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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5237 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Von der Exp. d. Bl direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M- Erfullungs- u Zahlungsort Berlin. für Papier- und Schreibwaaren-Handel und Fabrikation #141/ Buchbinderei, Druck-Industrie, Buhhandele sowie für alle verwandten und Hilfsgeschafte: — ? , h Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw Herausgegeben \, —— < / von ■ N. E 9 9 CARL HOFMANN \./ Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin w., Potsdamer Strasse 184. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 w n „ 20 „ „ 26 " „ „ 30 „ 7 52 # " „ 40 „ " 104 " n » 50 " " Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfullungs-u.Zahlungsort Berlin. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und Ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr 77. Berlin, Donnerstag, 27. September 1894. XIX. Jahrg. Wir machen unsere geehrten Post-Bezieher darauf aufmerksam, dass die für das neue Vierteljahr fälligen 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Postzuschlag) vor dem 1. Oktober bei dem betreffenden Postamt eingezahlt sein müssen, falls die Papier-Zeitung auch fernerhin regelmässig eintreffen soll. Bei Nachbestellung muss für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Vergütung von 10 Pf. an die Post bezahlt werden. Wir- bitten, den dieser Nummer bei- gelegten Bestellzettel auszufüllen und mit 2 M. 50 Pf. der nächst gelegenen Postanstalt zn übergeben. Expedition der Papier-Zeitung. Inhalt. Seite Welt-Papier-Kongress. Gebrauchsmuster schutz. Arbeitszeit im Handelsgewerbe Verbessertes Löthrohr. Papierfabrikation in Indien Sieb-Tragwalzen mit Gummi-Ueberzug . Brutto für Netto. Englisches Briefpapier. Aluminium-Gewichte. Verunreinigung der Luft durch Zellstoft-Fabriken. Eis karton. Briefumschlagra. Oeffnungsfaden Jahresbericht der Preussischen Gewerbe- räthe für das Jahr 1893. Handels berichte des Auslandes von 1893 . . 2453 2454 2455 2456 2457 Bronzedruck. Preis - Ausschreiben der Papier-Zeitung. Schattenbilder . . . 2458 Neues Kupferdruck-Verfahren. Kleine Mittheilungon 2459 Dampfkessel-Explosionen in 1893 . . . 2462 Deutsche Erfindungen 2464 Unlauterer Wettbewerb 2476 Zerstörung von Holz durch feuchtes Mauerwerk . . 2478 Amerikanische Erfindungen 2480 Briefkasten 2482 Marktberichte . . 2483 Eine Beilage von Ferdinand Flinsch, Act.-Ges. für Maschinenbau u. Eisengiesserei, Offenbach a M., eine von C. W. Julius Blancke & Co., Annaturfabrik, Merseburg, und 'eine von Reinh. Tetzer, Chemische Fabrik für Tinten usw., Berlin SO. Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften. Papiermacher-Berufsgenossenschaft. (Sektion n.) In Gemässheit des § 32 unseres Genossenschafts-Statuts wird hierdurch ergebenst bekannt gemacht, dass die beiden aus scheidenden Mitglieder des Sektions-Vorstandes, Herr Alfred Beckh-Faurndau, sowie Herr Richard Schäuffelen-Heilbronn, für die Zeit vom 1. Januar 1895 bis 31. Dezember 1896 wieder gewählt worden sind. Als Stellvertreter des Herrn Beckh wurde Herr Direktor Sommer-Salach ebenfalls wiedergewählt, während als Stellvertreter des Herrn Rich. Schäuffelen Herr M. von Trott- Heilbronn neugewählt wurde. Stuttgart, 23. September 1894. Der Vorsitzende des Sektions-Vorstandes: Jos. Krauss. W elt-Papier-Kongr ess. Norwegen, 21. September 1894. Aus verschiedenen Zeitungen und aus hier eingetroffenen Zirkularen ersehe ich, dass ein Kongress von Papier-Fabrikanten im Laufe des nächsten Monats in Antwerpen stattfinden wird, und werden norwegische Papier-Fabrikanten zur Theilnahme eingeladen. — Ich finde die Sache an und für sich von sehr grossem Interesse, möchte indessen, ehe ich mich entschliesse, nach Antwerpen zu gehen, gern wissen, was man in deutschen Fabrikantenkreisen von dem Kongress denkt. Sie werden mir hierüber gewiss Aufschluss geben können. Wir leiden hier wie überall unter den Konjunkturen des Papier marktes, und interessiren uns deshalb sehr lebhaft für alles, was dazu beitragen könnte, die Aussichten zu verbessern. Die norwegischen Fabrikanten werden in einer Sitzung in nächster Woche darüber berathen, ob man von hieraus Vertreter auf den Kongress in Antwerpen schicken soll, und es wird von grossem Ein- fusse auf den zu fassenden Beschluss sein, wie die deutschen Herren Kollegen sich zu dieser Sache stellen. y. Wir bedauern sehr, den nordischen Fachgenossen die gewünschte Auskunft nicht geben zu können, da uns von irgend welchen Schritten der Vereinsvorstände oder Fabrikanten nichts bekannt geworden ist. Wenn von deutscher Seite eine Theilnahme erfolgen soll, wäre es jedenfalls hohe Zeit, dass Besprechungen stattfänden. Gebrauchsmusterschutz. Nach § 8 des am 1. Oktober 1891 in Kraft getretenen Gesetzes vom 1. Juni 1891 dauert der Schutz für Gebrauchsmuster zunächst nur drei Jahre, gerechnet von dem auf die Anmeldung folgenden Tage. Bei Zahlung einer Gebühr von 60 M. vor Ablauf des dreijährigen Zeitraums tritt jedoch eine Verlängerung der Schutz frist um drei Jahre ein. — Wir machen alle in die Rolle für Gebrauchsmuster eingetragenen Schutzberechtigten auf diese wichtige Bestimmung aufmerksam. Wer also ein Modell als Gebrauchs muster z. B. am 5. Oktober 1891 angemeldet hat, muss, wenn ihm an der fernem Dauer des Schutzes gelegen ist, vor dem 6. Oktober 1894 bei dem Kaiserlichen Patentamt in Berlin 60 M. einzahlen und Verlängerung des Schutzes um drei Jahre nach suchen. Geschieht dies nicht, so erlischt der Schutz mit dem 6. Oktober 1894. Arbeitszeit im Handelsgewerbe. Der Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller hat an den Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, welche sich gegen jede Beschränkung in der Bewegungsfreiheit der Handel treibenden ausspricht. Die Eingabe ist erfolgt auf eine Anfrage seitens des Reichskanzleramts, ob sich die gesetzliche allgemeine Festsetzung einer einheitlichen Abendschlussstunde für offene Ladengeschäfte empfehle. Der Fragebogen wurde zur Beantwortung einer Kommission übergeben, die sich aus Vertretern von 14 ver schiedenen Handelsfächern zusammensetzte. Diese Kommission hat sehr gründliche Erhebungen vorgenommen, deren Ergebniss zeigte, dass nur eine ganz geringe Minderheit unter Umständen geneigt sein würde, einer einheitlichen Abendschlussstunde in Ladengeschäften zuzustimmen. Diese Minderheit, bestehend aus einzelnen Vertretern der Kolonial-, Eisenwaaren- und Papier branche, hat aber eine derartige gesetzliche Einrichtung lediglich deswegen in Erwägung gezogen, weil dieselbe im Interesse des Handelsgewerbes immer noch, und dann nur unter Berücksichtigung vieler Ausnahme - Bestimmungen, der gesetzlichen Einführung einer Maximalstundenzeit für Ladenbetriebe im Handelsgewerbe