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1054 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 33. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Sektion VII. Einladung. Die Herren Mitglieder der Sektion VII der Papierverarbeitungs- Berufsgenossenschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 6. Mai d. J., vormittags 10 Uhr im Gasthof »Zum Hirsch« in Baden-Baden statt findenden XI. Sektionsversammlung ergebenst eingeladen. TAGES-ORDNUNG. 1. Geschäftsbericht für das Jahr 1895. 2. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung für 1895. 3. Feststellung des Etats für 1896. 4. Neuwahl anstelle der ausscheidenden Vorstandsmitglieder und Ersatzmänner. (Es scheiden aus die Vorstandsmit glieder Herr Kommerzienrath Ed. Adt, Herr Fritz Assmann und die Ersatzmänner Herr Gustav Adt und Herr Adolf Sievert.) 5. Wahl der Delegirten und deren Stellvertreter zur nächsten Genossenschaftsversammlung am 6. Juni d. J. (i . Besprechung der Tagesordnung obiger Genossenschafts versammlung. Lahr i. Baden, 20. April 1896. Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes. Julius Kaufmann. NeTQixi Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. 20. General - Versammlung Freitag, 15. Mai, vormittags 91/2 Uhr, im Civil-Kasino in Köln a. Rh. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht des Vorsitzenden über den Stand des Vereins und die Vorgänge im abgelaufenen Geschäftsjahr. 2. Rechnungslegung durch den Kassenführer Herrn Abel. 3. Besprechung der Lage der Buntpapier-Fabrikation und Bericht über die im abgelaufenen Jahr versuchte Einigung zur Fest stellung der Preise. 4. Etwaige Vorschläge zur Einigung der Fabrikanten der verschiedenen Gruppen (Einsendung erbeten). 5. Vorstandswahl. (Die Herren Kommerzienrath Max Krause und Kommerzienrath Theodor Wiskott scheiden nach § 5 aus dem Vorstand, können aber wiedergewählt werden.) Schutzverein der Papier-Industrie. 20. General-Versammlung Freitag, 15. Mai, vormittags 11 Uhr, im Civil-Kasino in Köln a. Rh. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht des Kassenführers Herrn F. W. Abel über den Stand des Vereins und Rechnungslegung. 2. Ertheilung von Diplomen für treue Mitarbeit. (Anträge auf Er- theilung von Diplomen sind bis zur General-Versammlung an den Vorsitzenden zu richten.) Bericht über die vom Preisgericht getroffene Wahl unter den ausgestellten Diplom - Entwürfen. Beschlussfassung über die Druckausführung. Die infolge des Preis - Aussehreibens eingegangenen Diplom-Entwürfe werden während der Versammlungen zur Einsieht der Mitglieder ausgestellt. 3. Bericht über die vertraulichen Listen und Auskunfts-Ertheilung durch den Vertrauensmann Carl Hofmann. 4. Gemeinsame Vertretung der Mitglieder durch den vom Verein angestellten Rechtsanwalt. Referent Herr Rechtsanwalt von Holtzendorff. 5. Vertretung bei Konkursen durch den Deutsch. Kreditoren-Verband. 6. Eigenthumsrecht an Lithographie-Steinen. 7. Aenderung des Namens des Vereins. 8. Vorstandswahl (nach § 4 scheiden die Herren Friedrich Wilh. Abel und Max Schroeder aus, können aber wiedergewählt werden). 9. Wahl des Orts der nächsten General-Versammlung. Zeit-Eintheilung. Donnerstag, 14. Mai. Abends 8 Uhr: Begrüssung der eingetroffenen Gäste in dem obern Saale des Civil-Kasinos. Festtrunk, gestiftet vom Papier-Verein Rhein- 1 and - Westfalen. V orstandssitzung. Freitag, 15. Mai. Vormittags 91/2 Uhr: General-Versammlung des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. General-Versammlung des Papier-Vereins Rheinland-Westfalen. Vormittags 11 Uhr: General-Versammlung des Schutzvereins der Papier-Industrie. Nachmittags 21/2 Uhr: Festessen mit Damen (5 M. für die Person) im blauen Saale des Civil-Kasinos. Abends 8 Uhr: Gartenfest in der Flora (reservirte Sitze für die Vereinsmitglieder und ihre Damen). Sonnabend, 16. Mai. Morgens 8 Uhr 45 Minuten: Fahrt mit Schnellschiff nach Königswinter. Mittags 1 Uhr: Mittagessen auf dem Petersberge (4 M., ein schliesslich Musik). Nachmittags 4 Uhr: Kaffee auf dem Drachenfels, nachher Erd beerbowle. Abends 8 Uhr 34 Minuten: Mit Schnellzug von Königswinter nach Köln. In Köln Abschiedstrunk Spaten und Pilsener (Lokal wird noch bestimmt). Anmeldungen und besondere Wünsche sind an das Vorstands- Mitglied Herrn W. Heyer, i. F. Poensgen & Heyer in Köln a. Rh. zu richten. Kommerzienrath Max Krause, Vorsitzender beider Vereine. Russischer Zoll auf Muster. Moskau, 3./15. April 1896. Mit Bezug auf den Artikel Seite 662 in Nr. 21 haben wir Folgendes zu bemerken: Als Muster werden vom Zollamt nur solche Waaren durchgelassen, die entweder als Waaren nicht verbraucht werden können, z. B. Ab schnitte von Tuchen, Stoffen usw. in ganz kleinen Stücken, oder solche, die entwerthet sind. Zum Entwerthen von Papierwaaren, wie Karten usw., bedienen sich manche Firmen eines Stempels, ähnlich wie für Checks oder Postmarken, welcher mit kleinen Löchern das Wort » Echantillon « ausschlägt. Auch in anderer Weise lassen sich Papierwaaren wohl ent werthen, damit sie nicht mehr in den Verkauf kommen können. Solche entwerthete Papierwaaren werden meist als Muster zollfrei durchgelassen, ganz sicher ist es jedoch nicht, und es hängt viel von dem besichtigenden Beamten ab. In dem von Ihnen angeführten »Falle würden wir dem Absender rathen, die Sendung unverzollt nach dem Auslande zurück gehen zu lassen; die Ein- und Ausfuhr ist zwar mit grossen Kosten verbunden, aber gegen 30 bis 35 Rubel dürften dennoch bei Rück forderung der Sendung erspart werden, wobei wir natürlich annehmen, dass die Sendung noch nicht verzollt ist, denn sonst ist es zu spät. Unserer Ansicht nach sind in Bücher geklebte Chromobilder usw. unbedingt als Muster zu betrachten, weil die Sachen schon durch das Einkleben entwerthet werden. Anders verhält sich die Sache aber, wenn die Gegenstände lose in Musterbüchern, z. B. in Taschen, unter gebracht sind. Im ersteren Falle dürfte eine Beschwerde beim Zoll departement von Erfolg gekrönt sein. Nach der Spezifikation der Zoll- gefalle zu urtheilen, sind aber die Muster nicht eingeklebt, denn sonst würde es dem Zollamt unmöglich sein, das Gewicht der Waare und der Buchbinderarbeiten, jedes besonders, festzustellen. Im Falle sich die Sachen lose in den Büchern befinden, ist jede Beschwerde unnütz. Das Zurückschicken nach dem Auslande kann auch dann geschehen, wenn die Beschwerden als unbegründet abgewiesen werden. Bei dieser Gelegenheit können wir berichten, dass in letzterer Zeit von Seiten der Zollämter der Bezug ausländischer Waaren sehr er schwert wird. Die Entscheidungen des Zolldepartements sind ganz unberechenbar, und es kommt oft vor, dass eine und dieselbe Waare in ganz kurzer Zeit von demselben Zolldepartement auf zweierlei Weise verzollt wird. Wenn das so weitergeht, dann ist der ganze Handels vertrag werthlos. Infolge des Handelsvertrages sind die Zölle vieler Artikel ermässigt, die Beamten theilen aber derartige Waaren anderen Kategorien zu, und der Zoll ist dann höher als vor dem Handelsvertrag. Von Schreibwaaren, die eine solch ungünstige Behandlung durchzumachen haben, wollen wir einige nennen und zwar: a) In dem Handelsverträge ist ausdrücklich gesagt: » und Chromolithographien aus § 177, Punkt 7 sind auf den Zollsatz von 5 Rubel das Pud ermässigt.« In der ersten Zeit sind alle Gegen stände anstandslos mit 5 Rubel verzollt worden; heute kehren sich die Beamten garnicht mehr daran, erheben ohne weiteres 8 R. 75 K. für das Pud und alle Beschwerden gegen diese Auslegung sind unberücksichtigt geblieben. b) Malbücher für Kinder zahlten bisher als Papierfabrikate 8 R. 75 K. für das Pud, jetzt haben ihn alle Zollämter der Kategorie Spielwaaren zugetheilt, und der Zoll beträgt jetzt 16 R. das Pud, höher als vor dem Handelsverträge, wo er sich nur auf 10 R. 60 K. das Pud belief. c) In dem Handelsverträge ist ausdrücklich gesagt: »§ 177, Punkt 6. Künstliche Blumen aus Papier zahlen 8,75 das Pud«, die Zollämter er heben aber für diesen Artikel 2 Rubel das Pfund, also mehr als den neunfachen Zoll. Eine Beschwerde beim Zolldepartement ist vor kurzem günstig entschieden worden, und doch hat dasselbe Zollamt jetzt wiederum 2 Rubel das Pud erhoben; natürlich ist abermals Beschwerde erhoben worden, aber bei der Unsicherheit, die jetzt bei den Departe mentsentscheidungen herrscht, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Beschwerde abgewiesen wird; der Bezieher wird den Schaden tragen müssen, und der Artikel ist ausserdem todt. Wir könnten noch mehrere solche Fälle anführen, aber es ist genug. Die Fabrikanten wenden sich gewiss mit Beschwerden an das auswärtige Amt, und es wäre sehr wünschenswerth, wenn die Sache von Seiten der deutschen Regierung nicht zu lau behandelt würde. Die russische Regierung ist gewiss weit davon entfernt, Handels verträge verletzen <)der umgehen zu wollen, aber sie ist von den unteren Beamten falsch unterrichtet. Wenn auf diplomatischem Wege über jede nicht vertragsmässige Auslegung Rechenschaft verlangt wird, so bildet das eine gewisse Kontrolle, und die Regierung wird dann ge- wissermaassen darin unterstützt, ihre Beamten anzuhalten, dass sie nicht willkürlich den Handelsvertrag umgehen. In der ersten Zeit nach Ab schluss desselben ist die deutsche Regierung sehr dahinter gewesen, und eine Zeit lang war es ganz gut; jetzt ist es aber damit viel schlechter geworden, auch in anderen Geschäftszweigen wiederholen sich derartige