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1884 PAPIER-ZEITUNG. Mr. 58. Weintafeln aus dem 17. Jahrhundert. Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf Hoffmann’s Systematische Farbenlehre. Im »Anzeiger des Germanischen National-Museums zu Nürn berg« finden wir zwei Weintafeln aus dem 17. Jahrhundert ab gebildet, die als Vorläufer der heutigen Weinkarten unsern Lesern von Interesse sein werden. Wir geben die Abbildungen von den uns freundlichst überlassenen Originalstöcken wieder (Figg. 1 u. 2). Da für Weinkarten häufig »altdeutsche« Ausstattung gewünscht wird, so können diese Tafeln direkt als Vorbild dienen, um sehr hübsche neue Muster zu schaffen. Die farbige Ausstattung kann bei Fig. 2 den Ton alten Holzes wiederzugeben suchen oder die eigenthümlich grüne Patina oxydirter Bronze. Eine recht wirk same Farbenstellung würde schon diese sein: ziemlich dunkler Ton aus Gelb-Orange, gebrochen (Ton aus 11B), von aussen her bis an die innere Einfassungslinie; weiss nur das Tafelfeld, also auch der Papierrand getönt. Aufdruck der Zeichnung in gelb lichem Braun (10 C, Tonstärke wie Dg); die Schrift schwarz. Grössere Wirkung lässt sich erzielen durch Anwendung eines zweiten gleichfarbigen Tones. Alsdann würde der Aussenrand rings um die Figur hell getont werden, ebenso der glatte Streifen »Der Deutschen Neigung zum Trünke macht es erklärlich, dass es schon im Mittelalter an Schenken aller Art nicht fehlte. Äusser den öffentlichen Wirthschaften gab es noch Trinkstuben, welche nur bestimmten Gesellschaftskreisen zugänglich waren: Herrentrinkstuben für Angehörige der Geschlechter und reiche Kaufleute, dann Trinkstuben der verschiedenen Innungen auf den Herbergen derselben. Die Einrichtung der öffentlichen Schenken mag eine sehr primitive gewesen sein, und auch die Gasthäuser boten den Reisenden keinen angenehmen Aufenthalt, wie aus der bekannten Schilderung des Erasmus von Rotterdam nur zu deut lich hervorgeht. Die fürstlichen Personen, welche eine Reise machten, stiegen in der Regel mit sammt ihrem Gefolge bei vor nehmen Bürgern der betreffenden Stadt ab, Kaufleute manchmal bei ihren Geschäftsfreunden, überhaupt war früher die Inanspruch nahme der privaten Gastfreundschaft aller Kreise viel leb hafter als heutzutage. Bei der grossen Reiselust, welche trotz der mangelhaften Verkehrsmittel schon damals in Deutschland herrschte, blieb aber doch noch immer eine grosse Anzahl Reisender auf die Gasthäuser angewiesen. E. Nach einer vom Nürnberger Rath unterm 8. Oktober 1523 erlassenen Ordnung, „wie es auf fürgenomen reychstag der anfomende Fig- 2. zwischen der eigentlichen Tafel und dem Rahmen. Letzterer würde mit dem zweiten Ton entweder ganz unterlegt, also dunkler gemacht, oder nur, der Zeichnung entsprechend, plastisch schattirt. Die vollkommenste Wirkung würde in getreuer Wiedergabe der alten Tafeln zu suchen sein: das Holz werk braun getont, braun schattirt und die Zeichnung braun aufgedruckt, die Tafel schwarz mit weiss ausgesparter Schrift. Hierfür würde die An fertigung einer besondern Schriftplatte in Aetzung nöthig werden. Man setzt den Text ab wie gewöhnlich, macht einen guten Abzug und lässt danach eine negative Platte anfertigen. Oder man zieht auf glasklarer Gelatine-Folie ab, stäubt den Druck mit Bronze ein und giebt das Blatt dem Aetzer zum direkten Kopiren. Die schwarze Farbe für den Druck der Tafel würde etwas gedämpft werden müssen, da sonst die Wirkung zu hart wird. Man nehme also Schieferschwarz, durch Zusatz von Deckweiss oder Lasir- weiss oder Firniss zur Farbe erzielt, und lege einen grauen Ton, der gleichzeitig zur Verbesserung der plastischen Wirkung des Holz werks benutzt werden kann, über den schieferschwarzen Vordruck. lieber den Gebrauch der hier abgebildeten Tafeln im 17. Jahr hundert theilt Herr Direktor Hans Bösch im erwähnten Anzeiger des Germanischen National-Museums folgende interessanten Einzel heiten mit: personen halb von Öen wirten und gastgeben gehalten werden soll," war ein Gast, der in seiner Herberge das Mahl einnahm, für Herberge und Lager nichts schuldig, wenn er besondere Gemächer nicht beanspruchte; wenn ein Gast bei einem Wirthe aber nicht zehrte, sollte er dem Wirthe für das Lager nicht mehr denn vier Pfennig zu geben schuldig sein. Solche Gäste wurden offen bar in mehrfacher Anzahl in einem Raume untergebracht. Auf besondern Komfort durften diese Reisenden, welche die Mehr zahl gebildet haben dürften, keinen Anspruch machen. Wollten aber Gäste Stuben und Kammern für sich allein haben, so sollten sie sich mit dem Wirthe darüber vertragen. Für die Mahlzeiten ward eine bestimmte Taxe festgestellt, wobei ein geziehmender Trunk des landesüblichen Weins meist inbegriffen war; feinere, nicht landesübliche Weine waren keiner gesetzlichen Taxe unterworfen: bezüglich des Preises dieser musste sich der Gast mit dem Wirth verständigen. Wenn heute vielfach — und oft nicht mit Unrecht — über hohe Hotel-Rechnungen geklagt wird, so sei hier darauf hin gewiesen, dass manche der Ordnungen für die Wirthe und Gast geber erlassen wurden, „damit nyemandts wider feinen willen mit über- messiger zerung beschwert" werde, sie also in erster Linie den Gast vor Uebervortheilung schützen sollten, demgemäss die erwähnten