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Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 60 mm breit (lla-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 ... 20 „ 26 . . . 30 7 _ 62 ... 40 . 104 ... 60 . . Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfullungs-u. Zahlungsort Berlin. Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt and ab genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’« Handbuch d. Papierfabrikation ylerteljährlich 2 M 60 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 0508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin. fur Papier- und Schreibwaaren-Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, sowie für alle verwandten und Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, Herausgegeben von CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Alleiniges Organ des Verein» Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und de» Schutzverein» der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Beruf»geno»»en»chaft. Alleinige» Organ der Papierverarbeitung»-Beruf»geno»»en»chaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzatoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleinige» Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 3. Berlin, Donnerstag, 9. Januar 1896. XXL Jahrg Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen für In- und Ausland gleichmässig 4 M. -für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann's praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Papiermacher - Berufsgenossen schaft 65 Holzschliffmarkt i. Skandinavien 66 Gefängnissarbeit 66 Papiernormalien in Frankreich 66 Berichte uns. Korrespondenten (Aus Amerika) 67 Lichtpause-Quittung .... 67 Probenschau 68 Eine Beilage von Rosenbaum & H Seite Berl. Typograph. Gesellsch. . 70 Plakatschriften aus Hartglas . 70 Speisen-Karten des kaiser lichen Hofes 71 Maschinen und Apparate der amerikan. Druck-Industrie . 71 Deutsche Erfindungen. ... 74 Zeitungstitel als Waarenzeichen? 84 Wucher d. Kapitalbetheiligung 86 art, Verlagsbuchhandlung, Berlin. Papiermacher-Berufsgenossenschaft Folgendes gedruckte Rundschreiben ist vom Vorstand der Sektion IX versandt worden: .Mit 31. Dezember 1895 legt unser bisheriger Geschäftsführer, Herr Justizrath Hammer in Chemnitz, seine Stellung nieder, und übernimmt die Geschäftsführung für die IX. Sektion der Papiermacher-Berufs- genossenschaft Herr Rechtsanwalt Max Flinzer in Chemnitz. Langestr. 50,1. Wir bringen den Wechsel hiermit zur Kenntniss der geehrten Behörden und Mitglieder und bitten, alle Korrespondenz in Unfallversicherungs- Sachen, insbesondere auch die Lohnnachweisungen, vom 31. Dezember 1895 an zu adressiren: An das Bureau der IX. Sektion der Papiermacher-Berufsgenossen schaft zu Chemnitz, Langestr. 50, I. Wir nehmen hierbei Veranlassung, die geehrten Behörden und Mit glieder mit der Organisation unserer Sektion, wie sie sich vom 1. Januar 1896 an gestaltet, in dem nachstehenden Tableau bekannt zu machen. Aus dem Tableau ist zu ersehen, dass für jeden Bezirk zwei Ver trauensmänner ernannt sind. Nach dem Beschluss der Sektionsversamm lung ist den Berufsgenossen des betreffenden Bezirks freigestellt, sich an den einen oder den andern dieser Vertrauensmänner eintretenden Falles zu wenden: wir bitten jedoch, bei Ausfüllung der Unfallanzeigen nur denjenigen Vertrauensmann einzutragen, an welchen die gleich lautende Anzeige geschickt worden ist. Die Vertrauensmänner eines Bezirks sind berechtigt, sich gegen seitig zu vertreten. Wegen jeden Unfalles ist auch ferner, bei Vermeidung von Bestrafung nach § 51 Schlusssatz des Gesetzes, Anzeige zu erstatten binnen zwei Tagen nach dem Tage, an welchem der Betriebsunternehmer von dem Unfall Kenntniss erlangt, und zwar ist das Anzeige-Formular dreimal auszufüllen und Hein Formular an die Ortspolizeibehörde des Wohnsitzes des bethei- ligten Unternehmers (d. i. auf dem Lande und in Städten, in welchen I .die revidirte. Städte-Ordnung nicht eingeführt ist, die Amtshaupt- , mannschaft, in Städten, in welchen die revidirte Städte-Ordnung ein geführt ist, der Stadtrath!), ein Formular an unser Sektionsbureau in Chemnitz, Langestr. 50, I, ein Formular an den V ertrauensmann des Bezirkes zu schicken. i Die rechtzeitige Meldung von Unfällen bitten wir ja nicht zu über- selien; durch Unterlassung bez. Verspätung der Meldung sind bereits '•ine grosse Anzahl Unzuträglichkeiten entstanden. vom 1. Januar 1896 ab dürfen die früher gebräuchlichen Anzeige- ormulare nicht mehr verwendet werden, sondern von da ab ist nur noch das durch Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 1. Februar 1894 vorgeschriebene neue Formular zu verwenden, von welchem das Bureau der Sektion Vorrath hält. Obwohl die Berufsgenossenschaft erst nach Ablauf der 13. Woche für die Folgen von Unfällen einzutreten hat, so empfehlen wir doch, bei schwereren Unfällen innerhalb der ersten 13 Wochen sich wegen der Behandlung der Verletzten mit uns in das Vernehmen zu setzen: die Erfahrung lehrt, dass, weil innerhalb der ersten 13 Wochen die Be handlung keine genügende war, weil namentlich der Verletzte nicht rechtzeitig in ein Krankenhaus untergebracht wurde, viele Verletzungen einen unverhältnissmässig schlimmen Ausgang nehmen! Namentlich ist das bei Augenverletzungen der Fall. Wir empfehlen daher in allen schwereren Fällen möglichst sofortige Unterbringung in einem bewährten Krankenhause; überhaupt bitten wir, überall da, wo innerhalb der ersten 13 Wochen die Fürsorge für den Verletzten ungenügend zu sein scheint, schon innerhalb der ersten 13 Wochen sich an uns zu wenden, da uns erlaubt ist, nach Betinden, bereits innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfälle die Fürsorge für den Verletzten zu über nehmen. Wir benutzen endlich die Gelegenheit, um den geehrten Mitgliedern, zur Erleichterung des Geschäftsganges, folgende — wiederholt schon ausgesprochenen Bitten wiederum an das Herz zu legen: 1. in einem Briefe nie mehr als eine Angelegenheit zu behandeln; also, wenn mehrere Angelegenheiten in Frage kommen, diesen auch allemal mehrere Briefe zu widmen (welche ja unter einem Umschlag gehen können!), namentlich auch bei Anträgen auf freiwillige Versicherung, die Anträge zu trennen nach Betriebs-, Beamten- und anderem Personal; 2. bei Anträgen auf Entschädigung Verletzter immer sofort die Lohnnachweisung für den Verletzten beizufügen, welche ja den meisten Betrieben aus Erfahrung schon geläufig sein wird: 3. auf Unfallanzeigen und auf Lohnnachweisungen nie die Angabe der Katasternummer des betheiligten Betriebes zu vergessen und aus dem Mitgliedscheine sich zu überzeugen, dass die Nummer auch richtig angegeben wird; 4. die Vorschriften über Porto und Gewicht der Briefschaften um so genauer zu beachten, als, namentlich bei Eingang von Lohnnach- Weisungen, uns Strafporto schon so oft abgefordert worden ist, dass wir uns gezwungen sehen, die dadurch entstehenden Kosten künftig von den betheiligten Mitgliedern wieder einzufordern. Hochachtungsvoll Chemnitz, am 20. Dezember 1895. Vorstand der IX. Sektion der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Der Vorsitzende Albert Niethammer.