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Begriff des Distanzgeschäfts. Ist die verkaufte Waare von einem andern Orte übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug nach der Ablieferung etwa vor handene Mängel dem Verkäufer anzuzeigen. Die Mängel-Anzeige geschieht daher rechtzeitig, wenn sie kurz nach der Ablieferung erfolgt. Ein Ferngeschäft (Distanzgeschäft) im Sinne dieser Gesetzesbestimmung liegt jedoch nur vor, wenn die Waare behufs Erfüllung des Kaufvertrages übersendet wird, nicht aber wenn der Vertrag schon vorher vom Verkäufer durch Uebergabe erfüllt war. Dies veranschaulicht folgender Fall: Ein Kaufmann in Berlin kaufte im März 1891 von einer Firma in Antwerpen durch einen mit dem Berliner Agenten der selben geschlossenen Vertrag eine Waare. Die Faktura der Ver käuferin, dem Käufer mittels Schreibens vom 28. März übersandt, trug an der Spitze den Vermerk: »Herr . . . Debet für an Sie verkaufte 20 Pack . . . welche wir zu Ihrer Abforderung kostenfrei, nur gegen Feuersgefahr versichert, auf Lager halten und bei Absendung kostenfrei für Ihre Rechnung und Gefahr an die Verladungsstelle hierselbst liefern.« Im Mai und August 1891 hat der Käufer je 5 Pack bezogen und am 2. Januar 1892 den Preis der 20 Pack bezahlt. Hierauf hat er die bei der Verkäuferin verbliebenen 10 Pack beordert, welche bei ihm am 25. Januar 1892 eingetroffen sind. In einem Schreiben vom 28. Januar 1892 hat er die mangelhafte Beschaffen heit von 6 Pack gerügt und dieselben der Verkäuferin zur Ver fügung gestellt. Er hat dann gegen die Verkäuferin auf Rück zahlung des Preises der 6 Pack mit 1005 holl. Gulden Klage erhoben. Während die I. Instanz nach dem Klage-Antrage erkannte, hat das Kammergericht die Klage abgewiesen und das Reichsgericht, Senat I, am 7. Februar 1894 die Abweisung bestätigt, indem es unter Anwendung des einheimischen Rechts die Bemängelung für verspätet erklärte. »Die Mängel-Anzeige würde rechtzeitig gewesen sein, wenn ein Ferngeschäft im Sinne des Art. 347 des H.-G.-B. vorläge, und Berlin als Ablieferungsort anzusehen wäre. Dies ist aber nicht der Fall. Kläger hat die Faktur vom 26. März, welche mit dem in dem seitherigen Geschäfts verkehr der Parteien üblichen Formular übereinstimmte, wider spruchlos entgegengenommen und dadurch zu erkennen gegeben, dass er mit dem auf derselben befindlichen Vermerke einverstanden sei. Hiernach ist dadurch, dass die Beklagte die dem Kläger verkaufte Waare gesondert zu Lager nahm und zur Verfügung des Klägers hielt, ein Uebergabe-Vertrag zu Stande gekommen, welchem ein verpflichtendes Rechtsgeschäft zu Grunde liegt, da das Lagern der Waare alle Merkmale eines Verwahrungs-Vertrages enthält. Durch die Lagerung der Waare bei der Verkäuferin ist mithin Besitz und Eigenthum auf den Kläger übergegangen. Die Verkäuferin hatte nunmehr ihre Verpflichtungen aus dem Kauf verträge erfüllt und war nur noch aus dem Verwährungs-Verträge verpflichtet, die Waare kostenfrei zur Verladungsstelle zu schaffen. Eine Uebersendung der Waare im Sinne des Art. 347 H.-G.-B. hat daher nicht stattgefunden. Eine solche ist nur dann anzunehmen, wenn die Waare behufs Erfüllung des Kaufvertrages, d. h. behufs Erfüllung der dem Verkäufer obliegenden Pflicht, zur Uebergabe von einem andern Orte übersendet ist. In diesem Falle kommt es allerdings nicht darauf an, in welchem Zeitpunkt nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts Besitz und Eigenthum auf den Käufer übergehen; vielmehr ist unter der gedachten Voraus setzung Art. 347 stets anwendbar, gleichviel ob der Uebergang des Besitzes und Eigenthums bereits im Moment der Absendung stattfindet oder sich während des Transports oder erst nach Ankunft der Waare am Bestimmungsorte vollzieht. Dagegen liegt kein Ferngeschäft vor, wenn die Waare schon vor der Ab sendung dem Käufer übergeben ist, namentlich dann nicht, wenn zwischen dem Vollzüge der Uebergabe und der demnächst erfolgten Absendung ein längerer Zeitraum verstrichen ist. Alsdann liegt kein Ferngeschäft, sondern ein Platzgeschäft vor, da der Käufer schon vor der Absendung in der Lage war, über die Waare that- sächlich verfügen und deren Beschaffenheit untersuchen zu können.— Daher ist darüber, ob rechtzeitig gerügt worden, nach bürger lichem Recht zu entscheiden unter Abwägung der Interessen der Vertragschliessenden und unter Berücksichtigung der allgemeinen Bedürfnisse des Handelsstandes. Nun war dem Kläger ein neun monatliches Zahlungsziel (bis 2. Januar 1891) bewilligt, und er hätte spätestens in diesem Zeitpunkte rügen müssen, da ihm bis dahin eine sehr geräumige Frist zu Gebote stand, um die Waare in Antwerpen untersuchen zu lassen. Dies beruht auf einer an gemessenen, den Anforderungen des Handelsverkehrs und der Billigkeit entsprechenden Würdigung der Sachlage. Dadurch, dass der Käufer die neunmonatliche Frist ohne Untersuchung verstreichen liess und das Kaufgeld vorbehaltlos zahlte, hat er sich des Rechtes begeben, die Mängel der nach Zahlung des Kaufpreises und länger als neun Monate seit Beginn der Lagerung abgeforderten Waare geltend zu machen. Die Ansicht des Klägers, dass die Rügepflicht erst mit der Ankunft der jeweils abgeforderten Waare in Berlin ihren Anfang nehme, würde, da die Abforderung vom Belieben des Käufers abhing, dazu führen, die Verkäuferin auf unbestimmte Zeit hinaus in Unsicherheit zu lassen, ob die von ihr gelieferte Waare als empfangbar anerkannt werde oder nicht. Dieses Ergebniss steht mit dem auch den Platzverkehr beherrschenden Grundsatz nicht in Einklang, dass der Verkäufer beanspruchen kann, thunlichst bald über etwaige Beanstandungen der Waare Gewissheit zu erlangen.« COMPLETIE Ketten Elevatoren & : A- Transporteure nach american.System cnocvalitätderMaschinenfabrik r PY •©‘von @ - WILHELM FREDENHAGEN Offenbach AM 6 Original o Ewarts zerlegbareTreibketten. Gotti. Heerbrandt, Raguhn (Anhalt). Anhänge-Etiquetten I Umsatz: NT ATA 1 AKI i Umsatz: l 50 Millionen per Jahr! 1% • V •l L V • 50 Millionen per Jahr! ( Alleinige Fabrikanten i । Cooper, Dennison & Walkden, Ltd., London E. C. । Reisegepäck-Etiquetten und Swod, 1 Pergament-Etiquetten. [71174 Alleiniger Vertreter: H. C. Kurz, 1 Bleistiftfabrik, Nürnberg. Man verlange Muster u. Preise. — Nur für Wiederverkäufer. । enanenewewenenenewewewawemwenenenenenewenew