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Nr. 52. PAPIER-ZEITUNG. 1671 Besonders ist noch vor einer gewissen Art Grosshändler zu warnen, die den Artikel Schrenz bez. Spelt mit einem Nutzen von 2 pCt., also Agenten-Provision, vertreiben, um in andern Artikeln, bei welchen sie mehr verdienen, festen Fuss bei der Kundschaft zu fassen. Dies sind die schlimmsten Feinde der Schrenzpapiermacher, weil sie eben die Urheber der Schleuderei sind. Wenn diese Zeilen bezwecken würden, dass die Fabrikanten jetzt gegen die Preisdrücker energisch anstrebten, auch ohne Syndikat oder Vereinigung, dann wäre viel gewonnen. Sollte sich aber eine geeignete Persönlichkeit finden, die Vorschläge zum gemeinsamen Wirken in dieser Sache machen könnte, so wolle sie nicht lange mehr säumen mit Rath und That. (Siehe Börsenbericht in heutiger Nummer. D. Red.) Ein Schrenz- und Speltpapiermacher. Papier-Holz in Amerika. Da Amerika gegenwärtig auf dem Welt-Markt empfindlich mit uns in Wettbewerb tritt, so ist es von grossem Werth, die Grundlagen seiner Fabrikation genau zu kennen. Dabei ist es besonders wichtig, festzustellen, zu welchem Preise Schleif- und Zellstoffholz von den dortigen Fabriken gekauft werden kann. Eine der günstigst gelegenen amerikanischen Zeitungspapier- Fabriken ist die in Palmer Falls, welche neuerdings sehr viel Zeitungsdruck nach London liefert. Sie bezieht ihr Fichten- {spruce-) Holz aus der Nähe und aus Kanada, theils mit der Bahn, theils zu Wasser auf dem Hudson, dessen Gefälle sie benutzt. Herr E. Meurer, der Erbauer und Leiter der dortigen Sulfitstoff- Fabrik, der sich vorübergehend in Deutschland (Stuttgart, Reins- burgstr. 7) befindet, theilte uns mit, dass das Holz dort mit Rinde 7, ohne Rinde 8 Dollars das Cord kostet. Das Cord besteht aus einem Stoss Rundhölzer von 4 Fuss Breite, 4 Fuss Höhe und 8 Fuss Länge = 128 engl. Kubikfuss oder ungefähr 21/2 Fest meter. In einem Cord ohne Rinde zu 8 Dollars = 34 M. stellt sich also das Festmeter auf etwa 131/2 M.; mit Rinde 7 Dollars, etwa 12 M. Das Holz in Maine kostet dagegen zur Zeit nur 6 und 5 Dollars, d. h. 10 M. für 1 Fm, entrindetes und 9 M. für rohes Holz. In Kanada kostet es nur 4 und 3 Dollars. Das Holz ist somit in den meisten Fabriken der Vereinigten Staaten jetzt schon nicht viel billiger als in Deutschland, aber in Kanada erheblich billiger. In letzter Zeit waren mehrere Skandinavier in Palmer Falls zum Besuch und erklärten, dass sie für ihr Holz dieselben Preise wie dort bezahlten. Die amerikanische sogenannte Fichte ist übrigens ein anderer Baum als die unsrige. Der Stamm der Spruce ist glatt bis oben hin, und wie unsere Kiefer nur mit einer Krone versehen. Das Holz ist bis in den Kern hinein gleichmässig weiss und von stärkerer Faser, eignet sich deshalb besser als unseres zu Papier. Die in Schweden und Norwegen vorkommende Fichte soll jedoch der deutschen an Güte nachstehen. Wir geben diese Erfahrungen wieder, wie wir sie hörten, und ohne behaupten zu wollen, dass es nicht einzelne Orte giebt, wo sich das Holz billiger stellt. Aus dem Gesagten geht jedoch hervor, dass die Vortheile der in den Vereinigten Staaten belegenen Fabriken weniger im billigen Holz, als in grossen Wasserkräften, ausgiebiger Verwendung von Maschinen, Abwesen heit von Steuern, Arbeits-Beschränkungen und sonstigen Lasten zu suchen sind. Bei der Art, wie die Wälder in Amerika und Skandinavien durch Abholzen verwüstet werden, darf man auch annehmen, dass das Holz dort allmälig im Werthe steigen wird, während unsere geordnete Forstverwaltung und die Anpflanzung neuer Wälder voraussichtlich dafür sorgen wird, dass die Papier-Industrie diesen Rohstoff dauernd zu mässigen Preisen erhält. Auch auf diesem Gebiete scheint dafür gesorgt zu sein, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Sektion VIII. Der Geschäftsbericht der Sektion für das Jahr 1893 enthält u. a. folgende Angaben: Während des Berichtsjahres ist der Vorstand zu einer Sitzung zusammengetreten. In derselben wurde über die Veranlagung der Betriebe zu den Gefahrenklassen für 1892 und über die Wahl von Personen für die genossenschaftlichen Ehrenämter verhandelt. Die Prüfung der auf Grund des Unfallversicherungs-Gesetzes vom 6. Juli 1884 geltend gemachten Entschädigungs-Ansprüche, sowie die Anerkennung oder Abweisung derselben erfolgte wie in den Vorjahren auf dem Wege der schriftlichen Abstimmung seitens der Vorstandsmitglieder. Der Umfang der Geschäfte hat sich gegen das Vorjahr wiederum vermehrt. Es waren 1835 Vortragsstücke zu bearbeiten gegen 1731 im Vorjahre, also 104 mehr. Durch die Post gingen 1474 Briefe ein. Zur Beförderung wurden derselben übergeben 1960 Stück. An Portokosten sind der Sektion hierfür 217 M. 37 Pf. erwachsen. Die Lohnnachweisungen für das Berichtsjahr sind mit Aus nahme einer einzigen rechtzeitig eingegangen. Gegen den im Wiederholungsfälle säumigen Betriebs-Unternehmer ist von dem Sektions-Vorstande eine Ordnungsstrafe von 75 M. beantragt und von dem Genossenschafts-Vorstande verhängt worden. Unfall-Anzeigen wurden im Berichtsjahre 123 erstattet, also 9 mehr als im Vorjahre. Die Zahl der ergangenen berufungsfähigen Bescheide beläuft sich auf 56. Gegen diese Bescheide wurde in 16 Fällen das Rechtsmittel der Berufung angewendet. Ausserdem waren bei dem Schiedsgericht aus dem Vorjahre noch 2 Berufungen zu erledigen. Von diesen 18 Berufungen sind in zwei Spruch sitzungen erledigt: 1 durch Vergleich, 9 durch Bestätigung des angefochtenen Bescheides, in 4 Fällen wurde der Bescheid des Sektions-Vorstandes aufgehoben und die erhobenen Entschädigungs- Ansprüche anerkannt, 4 wurden als unerledigt in das Geschäfts jahr 1894 übernommen. Das Rechtsmittel des Rekurses ist nur in einem Falle, und zwar seitens eines Verletzten angewandt worden, aber ohne Erfolg. Durch die Thätigkeit des Schiedsgerichts sind 466 M. 35 Pf. Kosten entstanden, welche die Genossenschaft zu tragen hat. Während des Berichtsjahres gehörten der Sektion 109 Betriebs- Unternehmer mit zusammen 150 Betrieben an. In diesen Betrieben wurden 4489 versicherte Personen beschäftigt; die Summe der anrechnungsfähigen Löhne betrug 2 606 076 M. 42 Pf, der Durch schnittslohn mithin auf den Kopf 580 M. 55 Pf. gegen 595 M. 86 Pf. im Vorjahre. Auf Grund der §§ 48 bis 50 des Statuts waren versichert: 16 Betriebs-Beamte, 2 Betriebs-Unternehmer und 9 Passanten, also 27 Personen zusammen mit 65 155 M. Von den im Berichtsjahre zur Anmeldung gelangten 123 Un fällen hatte in 29 Fällen die Unfallversicherung einzutreten, gegen 27 im Vorjahre. Auf 1000 Köpfe der versicherten Personen ent fallen demnach an entschädigungspflichtigen Unfällen 6,46 gegen 6,53 i. V. Dem Alter und Geschlecht nach betrafen die Unfälle, für welche Entschädigungen festgestellt worden sind, 28 erwachsene männliche und 1 erwachsene weibliche Person. Vorübergehende Erwerbs-Unfähigkeit wann 6, dauernde theilweise Erwerbs-Unfähig keit in 17, Tod in 6 Fällen die Folge. Bei den 6 tödtlich Ver unglückten beschränkt sich die Entschädigungs-Verbindlichkeit in 2 Fällen auf den Ersatz der Beerdigungskosten, während in 2 Fällen Wittwenrente und in 2 Fällen Wittwen- und Waisen rente an 6 Kinder zu zahlen ist. Die 93 männlichen Renten-Empfänger beziehen gegenwärtig und voraussichtlich dauernd an Rente zusammen 3107 pCt. gleich 31,07 Vollrenten mit einer laufenden Jahresbelastung von 14470 M. 40 Pf., oder im Durchschnitt — 465 M. 74 Pf. jährlich für jede Vollrente. Die 19 weiblichen Renten-Empfänger beziehen gegen wärtig und voraussichtlich ebenfalls dauernd an Rente zusammen 6062/3 pCt. oder 6,07 Vollrenten mit einer laufenden Jahres belastung von 1424 M. 40 Pf., oder im Durchschnitt = 234 M. 66 Pf. Die 10 Wittwen beziehen an Renten jährlich 1606 M. 60 Pf., oder 160 M. 66 Pf. im Durchschnitt, die Aszendentinnen 213 M. 60 Pf. oder 106 M. 80 Pf. durchschnittlich. Durch die vorhandenen 134 Renten-Empfänger wird die Sektion mit 19060 M. 40 Pf. jährlich gegen 16 165 M. 40 Pf. im Vorjahre belastet. An Unfall-Entschädigungen waren während des Berichtsjahres zu zahlen 21 581 M. 23 Pf. Hiernach betragen die Unfall- Entschädigungen für eine versicherte Person 4 M. 75 Pf. und auf 1000 M. Lohn 8 M. 19 Pf. (i. V. 5 M. 22 Pf. bez. 8 M. 76 Pf.), sowie mit Hinzurechnung des Reservefonds (40 pCt.) für eine ver sicherte Person 6 M. 65 Pf. und auf 1000 M. Lohn 11 M. 46 Pf. Die Verwaltungskosten betrugen im Berichtsjahre 4611 M. 77 Pf. gegen 4283 M. 63 Pf. i. V. und gegen 5050 M. im Vor anschlag. Es entfallen hiernach an Verwaltungskosten auf eine versicherte Person 1 M. 2 Pf. und auf 1000 M. Lohn 1 M. 77 Pf. gegen 1 M. 4 Pf. bez. 1 M. 74 Pf. i. V. Während des Berichtsjahres hat die Sektion in Anwendung des § 76c des Kranken-Versicherungsgesetzes in 15 Fällen das Heilverfahren innerhalb der ersten 13 Wochen nach der Ver letzung übernommen. Es sind dadurch 1414 M. 21 Pf. von der Genossenschaft zu tragende Kosten verursacht. Durch diese Auf wendung ist die Genossenschaft in den meisten der hier vor liegenden Fälle vor der Zahlung einer Rente bewahrt geblieben, mindestens aber ist erreicht worden, dass die Verletzten den möglichst hohen Grad ihrer Erwerbsfähigkeit in kurzer Zeit wiedererlangt haben. Es wird deshalb die bereits im vorjährigen