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Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Wir bitten unsere geschätzten Bezieher, uns von jedor Veränderung Kenntniss zu geben, die ftir unsern Leserkreis von Interesse ist; wir werden dieselbe kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen Freiberger Papierfabrik zu Weissenborn. Dem Ge schäftsbericht für das Betriebsjahr 1895 entnehmen wir Folgendes: Im abgelaufenen Jahre konnten die Fabrik-Anlagen günstiger als im Jahre 1894 beschäftigt werden, und deshalb wurde ein besseres Gewinn- Ergebniss erzielt. Bauten von Belang waren nicht vorzunehmen. Ein kleiner Neubau und verschiedene Anschaffungen auf maschinellem Gebiete haben im ganzen 19613 M. 74 Pf. gekostet. Aus einer Papier-Erzeugung von 3370340 kg, gegen 3381610 kg im Vorjahre, hat sich ein Roh gewinn von 302369 M. 54 Pf. ergeben. Davon kommen zunächst Ab schreibungen mit 118308 M. 19 Pf. in Abzug. 500 M. werden der Krankenkasse, 2500 M. dem Unterstützungsfonds und 3000 M. dem Wittwen- und Waisenfonds überwiesen. Der neu ins Leben gerufenen Pensionskasse der kaufmännischen und technischen Beamten (Franz Müller-Stiftung), zu der das verstorbene langjährige Mitglied des Aufsichts- rathes, Herr Rentner Franz Müller, 15000 M. durch letztwillige Ver fügung gestiftet hat, sollen 10000 M. zugewendet werden. Auf Tan tiemen entfallen 16695 M. 70 Pf., und von den verbleibenden 151365 M. 65 Pf. sollen dem Erneuerungsfonds 10000M. überwiesen und eine Dividende von 81/2 pCt. soll mit 140250 M. ausgezahlt und auf Rechnung des Jahres 1896 1 115 M. 65 Pf. vorgetragen werden. (Vergl. Nr. 10.) Die unter der Firma K. & Th. Möller in Brackwede be triebene Maschinenfabrik ist auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen und die Firma verändert in K. & Th. Möller, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital beträgt 750000 M. Gesellschafter sind die Herren Dr. Karl Möller, Kommerzienrath Theodor Möller und Fabrikdirektor Johann C. Gräbner, von denen jeder berechtigt ist, die Gesellschaft zu zeichnen und zu vertreten. Königsberger Zellstoff-Fabrik, Aktiengesellschaft in Königsberg. Anstelle des behinderten stellvertretenden Direktors, Herrn Richard Berneker in Königsberg, ist zum stell vertretenden Vorstandsmitgliede Herr Emil Teppich daselbst ernannt. Für die Firma Adolph Seydel, Ausstellung für neueste Erfindungen in Königsberg i. Pr. hat Frau Bertha Hennig geb. Schmidt Prokura erhalten. Das unter der Firma Ludwig Gross, Buch- und Kunst handlung, Antiquariat in Nürnberg betriebene Geschäft ist auf Herrn Ernst Richter aus Marbach übergegangen, der es unter der Firma Ludwig Gross Nachfolger (E. Richter) fortsetzt. Die Herren Albert Koch & Co. in Stuttgart und Rob. Hoffmann in Leipzig behalten die Vertretung. Konkurs-Aufhebung. Papierfabrik Marienthal, Aktien gesellschaft in Marienthal b. Osterode a. H. Konkurse. Anna Caroline Therese Eckelmann, Inhaberin der Papier- und Schreibwaarenhandlung T. Eckelmann in Leipzig. Konkursverwalter ist Herr Rechtsanwalt Kretschmer. Anmelde frist bis 18. März, Prüfungstermin 28. März. — Gebrüder Ebbing haus Wangen i. A. Gerichtsnotar Brecht ist Konkursverwalter. Anmeldefrist bis 6. Mai, Prüfungstermin 27. Mai. Papier- und Schreibwaaren-Ausstellung in Leipzig. Der Leipziger Stadtrath hat beschlossen, am diesjährigen Busstage, der in die Ostervormesse fällt, den Verkehr in den Geschäfts räumen der zur Vormesse mit Musterlagern dort weilenden Fa brikanten und die Entgegennahme von Bestellungen auf Grund der Muster wie im vorigen Jahre in den Stunden von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends zu gestatten. Die Fachgenossen können also den Busstag, an dem ihr Geschäft daheim ruht, dazu verwenden, die Mess-Ausstellung des Mitteldeutschen Papier- Vereins, die vom 3. bis 5. März im Kaufmännischen Vereinshause stattfindet, zu besuchen. Diese dürfte nach der uns vorliegenden Liste der 81 Aussteller, darunter erste Häuser des Faches, ihre Vorgängerinnen an Reichhaltigkeit übertreffen. Lehrmittel-Ausstellung. Mit der zu Pfingsten d. J. in Hamburg stattfindenden allgemeinen deutschen Lehrerversammlung soll auch eine Lehrmittel-Ausstellung verbunden werden, die in den oberen Räumen des Sagebielschen Etablissements untergebracht werden wird. Dieselbe wird sieben Abtheilungen enthalten und folgende Gebiete umfassen: 1. Geographie und Geschichte. 2. Naturgeschichte. 3. Naturlehre. 4. Zeichenunterricht. 5. Weibliche Arbeiten. 6. Schulgesundheitspflege und Schuleinrichtungs - Gegenstände. 7. Jugendschriften. Den Herren Fabrikanten, Verfassern und Verlegern wird hier Gelegenheit geboten, ihre Artikel mehreren Tausenden von Lehrern, Schulvorstehern, Mitgliedern von Schul vorständen und Schulbehörden vorzuführen. Anmeldungen zur Beschickung dieser Ausstellung sind bis zum 1. März an den Vorsitzenden des Ausstellungs - Ausschusses, Herrn Oberlehrer C. Hoffmann, Grindelberg 1, schriftlich einzureichen, auch sind daselbst die nähern Bedingungen zu erfahren. Die dortige Firma Röpke & Woortman hat sich bereit erklärt, die Interessen der Aussteller für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation während der Ausstellung zu vertreten. Die bedrohte Kolportage. Der Verein Berliner Kolportage-Buchhändler hielt am 20. d. M. in Cohns Festsälen, Beuthstr. 20, eine von etwa 500 Personen be suchte Versammlung ab, um gegen den gegenwärtig im Reichs tage zur Berathung stehenden Gesetzentwurf »Abänderung der Gewerbenovelle«, soweit derselbe den Buchhandel betrifft, Stellung zu nehmen. Der Referent, Herr Buchhändler Ernst Schultze, führte in längerer Rede die Schäden vor, die den Kolportage buchhandel treffen, wenn die Vorlage Gesetz wird. Er betonte, dass Tausende kleiner Existenzen vernichtet, und der Gesammtbuch- handel, sowie alle damit verwandten Gewerbe, Buchdruckereien, Buchbindereien,Papierhandlungen usw. erheblich geschädigt würden. Nach dem Gesetze wird der Kolporteur zum Hausirer gestempelt, die Folge hiervon ist, dass er einen Wandergewerbeschein lösen und die von ihm zu vertreibenden Druckschriften der Polizei zur Prüfung und Genehmigung vorlegen muss. Bei der ungeheuren Menge von Verlagsartikeln, wie sie besonders in Berlin vor kommen, ist es aber kaum möglich, Beanstandungen zu vermeiden. Nur derjenige Kolporteur kann einen Wandergewerbeschein erhalten, der das 25. Lebensjahr überschritten hat, und es bleibt den Behörden überlassen, denselben zu versagen, wenn kein Be- dürfniss vorliegt. Der Buchhandel wäre dadurch ganz von der Polizei abhängig. Die Kolporteure sind häufig nicht in der Lage, die Gebühr für den Wandergewerbeschein zu entrichten, und derselbe wird auch nur für das Kalenderjahr ausgestellt, sodass Jemand, der vom Oktober ab Buchhandlungs-Reisender werden will, für drei Monate den vollen Jahresbetrag zu zahlen hat. Man kann des halb wohl behaupten, dass durch Annahme der Gesetzesvorlage mit einem Schlage der Massenvertrieb von guter Literatur abge schnitten würde, und ohne Massenvertrieb ist die Existenz des Buchhandels unmöglich. Redner bemerkte, dass der Stand, der bisher treu zu Kaiser und Reich stand, solche Maassregelung in keiner Weise verdient hat. Im Reichstage soll die Stimmung sehr ungünstig sein, acht Herren haben in der ersten Lesung für die Vorlage, vier dagegen gesprochen, auch findet keine Kommissions- berathung statt, sondern die weitere Berathung erfolgt im Plenum. Pflicht aller Interessenten ist es daher, ihren Einfluss gegen die Vorlage geltend zu machen, damit der Buchhandel siegreich aus dem Kampf hervorgeht. Noch mehrere Redner sprachen im gleichen Sinne. Be sonders der Centrumspartei sei der Buchhandel verhasst, die Reichsboten wissen aber garnicht, wie der Kolportagebuchhandel aussieht, dass 85 pCt. aller Erzeugnisse der Literatur durch Kolpor tage vertrieben werden. Mit dem Gesetz will man den Waaren- hausirhandel beschränken, um den Mittelstand und das sesshafte Gewerbe zu heben, aber nur die grossen Versandtgeschäfte und Bazare werden Vortheil davon haben. Ein Redner meinte, das Gesetz sei nur eingebracht, um mit dem Centrum und den Agrariern zu liebäugeln, hauptsächlich treffe es aber die Wissenschaft, denn durch Beseitigung ihrer Pionniere werde auch diese lahm gelegt. Mit der Aufforderung an alle Druckereibesitzer, Papierlieferanten, Buchbinder, Holzschneider usw., auch ihrerseits gegen das Gesetz vorstellig zu werden, wurde die Berathung geschlossen und da rauf nachfolgende Resolution angenommen: Die heute, am 20. Februar 1896, in Berlin, im Festsaale des Vereins junger Kaufleute versammelten Kolportage-, Buch- und Kunsthändler und Vertreter verwandter Geschäftszweige erklären sich gegen jede den Gesammtbuchhandel beschränkende Bestimmung der Gewerbenovelle, wie gegen jede Beschränkung der Gewerbe freiheit überhaupt, und bitten einen hohen Reichstag, den Gesetz entwurf der verbündeten Regierungen, betr. Abänderung der Gewerbeordnung, in der jetzigen Gestalt abzulehnen, da die darin enthaltenen Bestimmungen den Ruin von Hunderttausenden von Existenzen herbeiführen würden.