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Nr. 54. PAPIER-ZEITUNG. 1785 Neuerung an Geschäftsbüchern. Von Hugo Frosch, Wiesbaden. Nachdruck verboten. Wie unsauber die letzten Blätter vor dem Register bei Büchern in der jetzigen Beschaffenheit nach kurzem Gebrauch aussehen, dürfte Jedem, der einmal Einsicht in ein solches Buch genommen hat, bekannt sein. Da giebt es vor allem schmutzige, oftmals nicht mehr beschreibbare Seiten, dann aber auch durch die vielen Griffe zerrissene Blätter und umgeschlagene Ecken, sogenannte Eselsohren. Das zum Register benutzte Löschpapier ist nicht selten eingerissen, ferner sind die Buchstaben meist umgeknickt. Diese Schäden machen sich besonders bemerklich bei Büchern, die von Seidenpapier hergestellt sind, z. B. bei Kopirbüchern. Abhilfe lässt sich auf folgende Weise erzielen: Man bringe nach Schluss der gewöhnlichen Schreibeblätter und vor dem Register eine etwa 3/, mm dicke Celluloidplatte an. Dieselbe ist an einem besondern Leinenstreifen, der mitgeheftet wird und da durch Halt hat, zu hängen, d. h. mit Stärkekleister anzukleben. Sie muss am Rücken des Buches aufstossen, an allen übrigen Seiten aber etwa 11/2 mm über das im Buche befindliche Papier überstehen, jedoch kleiner als der Buchdeckel sein. Nach Schluss des letzten Löschblattes für den Buchstaben Z bringe man eine gleiche Platte an. Diese ist aber etwas grösser als erstere zu schneiden, und zwar soviel, dass die zwei rechten rechtwinkelig geschnittenen Ecken der Platte eine Kleinigkeit über die rechten, abgerundeten Ecken des hintern Buchdeckels vorstehen, gegen die Seiten des Deckels aber noch etwas zurückliegen. Als Celluloidplatten sind einseitig polirte zu benutzen, und zwar so, dass bei dem ersten Schutzbogen die polirte Seite nach dem Register, bei dem zweiten die gleiche Seite nach dem hintern Buchdeckel gekehrt ist. Celluloid ist deshalb gewählt, weil sich bei diesem etwaige Schmutz flecke leicht entfernen lassen. Beim Gebrauch dieses so vorbereiteten Registers fasse man mit der linken Hand den ersten (Celluloid-)Schmutzbogen und lege diesen mit den vorhergehenden Blättern, welche mit dem Daumen der linken Hand festgehalten werden, zum vordere Buch deckel. Dann hebe man den zweiten Schmutzbogen mit dem Mittelfinger der rechten Hand an der vorstehenden obern Ecke sammt dem Register etwas in die Höhe und bringe die übrigen Finger bis auf den Daumen unter die Celluloidplatte. Nun lasse man die Hand von den Buchstaben A nach Z laufen, ohne mit dem Daumen die Register-Buchstaben zu berühren. Wenn man bei dem richtigen Buchstaben angelangt ist, lege man den Daumen fest darauf, wodurch die folgenden Buchstaben gleichfalls fest gehalten werden und flach liegen bleiben. Die vorhergehenden Buchstaben schlage man nun zur ersten Celluloidplatte. Sind die Platten durch die vielen Griffe angeschmutzt, so ent ferne man den Schmutz mit einem feuchten Läppchen, trockne aber die Platte dann wieder gehörig ab. * * * Celluloid ist leicht entzündbar und zu Geschäftsbüchern nicht zu empfehlen. Der Buchhalter oder sonst Jemand kann mit einer aus der Hand gelegten Cigarre unvermuthet das Buch in Flammen setzen. Statt dessen könnte man Schutzblätter oder -Deckel aus starkem Karton, Aktendeckel, zäher Pappe oder sonst einem steifen, haltbaren Stoff wählen. Durch Tränken mit Wachs können diese Deckel ebenfalls abwaschbar gemacht werden. Wir haben selbst schon derartige Zwischenblätter bei Büchern angewendet, die aus mehreren Abtheilungen bestanden, vor jeder derselben. Die Ein lagen waren von gleicher Grösse wie das Papier, da sie aber dunkelblaue Farbe hatten (Aktendeckel), so liessen sich die Ab theilungen aussen am weiss gebliebenen Schnitt deutlich erkennen. Das Aufsuchen der Abtheilungen wurde durch die Steifheit der Deckel sehr erleichtert, auch ohne hinzusehen konnte man jeden Theil schnell aufschlagen. Die Red. Feuergefährliche Lampenschirme. A. Dupre, Chemiker im Laboratorium für Explosivstoffe in London, warnt in der » Times « vor Benutzung von Lampenschirmen, welche mit Chrom gefärbt sind. Chromblei ist ein gutes Oxydations mittel und befördert die Verbrennung. Dupre hat sogar einen Fall von Selbstentzündung eines mit Chrom gefärbten Lampen schleiers aus Papier festgestellt. Wie wir amerikanischen Zeitungen entnehmen, schalten einige Feuerversicherungs-Gesellschaften in ihre Policen die Bedingung ein, dass die Versicherten überhaupt keine papierene Lampen schleier benutzen dürfen, da das dünne Krepp-Papier leicht auf flammt. In letzter Zeit werden in den amerikanischen Blättern imprägnirte Krepp - Papiere ausgeboten, welche unverbrennlich sein sollen. Verunreinigung der Flussläufe und Wasserrecht. Das Wochenblatt »Die Deutsche Zucker-Industrie« bringt den Wortlaut eines Vortrages, welchen Dr. Franz Huhoa im schlesischen Zweigverein der Rübenzucker-Fabrikanten bei Berathung des von uns wiederholt besprochenen Entwurfs eines preussischen Wasser rechtes hielt. Dr. Hulwa behandelt in seinem Vortrage namentlich die Frage der Verunreinigung der Wasserläufe, und wir geben in Nach stehendem das Wesentliche seiner Ausführungen wieder. Es sind häufig Aburtheilungen auf Grund unrichtig genom mener Wasserproben erfolgt, und Dr. Hulwa betont daher in erster Linie die Nothwendigkeit allgemein verständlicher Vor schriften zur Probenahme. Auch sollten einheitliche Methoden für die chemische, botanische, zoologische und bakteriologische Untersuchung festgestellt werden. Mit beiden Fragen hat sich schon die Kommission des Deutschen Fischerei-Vereins beschäftigt. Ohne einheitliche Untersuchung von Gewässern auf die maass- gebenden Stoffe wird häufig eine Menge Faktoren berücksichtigt, die wohl bei Prozess-Verhandlungen einen gelehrten Eindruck machen, auch grosse Kosten verursachen, aber im Grunde wenig Wesentliches bringen. Genannte Kommission schreibt auch eine Preisaufgabe aus über die Entwickelungs-Geschichte und Lebens bedingungen des sehr wichtigen Wasserpilzes Leptomitus lacteus, mit besonderer Berücksichtigung seines Auftretens und Wieder verschwindens in verunreinigten Gewässern. Oft redet man von Algen, wo es sich in Wirklichkeit um Pilze handelt. Dr. Hulwa fahrt fort: • Die Zucker-Industrie ist an der Entwickelung der Wasserpilze wesentlich interessirt, denn erfahrungsgemäss werden diese Pilz vegetationen u. a. auch durch die Abwässer von Zuckerfabriken hervor gerufen und geben durch ihr massenhaftes Auftreten in Flussläufen zu Klagen und Prozessen vielfach Veranlassung. Nach den Forschungen von Prof. Ferdinand Cohn wird die Ent wickelung des Leptomitus höchstwahrscheinlich durch den Gehalt des Wassers an löslichen Kohlenhydraten bedingt, wie ja auch dergleichen Pilzvegetationen in den Abwässern von Brauereien, Brennereien, Stärke fabriken, Sulfitzellstoff-Fabriken auftreten. Der Leptomitus-Pilz zersetzt sich aber unter den Erscheinungen einer stickstoffhaltigen Substanz, er bedarf daher nicht allein gelöste Kohlenhydrate, sondern auch andere Stoffe und Faktoren zu seiner Ent wickelung. Es sind dies Glieder in der Kette der Nährbedingungen. Fehlt eines dieser Glieder, so verschwinden die Pilze, oder sie treten überhaupt garnicht auf. Dies zu ermitteln, ist der Zweck der gestellten Preisaufgabe und auch Aufgabe einer rationellen Reinigung der Gewässer, wobei ich nicht unerwähnt lassen darf, dass ich schon mit meinem Verfahren gewichtige Beiträge zur Lösung dieser Aufgabe liefern kann, da es mir in verschiedenen Fällen gelungen ist, die Pilzbildung zu ver hindern oder wesentlich einzuschränken. Bis daher galten die Wasser pilze als Leitpflanzen für stark verunreinigtes Wasser. Dies trifft nach meinen Beobachtungen nicht immer zu; weit eher kann man wohl das mehr oder weniger massenhafte Auftreten der Leptomitusgebilde als Symptome der Selbstreinigung der Gewässer ansehen.« Der Entwurf des preussischen Wasserrechtes enthält nach Dr. Hulwa’s Ansicht viele sich widersprechende Paragraphen, und macht den Eindruck, als wären die Entwürfe verschiedener Abtheilungen bezüglich einzelner Fragen ohne vermittelndes Bindeglied einfach nebeneinander gestellt worden. »Denn wie wäre es sonst möglich, dass man u. a. in der Be gründung zu § 59 des Gesetzentwurfes die Wasserläufe als natürliche Rezipienten zur Abführung von Haus- und Wirthschaftswässern ansieht, wozu noch in der Begründung zu § 24 sehr richtig bemerkt wird: »Besonders gefährlich sied die Abgänge aus Haushaltungen, da unter diesen Abwässern sich solche befinden, welche zum Baden und Reinigen von Infektionskranken, ihrer Wäsche und Geräthe gedient haben,« und dem entgegen, u. a. im § 38 des Gesetzes, die Wasserläufe zum Trink gebrauch für Menschen heranziehen will. Es wird also jedenfalls dahin gewirkt werden müssen, dass die öffentlichen Wasserläufe vom Trinkgebrauch für Menschen auszu schliessen sind. Ein ebenso wichtiger Punkt wie die Trinkwasserfrage ist der jenige der Stauanlagen. Zur Selbstreinigung des Wassers gehört vor allem fliessendes Wasser. Im Gesetz ist auch wiederholt von fliessender Welle die Rede. Wir haben aber in unsern kleinen Flussläufen infolge der alten Gerechtsame der Müller meist nur stauende Gewässer, und mit jedem Stau wird der Prozess der Selbstreinigung gehemmt und oft das Umgekehrte herbeigeführt. Da dieser Zustand nicht mehr im richtigen Verhältniss zu den Berechtigungen der enorm gewachsenen Industrie steht, so muss auf diesem Gebiete durch das neue Wasser gesetz Wandel geschaffen werden, um den berechtigten Forderungen der Industrie- und Fischerei-Interessenten zu entsprechen.« In der in Nr. 51 der Papier-Zeitung erwähnten General versammlung des Vereins für die Rübenzucker - Industrie zu Dresden sprach Dr. Hulwa als Korreferent und Delegirter des schlesischen Zweigvereins. Er erwähnte, dass infolge des § 43