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Inventur-Aufnahme und Eröffnungsbilanz nach dem Konkurs. Ueber das Vermögen des Kaufmanns W. war am 3. März 1891 Konkurs eröffnet. Das Verfahren wurde durch einen am 25. Juni 1891 bestätigten Zwangsvergleich beendigt. Der Vergleich verpflichtete W., bevorrechtigten Gläubigern Vollzahlung zu leisten, den andern 50 pCt. ihrer Forderungen in drei näher bestimmten Raten zu zahlen. Auch stellte W. einen Bürgen, der für die Bürgschaft eine Vergütung von 700 M. erhielt. Nach Beendigung des Konkurs verfahrens eröffnete W. in seinem frühem Laden wieder sein Manufakturwaarengeschäft, unterliess aber die Aufnahme einer Inventur und stellte nur eine vermeintliche Eröffnungs-Bilanz auf, in welcher er den Waarenbestand willkürlich mit einem die Taxe im Konkursverfahren wesentlich übersteigenden Werth ansefzte, obwohl während des Konkurses der Waarenbestand durch Ausverkauf eine Minderung erfahren hatte. Im Oktober 1893 wurde über das Vermögen des W. von neuem Konkurs eröffnet, und W. wegen Bankerutts aus § 210 Nr. 3 K.-O. zu Strafe verurtheilt. Die Revision des Verurtheilten wurde vom Reichsgericht, II. Strafsenats, durch Urtheil vom 19. Januar 1894 verworfen. In der BegründungdesUrtheils heisst es: »Durch denKonkurs verliertzwarder Gemeinschuldner nicht seine Verfügungsfähigkeit, und es bleibt die Möglichkeit, dass er schon während des Konkurses ein kaufmännisches Geschäft für eigene Rechnung betreibt. In solchem Falle beginnt er aber offenbar ein neues Geschäft, weil die wirthschaftlichen Unterlagen des frühem Geschäfts fehlen. Das Gleiche gilt der Regel nach, wenn der frühere Gemeinschuldner nach beendigtem Konkurs wieder ein kaufmännisches Geschäft betreibt. Eine Ausnahme kann allerdings namentlich dann eintreten, wenn der Konkurs durch Einstellungsbeschluss oder durch Zwangsvergleich beendigt war und durch das Konkursverfahren die wirthschaftliche Grundlage des frühem Geschäfts keine wesentliche Aenderung erlitten hat. Im vorliegenden Fall war aber durch den theilweise erfolgten Verkauf des Waarenlagers und durch die erwähnten Bestimmungen des Zwangsvergleichs eine solche Aenderung herbeigeführt«. Gaskoch- u. Heiz-Apparate fabrizirt 71471] Aetien-Gesellsehaft Butzke, Berlin S., Ritterstrasse 12. Wilh. Ferdinand Heim Offenbach a. Main. (87819 Hülfsmaschinen für die gesammte Papierindustrie. HERMANN FINCKH Metalltueh-Fabrik in Reutlingen empfiehlt = endlose Metalltücher = Stuttgart 1881. | in bester, schwerster Qualität. | Silberne Medaille. Alle Sorten Gewebe aus Messing, Kupfer, Phosphor- und Aluminium-Bronce-Drabt, verzinntem, verbleitem oder vernickeltem Draht in Breite bis zu 3500 mm. Vordruekwaizen elin u. gerippt m. Wasserzeichen für Normalpapiere Vordruokwalzen, hohl oder mit durchgehender Welle und Spirale aus 3kantigem Draht, Rippenwalzen mit Spiral- oder Paraliel-Rippen unter Garantie guter Rippung, Wasserzelchen jeder Art zum Aufnhen oder Löthen, Holländermesser aus achter Phosphor-Bronce, Waschtrommeln, Zeugfänger, Pappen-Cylinder, Cellulose-Reiniger aus harter Phosphor- oder Aluminlum-Bronoe für Natron- und Sulfitstoff. Ersatz-Cylinder. —— Prima Referenzen. ' [68640 Rotirende Knotenfänger. Meine Firma bitte ich genau zu beachten. ca. 17000 feine conische Löcher per •Mtr. Wilhelm Schuler winttSNYrg. * Wilh. Röck in Wiesbaden. und glasirt, sowie in Cement} liefert als Specialität in an erkannt vorzüglicher Quali tät und vortrefflicher Aus führung zu bescheidenen Preisen bei höchster Leistungsfähigkeit Gepresste FiItrirsteine 71400] Kein Stoffverlust! in Thon hartgebrannt Querschneidemaschine. Vollständige Knofenfanganlagen benährtestuKonstruction Gotti. Heerbrandt, Raguhn liefert AP Unh: Leopold Zeyen. ; o