahinführen, in der vorbehaltlosen Bewilligung eines Urlaubes den Verzicht auf Lohn abzug zu finden. Urlaub während der Kündigungsfrist. 9. Mai 1896. Ich hatte einem Hilfsarbeiter in meiner Buchdruckerei das Arbeits- verhältniss gekündigt. Während der vierzehntägigen Kündigungsfrist beanspruchte er zweimal einen halbtägigen Urlaub, um sich neue Be schäftigung zu suchen. Bei der letzten Lohnzahlung verlangte er auch für diese beiden halben Tage Lohn. Um Weiterungen zu vermeiden, habe ich den einen halben Tag bezahlt. Ich glaube, es wäre für viele Arbeitgeber wichtig, wenn Sie bekannt geben wollten, ob und durch welche gesetzliche Bestimmung oder richterliche Entscheidung sich dieser Anspruch auf Beurlaubung begründen lässt und ob für den Um fang derartiger Beurlaubungen etwas festgesetzt ist. Dass eine Be zahlung der auf diese Weise versäumten Zeit stattfinden muss, erscheint Verwerthung von Holzabfällen. . . . ., 11. Mai 1896. Ein Freund, Besitzer einer grossen Sägerei und Fassfabrik, hat wöchentlich einen grossen Abfall von Holz, sogenannten Holzschliff und Amerikanisches Briefpapier in Berlin. ..... den 20. Mai 1896. Inliegend übersende ich Ihnen einen Abschnitt eines Briefbogens, dessen sich der Arbeits-Ausschuss der Berliner Gewerbe-Ausstellung für seinen Briefwechsel bedient hat. Der Abschnitt trägt das deutliche Wasserzeichen: W. S. & B. Paragon Linen Made in U. S. A. ist also von Jedem, der darauf achtet, sofort als amerikanisches Erzeugniss zu erkennen. Dies ist wieder einmal ein Beweis, wie wenig das kaufende Publikum trotz der massenhaft im Verkehr befindlichen Normal- und anderer Papiere mit allen möglichen Wasserzeichen auf diese achtet, denn es ist wohl anzunehmen, dass der Arbeits-Ausschuss zu seinem amtlichen Briefwechsel wissentlich kein ausländisches Erzeugniss ver wendet haben würde. Oder sollte es der genannten Körperschaft nicht möglich gewesen sein, in Berlin ein geeignetes deutsches Erzeugniss aufzutreiben? ‘ Papiermacher. Das Stück Briefpapier, welches das amerikanische Wasser zeichen enthält, ist anscheinend von einem Blatt sogenannten Schreibmaschinen-Papiers abgeschnitten. Briefpapier, welches auf Schreibmaschinen benutzt werden soll, muss besonders fest und aufnahmefähig für Farbe sein. Da die Amerikaner solches seit vielen Jahren für den grossen dortigen Bedarf herstellen, wurde es mit den Schreibmaschinen hier eingeführt und ist noch vielfach in Verwendung. Wir haben schon vor einigen Jahren auf den wachsenden Bedarf an solchem Papier hingewiesen, und es wurde erwidert, dass deutsche Fabriken dasselbe auch herstellen. Es scheint jedoch, dass diese Fabriken nichts thun, um das Publikum auf ihre Waare hinzuweisen und dem theuern amerikanischen Papier das heimische Feld streitig zu machen. Man kann es deshalb weder dem Arbeits-Ausschuss noch Andern verdenken, wenn sie amerikanisches Schreibmaschinen-Papier verwenden, da ihnen kein gutes deutsches Erzeugniss dieser Art bekannt ist. Die vornehme Zurückhaltung vieler deutscher Fabrikanten, welche in jedem Heraustreten an die Oeffentlichkeit unfeine »Reklame« sehen, ist in diesem Falle nicht zweckmässig, da sie nur den weniger zartfühlenden Fremden die Wege ebnet. lohnen wird, daraus Papier zu machen, und 1) wieviel Raum, 2) wieviel Kraft (Dampf), 3) wieviel Kapital nöthig ist, um eine gute Anlage zu schaffen. Die Fabrik liegt an einem schiffbaren Flss und in der Nähe der Bahn. Dampf ist billig erhältlich. Der tägliche Holzabfall beträgt 70 bis 90000 kg. Wir nehmen an, dass der Schreiber vorstehender Zeilen als Holländer und Nicht-Techniker die Fachausdrücke nicht genau kennt. Die erwähnten Abfälle der Sägerei können nämlich nicht aus Holzschliff bestehen, der nur durch Schleifen erzeugt werden kann, sondern sind vermuthlich Sägespäne. Die Verwerthung von Sägespänen zu Papierstoff ist schon vielfach versucht und in der Papier-Zeitung besprochen worden, hat aber, soweit unsere Kenntniss reicht, noch niemals gute