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Briefkasten. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. 1138. Frage: Einer unserer Geschäftsfreunde möchte wissen, welche Einrichtung nöthig ist, um das zur Schmirgelpapier- fabrikation dienende Papier herzustellen, welches auf der einen Seite rauh und auf der andern glatt sein soll. Antwort: Zur Anfertigung dicker kräftiger Papiere mit einer glatten und einer rauhen Seite eignen sich Maschinen ge wöhnlicher Art, die aber mit nur einem grossen Trockencylinder versehen sind, gegen welchen das Papier unten von einer Wickel walze gepresst wird. Sollte ein grosser Cylinder zur Trocknung nicht ausreichen, so kann ein zweiter zugefügt werden. Die am Cylinder anliegende Seite wird glatt, die andere bleibt rauh. Die meisten Erbauer von Papiermaschinen sind damit vertraut und können die gewünschte liefern. Näheres ergeben deren Anzeigen in diesen Spalten. 1139. Frage: Vom Papier-Grosshändler K. liess ich 1/2 kg weiss Glanzpapier holen, wovon nur 35 Bogen wie Probe 1 ausfielen, der grössere Theil dagegen wie Proben 2, 3 und 4. Ich sandte den letzteren Theil deshalb an K. zurück, doch verweigert derselbe die Zurücknahme. Ich bitte Sie um Ihre Meinung darüber, ob K. zum Umtausch verpflichtet ist, und ob Klage anzurathen wäre? Antwort: Muster 1 ist weisses Glanzpapier, während die Muster 2, 3 und 4 gefärbt sind, und zwar lichtchamois, dunkel chamois und lichtblau. Letzteres Muster ist ausserdem ungleich gestrichen und weist dunklere Streifen und Flecke auf. K. ist also zweifellos verpflichtet, die färbigen Bogen zurückzunehmen und dafür weisse zu liefern. 1140. Frage: Von meinem Stahlfedern-Fabrikanten, mit dem ich in sehr regem Geschäftsverkehr stehe, bezog ich im Monat Januar für ... Gulden ö. W. Federn. Im Laufe des Monats Januar sandte ich unter vorheriger Bewilligung des Fabrikanten vor Jahren bezogene, jedoch bei meinem Kundenkreis nicht gangbare Federn zurück. Mein Fabrikant schrieb mir nach seinem Ermessen, ohne von mir irgendwie beeinflusst zu werden, hierfür . . . Gulden gut. Da ich allmonatlich abrechne, übersandte ich den fälligen Fakturabetrag nach Abzug des vereinbarten Waaren-Rabatts, der stets erst bei Begleichung der Faktura in Abzug gebracht wird. Von dem hieraus entstandenen Nettobetrag zog ich nun mein Gut haben ab. Der Fabrikant beanstandete dies und behauptete, dass ich nur das Recht hätte, von dem durch das Guthaben vor erst gekürzten Fakturabetrag den Rabatt abzuziehen. Welche von beiden Auflassungen ist richtig? Antwort: Ihr Lieferant hat Recht. Er zog vom Brutto betrag der neuen Sendung den Bruttopreis der ihm zurück gesandten Federn ab und schrieb Ihnen den üblichen Rabatt vom Restbetrag gut. Ihre Ansicht, dass Ihnen vom Betrag der ganzen Bestellung 10 pCt. Skonto gebührt, ohne Rücksicht darauf, ob Sie die Waare behalten oder zurücksenden, wird durch folgendes einfache Beispiel schlagend widerlegt. Hätten Sie z. B. für 152 Gulden 91 Kr. Waare zurückgesandt und für 12 Gulden 86 Kr. Waare behalten, statt umgekehrt, so müssten Ihnen nach Ihrer Ansicht von dem Kaufpreis noch 16 Gulden 58 Kr. gutgeschrieben werden, Sie würden also dafür, dass Sie für 12 Gulden 86 Kr. Waare beziehen, noch eine Belohnung von 3 Gulden 72 Kr. erhalten! 1141. Frage: Wir bitten Sie, uns mittheilen zu wollen, welchem Zollsatz in Italien geprägte Pappen wie inliegende Muster unterliegen. Die Pappen sind nicht nach Fertigstellung mittels einer Streichmaschine gestrichen, sondern nach unserm Patent direkt auf der Pappenmaschine gefärbt. H besteht aus reinem Holzschliff, bei L ist Zellstoff mitverwendet. Unsere Freunde haben angenommen, dass 12 Lire Zoll für 100 kg erhoben würde. Die italienische Zollbehörde verlangt aber achtzig Lire für 100 kg, wobei natürlich jedes Geschäft unmöglich ist. Antwort: Beide Sorten von Pappen unterliegen nach unserer Ansicht dem Zoll von 40 Lire die 100 kg, nach Tarif-Nr. 183 d, als feiner bemalter Pappendeckel. Der Zollsatz von 12 Lire 50 centesimi würde in Anwendung kommen, wenn die Pappe nicht bemalt, sondern in der Masse gefärbt wäre (T.-Nr. 183 a). 80 Lire die 100 kg zahlen Waaren aus Papier und Pappendeckel, dieser Zoll wird für unverarbeitete Pappe zu Unrecht verlangt. Der Weg, auf dem Sie Beschwerde führen wollen, ist in Bürner’s Zolltarif, S. 32, Verlag der Papier-Zeitung, angegeben. Siehe auch Papier-Zeitung Nrn. 39 bis 46, Jahrgang 1895. Farbwerke । vorm. ; Meister Lucius & Brüning Höchst am Main Fabriken von Anilinöl, Anilinsalz, Alizarin-, Anilin-, Resorcin- und Naphtalin - Farbstoffen, I chem.-techn. Producten, Säuren und pharmaceutischen | Präparaten (Antipyrin, D. 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