Volltext Seite (XML)
2482 PAPIER-ZEITUNG. Mr. 77. Briefkasten. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. 761. Frage: Bin ich berechtigt, Zeitungsdruck als Holzstoff- Packpapier bei dem Bahn-Versandt zu deklariren? Für mich als Fabrikant ist allein die Stoffzusammensetzung des Papieres maass- gebend, und nach meiner Ansicht gehört Druckpapier mit so hohem Holzstoffgehalt als »Holzstoffpapier« in die Klasse »Pack papiere«. Antwort: Nach einer Entscheidung der Strafkammer in Erfurt kommt es auf Grund des Eisenbahntarifes nicht auf die innere Beschaffenheit des Papieres an, sondern auf dessen Ver wendung. Wir haben keinen Eisenbahntarif zur Hand, um den genauen Wortlaut nachzulesen. Vielleicht ist einer unserer Leser genauer unterrichtet. 762. Frage: Würden Sie wohl die Freundlichkeit haben, mir mitzutheilen, was das in diesem beigefügten Stückchen Papier für eine Melirung ist. Baumwoll- oder Leinenfaser ist es nicht. Antwort: Die durch den Stoff vertheilten, dunklergefärbten Fasern scheinen aus Jute zu bestehen. Genau können wir es ohne mikroskopische Prüfung auch nicht feststellen. 763. Frage: Es wurde uns von einer Firma ein Posten Papier wegen Unreinheit zur Verfügung gestellt, sie sandte uns zum Beweis einige Bogen ein, von denen Ihnen in der Anlage mehrere zur Begutachtung zugehen. Das Papier ist nicht auf Retir sortirt, und das betreffende Haus hat uns jedenfalls die schlechtesten Bogen zugeschickt, die es finden konnte. Der eine von den Ihnen eingelegten Bogen wurde von uns nachträglich mit einer Flüssig keit begossen, um das Papier auf Holzstoff zu untersuchen. Das Papier ist ein 45 Pf.-Stoff, und wir bitten uns zu sagen, ob Sie die betreffende Firma in ihrem Rechte glauben. Antwort: Einige der uns vorliegenden fünf Bogen zeigen dunkle, beinahe schwarze Flecken, die zwar nicht gross genug sind, um die Verwendung als Schreibpapier zu hindern, aber doch dazu berechtigen, die Bogen als Retir anzusehen. Die Unrein heiten in den andern Bogen sind nur in der Durchsicht erkennbar und stören die Verwendung in keiner Weise. Wenn beim Ver kauf nicht vereinbart war, dass das sonst übliche Aussortiren von Retir unterbleiben soll, so kann Käufer dies nachträglich beanspruchen, doch scheint uns kein genügender Grund zur Annahme-Weigerung vorzuliegen. Der Preis von 45 Pf. das Kilogramm für so hübsches holzfreies Schreibpapier ist so niedrig, dass daran nicht die allerhöchsten Ansprüche gestellt werden können. 764. Frage: Für welche Zwecke der Papierfabrikation ist die Verwendung von Holzmehl empfehlenswerth, und in welchem Feinheitsgrad und Mischungsverhältniss zu andern Papier-Roh stoffen ist dasselbe anzuwenden? Da ich diese Anfrage zwecks Aufklärung einer italienischen Export-Firma über die Verwendung des Holzmehls zur Papier fabrikation stelle, so wäre mir auch dahin Aufschluss wichtig, ob das Holzmehl noch mit chemischen Stoffen in Berührung zu kommen, den Holländer zu passiren hat usw. Antwort: Holzmehl ist zu Mehl vermahlenes Holz, hat keine verfilzungsfähige Fasern und kann deshalb nur als Füllstoff für sehr dicke Papiere und Pappen dienen. In welchen Mengen es beigemischt werden kann, hängt von dem Zweck ab, dem die Pappen dienen sollen, von der Festigkeit und Länge der andern dazu benutzten Stoffe, der Art des Mehls und der Geschicklichkeit des Fabrikanten. Die Mischung erfolgt im Holländer, wo das Mehl auch mit Leim und Farbe zusammenkommt. In der 35., Ende September erscheinenden Lieferung von Hofmann’s Handbuch der Papier fabrikation werden Sie einen ausführlichen Abschnitt über Holz mehl finden. 765. Frage: Ich erhielt einen Auftrag auf 10 Ctr. Papier genau nach beiliegendem Muster I, auch die Stoffzusammensetzung sollte die gleiche sein, da Fabrikant versprach, genau nach meinem Muster zu liefern. Muster II ist die Ausfallprobe. Ist ein Auftrag geber berechtigt, die Annahme des Papiers zu verweigern, da dasselbe nach seiner Ansicht nicht nach Aufgabe gefertigt ist? Antwort: Das gelieferte Papier II unterscheidet sich von der Bestellprobe, soweit wir dies mit Auge und Hand beurtheilen können, dadurch, dass es schöner und gleichmässiger in Farbe und besser geglättet ist. Ob beide Proben gleiche Stoffzusammen setzung haben, lässt sich ohne mikroskopische Untersuchung nicht ermitteln und weder beweisen noch bestreiten. Einen Auftrag mit dieser Bedingung durften Sie und der Papier-Fabrikant gar nicht annehmen, weil Sie nicht wissen, ob Sie dieselbe erfüllen können. Es ist sehr schwer, manchmal unmöglich, die Zusammen setzung einer Probe genau festzustellen, und man kann nie mit Sicherheit darauf rechnen, dieselben Faserstoffe, welche für die Probe gedient haben, beschaffen zu können. Lumpen sind stets verschieden, und Zellstoffe häufig noch viel mehr. Abgesehen von dieser unerfüllbaren Bedingung finden wir die Zurückweisung des Papiers II nicht berechtigt, da es auch an Festigkeit der Probe I sehr nahe zu stehen scheint. Der Besteller könnte höchstens sagen, es sei schöner als verlangt und deshalb nicht vorschriftsmässig! 766. Frage: Ein Kunde bezieht schon seit längerer Zeit meinen Stoff I laut beifolgender mit I bezeichneten Muster, die einer frühem und zwar der vorletzten Lieferung entstammen. Damit war er zufrieden, denn er hatte sie anstandslos angenommen und bezahlt. Meine neueste Lieferung ebenfalls in dem Stoffe I ist nun wie die beigefügten Muster II ausgefallen. Diese wird beanstandet, mein Kunde schreibt, dass er den Stoff absolut nicht gebrauchen könne, weil er nichts weniger als klar sei. Er giebt mir anheim, ihm die gesandten 25 Gentner als Stoff III, der nebenbei bemerkt 6 Pf. das Kilogramm weniger kostet, zu berechnen und eine Neu anfertigung in besserer Waare vorzunehmen. Andernfalls sei die Verbindung mit ihm als gelöst zu betrachten, auf einen »unfrucht baren« Schriftwechsel lasse er sich nicht ein! Bei einem nochmaligen Vergleich der Ausfallmuster meiner frühem und jetzigen Lieferung habe ich gefunden, dass gerade die beanstandete Sendung in Bezug auf Klarheit besser ausgefallen ist, als die frühem, gegen die nichts monirt wurde, ich lehnte daher den »fruchtbaren« Nachlass von 6 Pf. das Kilogramm und auch die Neuanfertigung in angemessener Form ab, auch auf die Gefahr hin, dass Reklament seine Drohung bewahrheite und nicht mehr bestelle. Haben Sie die Güte, gefl. zu entscheiden, wer nach Ihrer Ansicht im Rechte ist, und was man zu solcher Handlungsweise sagen soll. Antwort: Wir können zwischen den beiden Proben I und II keinen Unterschied finden. Beide sind sehr schönes imitirtes Pergamentpapier. Ihr Brief, den wir mit I und II nebeneinander bedeckten, liess sich durch beide gleich gut lesen. Hierdurch ist auch erwiesen, dass das Papier sehr durchsichtig, d. h. klar ist. Wir halten deshalb die Annahme-Weigerung nicht für berechtigt. Ob Sie nicht trotzdem dem Kunden entgegenkommen wollen, hängt davon ab, ob Sie die Zumuthung nur als Erpressung ansehen, und ob der Kunde das verlangte Opfer von 75 M. werth ist. Vielleicht begnügt er sich auch mit weniger. 767. Frage: Wir bitten, uns im Briefkasten folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Anzahl Messer halten Sie bei Ganzzeug-Holländern für harte Stoffe minimal für die Walze und für die Grundwerke für erforderlich, speziell für Walzen von 120 bis 150 cm Durchmesser? 2. Wieviel Umdrehungen in der Minute halten Sie für Walzen von 120 bis 150 cm Durchmesser bei Ganzzeug-Holländern für erforderlich, gegebenenfalls ist bei kleinern Walzen grössere Um drehungszahl vortheilhaft oder technisch gut? 3. Kennen Sie ein Mittel äusser feinem Sieben oder leichterem Mahlen, um das Stoffwickeln der Siebwalzen bez. den Durchgang des Stoffes durch das Sieb bei Zellstoff- oder holzhaltigen, nament lich dünnen Papieren einzuschränken? Antwort: Zu 1. Nach der in Hofmann’s Handbuch Seite 97 gegebenen Vorschrift kommen auf eine Halbzeug-Walze von 120 cm Durchmesser etwa 63, auf 150 cm Durchmesser etwa 79 Schienen, nach Seite 252 desselben Buches werden jedoch für Ganzzeug meistens mehr genommen. Zu 2. Nach Seiten 111 und 252 des erwähnten Buches dürften 125 bis 200 Umdrehungen für solche grosse Walzen genügen. Da es nur auf die Umfangsgeschwindigkeit der Walzen, d. h. die Geschwindigkeit der Schneiden ankommt, so können der Walze um so weniger Drehungen gegeben werden, je grösser ihr Durchmesser ist. Wennz. B. eine solche von 120 cm Durchmesser 200 Umdrehungen in der Minute macht, genügen bei 150 cm schon 160. Zu 3. Nein.