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Nr. 22. PAPIER-ZEITUNG. 695 barer als bei grösseren Stapeln? Kann die Maschine Elektrizität in sich aufnehmen, um sie an andere Papiere wieder abzugeben, und wodurch endlich lässt sich die Elektrizität von Papier und Maschine ableiten? Ich vermuthe, die starke Harzleimung des Papiers, das unter dem Cylinder eine immerhin starke Reibung erleidet, ist mit ein wesentlicher Faktor für die Entstehung der Elektrizität. — Heute wurde mit gefeuchtetem Papier ohne Schwierigkeiten gedruckt; die Elektrizität scheint demnach durch das Feuchtwasser abgeleitet zu sein. , Wir haben wiederholt die elektrischen Erscheinungen be sprochen, die während der Behandlung des Papiers in Glättwerken und Buchdruck-Schnellpressen auftreten und die auch störende Wirkungen äussern, wenn nicht für genügende Ableitung der Reibungselektrizität gesorgt wird. Der in Nr. 19 Jahrgang 1888 wiedergegebene Vortrag des Ingenieurs 0. Pilz erörtert die Ursachen der Elektrizität im Papier ausführlich und kommt zum Ergebniss, dass man, um elektrische Druckbogen zu vermeiden, das Papier vor dem Druck feuchten, in der Schnellpresse thunlichst jede Reibung iles Papiers vermeiden, in derselben ableitende Nadelspitzen oder Flammen an bringen muss. In Nr. 24, Jahrgang 1889, wird empfohlen die Finger des Auslege-Rechens, während die Maschine sich in Ruhe befindet, mittels eines nassen Schwammes mit einer Mischung von Wasser und Glycerin wiederholt zu tränken, bis das Holz vollständig gesättigt erscheint. Im allgemeinen scheint es, dass ein angemessener Feuchtigkeitsgehalt die Störung durch elektrische Erscheinungen am sichersten fern hält, was auch im vorliegenden Fall sich bewährt hat. Pappenvereinigung. Schon längst wollte ich auf den Bericht in Nr. 12 der Papier- Zeitung. die General-Versammlung des Sächsischen Verbandes Deutscher Holzschleifer vom 29. Januar d. J. betreffend, ein paar Worte an die Papier-Zeitung richten, leider war ich infolge vieler Arbeit immer daran verhindert. In einer früheren Sitzung dieses Verbandes wurde einmal zur Sprache gebracht, dass beabsichtigt war, einer Aufbesserung der Pappenpreise durch eine Vereinigung der Pappenfabrikanten näher zu treten, leider sagt der letzte Bericht nichts davon, dass man diese Angelegenheit besprochen hat. Erwähnt wurde jedoch eine »grosse Schattenseite im Pappengeschäfte«, dass, wenn einige Ladungen Pappe zu Ausnahms preisen abgeschoben würden, dies immer nur nach Berlin geschehe, wodurch die Preise sehr übel beeinflusst würden, und dass, es sich empfehlen würde, in ähnlichen Fällen solche Waare nicht nach Berlin oder Thüringen, sondern seewärts aus der Welt zu schaffen. Ich möchte nun erwähnen, dass es den meisten kleinen Fabrikanten kaum möglich sein wird, ihre Pappen seewärts in vorschriftsmässiger see tüchtiger Verpackung zum Versandt zu bringen. Der kleine Fabrikant verdient an den meisten Pappen kaum die Schnüre zum Zusammenbinden, geschweige denn eine Verpackung. Sollte eine Ladung zu Ausnahmepreisen zum Abschieben sein, so werden die kleinen Fabrikanten solche nach wie vor nach Berlin, Thüringen oder irgendwohin verkaufen, wo sie bezahlt wird. Eine grosse Schuld daran, dass die Pappenpreise, namentlich die der grauen, so sehr gesunken sind, ist der Geschäftshandhabung einiger grossen Papierfabriken mit zuzuschreiben, die während der wasserarmen Jahre ihre Fanggruben räumten und eine ziemliche Menge grauer Pappe überall zu jedem Preise ausboten und doch nicht los wurden. Diese Fabriken hätten den Fangstoff lieber als Dünger aufs Feld fahren sollen, anstatt viele kleine Fabrikanten in ihrem Geschäft zu schädigen' Vergl. Papier-Zeitung J. 1895, Nr. 15, Seite 434. Es wäre vielleicht richtiger gewesen, in obengenannter General-Versammlung eine Pappenvereinigung, wie sie früher schon angedeutet wurde, zu besprechen: leider scheint aber diese Angelegenheit wieder einzuschlafen. Ein kleiner Fabrikant. Aufbewahrung von feuchtem Holzschliff. Wran. 5. März 1896. Zur Aufklärung des von meinem lieben Schulkameraden Herrn Emil Nemethy in Nr. 19 der Papier-Zeitung veröffentlichten Aufsatzes diene Folgendes: Das von mir in Nr. 18 veröffentlichte Verfahren zur Aufbewahrung von feuchtem Holzschliff ist nur ein Auszug meines Verfahrens, das ich am 25. August 1895 dem Vorstände des Vereins Deutscher Holzstoff- Fabrikanten unterbreitet habe. Durch diese Angabe ist wohl hinlänglich bewiesen, dass Herr Nemethy und ich ganz unabhängig von einander zur selben Methode gelangt sind., Die Erwägungen, die mich veranlasst haben, die Grundzüge meines Verfahrens in Nr. 18 zu veröffentlichen, will ich vor der Hand nicht mittheilen. Es freut mich von ganzem Herzen, dass gerade Herr E. Nemethy zu dem gleichen Verfahren wie ich gelangt ist. Ferdinand Wolesky. $ • a ,6. März 1896. Aus Nrn. 18 und 19 der Papier-Zeitung ersehe ich, dass die Herren Wolesky und Nemethy auf das seinerzeitige Ausschreiben des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten zur Auffindung einer geeigneten Methode zur Aufbewahrung feuchten Holzschliffs Verfahren in Vorschlag ge bracht haben, die sich zum Theil mit den von mir in dieser Angelegen heit eingereichten Vorschlägen decken. Da nun der Verein Deutscher Holzstofffabrikanten drei Vorschläge in die engere Wahl gezogen hat, die Verfasser von zweien dieser Vorschläge sich bereits öffentlich ge meldet haben, und meine Vorschläge, wie erwähnt, mit den in Nr. 18 mitgetheilten zum Theil identisch sind, so vermuthe ich, dass ich der Dritte im Bunde bin und möchte mir daher auf alle Fälle meine Drittel- Priorität in der Sache wahren. Meine Preisbewerbung sandte ich am 1. Juli eingeschrieben und unter Einhaltung der verlangten Aufmachung an den Vorstand des obengenannten Vereins, fand aber bisher keine Zeit, mich um die Sache weiter zu kümmern. Nach Beendigung der vom Vereine vorgenommenen Versuche, und wenn die Entschliessung des Vorstandes bekannt wird, werde ich, im Falle mein Verfahren am Preise nicht theilnehmen sollte, dieses veröffentlichen, da ich bestimmt glaube, dass es, wenn es auch nicht unübertrefflich ist, seinen Zweck erfüllt. J. Serog. * -x -X- N ,2. März 1896. In Nr. 18 der Papier-Zeitung wird unter diesem Titel gesagt, dass Natriumbisulfit ein gutes Bleichmittel sei, aber keinen haltbaren feuchten Stoff gebe. In Nr. 5 der Holzstoffzeitung befindet sich eine Abhandlung über Natriumbisulfit, wonach letzteres nicht allein ein gutes Bleich-, sondern auch ein gutes Konservirungsmittel sein soll. Wenn Sie die Güte hätten, die Sache zur Besprechung zu stellen, so-würden Sie mich zu grossem Danke verpflichten. K. Wir entsprechen hiermit dem Wunsche des Einsenders und bitten um Aussprache. D. Red. Eigenthumsrecht an Lithographien. ,9. März 1896. Zu dem Artikel »Eigenthumsrecht an Lithographien« bemerke ich, dass der Käufer, selbst wenn ihm die Lithographien besonders berechnet sind, noch kein Recht hat, die Originalsteine zu verlangen, denn dass er die Lithographien bezahlen muss, ist selbstverständlich, und wenn ihm dieselben von der Druckarbeit getrennt berechnet werden, so geschieht dies nur, damit er bei späteren Auflagen den Preis der Letzteren sofort aus der früheren Faktura ersehen kann. Will Jemand, dass die Original-Lithographien in seinen Besitz übergehen, dann muss er dies ganz ausdrücklich vorher vereinbaren. Andernfalls würde es leicht dahin kommen, dass sich der Verbraucher, um einen recht geschmackvollen Entwurf und eine recht saubere und feine Gravur oder Lithographie zu erhalten, zunächst an die Anstalt wendet, die ihm für diesen Zweck eine besondere Gewähr bietet, und ihr nur eine ganz kleine Druckauflage bestellt, die Hauptauflage aber einer mit billigeren Kräften arbeitenden Anstalt überträgt. Zum Lohne dafür, dass die erstere Anstalt die grossen Kosten und das nicht unerhebliche Risiko, welches wirklich tüchtige Zeichner und Lithographen im Gefolge haben, übernimmt, würde sie obendrein die Geschädigte sein, denn dass die lithographischen Anstalten an Entwürfen und Lithographien im all gemeinen sehr wenig verdienen, wird nicht bestritten werden, da das Objekt, aus welchem der Nutzen herausgeschlagen werden soll, in der Hauptsache stets die Druckarbeit selbst ist. Wenn es daher schon dem Gerechtigkeitsgefühl widerspricht, die Herausforderung der Original- Lithographien ohne besondere Vereinbarung als zulässig anzusehen, so steht eine derartige Forderung in direktem Gegensatz zu den berechtigten Interessen jeder lithographischen Anstalt, da dieselben nur gefördert werden können, wenn der Aufwand an Arbeitskräften für Entwürfe, Lithographien usw. dem Arbeits- oder Auflagenbedarf der vorhandenen Maschinen entspricht. Eine Anstalt, welche ausschliesslich Entwürfe und Lithographien .liefern will, muss aber von vornherein ganz anders berechnen, als eine solche, die ihren Hauptnutzen aus den Druck auflagen erwartet. Wenn eine Anstalt wie im vorliegenden Falle im ganzen 1032 Bogen für den gesammten Betrag von 820 M. drucken soll und für die hierzu nöthigen Lithographien 1495 M. nöthig hat, so sprechen schon beinahe allein diese Zahlen dafür, dass der Lieferant mit Sicherheit auf Nachbestellungen rechnete, und man kann es ihm nicht verdenken, wenn er, ohne gesetzlich verpflichtet zu sein, die Heraus gabe der Steine verweigert. Um allen Missverständnissen vorzubeugen, würde es sich empfehlen, in der Faktura zu schreiben: »Beisteuer für Entwurf und Lithographie . . . . M.« Die Auslieferung der Litho graphien kann aber sicher nur dann rechtlich verlangt werden, wenn vor Abschluss des Geschäftes eine dahingehende Vereinbarung getroffen ist. n * * * Von unserem rechtskundigen Mitarbeiter. Die Entscheidung liegt im Gesetze vom 11. Januar 1876, be treffend das Urheberrecht an Mustern. Sicherlich ist die Litho graphie in neuer und eigenthümlicher Art ausgeführt. Dadurch hat der Lithograph das Urheberrecht an dem auf dem Stein aus geprägten Gedanken erworben und dadurch das ausschliessliche Recht, den Gedanken zu verwerthen. Er würde diesen Vortheil preis geben, wenn er den hergerichteten Stein herausgeben müsste. Im Gesetze vom 11. Januar 1876 ist nicht vorgesehen, dass, wenn der Gewerbetreibende auf Bestellung arbeitet, das Urheberrecht auf