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Papierzeitung
- Bandzählung
- 19.1894,52-78
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
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- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189405209
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Zeitschrift
Papierzeitung
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Band
Band 19.1894,52-78
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- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1669
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1701
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1733
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1765
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1797
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1829
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1857
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1889
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1917
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1945
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1973
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 2005
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 2037
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 2069
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 2097
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 2129
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 2157
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 2189
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 2221
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 2253
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 2285
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 2317
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 2349
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 2385
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 2417
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 2453
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 2485
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Band 19.1894,52-78
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Mr. 77. PAPIER-ZEITUNG. 2467 Jahresbericht der Preussischen Gewerberäthe für das Jahr 1893. Das Verhältniss der Gewerbe-Aufsichtsbeamten zu den Arbeitgebern hat mit der grössern Aufsichtsthätigkeit begonnen, sich etwas zu festigen. Den Arbeitgebern sind zwar die Revisionen der Gewerbe-Aufsichtsbeamten nach wie vor recht lästig, auch zeigten sie sicli im allgemeinen wenig erbaut von ihren Wünschen; jedoch äusserten sich auch viele Arbeitgeber, namentlich wenn sie mehrfach mit den Beamten in Berührung gekommen waren, anerkennend über die Thätigkeit derselben und kamen den An ordnungen einsichtsvoll, im Ganzen sogar bereitwillig nach. Geringeres Entgegenkommen fanden die neueingetretenen Beamten, was damit zu erklären ist, dass eine Vertrauensstellung erst nacli mehrjähriger persönlicher Bekanntschaft erreicht werden kann. Deshalb erscheint es geboten, die Beamten möglichst lange in ihren Wirkungskreisen zu belassen, damit sie genaueste Kenntniss der persönlichen und örtlichen Verhältnisse erlangen. Mehrfach nahmen die Arbeitgeber den Ratli der Gewerbe-A ufsichtsbeamten in Kragen über die Herstellung von Einrichtungen verschiedener Art in Anspruch. Ein Fabrikbesitzer hatte sich darüber beschwert, dass ein Polizei beamter die Arbeitsräume zum Zwecke einer ausserordentlichen Revision betreten hatte, ohne den Besitzer vorher von seinem Eintritt benachrichtigt zu haben. Der Regierungspräsident zu Frankfurt a. 0. erliess infolgedessen folgende Bekanntmachung: »Das gesetzliche Recht der Polizeibehörden, unvermuthete Fabrik revisionen anzustellen, auch ohne den Fabrikbesitzer hiervon in Kenntniss zu setzen, ist unzweifelhaft, und es muss im Prinzip darau festgehalten werden, weil sehr wohl Fälle vorkommen können, in denen eine Revision zwecklos sein würde, falls der revidirende Beamte dem Fabrikbesitzer vorher von seinem Vorhaben Mittheilung macht. Anderseits liegt es im Interesse der guten Beziehungen zwischen den Fabrikbesitzern und den Ueberwachungs-Organen, dass von diesem Rechte nur in solchen Fällen Gebrauch gemacht wird, wo andernfalls begründeter Verdacht für eine schnelle Beseitigung vorhandener Gesetz- und Ordnungswidrigkeiten, um deren Feststellung es sich handelt, vorliegt, und dass zur Ausführung der Revision nur Beamte zugezogen werden, welche ihrer ganzen Per sönlichkeit nach geeignet sind, ihren Auftrag zwar mit Energie, aber auch mit dem erforderlichen Takte auszuführen. Im allgemeinen wird daran festzuhalten sein, dass keinesfalls untere Polizeibeamte nach eigener Willkür, sondern nur im speziellen Auftrag des leitenden Polizeibeamten die Fabrikrevisionen ausführen, und dass ferner die mit den regelmässigen Revisionen betrauten Beamten den Fabrik besitzern Gelegenheit geben, sich an der Revision zu betheiligen usw.» Die Arbeiter verhielten sich im allgemeinen gegenüber den Gewerbe- Aufsichtsbeamten immer noch beobachtend, zeigten aber auch mehrfach Interesse für die Aufsichtsthätigkeit und mitunter sogar ein freundliches Entgegenkommen, namentlich dann, wenn sie einen Beamten öfter gesehen und gesprochen hatten und von der Durchführung seiner Anordnungen sich überzeugen konnten. Vielfach hielt sie aber von offenen Aussprachen eine gewisse Scheu vor den Arbeitgebern und Werkmeistern zurück. Einzelne Arbeiter benutzten z. B. Augenblicke, in welchen sie sich von erstem unbeobachtet glaubten, zur schnellen Mittheilung eines Wunsches oder einer Beobachtung, indem sie zugleich die Bitte um Verschwiegenheit daran knüpften. Vereinzelt ist die Wahrnehmung von Gewerbe-Aufsichtsbeamten gemacht worden, dass den Arbeitern, durch deren Antworten Gesetzes- Uebertretungen zur Kenntniss gelangt waren, von dem Werkmeister Vor würfe über ihre Mittheilungen gemacht wurden. Die Fühlung der Gewerbe-Aufsichtsbeamten mit den Berufsgenossen schaften wird als eine sehr lose bezeichnet, so berichtet der Gewerbe- Inspektor von Görlitz über einen Unfall, bei dem zwei Arbeiter sehr schwere, durch heisse Laugen und giftige Gase herbeigeführte Verletzungen erlitten; der Bericht lautet: »Der Fall ereignete sich im Anfang des Jahres in der Sulfitzellstoff- Fabrik Feldmühle bei Liebau im Kreise Landeshut und gab mir nach Rücksprache mit den Verunglückten im Krankenhause und auf Grund der an Ort und Stelle des Unfalls' gemachten Erhebungen Veranlassung, die bis dahin unterbliebene Unfall-Untersuchung pflichtmässig in die Wege zu leiten, weil meines Erachtens durch die Untersuchung des Unfalls klar gestellt werden musste, ob hier eine strafbare Fahrlässigkeit der Fabrik leitung oder eines Werkmeisters vorlag. Zu dem hierzu anberaumten Termin waren die vorgeschriebenen Anzeigen rechtzeitig ergangen, doch fand sich trotz der Schwere des Unfalls zu meinem Befremden kein Ver treter der Papiermacher-Berufsgenossenschaft ein. Der § 42 des der Königl. Regierung überreichten Statuts der genannten Berufsgenossenschaft lautet: «An den Untersuchungs-Verhandlungen hat der Vertreter der Genossenschaft und der Sektion, der Vertrauensmann des Bezirks, gegebenenfalls der von dem Sektions-Vorstande besonders beauftragte Berufsgenosse theilzunehmen. Dem Sektions-Vorstande steht es frei, sich ausserdem durch eines oder mehrere seiner Mitglieder oder durch andere Bevollmächtigte bei diesen Verhandlungen vertreten zu lassen. Die Bevollmächtigten werden durch eine schriftliche Vollmacht legitimirt. Der oder die mit der Vertretung der Genossenschaft und der Sektion hiernach Beauftragten haben dem Sektions-Vorstande über das Ergebniss der Unfall-Untersuchung schleunigst Bericht zu erstatten.“ Aus der Fassung des vorstehenden § 42 glaubte ich für die Vertreter der Berufsgenossenschaft eine Pflicht entnehmen zu sollen, den die Berufsgenossenschaft berührenden Terminen in ihrem Bezirke bei zuwohnen. Dementsprechende Anfragen bei der Sektion, sowie bei dem Vor stand wurden jedoch dahin beantwortet, dass ihre Organe vollständig nach eigenem Ermessen handeln könnten. Da mir diese Auffassung dem Sinne des Rundschreibens des Reichs-Versicherungsamtes vom 10. April 1887 nicht zu entsprechen schien, so glaubte ich gemäss § 89 des Unfall-Ver sicherungsgesetzes eine endgiltige Entscheidung herbeiführen zu sollen. Letztere erging dahin, dass eine unbedingte Verpflichtung der berufs genossenschaftlichen Organe zur Theilnahme an den Unfall-Untersuchungs- Verbandlungen nicht bestehe, und dass die Betheiligung an den Unfall-Unter suchungs-Verhandlungen dem pflichtmässigen Ermessen der berufsgenossen- schaftlichen Organe überlassen bleiben müsse, indessen solle dem Vorstande der Papiermacher-Berufsgenossenschaft empfohlen werden, die zuständigen berufsgenossenschaftlichen Organe zu veranlassen, den in besonders wichtigen Fällen seitens der staatlichen Aufsichtsbeamten an sie ergehenden Ein ladungen zu Unfall-Untersuchungen thunnlichst Folge zu leisten«. Arbeiterinnen. Von einer Papierfabrik wurde die Erlaubniss zur Ueber- arbeit an Sonnabenden für 20 Arbeiterinnen erbeten, weil die Wohnungen der Arbeiterinnen sehr entfernt lagen, und es daher erwünscht schien, dass der Weg von ihnen in Gemeinschaft mit den Männern, die bis 6 Uhr arbeiteten, zurückgelegt werde. Der Antrag wurde abgelehnt, weil nicht abzusehen sei, weshalb die Firma nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten in der Lage sein sollte, durch Beendigung der Arbeit auch der erwachsenen Arbeiter an den genannten Tagen um 51/2 Uhr nachmittags die hervor gehobenen Unzuträglichkeiten zu beseitigen. In einem Falle war in einer grossen Papierfabrik die Beschäftigung der A rbeiterinnen an den Sonnabenden nachmittags bis 6 Uhr dadurch her vorgerufen, dass die Firma infolge der Einführung der mitteleuropäischen Zeit Beginn und Ende der Arbeitszeit um 1/2 Stunde verschoben hatte, damit die Arbeitszeit mit der frühem Ortszeit in Uebereinstimmung bliebe. Die Firma glaubte sich berechtigt, jetzt an den Sonnabenden bis 6 Uhr der mitteleuropäischen Zeit arbeiten zu dürfen. Da eine solche Deutung nach § 137, Abs. 1, unzulässig ist, so wurde die Abstellung der Gesetzwidrigkeit herbeigeführt. Bewilligungen zu Ueber-Arbeit. Verschiedenen Fabriken wurde die Erlaubniss zu Ueber-Arbeit bewilligt, weil durch starke Bestellungen um die Weihnachtszeit eine Arbeits-Anhäufung stattgefunden hatte. Schutz der Arbeiter vor Gefahren. In einer Zellstofffabrik wurde innerhalb acht Tagen zwei Arbeitern beim Oelen eines oben im Mauerwerk des Schwefelkies-Röstraumes befindlichen Ventilators (Windrades) je die rechte Hand abgeschlagen. Im ersten Falle stürzte der Deckel des Schmier gefässes beim Abnehmen in die Oeffnung für das Windrad. Der Arbeiter wollte ihn mit der Hand herausnehmen und erhielt hierbei die Verletzung. Im zweiten Falle wollte der Ersatzmann, der das sich sehr schnell drehende Rad wahrscheinlich nicht sah, und im übrigen mit der Vorrichtung ganz unbekannt sein musste, dass ausserhalb liegende Schmiergefäss durch den im Gang befindlichen Ventilator hindurch von innen ölen. Der Ventilator, der später ganz äusser Betrieb gesetzt werden sollte, wurde mit einem dünnen, weitmaschigen Gitter versehen, welches das Oelen bequem gestattet, Vorkommnisse wie die genannten jedoch verhindert. Bemerkenswerth bei diesen Unfällen ist noch, dass dem am 9. Juli Verunglückten 80 pCt., und dem am 15. Juli Verunglückten nur 75 pCt. der Rente bei ganz der näm lichen Verletzung zugebilligt wurden. Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Rente durch die Papiermacher-Berufsgenossenschaft, Sektion XI, trat für die Verletzten am 9. bez. 15. September ein, dagegen wurden die pränumerando zu zahlenden September- und Oktober-Raten erst am 4. bez. 22. Oktober gezahlt. Für arme verunglückte Arbeiter, die mit der Familie auf diese Rente angewiesen sind, sind derartige Verschleppungen natur- gemäss ausserordentlich misslich, und es wäre sehr erwünscht, dass in allen Fällen, in denen die Sachlage wie hier klar ist, die Zahlung der Gelder genau zur gesetzlich festgesetzten Zeit erfolgte. Handelsberichte des Auslandes von 1893. Genua. Die Gesammt-Einfuhr ist von 342025 auf 267178 kg gesunken, die deutsche Einfuhr von 94796 auf 95192 kg gestiegen. Von weissem Papier hat Deutschland eingeführt 1656 kg gegen 14467 im Vorjahr; Grossbritannien 19223 gegen 7567 kg, Frank reich 9149 kg gegen 5833. Von farbigem Papier zum Tapeziren sind aus Deutschland 16039 gegen 25388 kg im Vorjahr, aus Grossbritannien 22803 kg gegen 17233, aus Frankreich 11505 kg gegen 5628, von Fliesspapier aus Deutschland 1170 kg gegen nichts im Vorjahr ohne Konkurrenzland eingeführt worden. Ausser- Porte Alegre (Rio Grande do Sui). Der deutscher 7161 40 9438 1054 75 n » » 7 55 75 4283 14354 3920 1824 Absatz 75 75 75 75 75 75 75 75 Packpapier Kupferstiche und Lithographien Pappe Arbeiten aus Papier und Pappe Ged ruckte Bücher u. Musikalien dem sind aus Deutschland eingeführt: 58634 kg gegen 29798 im Vorjahr Fabrikate hat in 1893 beträchtlich zugenommen; wenn man früher 60 pCt. der gesammten Einfuhr Deutschland zuschrieb, so darf sie jetzt auf 70 pCt. geschätzt werden. Die deutschen Häuser haben an Zahl und Umfang zugenommen,, und die dortigen britischen, portugiesischen und brasilianischen Firmen haben deutsche Theilhaber aufgenommen und Einkäufer mit Wohnsitz in Deutschland angestellt. Französische und nordamerikanische Waaren sind durch deutsche verdrängt worden, und dieselben haben in den italienischen Kolonien neue Absatzgebiete gefunden.
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