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Hr. 75. PAPIER-ZEITUNG. 2887 Holländer. James P. Cornett in Claxheugh, England, hat für die nach stehend abgebildete Neuerung an Holländern das amerikanische Patent Nr. 524934 vom 21. August 1894 erhalten. Die Neuerung, welche an jedem Holländer üblicher Bauart angebracht werden kann, besteht darin, dass der Stoff nicht durch die Messerwalze über den Kropf geworfen, sondern durch einen Ausschnitt dicht hinter dem Grundwerk einer Pumpe zu geführt wird, die ihn über dem höchsten Theil des Kropfes in den Holländertrog zurückbefördert. Die Walze hat also den Stoff nicht zu heben, und derselbe kann mit viel stärkerem Gefäll als üblich abfliessen, wenn die Holländerwandung hinter der Walze erhöht wird. Es soll durch diese Einrichtung an Kraft gespart und rascherer Umlauf des Stoffes bewirkt werden. Fig. 1 zeigt einen mit der Neuerung ausgestatteten Holländer im Grundriss, Fig. 2 ist eine Seiten-Ansicht in vergrössertem Maassstabe, theilweise im Schnitt. Holzstoff in Ost- und Westpreussen. In der im Juli in Pr. Stargard abgehaltenen Versammlung der Königlichen Forstbeamten aus den Provinzen Ost- und West preussen wurde unter allseitiger Zustimmung ausgeführt, dass die vortheilhafte Verwerthung verschiedener Holzqualitäten nur durch Anlegung von Holzstofffabriken möglich, und dass es für den Staat nützlich sein würde, in Ermangelung von Privat-Unternehmern selbst die Einrichtung solcher Fabriken in die Hand zu nehmen. Der Oberpräsident von Westpreussen, Staatsminister Dr. v. Gossler, wandte sich nun, da zu seiner Kenntniss gekommen war, dass der Staat in Ostpreussen selbständig vorgehen wolle, wegen der Anlegung einer Holzstofffabrik, vielleicht an der Brahe und in Verbindung mit dem Umbau der Mühlhöfer Schleuse, an den Minister der Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Auf diese Anfrage ist der Bescheid eingegangen, dass die Anlage und der Betrieb einer Holzstofffabrik und die Führung eines andern gewerblichen Fabrikbetriebes für Rechnung der Staatsforstver waltung aus grundsätzlichen Bedenken nicht erfolgen könne, dass der Minister aber gern bereit sei, die von Privatpersonen betriebenen Unternehmungen solcher Art zu fördern und Sorge zu tragen, dass in den Staatsforsten das zur Fabrikation geeignete Rohmaterial thunlichst zur Verfügung gehalten werde, wenn dasselbe gewünscht werde und zu annehmbaren Preisen absetzbar sein sollte. Was die Benutzung von Wasserkräften anlangt, so hat der Minister auf die Kostspieligkeit von Stauwerks-Anlagen und auf die Klagen von Landwirthen über die Nachtheile des Rückstauens bei schon bestehenden Wehren hingewiesen. Die Ansicht des Oberpräsidenten von Gossler geht nun dahin, dass sich in Westpreussen gute Gelegenheiten zur gewinnbringenden Anlegung von Fabriken ver schiedenster Art zur Bearbeitung und Veredelung von Hölzern, insbesondere auch von Holzstofffabriken finden. Bei der hohen Bedeutung, welche die bessere Verwerthung der Holzprodukte und die Hebung der Industrie für Westpreussen hat, ersuchte der Oberpräsident den Regierungspräsidenten in Marienwerder, die entgegenkommende Erklärung des Ministers in Interessentenkreisen bekannt zu geben und die Angelegenheit in der Forst- und Gewerbeverwaltung soweit thunlich zu fördern. Der Regierungs präsident in Marienwerder bemerkt bei der Bekanntgabe hierzu, dass die zum Betriebe einiger Holzstofffabriken erforderlichen Holzmengen aus den Staatsforsten des Regierungsbezirks Marien werder zu jeder Zeit ohne Schwierigkeit entnommen werden können. a ist die Messerwalze mit Welle a 2 , al das Grundwerk, a3 der Holländertrog, a* die Mittelwand, a5 der zum Grundwerk ansteigende Boden des Troges und 6 der abfallende Theil des Kropfes. Der Stoff tritt hinter dem Grundwerk durch Oeffnung 7 in dem an steigenden Theil A B des Kropfes und durch die Saugrohre 8 und 8 a in die Pumpe .9, welche ihn durch die Rohre 12 und 13 in den Trog zurückbefördert. Die an dieser Stelle erhöhte Holländerwand ist mit H bezeichnet. Die Pumpe wird durch Scheiben P P l mit Riemen 10 getrieben. S ist eine an Scharnier S1 hängende Schutzlatte gegen Verspritzen des Stoffes. Die Haube 14 der Messerwalze schliesst sich an den aufsteigenden Theil des Kropfes dicht an, sodass kein Stoff durchgehen kann. Zur Nachahmung! Eine grosse Rheinisch-Westfälische industrielle Firma ver sendet zeitgemäss folgendes Rundschreiben: »Die vielfach zur Erörterung gestellte Frage der Vereinfachung des Schreibwerks bei den Behörden und Verwaltungen hat den Wunsch erkennen lassen, auch im kaufmännischen Verkehr Aende- rungen und Verbesserungen zu schaffen, um die dort vorhandenen Gebräuche zweckentsprechend und zeitgemäss umzugestalten. Es ist namentlich ein Gegenstand der Klage, dass die bei der Anrede und beim Schluss der Geschäftsbriefe angewandten Redewendungen und Formen veraltet, unschön und unnöthig seien, und ihre völlige Beseitigung geeignet sei, Zeit und Worte zu sparen und eine Reihe von Missdeutungen auszuschliessen. Wir schliessen uns der Ansicht völlig an, dass die am Schlüsse eines Briefes gebräuch lichen Redewendungen, die sich in allerlei Abstufungen von »Achtungsvoll« bis »zur vollkommensten Hochachtung und Ergebenheit« bewegen, vollständig überflüssig sind und oft, wenn vermeintlich nicht richtig angewendet, das Gegentheil von dem erreichen, was sie bezwecken, nämlich anstatt besonders verbindlich aufgefasst zu werden, nur eine gewisse Missstimmung zurücklassen. Wir geben daher den mit uns im Verkehr stehenden Firmen anheim, sich in dem Briefwechsel mit uns dieser Gebräuche zu enthalten; wir werden die genannten Formeln in der Folge nicht mehr zur Anwendung bringen in der Voraussicht, dass unsere Geschäftsfreunde unser Vorgehen billigen und sich demselben anschliessen werden. Wir gehen dabei von dem Grundsatz aus, dass es nicht erforderlich ist, im laufenden Geschäftsverkehr die jenigen Versicherungen der Ergebenheit und Hochachtung zu wiederholen, die wir als selbstverständliche Grundlage der anzu knüpfenden oder zu unterhaltenden Geschäftsverbindungen betrachten «.