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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: •inschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5237 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. BI direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M- Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 „ „ „ 20 „ „ 26 „ „ „ 30 „ " 52 B „ " 40 " " 104 „ n „ 50 n „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfllllungs-u.Zahlungsort Berlin. für rikation KInF) usw. Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chem Herausgegeben \B Papier- und Schreibwaaren- Handel M, Buchbinderei, Druck - Industrie,/Buchhandel sowie für alle verwandten und HilfiIgeschäfte: 4 | V von N‘&,, Q CARL HOFMANN 08*3 Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. FACHBLATT Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenoasenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 78. Berlin, Sonntag, 30. September 1894. XIX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt umstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1888 sind 35 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 852 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M., ab hier, geliefert. Die 85. Lieferung wird mit heutiger Nummer versandt. Wir machen unsere geehrten Post-Bezieher darauf aufmerksam, dass die für das neue Vierteljahr fälligen 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Postzuschlag) vor dem 1. Oktober bei dem betreffenden Postamt eingezahlt sein müssen, falls die Papier-Zeitung auch fernerhin regelmässig eintreffen soll. Bei Nachbestellung muss für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Vergütung von 10 Pf. an die Post bezahlt werden. Wir bitten, den voriger Nummer bei gelegten Bestellzettel auszufüllen und mit 2 M. 50 Pf. der nächst gelegenen Postanstalt zu übergeben. Expedition der Papier-Zeitung. Welt-Papier-Kongress. Im Anschluss an den in Nr. 77 abgedruckten Brief vom 21. September wird uns geschrieben, dass der Verein Norwegischer Papier-Fabrikanten seine Mitglieder zu einer Sitzung am 3. Oktober eingeladen hat, um über die Betheiligung an dem Antwerpener Kongress zu berathen. Pergamentpapier. Ellwangen, 25. September 1894. In dem Artikel .Entstehung der Varziner Papierfabriken« in Nr. 76 der Papier-Zeitung ist erwähnt, dass der Vater des jetzigen Kommerzien raths Behrend in Köslin schon um das Jahr 1867 die erste Pergamentpapier-Fabrik in Deutschland betrieben habe. Diese Angabe erlaube ich mir dahin zu berichtigen, dass ich, der spätere Erfinder der künstlichen Wursthülsen und der Pergamentpapier- Pappen und -Platten, schon anfangs 1862 Pergamentpapier, zuerst in Bogen und dann mit Maschinen-Einrichtung endlos, fabrizirte und ver sandte. Pergamentpapier wurde zuerst 1853 von E. Gaine in England dargestellt, und am 3. April 1857 machte J. Bailow in der Royal Society in London darauf aufmerksam. Die Empfehlung des vielversprechenden Materials durch den deutschen ■Chemiker Professor Hofmann in London rief dort 1861 die Gründung der ersten Pergamentpapier-Fabrik von Warren de la Rue ins Leben. C. Brandegger senior. Inhalt. Seite Welt-Papier-Kongress. Per gamentpapier. Marken ¬ schutz und Freizeichen . . 2485 Elektrische Bleiche .... 2486 Schreibmaschinen-Papier . . 2487 Photographische Papiere. . 2487 Papier-Fabrikat, in Russland 2487 Neuheiten 2488 Eintreiben von Schuldforde rungen in der Schweiz. Löschen von Feuer durch Dampf 2489 Berl. Typogr. Gesellschaft . 2492 Celluloid für Buch-Einbände . Verpackung Stiftvergoldung. Vorträge über Kunstlehre. Bücher- 2492 2492 tisch 2493 Erfinder-Akademie .... 2494 Deutsche Erfindungen . . . 2496 Börsenbericht 2505 Gewerbegerichtliche Lohn- Entscheidung 2506 Deutsche Spielkart.-Erzeugung 2508 Japans Handelsverkehr i. 1893 2510 Papier-Normalformate . . . 2512 E. Beil. v. J. Lorenz, Deutsches Schwamm-Import-Haus, Offenbach a. M. Markenschutz und Freizeichen. Das neue Markenschutz-Gesetz bestimmt bekanntlich, dass die Eintragung eines Zeichens in die beim Patent-Amt geführte Rolle von Amtswegen versagt wird, wenn es sich als Freizeichen erweist. Nach § 16 des Gesetzes sind auch falsche Angaben des Ursprungs ortes von Waaren verboten und nur solche Namen straflos, welche nach Handelsgebrauch zur Benennung gewisser Waaren dienen, ohne deren Herkunft bezeichnen zu sollen. Für den Richter wird es sehr schwer sein, in allen Fällen genau zu bestimmen, wo die im Handelsverkehr üblichen, also Freizeichen- Benennung aufhört, und wo die unter dem Schutz des § 16 stehende richtige Ursprungsbezeichnung anfängt. Um den Richtern diese Entscheidungen zu erleichtern, soll unter Zuziehung von Sachverständigen aller Zweige ein amtliches Register aufgestellt werden, welches möglichst vollständig die Bezeichnungen enthält, welche sich als allgemein üblich im Verkehr befinden. * * * Das Patentamt hat die bisher bei ihm eingelaufenen An meldungen auf Waarenzeichenschutz gemäss den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zurückgewiesen und ist diesem Ver fahren auch bis zum 30. September treu geblieben. Die neue Abtheilung fürWaarenbezeichnungsschutz imPatentamt wird jedoch mit dem 1. Oktober die ihr durch das Gesetz vom 12. Mai 1894 zugewiesene Thätigkeit in vollem Umfange aufnehmen. Mit der Errichtung dieser neuen Abtheilung macht das Patentamt einen weiteren Schritt in der Entwickelung, welche es zu einer Zentral stelle für das gesammte gewerbliche Eigenthumsrecht gestaltet. * * * In der Generalversammlung des Schutzvereins der Papier industrie (Pap.-Ztg. Nr. 74) wurde hervorgehoben, dass eine Schutzmarke möglichst einfach sein und klar in die Augen springende Merkmale zeigen müsse. Wird jedoch, wie es öfters vorkommt, die geschützte Marke durch andere Verzierungen über wuchert, so nützt auch die sorgfältigste Wahl einer Schutzmarke wenig, weil dann die Käufer mehr die ungeschützten Verzierungen als die Marke selbst mit der Waare verknüpfen. Mit heutiger Nummer erhalten die Bezieher als Zugabe kostenfrei die 35. Lieferung von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation.