Volltext Seite (XML)
Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin. für Papier- und Schreibwaaren - Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeshäfte:// Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN, ' ge 8 Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischerbeiter yr Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 „ n „ 20 „ 26 # „ " 30 „ 52 » " " *0 n „ 104 n » n 50 n Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfullungs-u.Zahlungsort Berlin. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 43. Berlin, Donnerstag, 28. Mai 1896. XXI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 41 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 852 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M. ab hier geliefert. Die 41. Lieferung wurde mit Nr. 26 versandt. Eilbriefe an unsere Expedition Genossenschafts-Beiträge . . Papierm.-Berufsgenossenschaft Amerikan. Briefpap. i. Berlin Verwerthung von Holzabfällen Urlaub während der Kündi gungsfrist Holzschliff- u. Zellstoffmarkt in Skandinavien .... Holzschliffknötchen .... Papierprob. z. mikroskopisch. Prüfung Reinig, v. Kesselspeisewasser Inhalt. 1381 1381 1381 1382 1382 1382 1382 1383 Briefumschlag mit Sicherung Explosion ein. Trockencylind. Sind Zeitungstit. Waarenzeich.? Zolltarif-Entscheidungen . . Deutsche Papier-Industrie Kontrastwirkung Aufräumen u. Schriftmagazin Vorbilder f. d. Accidenzsatz Büchertisch Deutsche Erfindungen . . . Unlauterer Wettbewerb . . 1383 | Zurückweisung von Tratten . 1383 । Offenbarungseid 1383 1384 1384 1384 1385 1387 1387 1388 1389 1392 1402 1404 1406 Eilbriefe an unsere Expedition. Da die gewöhnlichen Briefe in Berlin fast stündlich aus getragen werden, so haben die neuerdings mehrfach bei uns ein gegangenen Eilbriefe keinen Zweck und verursachen den Absendern unnütze Kosten. Wir ersuchen deshalb unsere Leser, Mittheilungen in gewöhnlichen Briefen und in besonders dringenden Fällen durch den Telegraphen unter Adresse »Papier-Zeitung Berlin« an uns gelangen zu lassen. Die Postboten sind angewiesen, Briefe und Depeschen an uns nur in der Geschäftszeit und keinesfalls nachts zu bestellen, weil die Erledigung doch vor 9 Uhr vormittags nicht erfolgen kann. Verlag der Papier-Zeitung. Genossenschafts-Beiträge. Nach Beschluss der vorjährigen Delegirtenversammlung der Papiermacher - Berufsgenossenschaft sollen alle Genossenschafts beiträge, welche innerhalb 14 Tagen nach Zustellung des Heberollen auszugs nicht bezahlt sind, ohne weitere Erinnerung alsbald zwangsweise eingezogen werden. Wir bringen den Mitgliedern, welche mit der Beitragsleistung noch im Rückstand sind, diesen Beschluss, dem pünktlich nach zukommen der Vorstand verpflichtet ist, in Erinnerung, da, wie wir vernehmen, bei säumiger Zahlung die Einziehung gemäss obigem Beschluss ohne jede weitere Erinnerung erfolgt. Das Einbringen einer Reklamation entbindet nicht von der Verpflichtung zur vorläufigen Entrichtung des Beitrages. Wird eine Beschwerde für begründet erachtet, so wird ein etwa zuviel bezahlter Betrag rückvergütet. Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion I. Am.21: Mai fand im Kunstgewerbevereinshause in München die diesjährige ordentliche Generalversammlung dieser Sektion, um fassend Bayern ohne Rheinpfalz, unter Leitung des Vorsitzenden Herrn Dr. Härlin in Gauting statt. Aus dem durch den Sektionsvorstand erstatteten Jahresbericht für das Jahr 1895 ist zu entnehmen, dass die Sektion am Ende des genannten Jahres 130 Betriebe mit 4976 versicherten Personen zählte. Die von den Mitgliedern der Sektion im Jahre 1895 nach gewiesenen und anzurechnenden Löhne betrugen 3296144 M. 87 Pf. gegen 3 255 235 M. 5 Pf. im Vorjahre. Es entfallen somit auf jede versicherte Person 662 M. 41 Pf. gegen 657 M. 35 Pf. im Vorjahre. Der auf die Sektion entfallende Antheil an der Ge- sammtbelastung der Genossenschaft betrug 61128 M. 93 Pf. gegen 60423 M. im Vorjahre. Es entfallen somit durchschnittlich auf jeden Betrieb 470 M. 15 Pf., auf je 1000 M. Löhne 18 M. 54 Pf. und auf den Kopf der versicherten Person 12 M. 28 Pf. Im Jahre 1895 gelangten im ganzen 186 Unfälle zur Anzeige, wovon sich bis jetzt 38 Fälle als entschädigungspflichtig oder voraus sichtlich entschädigungspflichtig erwiesen haben. Von neu hinzugekommenen entschädigungspflichtigen Unfällen gelangten im Jahre 1895 im ganzen 44 Fälle zur erstmaligen Entschädigungsfestsetzung, darunter 6 Todesfälle. Die Verwaltungs kosten betrugen 4914 M. 63 Pf., darunter 773 M. 33 Pf. für Un fallverhütung und Betriebsbesichtigung gegenüber einem Vor anschlag von 5300 M. Die Berufung an das Schiedsgericht wurde im Jahre 1895 in 22 Fällen ergriffen; in 12 Fällen wurde die Berufung zurück gewiesen, in einem Falle wurde der Berufung stattgegeben, 9 Fälle blieben unerledigt. In dem Berichte des Sektionsvorstandes ist auch eine die seit Bestehen der Genossenschaft verflossenen 10 Jahre umfassende Zusammenstellung darüber enthalten, in welchem Umfang die von dem Sektionsvorstande bisher erlassenen Bescheide betreffs Ent schädigungsfestsetzung eine Aenderung durch die höheren Instanzen (Schiedsgericht, Reichsversicherungsamt) erfahren haben. Von den bis jetzt insgesammt erlassenen 507 Bescheiden wurden im Ganzen durch die Entscheidung der höheren Instanzen 21 d. h. 4,14 pCt. end- giltig abgeändert, gewiss ein Beweis dafür, dass der den berufs genossenschaftlichen Organen vielseitig gemachte Vorwurf un zutreffender Entschädigungs-Festsetzung unberechtigt ist.