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Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Wir bitten unsere geschätzten Bezieher, uns von jeder Veränderung Kenntniss zu geben, die für unsern Leserkreis von Interesse ist; wir werden dieselbe kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen. Kartonnagen-Aktiengesellschaft und Fapon-Schmiede- Aktiengesellschaft soll nach Beschluss der General-Versammlung vom 24. April in Berlin künftig die Firma der bisherigen Berliner Messinglinien-Fabrik und Fapon-Schmiede-Aktiengesellschaft sein. Die Gesellschaft hat sich bei der Kartonnagen-Industriegesellschaft 0. & M. Schubert betheiligt, dagegen ihr Messinglinien-Geschäft an die Messinglinienfabrik und Schriftgiesserei H. Berthold in Berlin verkauft. Für die neue Kartonnagen-Abtheilung wurde auf dem Grundstück der Gesellschaft, Berlin, Reinickendorferstr. 64a, ein Gebäude eingerichtet, in welches 0. & M. Schubert bereits eingezogen sind. Der Vorsitzende gab in der General- Ver- sammlung noch folgende Erklärung: Die Prozessangelegenheit der Firma 0. & M. Schubert gegen eine Konkurrenzfirma hat eine für erstere günstige Wendung genommen. Die von den Herren Schubert gegen die Firma angestrengte Feststellungs klage ist zu ihren Gunsten derart entschieden worden, dass ihre Patente durch das fragliche Scherbelsche Patent keine Einschränkung mehr erfahren können. Die Konkurrenz-Firma hat nun zwar auf Grund eines anderen Patentes eine Gegenklage angestrengt, da dasselbe sich aber auf kein Verfahren, sondern nur auf ein Mittel zur Ausübung des Ver fahrens bezieht und die betreffende Firma dieses innerhalb zwölf Jahren trotz des grossen Wettbewerbes nicht geltend gemacht hat, so sei be rechtigte Hoffnung vorhanden, dass auch dieser Prozess zu Gunsten der Gesellschaft ausfällen wird, zumal das Gericht zur Anhörung weiterer Sachverständiger sich entschieden hat. Ferner sei es gelungen, die Ver- werthung des Schubertschen Patents in Amerika zu realisiren. Eine daselbst seit kurzer Zeit bestehende Gesellschaft, welche Kartonnagen- Maschinen nach Woodschem System vertreibt, hat das Patent der Herren Schubert angekauft. Dafür bezahlt dieselbe in baar etwa 50 000 M., wovon die Hälfte bereits eingegangen ist. Ferner gewährt sie der Berliner Gesellschaft 761/2 Antheile an der Amerikanischen Gesellschaft, während sie selbst 1761/2 Antheile behält. Es hat dabei die Berliner Gesellschaft auch Gewinnanspruch an dem Erwerb durch Woodsche Maschinen. Von letzteren hat die Amerikanische Gesellschaft während ihres halbjährigen Bestehens 50 verkauft, welche an sich einen Netto gewinn von 5000 Dollars ergeben haben; nicht hinzugerechnet die zu er- wartenden K lammerlieferungen für die Maschinen. Die Gesellschaft hat ferner anerkannt, dass das übernommene Schubertsche Patent bedeutend besser sei, als das Woodsche System. Da von dem Bankhause Paul Polke die Erklärung vorliege, dass es ein Bezugsrecht auf neu aus zugebende Aktien nicht besitze, so stehe der Ausführung der Beschlüsse betreffend die Erhöhung des Aktien-Kapitals um 1 135 200 M. und be treffend den Ankauf der Schubertschen Patente für 400000 M. Prioritäts- Aktien nichts mehr im Wege, und es werde daher damit alsbald vor gegangen werden. Nach diesen Ausführungen ging die Versammlung über obigen Antrag einstimmig zur Tagesordnung über. Auf Anfrage wurde mitgetheilt, dass die Schubertschen Patente noch in England, Russland, Italien, Belgien, Dänemark, Schweden und der Schweiz zur Verwerthung gelangen können, während sie für Oesterreich-Ungarn und Frankreich vor der Anbahnung der Unterhandlungen mit der Gesellschaft schon verkauft waren. Ferner ist für alle Länder noch ein von den Herren Schubert konstruirter Nutapparat zu verwerthen. Die amerika nische Gesellschaft hat sich das Vorkaufsrecht für denselben gesichert. Die Zeitungs-Nachricht über die Verwerthung des Patents in England ist unrichtig, es ist noch nicht einmal zu Vorverhandlungen gekommen. Aktien - Gesellschaft der k. k. priv. Papierfabrik Schlöglmühl, N. - Oesterreich. Zur Vervollständigung unserer Mittheilung in Nr. 33 drucken wir noch Folgendes aus dem uns vorliegenden Geschäftsbericht ab: Am 1. Mai 1895 wurde in Oesterreich die Sonntagsruhe gesetzlich eingeführt und seit dieser Zeit macht sich die Uebererzeugung weniger geltend, die Preise ziehen langsam an, die Unterbietungen werden seltener und die Marktverhältnisse erträglicher. Wenn nicht durch Aufstellen von zu viel neuen Maschinen die Erzeugungsverhältnisse neuerdings verschoben werden, ist ein Aufschwung unserer Industrie wohl zu erwarten. In der Ausfuhr scheinen die Verhältnisse eine Wendung zum Besseren zu nehmen. Aus allen Ländern laufen täglich Anfragen ein und wenn auch die limitirten Preise noch sehr viel zu wünschen übrig lassen, so sieht man doch deutlich, dass die Ausführhändler grosse Schwierigkeiten haben, die einlaufenden Aufträge unterzubringen, und die Fabriken sich nicht mehr geneigt zeigen, zu den so sehr gedrückten Preisen zu arbeiten. In Britisch-Indien wird jetzt die zehnte Papier- Maschine aufgestellt, und Bombay fängt an, nach Ceylon, Java und Australien auszuführen. Amerika baut unermüdlich neue Papierfabriken, führt stark nach Australien aus und beherrscht dort den Markt. Es setzt seine Bestrebungen in England fort, das es zu erobern gedenkt, und zwar durch fertiges Papier, da es bei Ausfuhr von Holz- und Zell stoff zu viel Fracht und Verpackungsunkosten hat. In Bulgarien wird in Gabrova eine neue Papierfabrik errichtet. Der Aussenhandel der österreichisch-ungarischen Monarchie schliesst für das Jahr 1895 mit einem‘Saldo zu Gunsten der Ausfuhr von rund 15 Millionen Gulden, was gegen 1894 ein Weniger von 80 Millionen ergiebt, woran Papier mit rund 860 000 Gulden theilnimmt. Im Frühjahre ist die ehemals Aren- steinsche Holzstoff- und Pappenfabrik in Stuppach durch Kauf in unsern Besitz übergegangen. Diese Fabrik beherrscht den Ein lauf des Stuppacher Werkskanals und hat nun unsern Besitz an diesem Kanale, an welchem unterhalb unsere Holzschleiferei Stuppach, unsere Zellstoff- fabrik, unsere Holzschleiferei Walkmühle und unsere Papierfabrik Stuppach liegen, vollständig arrondirt. Die Erdarbeiten für den Bau unseres Wasserwerkes in Gloggnitz, welches die Wasserkraft des dortigen Gefälles auf elektrischem Wege nach Schlöglmühl übertragen wird, haben bereits begonnen, und wir hoffen, im Sommer des Jahres 1897 mit diesem Werke in Betrieb zu kommen. Hiermit ist auch der elek trische Antrieb unserer Papiermaschinen in Schlöglmühl verknüpft, welcher durch einen halbjährigen Versuch in seiner Leistungsfähigkeit bereits erprobt wurde. Die neue Turbinen-Anlage in Schlöglmühl leistet uns hervorragende Dienste, und seit deren Inbetriebsetzung konnte die grosse Dampfmaschine zeitweise ganz abgestellt werden. Es ist selbstverständlich, dass wir allen technischen Neuerungen unsere volle Aufmerksamkeit widmen und keine Mittel scheuen, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Unsere ganze Erzeugung wurde in fester Rechnung verkauft, und unsere sämmtlichen Werke und unser Waldbesitz haben ein befriedigendes, gleichbleibendes Erträgniss geliefert. Dies scheint uns für den geregelten, fest begrenzten Gang unserer Unternehmung, die sicherste und beste Grundlage. Die Erzeugung unserer Papierfabriken beträgt 7 047 340 kg, um 604 779 kg weniger als im Vorjahre, was durch die Sonntagsruhe aufgeklärt ist. An Steuern und Gebühren hatten wir für 1895 52 373 Guld. 12 Kr. zu bezahlen, was 201/5 pCt. des erzielten Gewinnes, 3 Guld. 50 Kr. für die Aktie und etwa 13/, pCt. auf das Aktien- Kapital ergiebt. Auf jeden Tag des Jahres entfallen 143 Guld. 49 Kr. an Steuern. Verluste haben wir in dem abgelaufenen Jahre nicht zu verzeichnen. Den Humanitäts-Anstalten unserer Gesellschaft wenden wir immer unsere ungetheilte, wohlwollende Sorgfalt zu. Die Arbeiter- Unfallversicherung hat im Jahre 1895 5 947 Guld. 67 Kr. an Prämien und die Krankenkasse 3 510 Guld. 58 Kr. an Beiträgen erfordert. Todesfall. S. L. Gould, Erfinder des auch in Deutschland verbreiteten Gouldschen Knotenfängers, starb am 1. April d. J. in Gardiner, Staat Maine, V. St. Siebcylinder Patent Andres (nicht Stofffänger wie in Nr. 34 berichtet) sind infolge der Anzeigen in der Papier-Zeitung so zahlreich bestellt worden, dass die Maschinenfabrik Gotti. Heer- brandt in Raguhn, Anhalt, das Weitererscheinen der Anzeige unterbrechen musste. Postbestimmungen. Vom 1. Mai ab sind im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich (mit Einschluss von Monaco) und Algerien Nachnahmen bis zum Betrage von 400 M. = 500 Franken sowohl auf eingeschriebene Briefsendungen als auch auf Briefen und Kästchen mit Werthangabe zulässig. Vorsicht. Vor den nachstehend aufgeführten Firmen wird von den Niederländischen Polizeibehörden gewarnt: in Amsterdam: E. Hoppe (gen. Estoppeij) oder E. Hoppe & Co., C. Bisset, H. Dionysius Sleijser & Co., H. Nieuwenhuis, H. Nieuwenhuis & Co. oder F. Nieuwenhuis & Co. (Gerrit Sligting), W. Siehl Wzn., in Wirk lichkeit W. H. Siehl, Sohn von W. H. J. Siehl, A. V. van Bergen, J. T. Bergen (früher F. Bergen & Co.), A. S. Assenbrock & Co.; in Arnheim: Frederik Godard van Reeden, Emmastraat Nr. 7. Specialität: Pappen. Lager in allen Stoffen. 62488] König & Schuchardt, Magdeburg. ge NEU! NEU! 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