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1948 PAPIER-ZEITUNG. Mr. 61. Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Delegirten-Versammlung in Frankfurt a. M. (Hotel Frankfurter Hof} am 14. Juni 1894. Der Vorsitzende, Herr Kommerzienrath Drewsen, eröffnet die Versammlung und begrüsst die Anwesenden. Sodann ernennt er die Herren J. Krauss-Pfullingen und Senator Eppen-Winsen zu Beisitzern, die Herren Kommerzienrath Behrend-Hammermühle bei Varzin und Dr. Pirath-Frankfurt a. M. zu Schriftführern, während er den Geschäftsführer mit der Protokollführung beauftragt. 1. Der Geschäftsführer theilt mit, dass die Rechnung des Jahres 1892 gemäss dem Beschluss der letzten Delegirten-Ver sammlung nachträglich auch von Herrn Th. Hoffmann geprüft und unterzeichnet sei. Die Rechnung des Jahres 1893 ist von den Herren A. Braess-Niederschlema, C. Christ-Wertheim und W. Euler-Bensheim geprüft und in vollständiger Ordnung befunden worden, was unter dem Abschluss der Rechnung bescheinigt ist. Ebenso wurde die ordnungsmässige Anlegung des Reservefonds nachgewiesen, und beglaubigte Abschriften aller Depotscheine wurden vorgelegt. Der Geschäftsführer bemerkt, dass die fraglichen beglaubigten Abschriften der Depotscheine der bei der Reichsbank hinterlegten Werthpapiere zur Einsichtnahme vorliegen, ebenso die Be scheinigungen des Herrn Drewsen über die Aufbewahrung der diesjährigen Dokumente. Da von keiner Seite zu diesem Gegenstand das Wort gewünscht wird, so stellt der Vorsitzende fest, dass dem Genossenschafts- Vorstand einstimmig Entlastung ertheilt ist. 2. Im Anschluss an-den Verwaltungsbericht legt der Geschäfts führer eine von ihm angestellte Wahrscheinlichkeitsberechnung über die Gestaltung der Umlage in den nächsten Jahren vor; danach würde die Umlage bis zum Jahre 1896 einschliesslich noch mässig steigen, im Jahre 1897 würde infolge des Wegfalls der Zuschläge und der Verwendung der Zinsen des Reservefonds (der bis dahin etwa auf 1770000 M. gestiegen ist) eine erhebliche Ab nahme der Beiträge eintreten und dann wieder eine mässige Steigung bis etwa 1900 erfolgen, durch die aber der Stand von 1896 voraussichtlich nicht mehr erreicht wird. Vom Jahre 1900 ab ist eine ziemliche Stetigkeit der Beiträge zu erwarten. 3. Der vom Genossenschafts-Vorstand aufgestellteVoranschlag für 1895 gelangt zur Verlesung. Derselbe schliesst mit der Gesammt- summe von 28 900 M. ab, welche den Endsummen der Voranschläge der Jahre 1893 und 1894 gleichkommt. Nur in einzelnen Rubriken hat eine Verschiebung stattgefunden. Der Voranschlag wird einstimmig genehmigt. 4. Die EndeDezember 1894 ausscheidenden Vorstandsmitglieder und Ersatzmänner werden durch Zuruf einstimmig wiedergewählt mit der Aenderung, dass auf Vorschlag der Sektion XI unter Zu stimmung der Betreffenden Direktor Falch in den Genossenschafts- Vorstand und Herr Fünfstück als Stellvertreter gewählt wird. Der Vorstand besteht nun aus folgenden Herren: Vorstandsmitglieder. Ersatzmänner. Kommerzienrath CarlDrewsen- Direktor Kreipe-Alfeld; Lachendorf b. Celle; Alfred Beckh-Faurndau; Josef Krauss-Pfullingen; Kommerzienrath C. A. Linke- F. v. Löhr-Mainz; Hirschberg; Rich. Brückner-Calbe a. S.; O. Dietrich-Weissenfels; Fabrikbesitzer F. Falch-Brieg; Carl Fünfstück-Zoblitz; Carl Marggraff-Wolfs winkel; Kommerzienrath Behrend- Gustav Renker-Düren. Varzin; W. Hösch-Düren. Die Gewählten nehmen, soweit sie anwesend sind, mit Dank an. 5. Der Rechnungsprüfungs-Ausschuss, der bisher aus den Mitgliedern Herren Arnold Braess-Niederschlema; Direktor Christ- Wertheim; Th. Hoffmann-Neustadt a. H., und den Ersatzmännern Herren Direktor Kullen-München-Dachau, Dr. E. Pirath-Frank- furt a. M. und W. Euler-Bensheim bestand, wird einstimmig durch Zuruf wiedergewählt. Die anwesenden Herren nehmen die Wahl dankend an. 6. Der Geschäftsführer theilt mit, dass die im Laute des Jahres fälligen Zinsen aus den bei der Reichsbank als Reservefonds niedergelegten Werthpapieren seither vorläufig zur Deckung laufender Ausgaben verwendet wurden und erst bei Anlegung des nächsten Zuschlags zum Reservefonds mit angelegt worden seien. Das Reichs-Versicherungsamt habe dies Verfahren beanstandet und verlangt, dass die jeweilig fällig werdenden Zinsen sofort verzinslich angelegt würden. Der Genossenschafts-Vorstand habe nun in seiner vorhergegangenen Sitzung beschlossen, bei der Delegirten-Versammlung zu beantragen, dass das Reichs-Ver sicherungsamt gebeten werde, die Anwendung des seitherigen Verfahrens für die folgenden Jahre noch zu genehmigen, da der Genossenschaft hierdurch die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten wesentlich erleichtert werde. Ueberdies kämen nur noch die Jahre 1894, 1895 und 1896 in Betracht, da vom Jahre 1897 ab ohnedies die Zinsen des Reservefonds vollständig zu laufenden Ausgaben verwendet werden dürften. Ferner bemerkt der Geschäfts führer, dass die Beiträge zur Genossenschaft von Jahr zu Jahr langsamer eingingen, und dass der Genossenschafts-Vorstand mit Rücksicht hierauf den Vorschlag mache, für die folgenden Jahre schärfer gegen die säumigen Mitglieder vorzugehen. Zu diesem Zweck solle bei der nächsten Anforderung der Beiträge den Mitgliedern mitgetheilt werden, dass, wenn sie innerhalb 14 Tagen eine Zahlung nicht eintreten liessen, nur noch eine Frist von 10 Tagen gewährt und alsdann sofort die zwangsweise Beitreibung erfolgen werde. Ferner sollen die Namen derjenigen Genossen schafts-Mitglieder, welche nach Ablauf von 24 Tagen seit An forderung der Beiträge dieselben nicht bezahlt haben, im Ver waltungsbericht namentlich aufgeführt werden. Der Vorsitzende bringt zunächst den ersten Antrag bezüglich der Verwendung der Zinsen des Reservefonds zur Abstimmung, derselbe wird einstimmig angenommen. Bezüglich des zweiten Antrags sprechen sich die Herren Kommerzienrath Behrend-Hammermühle und Dr. Müller-Alt-Damm gegen die in Aussicht genommene Veröffentlichung der Namen der rückständigen Firmen aus. Nach längerer Diskussion wird beschlossen, von dieser Veröffentlichung im nächsten Jahre ab zusehen, dagegen im übrigen nach dem Vorschlag des Vorstandes zu verfahren und die Mitglieder darauf aufmerksam zu machen, dass, wenn eine Besserung in der Zahlung der Beiträge nicht eintrete, der Genossenschafts-Vorstand noch zu schärfern Mitteln greifen werde. 7. Der Vorsitzende regt eine Aussprache darüber an, in welcher Weise seitens der einzelnen Sektions - Vertreter die Durchführung der Revision der Betriebe an Hand der neuen Unfallverhütungs-Vorschriften gedacht werde. Es komme hierbei insbesondere in Betracht, ob es geeignet sei, die Vertrauens männer mit der Revision zu beauftragen oder besondere Beauftragte anzustellen oder staatlichen Beamten die Funktion zu übertragen. Dr. Müller-Alt-Damm hält die Beauftragung der Dampfkessel- Revisoren mit der Revision der Betriebe für besser, als die Ausübung dieser Thätigkeit durch Vertrauensmänner. Bei der Sektion X seien damit gute Erfahrungen gemacht worden. G. Renker-Düren schliesst sich dieser Ansicht an und bemerkt, dass es auch für einen Betriebs-Unternehmer unter Umständen nicht angenehm sei, einem Kollegen den vollständigen Einblick in seine Betriebsverhältnisse zu gewähren. Ph. Sonntag-Emmendingen empfiehlt die Anstellung eines besondern Beamten für die ganze Genossenschaft oder wenigstens die Vereinigung mehrerer Sektionen zur Anstellung eines gemein samen Revisionsbeamten. Richard Brückner-Calbe stellt fest, dass bei der Sektion VIII sich die Uebertragung der Thätigkeit der Beauftragten auf die Vertrauensmänner sehr bewährt habe, nachdem die Heranziehung der staatlichen Aufsichtsbeamten von der Regierungsbehörde nicht genehmigt worden sei. Indessen müsse berücksichtigt werden, dass sich diese Regelung vielleicht bei Sektionen mit vielen gleich artigen Betrieben, die nahe beieinander liegen, weniger empfehle. Falch-Brieg erwähnt, dass in der Sektion XI eine Abneigung gegen die Anstellung besonderer Beauftragter bestehe und die Revision der Betriebe durch die Vertrauensmänner vorgenommen werde, was allgemeinen Beifall gefunden habe. Dr. Müller-Alt-Damm hält es für Sektionen mit sehr zahl reichen Betrieben schon deshalb nicht für praktisch und durch führbar, die Vertrauensmänner mit der Revision der Betriebe zu be auftragen, weil ein zu grosser Arbeits-Aufwand damit verbunden sei. Die Herren Kommerzienrath Rostosky-Niederschlema und Christian Braun-Rochsbnrg theilen mit, dass die Sektion IX beschlossen habe, ihren Vertrauensmännern die Revision zu über tragen, und zu diesem Zweck eine besondere Instruktion aus zuarbeiten. Kommerzienrath Rostosky hat gegen diesen Beschluss gestimmt. Jos. Krauss-Pfullingen glaubt aus dem vomReichs-Versicherungs- amt vorgeschlagenen § 36 der Unfallverhütungs-Vorschriften schliessen zu sollen, dass das Reichs-Versicherungsamt die Betrauung der Vertrauensmänner mit der Betriebsrevision wünscht. Beckh-Faurndau erklärt sich für Anstellung besonderer Beamten und für Vereinigung verschiedener Sektionen zur An stellung eines Beamten. Nachdem damit die Aussprache geschlossen ist, stellt der Vorsitzende fest, dass die Vertreter der Sektionen VH, VIII, IX