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1214 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 37. Briefkasten. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. 1165. Frage: Ich bewarb mich im März um eine Werk führer-Stelle in Bayern. Herr X. schrieb mir, ich solle mir seine Fabrik und Umgebung erst anschauen. Ich reiste nach dort, und wir wurden einig. Herr X. sagte mir bei meinem Fortgang: Sagen Sie Herrn Y. (meinem Arbeitgeber), Sie könnten sich verbessern, ob er Sie nicht in 14 Tagen entlassen wolle und bemerkte noch, er wolle sich selbst an Herrn Y. wenden, falls er nicht einwillige, und ich solle gleich wieder schreiben. Da Herr Y. am ersten Tage nicht zu Hause war, so konnte ich Herm X. erst am zweiten benachrichtigen, dass ich unter vier Wochen die Stelle nicht antreten könne; ich wartete acht Tage auf eine Antwort, schrieb dann nochmals und bat um genaue Aufklärung. Hierauf schrieb mir Frau X., ihr Mann sei am 21. März Vormittag verreist, mein Brief erst Nachmittag dort eingetroffen, jedenfalls werde er mir bei seiner Rückkehr Antwort zukommen lassen. Nach acht Tagen, am 1. April, schrieb mir Herr X. kurz, die Zeit hätte ihm zu lange gedauert, er müsse auf meinen Antritt verzichten, und es hätte sich lediglich um meinen Antritt nach 14 Tagen gehandelt. Da ich nun meine Stelle und Wohnung gekündigt hatte und noch nicht übersehen kann, welche Nachtheile mir dadurch entstehen werden, Herr X. sich aber weigert, mir die Reisekosten oder sonst etwas zu vergüten, obgleich es seine Pflicht war, mir früh genug zu antworten, so bitte ich um Ihre Ansicht, ob ich Schadenersatz beanspruchen kann. Antwort: Wenn Sie nöthigenfalls durch Ihren Eid beweisen, dass Herr X. mit Ihnen einig geworden war, Sie also angestellt hatte, so ist er verpflichtet, Ihnen den ausgemachten Gehalt für mindestens drei Monate zu zahlen, vorausgesetzt, dass keine kürzere als die gesetzliche Kündigung von 6 Wochen vor Quartal schluss ausgemacht war. Reisekosten hat er nur zu tragen, falls solche vereinbart waren, dagegen muss er den Miethswerth ver güten, wenn Ihnen freie Wohnung zugesagt war. Nach Ihrer Darstellung sollten Sie sich bemühen, früher als in 4 Wochen einzutreten, doch war dieser frühere Eintritt nicht zur Bedingung gemacht, berührt also den Anstellungsvertrag nicht. •e Specialfabrik •e [82190 Spezialfabrik für Gegr. 1894. Gegr. 1844 für Walzen zum Bedrucken von Tapeten, Papier, Linoleum, Wachstuch, Stoffe etc. Walzen zum Pressen v. Tapeten, Buntpapier, Seide, Sammet, Leder etc. Jean Hiedemann, Köln a. Rh. Specialität: Pappen. Lager in allen Stoffen. 824881 König & Schuchardt, Magdeburg. Gummirte Papiere aller Art, von grösster Klebfähigkeit, liefert billigst Emil Seidel, Leipzig-Lindenau. Beste und billigste Bezugsquelle für Wlederverkäufer. EXPORT. Gegründet 1886. J. Miesler, Chromolithographische Kunstanstalt, Berlin S. 42, 44 Louisen-Ufer 44. Specialität: Extra - Anfertigung von Illustrirten Postkarten mit Städte-Ansichten Badeorte, Hotels, Villen, Monumentalbauten, Etablissements aller Art. [81956 | Musterbeutel | t W* ohne Klammerverschluss, -e : ♦ D. R. G. M. 42517. Silb. Medaille 1895. 2 X Allein-Vertreter in allen grossen Städten gesucht. < • Papierwaaren-Fabrik Julius Rosenthal, ♦ • Posen. [83348 I 2 Vertreter für Berlin: W. Roth sen., SW.. Kochstr. 16/17. 2 Papierfabrik Weissenstein, - Weissenstein (Baden), empfiehlt als ae Spezialität ma [83622 ge Löschpapiere • mittelfein fein hochfein. An Wiederverkäufer liefert billigst Mac. Hanf-, Alfelder Bastpackpapier, sowie alle anderen Düten und Beutel Maschinen- u. Handarbeit, mit u. ohne Druck Einwickelpapiere mttinaruh. und Ernst C. Behrens, Alfeld a. d. Leine.