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2490 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 78. 73305J Zur Berichtigung. In der Papier-Zeitung Nrn. 69 und 73, Jahrgang 1894, hat Herr F. W. Kaiser in Plauen i. V. zwei mit „Unlauterer Wettbewerb“ überschriebene Artikel erscheinen lassen, welche gegen meine Firma gerichtet sind. Zur Richtigstellung der thatsächlichen Verhältnisse bemerke ich zunächst Folgendes: Am 1. September 1893 ertheilte ich Herrn Friedrich Hascher, vorher langjähriger Reisender der Firma F. W. Kaiser, Procura und setzte hiervon mittelst Circulars vom gleichen Tage alle meine Geschäftsfreunde in Kenntniss. Dieses Circular ist auch den in den Inseraten mit B. und T. bezeichneten Persönlich keiten zugesandt worden. Mittelst Briefes vom 2. December a. p. eröffnete mir Herr F. W. Kaiser, dass er mir seine Vertretung entziehe, dass er jedoch die von mir in Nota habenden Aufträge ausführen und die Ausführung nach Kräften beschleunigen werde. Als Grund der Entziehung wurde mir von Herrn F. W. Kaiser angegeben, dass er mir bei Belassung seiner Vertretung die Möglichkeit geben würde, mit möglichst wenig Risiko selbst zur Geschäfts- bücher-Fabrikation überzugehen, und dass er hierzu unmöglich die Hand bieten könne. Hierzu habe ich zu bemerken, dass ich eine Vertretung im rechtlichen Sinne niemals für Herrn F. W. Kaiser gehabt, ich vielmehr von ihm lediglich Geschäftsbücher zum Zwecke des Wiederverkaufs erworben habe und die mir facturirten Kauf preise haar bezahlte. Zur Zeit der Auflösung dieser Geschäftsverbindung seitens des Herrn F. W. Kaiser hatte ich noch für ca. 600 Mark Kaiser’sche Geschäftsbücher am Lager. Mittelst Briefes vom 4. December a. p. offerirte ich Herrn F. W. Kaiser die Rücknahme dieser Bücher, was von ihm jedoch mittelst Briefes vom 6. December a. p. aus drücklich abgelehnt wurde. Mittelst Circulars vom 4. December a. p. theilte Herr F. W. Kaiser seinen Geschäftsfreunden mit, dass er sich genöthigt gesehen habe, mir die Vertretung seiner Fabrikate zu entziehen und äusserte sich in demselben wörtlich wie folgt: „Nachdem ich in Erfahrung gebracht habe, dass Herr Rudolf Barth Geschäftsbücher selbst zu fabriciren beab sichtigt, würde ich durch fernere Belassung meiner Ver tretung ihm noch die Möglichkeit gegeben haben, mit mög lichst wenig Risiko selbst zur Geschäftsbücher-Fabrikation überzugehen, was entschieden meinem Interesse entgegenlief. “ Ob dies Circular nur an die Kunden in D. abgesandt worden, kann ich nicht wissen, selbstverständlich musste ich annehmen, dass Herr F. W. Kaiser das lebhafteste Interesse daran hatte, die Rücknahme »meiner Vertretung seiner Fabrikate« allen seinen Kunden zu notificiren. Noch im December a. p. notificirte ich mittelst Circulars allen meinen Geschäftsfreunden, auch den Herren B. und T., dass ich mit dem Betriebe meiner seit mehr als 18 Jahren am hiesigen Platze bestehenden Buchdruckerei die Fabrikation von Geschäftsbüchern verbunden habe, und ersuchte meine Kunden, bei eintretendem Bedarfe einen Versuch mit meinen Fabrikaten zu machen. Dies vorausgeschickt kann ein Zweifel darüber nicht ob walten, dass den Herren B. und T. der Umstand, dass ich die Bücherfabrikation betreibe und dass Herr Hascher mein Procu- rist ist, bekannt sein musste, als Letzterer am 19. Januar a. c. sie geschäftlich besuchte, um Offerten zu machen und eventuell einen Auftrag entgegenzunehmen. Bei B. in G. hat Herr Hascher, wie dieser versichert, an gefragt, ob Etwas an Geschäftsbüchern gebraucht werde und B. geantwortet: „Nein, vielleicht aber ein Cassabuch, will nach fragen, ob es noch nicht bestellt ist“. B. brachte sodann ein Cassabuch — Berliner Fabrikat — herbei, und gab es Herrn Hascher zur Abnahme des Schemas hin. Während dieser Zeit ging ein junger Mann vom Lager durch das Comptoir hinaus und sagte: „Von F. W. Kaiser?“, worauf Herr Hascher erwiderte: „Nein, von Rudolf Barth!“ Auf die Frage, ob die Sache eilig sei, erklärte B., dass er das Buch sehr nöthig habe. Das Cassabuch wurde hierauf fest bestellt, der Aurtrag mir überschrieben und von mir mittelst Postkarte wie folgt bestätigt: Herrn R. B. in G. Dresden, den 25. Januar 1894. Für den mir durch meinen Herrn Hascher gütigst ertheilten Auftrag auf ein Cassabuch sage ich Ihnen meinen verbindlichsten Dank und werde denselben prompt zur besten Erledigung bringen. Hochachtungsvoll Rudolf Barth. Am 30. Januar a. c. wurde das Cassabuch an B. in G. geliefert. Bei Gelegenheit der Bestellung eines Buches durch T. wurde Herr Hascher von einem mitanwesenden, im Geschäfte mit- thätigen jungen Manne ausdrücklich nach der durch ihn vertretenen Firma gefragt und von Herrn Hascher erwidert: „von Rudolf Barth in Dresden“, was sich jener aufnotirte. Auch in diesem Falle ist die Bestellung von mir durch Post karte von 25. Januar a. c. bestätigt worden. Weder B. noch T. haben gegen die ihnen von mir mit- getheilten Annahmen ihrer Aufträge und deren Ausführung reagirt, die gelieferten Bücher vielmehr behalten und bezahlt. Herr F. W. Kaiser stellt nun, um die Unzulänglichkeit des Betrugsparagraphen darzuthun, folgende Behauptung auf: „Der Procurist einer neubegründeten Geschäftsbücher- Fabrik habe sich dadurch Aufträge auf Geschäftsbücher zu erschleichen gewusst, dass er sich für seinen Reisenden aus gegeben, Aufträge, die ihm zugedacht gewesen, entgegen genommen und eigenes Fabrikat dafür untergeschoben habe.“ Zum Beweise hierfür bezieht sich Herr F. W. Kaiser auf die Feststellungen der Königl. Staatsanwaltschaft in dem Beschlusse vom 10. August a. c. In dem Beschlusse heisst es aber nur: „Es erscheine nach den bisherigen Ermittelungen aus reichend beanzeigt, dass etc.“ es heisst aber nicht: „Es sei bewiesen nach den bisherigen Ermittelungen, dass etc.“ Welche Aussagen B. undT. bei den stattgehabten Erörterungen abgegeben, ist mir unbekannt und von mir nicht zu erfahren, da es mir bei der Königl. Staatsanwaltschaft nicht möglich wurde, die Akten zur Einsicht zu erlangen. Soviel kann aber als fest stehend angenommen werden, dass kein einziger Zeuge vereidet worden ist und infolgedessen die fraglichen Aussagen einen Beweis zu erbringen äusser Stande sind. Einen grossen Werth legt Herr Kaiser auf die Postkarte B. vom 3. Februar 1894. In dieser Karte deponirt B.: „Vor etwa 14 Tagen bestellte ich bei Ihrem früheren Reisenden Herrn Hascher ein Cassabuch mit dem aus drücklichen Bemerken, dieses Buch bei Ihnen zu bestellen etc. Ich frug s. Z. Herrn Hascher, ob er für Sie komme, was er auch bejahte, ich wollte das Buch nur bei Ihnen bestellen.“ Hiernach wusste also B , dass er mit dem früheren, nicht mehr im Dienste des Herrn Kaiser stehenden Reisenden Hascher con- trahirte und gleichwohl will er den Auftrag mit dem Bemerken gegeben haben, dass er nur bei F. W. Kaiser bestelle. Ist, frage ich, eine derartige Behauptung glaubhaft? Lag es denn nicht viel näher, dass der Commerzienrath B. Herrn Hascher einfach darauf hinwies, dass er nur bei F. W. Kaiser bestelle und ihm, Hascher, den Auftrag nicht geben könne, weil er nicht mehr Reisender von Kaiser sei? Das, was der rechtsverständige Mitarbeiter der Papier- Zeitung vom 13. Sept. Nr. 73 am Schlüsse seines Gutachtens S. 2319 sagt, ist vollständig zutreffend, wird aber durch die eigene Erklärung des B., welcher ja wusste, dass Hascher nicht mehr für Kaiser reist, überholt. Wegen der wiederholt gebrauchten Ausdrücke: „Betrug“ etc. werde ich und mein Procurist gegen Herrn F. W. Kaiser Strafantrag stellen. DRESDEN, den 22. September 1894. Rudolf Barth 73805 Geschäftsbücher-Fabrik und Buchdruckerei Dresden-A.