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1824 PAPIER-ZEITUNG. Mr. 68. TH. & AD. FREDERKING, Leipzig-Lindenau, Maschinenfabrik und Eisengiesserei. Patent- [6875« -Pumpen, einfach, billig, geringe Umdrehungszahlen (I50 bis I00), grosse Leistungsfähigkeit, für alle Zwecke. a Prospecte frei auf Anfrage. ig hat zur Beseitigung dieses Uebelstandes in der Hader- Sammelcylinder aufstellen lassen, in welchem die Aus ¬ ist. Die Fabrikleitun kocherei einen ; blaserohre der vier Haderkocher einmünden, und der durch ein Abzugsrohr mit einem 45 m hohen Dampfkesselschornstein verbunden Seit Ingebrauchnahme dieser Einrichtung sind Geruchsbelästigungen sollte. Einer der Arbeiter begab sich nach dem obern Stock, um den Fahrstuhl zu bedienen, während der zweite unten blieb und auflud. Nachdem die Hälfte aufgeladen war, setzte der oben befindliche Arbeiter den Fahrstuhl in Gang. Der Auflader bemerkte dies nicht, wollte noch einen Theil aufladen und stürzte beim Umdrehen, mit der Last auf dem Rücken, etwa 4 Meter tief hinab. Im dritten Falle hatte sich ein Arbeiter auf die beladene Fahrbühne gesetzt, dieselbe unbefugter Weise zur eigenen Beförderung benutzt und sich durch Hängenbleiben zwischen Bühne und Schacht-Einfassung eine nicht unbedeutende Quetschwunde am Fusse zugezogen. In einer Strohstoff-Fabrik war der am Strohkocher beschäftigte Arbeiter im Begriff, die etwas gelockerten Schrauben des Kocherdeckels anzuzieben. Um die Schrauben bequem zu erreichen, stellte er sich auf ein Brett, das er über einen beim Ströhkocher befindlichen, mit heisser Strohmasse gefüllten Blechkasten gelegt hatte, rutschte bei dem Anziehen der Schrauben ab, verlor das Gleichgewicht und gerieth infolgedessen mit einem Fusse in die heisse Strohmasse, wobei er sich stark verbrühte. Aufsichts-Bezirk Meissen. In einer Strohstoff-Fabrik mit 111 Arbeitern sind im Vorjahre 48 Strafen im Gesammtbetrage von 17 M. 85 Pf. ver fügt worden; darunter befand sich ein Fall mit 3 M., der einen Dampfkessel - Heizer betraf, welcher in der Nachtschicht schlafend angetroffen worden war. In mehreren Fällen war der beabsichtigten Errichtung von Arbeits räumen von unzureichender Höhe in Papierfabriken entgegenzutreten. In der Zellstoff-Fabrik der Firma Kübler & Niethammer in Gröditz geniessen die Arbeiter folgende Vergünstigungen: Ueber zwei Jahre beschäftigte Arbeiter erhalten Schulgeld für die Kinder, über zehn Jahre beschäftigte bei der Konfirmation eines Kindes 30 M., Arbeiter und Arbeiterinnen bei der Trauung*eine Bibel, verheirathete Arbeiter bei Reserve- und Landwehr-Uebungen zwei Drittel, unverheirathete ein Sechstel des Lohnes. In Krankheitsfällen bekommen ein Jahr beschäftigte verheirathete Arbeiter und Arbeiterinnen, Wittwer und Wittwen mit schulpflichtigen Kindern neben Krankengeld noch ein Sechstel des Lohnes; länger als ein Jahr beschäftigte Frauen erhalten 25 M. bei einem Wochenbett mit sechswöchiger Arbeits-Unterbrechung. Beim Tode eines Ehegatten empfangen ein Jahr beschäftigte Personen zwei Wochenlöhne, beim Tode eines Kindes unter 14 Jahren einen Wochen lohn für Beerdigungskosten; beim Tode eines Arbeiters erhält seine Wittwe für jedes Kind bis zum 14. Jahre 1 M. die Woche. Feiertage, welche in die Woche fallen, werden den im Tageslohn stehenden Personen wie Arbeitstage bezahlt. Aufsichts-Bezirk Annaberg. In einer Pappenfabrik wurde ermittelt, dass ein junger Mann unter 16 Jahren in regelmässiger Tag- und Nachtschicht beschäftigt war. Die Uebertretung wurde gelegentlich der Erörterung eines Unfalls festgestellt, von welchem der jugendliche Arbeiter während der Nachtzeit betroffen worden war. Der Pappenmacher einer Holzschleiferei hatte beim Schichtwechsel während des Ganges der Transmission ein hochliegendes Kurbelwellen lager zu ölen, wobei er von der zurückschlagenden Kurbel getroffen wurde und einen schweren Vorderarmbruch erlitt. Bei der Erörterung dieses Unfalles wurde sowohl der Geschäftsführer als auch der Werk meister des fraglichen Betriebes darauf hingewiesen, dass das Gelen schwer erreichbarer Lager während des Ganges der Transmission nicht mehr vorgenommen werden dürfe, dass vielmehr zu diesem Zweck vorher der Stillstand des Werkes oder wenigstens der betreffenden Maschine herbeigeführt werden müsse. Beide Herren verhielten sich jedoch voll ständig ablehnend, und der Werkführer machte sogar trotz Wider spruchs die Oelung an dem betreffenden Kurbelwellenlager während des Ganges vor, um darzuthun, wie wenig gefährlich dies sei. Um der Wiederholung eines solchen Unfalles vorzubeugen, wandte man sich an die Polizeibehörde, welche dem Unternehmer eine entsprechende Ver fügung zugehen liess. In einer andern Holzschleiferei wollte der 151/2 jährige Pappen- maschinen-Arbeiter, welcher in gesetzwidriger Weise in zwölfstündigen Tag- und Nachtschichten beschäftigt wurde, früh vor 5 Uhr den ver schobenen Filz der Pappenmaschine wieder gerade ziehen, nahm aber hierzu nicht die Auflauf-Regulirwalze, sondern ergriff den Filz mit der rechten Hand, die dabei zwischen zwei Walzen gerieth und erheblich verletzt wurde. Um in hohen Trockenschuppen mit Laufbrettern einem Abstürzen der Arbeiter beim Aufhängen der Pappen vorzubeugen, wurde darauf hingewirkt, dass die Leute sich durch Fanggurte, welche die Unter nehmer auf Anregung des Aufsichtsbeamten beschafften, sicherten. Aufsichts-Bezirk Aue. In einer Pappenfabrik gerieth ein Arbeiter beim Glätten von Pappen an einer Satinirmaschine mit der rechten Hand zwischen die untere Glättwalze und die fest angebrachte vor gelegte Schutzwalze, wodurch die Hand gequetscht und die Haut los gedrückt wurde. In Anbetracht dieses Unfalles wurde bei dieser und bei ähnlichen Maschinen verlangt, die vor den Glättwalzen liegende eiserne Schutz walze oder Leiste nach oben in Schlitzen oder auf andere Art beweglich herzustellen, damit die Möglichkeit geboten ist, bei der ersten Wahrnehmung des Druckes die Hand zurückzuziehen. Aufsichts-Bezirk Wurzen. Die vor dem Oeffnen der vier Lumpen- kocher einer Papierfabrik aus diesen zu entfernenden übelriechenden Dämpfe wurden bisher in die Fabrikschleuse geblasen, und gelangten aus dieser durch die Wasserabflussrohre wieder in die Arbeitsräume. beim Ausblasen der Haderkocher nicht mehr wahrzunehmen. Aufsichts - Bezirk Döbeln. Schwere Verletzungen, insbesondere doppelten Bruch des linken Vorderarmes, zog sich der Arbeiter einer Papierfabrik dadurch zu, dass er einen bei Stillstand des Haderkochers abgenommenen und angebundenen Treibriemen ohne Veranlassung los band, hierbei aber von dem betreffenden Riemen erfasst und gegen die in Betrieb befindliche Hauptwelle gezogen wurde. In Papierfabriken kamen 17 Unfälle durch Ausgleiten bez. Stürzen, 14 durch Herabfallen von Gegenständen und vier Unfälle an Fahr stühlen vor. In einem Falle, in dem es sich um den Erlass vorgeschriebener Ausrückvorrichtungen an Holzschleifern handelte, vermochte die In spektion sich befürwortend auszusprechen, und der Unternehmer ist durch das Königliche Ministerium des Innern von der Anbringung der Ausrücker bedingungsweise enthoben worden. Die Firma Richard Lorenz in Stein schreibt den Arbeitern für jeden Gentner fertigen Papiers, welcher eine festgesetzte Fabrikations menge übersteigt, eine Prämie gut. Letztere wird am Jahresschluss ausgezahlt und macht für den Maschinenführer 100 bis 120 M., für den Holländermüller 60 bis 75 M., und für die übrigen Arbeiter je 30 bis 45 M. im Jahre aus. Das Vermögen der Arbeiter-Pensionskasse der Patentpapier-Fabrik Penig betrug am Jahresschlüsse etwa 50 000 M, einschliesslich einer Zuwendung im Jahre 1893 in Höhe von 3000 M. Der Arbeiter-Wittwen- und Waisenkasse derselben Firma sind durch letztere im Berichtsjahre 1000 M. zugeführt worden, sodass sich das Vermögen dieser Stiftung auf etwa 13 500 M. beziffert. Aufsichts-Bezirk Zittau. In dem Bericht des betreffenden Aufsichts beamten ist gesagt: «Wenn behauptet wird, dass die Arbeiter von den Unternehmern nur so lange beschäftigt würden, als letztere ihre Rechnung dabei fänden, so muss dieser Behauptung, soweit die Verhältnisse des Bezirkes in Frage kommen, widersprochen werden. Viele Arbeitgeber erachten es für ihre Pflicht, ihren Leuten auch in schlechten Zeiten Arbeit und Brod zu geben, und halten nicht selten mit bedeutenden pekuniären Opfern den Betrieb der Fabrik nur der Arbeiter wegen aufrecht. Dass es indessen selbst dem wohlhabendsten Fabrikanten nicht immer und auf die Dauer möglich sein wird, in dieser Weise zu verfahren, will er nicht das Bestehen seiner ganzen Anlage in Frage stellen, dürfte auf der Hand liegen«. Jahresbericht der Königlich Sächsischen Gewerbe- Aufsichtsbeamten für 1893. Aufsichts-Bezirk Zurickau. Ein Todesfall ereignete sich in einer Papierfabrik, in welcher ein Arbeiter zwischen Trockencylinder und Trockenfilz der Papiermaschine gerieth, obwohl die Maschine mit den zur Verhinderung eines solchen Unfalls erforderlichen Schutzvorrichtungen versehen war. Aufsichts-Bezirk Leipzig. Der Besitzer einer Papierlaternen-Fabrik wurde dafür, dass er schulpflichtige Kinder ohne Berechtigung, und junge Leute ohne Führung der Liste, sowie ohne den Gesetzes-Auszug im Arbeitsraum auszuhängen, beschäftigte, mit einer Geldstrafe belegt. Aufsichts-Bezirk Bautzen. Beim Fahrstuhlbetriebe ereigneten sich drei Unfälle in Papierfabriken. In dem ersten Falle, der einen Fahrstuhl betraf, dessen Zugangs tbüren zum Schacht sich durch die Fahrbühnen-Bewegung selbstthätig öffnen und schliessen, griff der Verunglückte unachtsamer Weise in dem Augenblick nach der im Schacht befindlichen Ausrückstange, als der Fahrstuhl abwärts ging und schon so weit herabgekommen war, dass sich die Lattenthür hob. Eine Quetschung der Hand zwischen Fahr stuhl und Thür war die Folge. Im zweiten Falle waren zwei Arbeiter beauftragt, 11 Bütten Roh material mit dem Fahrstuhl nach oben zu befördern, wobei ver abredungsgemäss die Förderung auf zwei Transporte vertheilt werden