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2428 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 7«. Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original - Patentschriften werden, - weit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien- Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Verzeichnissmappe von Alexander Joseph Rudolph in San Francisco (Californien, V. St. A.). D. R. P. 75004 (Kl. 11). In dieser Verzeichnissmappe, welche als Bibliotheks-Katalog geeignete Verwendung finden kann, sind die Eintragungen aus wechselbar, sodass eine beliebige Anzahl nachträglicher Zwischen schaltungen vorgenommen werden kann, ohne die richtige oder gewünschte Reihenfolge zu stören. Auch können ganze Seiten oder mehrere Seiten an beliebiger Stelle der Mappe neu eingefügt werden, sodass diese beliebig an Stärke zunehmen kann. Wird die Mappe infolge ihrer zu grossen Dicke unhandlich, so kann man sie auch an beliebiger Stelle theilen. In der Mappe befinden sich eine Anzahl Streifen- oder Blatt halter, welche die Verzeichnissstreifen oder andere Blätter auf nehmen können, und welche an einem Rande miteinander derart gelenkig verbunden sind, dass die Gelenke leicht auseinander genommen und die Blatthalter in beliebiger Weise ausgewechselt werden können. Die Blatt- oder Papierstreifenhalter A werden aus Blech, Pappe oder ähnlichem steifem Stoff von der Form und Grösse der gewünschten Mappe hergestellt. Zweckmässig erscheint es, den Blattbalter so breit zu wählen, dass zwei Schriftspalten oder loth rechte Verzeichnissreihen (wie in der Figur) auf demselben Platz finden. Es wird dies dadurch erreicht, dass an den beiden einander gegenüberliegenden Rändern Klemm- oder Führungsbänder k befestigt werden, welche nach innen zu eine Rille zur Aufnahme der beschriebenen Blätter oder Streifen besitzen, während in der Mitte sich ein drittes Band k 1 befindet, welches an beiden Seiten eine Rille oder Nuth besitzt. Die Enden dieser Nuthen oder Rillen sind geschlossen oder sie sind so eng, dass kein Papier streifen oder Blatt herausfallen oder herausgeschoben werden und verloren gehen kann. Wird eine Spaltseite nicht ausgefüllt, so wird das Verzeichniss an der Stelle mit einer nachgiebigen Klemm platte a abgeschlossen, welche das Verschieben der übrigen Streifen verhindert. An dem innern Rand ist der Blatthalter A gelenkig an Scharnierbänder G angeschlossen, welche um ein kleines Stück vom Halter abstehen und an den hintern Kanten doppelte Scharnier augen besitzen. Die Scharnierbänder sind untereinander durch ausziehbare Stifte n gelenkig verbunden. Werden mehrere Mappen benutzt, so wird es erforderlich, für jeden Band ein Etikett anzuwenden, welches den Band selbst bezeichnet und ihn von den andern unterscheidet. Zu diesem Zwecke werden die Deckel an der Innenseite nächst dem Rücken mit grossköpfigen Nägeln oder Knöpfen b ausgerüstet, an welchen der als Etikett dienende Streifen c mittels entsprechender Löcher oder Schlitze auswechselbar befestigt wird. Patent-Ansprüche: 1. Verzeichnissmappe, bestehend aus einer Anzahl Blatt- oder Streifen halten, welche, ähnlich den Blättern eines Buches, durch lösbare Gelenke miteinander verbunden sind. 2. Eine Ausführungsform der unter Anspruch 1. geschützten Verzeichnissmappe, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Blätter unter sich durch Doppelscharniere Zusammenhängen, welche durch Scharnierstifte (n) miteinander verbunden sind, die in geradem Zustande sowohl durch die obern als auch durch die untern Scharniere ragen und behufs Lösens der Scharniere in der Mitte ausgebogen werden. 3. Bei einer Verzeichnissmappe der unter Anspruch 1. gekenn zeichneten Art Klemmplättchen (a), welche zwischen zwei gegen überstehenden Rillen oder Nuthen verschiebbar und abnehmbar eingeklemmt werden können und zum Festhalten der eingesetzten Verzeichnissstreifen dienen. 4. Bei einer Verzeichnissmappe der unter Anspruch 1. gekenn zeichneten Art ein Etikett c, welches an Knöpfen innen an den Mappendeckeln abnehmbar derartig befestigt werden kann, dass es am Rücken der Mappe sichtbar wird und zur Bezeichnung der Mappe selbst dient. Toilettenpapier und Maschine zur Herstellung desselben von James McHardy und Maurice Edmund Arnold Wallis in Chiswick (Middle Essex, England). D. R. P. 75768 (Kl. 54). Die Erfindung betrifft ein desinfizirendes Toilettenpapier, welches im wesentlichen aus einem Blatt Papier besteht, an dessen einer Ecke ein kleines Paket, eine Kapsel oder dergl. angeordnet ist, welche übermangansaures Kali oder einen andern desinfi- zirenden Stoff enthält. Diese Paketchen mit Desinfektionsmitteln können auch auf einer Papierrolle in bestimmten Zwischenräumen oder in der Form eines ununterbrochenen Streifens angeordnet sein. Die Herstellung dieses Toilettenpapiers erfolgt in der Weise, dass auf dem Papier Ringe oder parallele Streifen aus Klebstoff an gebracht werden, in welche Ringe oder zwischen welche Streifen das trockene Desinfektionspulver geschüttet wird; hierauf wird das Pulver durch Papierscheiben oder Papierstreifen überdeckt, welche auf dem Klebmittel haften und somit das Pulver dauernd mit dem Toilettenpapier verbinden. Patent-Ansprüche: 1. Ein Toilettenpapier, gekennzeichnet durch eine auf dem Papier angebrachte, Desinfektionsmaterial enthaltende Kapsel. 2. Eine Maschine zum Herstellen von Toilettenpapier der in Anspruch 1. gekennzeichneten Art, welche Leimringe auf das in passende Breite geschnittene Papier druckt, innerhalb der Leim ringe das Desinfektionsmaterial aufschüttet und eine aus Papier gestanzte Decke auf das letztere presst. Herstellung farbiger Tiefprägungen unter V erwendung farbiger Folien von Ernst Oeser in Berlin. D. R. P. 75846 (KL 15). Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Herstellung farbiger Folien, welche genau wie Metallfolien zu Prägungen ver wendet werden können und saubere, farbensatte Prägungen ergeben. Zur Herstellung der Folien rührt man Mineralfarben, Gelatine oder Hausenblase und Glycerin mit Wasser an und giesst das Gemisch in dünne Schichten aus. Zur praktischen Ausführung des Verfahrens werden z. B. 200 Theile Wasser 100 „ Cremoneser Weiss 3 » Gelatine oder Hausenblase und 4 » Glycerin innig miteinander gemischt. Zur Erzielung einer bestimmten Nüance setzt man der Mischung die entsprechende Stichfarbe zu. Alsdann giesst oder streicht man die Mischung in dünner Schicht auf Glasplatten, von denen man sie nach der Erstarrung abzieht. Auf diese Weise erhält man farbige Folien, welche sich, wie bereits erwähnt, ebenso wie die bekannten Metallfolien verwenden lassen. Patent-Anspruch: Herstellung farbiger Tiefprägungen unter Verwendung farbiger Folien, bestehend aus Mineralfarben, Gelatine oder Hausenblase und Glycerin, die mit Wasser angerührt und in dünne Schichten gegossen sind.