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Papierzeitung
- Bandzählung
- 19.1894,52-78
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189405209
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- Technikgeschichte
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 19.1894,52-78
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1669
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1701
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1733
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1765
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1797
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1829
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1857
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1889
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1917
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1945
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1973
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 2005
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 2037
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 2069
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 2097
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 2129
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 2157
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 2189
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 2221
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 2253
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 2285
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 2317
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 2349
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 2385
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 2417
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 2453
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 2485
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Band
Band 19.1894,52-78
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können, dass die Beseitigung der Sonntagsarbeit für die Verminderung der bisherigen Papier - Erzeugung wenig nützen kann, denn mit Leichtigkeit ist eine solche zu vermeiden. Unsere beikommende Ein gabe weist darauf hin, und Sie sagen das ja auch in dem Artikel über Sonntagsruhe in Nr. 54 der Papier-Zeitung. Aber auch Sie sagen in diesem Artikel, dass die Rheinländer, die bisher die 24-stündige Sonntagsruhe gehabt, sich gegenüber den Fabrikanten in andern Theilen des Reiches benachtheiligt fühlen und deshalb »begreiflicherweise« dafür eintreten, dass in dieser Beziehung gleiches Recht in Deutschland hergestellt werde, sowie dass sie hoffen, auf diese Weise dem Markte aufzuhelfen. Das ist vollständig irrig. Wie wir oben darlegten, leiten uns derartige Gründe nicht und können uns nicht leiten. Im übrigen besteht ja doch gleiches Recht für Alle in Deutschland. Dass wir Rheinländer aber, die durch mehrere Menschenalter hindurch die Segnungen der Sonntagsruhe für unsern Arbeiterstamm wirken sehen und sie als eine Nothwendigkeit für eine körperlich, moralisch und geistig gesunde arbeitende Bevölkerung erkannt haben, nunmehr bei Entscheidung der Frage über Sonntags ruhe in unserem ganzen Vaterlande dafür eintreten, ist doch leicht erklärlich, und brauchen keine besondern Gründe dafür gesucht und uns untergeschoben werden. Wir erwarten deshalb von Ihrer Gerechtigkeitsliebe, dass Sie in der nächsten Nummer der Papier-Zeitung den uns rheinischen Papier- Fabrikanten gemachten Vorwurf, als trieben uns andere als ethische Gründe, in geeigneter Weise zurücknehmen werden. Mit Hochachtung Gebr. Roesch. Wir Verwahrer! uns dagegen, als hätten wir den rheinischen Papier-Fabrikanten irgend einen Vorwurf gemacht. Wir finden im Gegentheil die Gründe wirthschaftlicher Art, welche sie zum Eintreten für volle Sonntagsruhe hätten bestimmen können, ebenso berechtigt wie die ethischen. Darüber, dass volle Sonntagsruhe wünschenswerth ist, sind alle Fabrikanten einig, es besteht nur Meinungsverschiedenheit darüber, ob unsere ohnehin schwer belastete Industrie auch noch diese Beschränkung ertragen kann. Das laut obigen Briefes an alle deutschen Papier-Fabrikanten gerichtete Druckschreiben sowie die Eingabe an den Bundesrath hat folgenden Wortlaut: Euer Wohlgeboren erlauben sich die unterzeichneten Papier-Fabrikanten des Regierungs- Bezirks Aachen beikommend eine Eingabe an den hohen Bundesrath mit der Bitte, dieselbe mit Ihrer Unterschrift gefälligst versehen und an untenstehende Adresse zurücksenden zu wollen, ergebenst vorzulegen. Wie Ihnen bekannt, stehen sich innerhalb unserer deutschen Fach genossen die Meinungen, ob eine 24-stündige oder nur 12-stündige Sonntagsruhe der Papiermaschinen anzustreben sei, schroff gegenüber. Trotz der am letzten 5. Mai vom Reichskanzler-Amte in Berlin herbeigeführten Berathung über diesen Gegenstand zwischen Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, und trotz aller bereits in dieser Sache gemachten Eingaben, haben einige Verfechter der nur 12-stündigen Sonntagsruhe der Papiermaschinen eine erneute Eingabe an den hohen Bundesrath unter Anrufung aller deutschen Kollegen um ihre Unter schrift beschlossen, und so wenden die ergebenst Unterzeichneten sich an alle deutschen Herren Papier-Fabrikanten, welche gleich ihnen Befürworter der 24-stündigen Sonntagsruhe sind, mit der Bitte, die Beilage gefälligst vollziehen zu wollen. Da die Zeit drängte, so konnten wir unsere Eingabe nur im kleinen Kreise berathen, es mag dieselbe des halb in einzelnen Punkten nicht die Zustimmung auch aller derjenigen Herren Fachgenossen finden, welche sonst in der Frage der Sonntags ruhe mit uns gleicher Meinung sind. Wir bitten aber, deshalb unserer Eingabe Ihre Unterschrift nicht versagen zu wollen, handelt es sich doch für dieselbe in der Hauptsache darum, vor dem hohen Bundes- rathe zu bekunden, wie viele deutsche Fabriken unseres Gewerbes der Sonntagsruhe, sowie sie im Gesetze vorgesehen ist, zustimmen, und wie viele nicht. Zur Rücksendung ersuchen wir Sie, sich des beiliegenden Brief umschlages bedienen und neben der Unterschrift die Zahl der Papier maschinen und im ganzen beschäftigten Arbeiter angeben zu wollen. Düren, 1. Juli 1894. Gebrüder Hoesch. Felix Heinr. Schoeller. Heinr. Äug. Schoeller Söhne. Emil Hoesch. Heinr. Arthur Hoesch. Gebrüder Hoffsümmer. An den hohen Bundesrath des Deutsches Reiches, Berlin. Nach der am 5. Mai d. J. in dankenswerthester Weise vom hohen Bundesrathe veranlassten Berathung über die Sonntagsruhe der Papier fabriken hat sich innerhalb unserer Fachgenossen eine erneuerte lebhafte Bewegung unter den Verfechtern der verkürzten, nur 12-stündigen Sonntagsruhe erhoben, und beabsichtigen dieselben, durch wiederholte Vorstellungen beim hohen Bundesrathe für ihre Sache einzutreten, sodass die ergebenst unterzeichneten deutschen Papier - Fabrikanten sich gezwungen sehen, auch ihre Stellung zu dieser Frage erneut darzulegen. Nicht augenblickliche Konjunktur-Verhältnisse bestimmen dieselben, sondern jahrzehntelange Erfahrung und bei vielen der Unterzeichneten althergebrachter Gebrauch, vor allem aber das Bewusstsein, dass die dem Gesetze über die Sonntagsruhe als Grundlage dienenden ethischen Gesichtspunkte überall da zu ihrem Rechte kommen sollen, wo nicht technische oder wirthschaftliche Gründe dies unbedingt verhindern. Die technische Durchführbarkeit der Sonntagsruhe, so wie sie in der Novelle zur Gewerbe-Ordnung vom 1. Juni 1891 bez. in dem Entwurf für Ausnahme-Bestimmungen für unser Gewerbe vorgesehen ist, dürfte wohl heute kaum noch ernsthaft bestritten werden; sie ist in aus giebigstem Maasse nachgewiesen durch die grosse Zahl deutscher und ausländischer Papierfabriken, welche seit ihrem Bestehen öder aber seit langen Jahren die volle Sonntagsruhe mit 24-stündigem Stillstände der Papiermaschinen und einem 12-stündigen des Mahlzeuges oder sogar noch darüber hinaus geübt haben. Das mag auch zum Beweise dienen, dass die auf Seite 6 der Erläuterungen zu den Ausnahme-Bestimmungen gegebene Erlaubniss, bei gefärbten Feinpapieren in den Sonn- oder Festtag hinein oder sogar darüber hinaus mit den Papiermaschinen zu arbeiten, vollständig unnöthig, und, weil sie mit Leichtigkeit zur Umgehung des Gesetzes benutzt werden kann, höchst bedenklich ist. Gleichzeitig gefärbt werden nur Stoffmengen von 600 bis höchstens 1000kg Papier, und diese verarbeitet eine Papiermaschine in verhältnissmässig so kurzer Zeit, dass jeder überlegende Papier-Fabrikant es in der Hand hat, mit dieser Arbeit nicht in den Sonn- oder Festtag hineinzugerathen (unerwartete Betriebsstörungen natürlich Vorbehalten). Was nun die von den Gegnern der vollen Sonntagsruhe so sehr hervor gehobenen wirthschaftlichen Schwierigkeiten anbelangt, so ist zunächst nicht zuzugeben, dass sich bei Einführung des 24-stündigen Stillstandes am Sonntage die Leistungsfähigkeit einer Papiermaschine im Verhältniss der verringerten Betriebszeit vermindert. Fast alle die vielen sich im Laufe der Woche nothwendig machenden, manchmal recht viel Betriebszeit raubenden Reparaturen und kleinen Umänderungen an der Papiermaschine können alsdann leicht auf den Sonntag verlegt werden, wodurch nur wenige Personen in Anspruch genommen werden, und so kann an Wochentagen die Maschine viel regelmässiger und ungestörter arbeiten als bei durchgehendem Betriebe. Es ist klar, dass hiermit der durch letztere erzielte Vorsprung in der Erzeugungsfähigkeit beträchtlich eingeholt, wenn nicht ganz ausgeglichen wird. Dabei ist es nach den Erfahrungen vieler der Unterzeichneten eine unbestreitbare Thatsache und als solche von hervorragenden Volkswirthschaftslehrern anerkannt, dass ein die Sonntagsruhe geniessender Arbeiterstamm, weil körperlich, geistig und moralisch frischer und gesunder, sowohl qualitativ als quantitativ leistungsfähiger ist, als ein solcher, welchem kein voller Ruhetag zu Theil wird. Auch nach dieser Richtung hin also wird der Vorsprung einer am Sonntage oder einem Theile desselben arbeitenden Papiermaschine gegenüber einer solchen mit 24-stündiger Ruhe bedeutend vermindert. Wenn ferner die Verfechter der verkürzten Sonntagsruhe behaupten, nur durch äusserste Ausbeutung ihrer Maschinen der ausländischen Mit bewerbung gegenüber lebensfähig zu sein, so findet diese Theorie in in- und ausländischen Fachkreisen zahlreiche und entschiedene Gegner, nach deren Ansicht die wirthschaftliche Gesundung für unser Gewerbe nur durch Einschränkung der übergrossen Erzeugung möglich ist. Von diesen Gedanken geleitet, haben vor allem im Auslande (Amerika, England, Frankreich neuerdings), dann aber auch in unserem Vaterlande viele Papierfabriken, und zwar solche mit den verschiedensten Erzeugungs arten, schon seit längerer Zeit ihren Betrieb beschränkt. Es würde also nach deren Auffassung die Einführung der vollen Sonntagsruhe nur wirthschaftlichen Nutzen für unser Gewerbe bedeuten. Ohne aber in dieser Frage Stellung nehmen zu wollen, müssen wir doch darauf hinweisen, dass, selbst alle von den Gegnern der 24-stündigen Sonntagsruhe der Papiermaschinen angeführten wirth schaftlichen Bedenken als zutreffend angenommen, die daraus gezogenen Folgerungen des vollständigen oder auch nur theilweisen Ruins unseres vaterländischen Gewerbes doch ganz und gar übertrieben sind. Wäre es wirklich für alle deutschen Papierfabriken oder für einen Theil der selben aus wirthschaftlichen Gründen nöthig, ihre Erzeugungsfähigkeit im vollen bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten, so würden kleinern und mittlern Fabriken Vergrösserungen ihrer Papiermaschinen und geringe Vermehrung ihres Mahlzeuges, grössern Werken eine aus gedehntere Vermehrung des letztem und Aufstellung einer neuen Papier maschine dies auch nach Einführung der vollen 24-stündigen Sonntags ruhe für die Papiermaschine ermöglichen — Auslagen, die immerhin nur einen verhältnissmässig geringen Theil einer ganzen Papierfabriks-Anlage ausmachen, jedenfalls keinen Grund bilden sollten, den Arbeitern die Wohlthaten der Sonntagsruhe ganz oder theilweise zu entziehen. Es wird vielfach hervorgehoben, dass bei 12-stündigem Stillstände der Papiermaschinen schon durch den Wechsel von Tag- und Nachtschicht den Arbeitern eine 24-stündige Ruhe geboten würde, dass dagegen bei 24-stündiger Betriebspause der Belegschaft abwechselnd in einer Woche eine 24, in der folgenden Woche eine 48 Stunden dauernde Ruhe zu Theil würde. Gewiss ist dabei zu bedauern, dass wegen des nöthigen Schichtwechsels die sonntägliche Ruhezeit nicht eine gleichmässige sein kann, umsomehr, als dieselbe durch die oft sehr weiten Wege von und zur Fabrik erheblich verkürzt wird. Unter Berücksichtigung des letzt angeführten Umstandes aber ist es um so einleuchtender, dass bei nur 24-stündiger Arbeitspause den Arbeitnehmern die beabsichtigten Wohl thaten des Gesetzes (ungehinderter Besuch des Gottesdienstes und Zusammenleben mit der Familie während der Dauer des ganzen Sonntages) garnicht zu Theil werden können. So ist es denn eine gerechte Forderung, dass er dieselbe durch die 48-stündige Ruhe wenigstens alle 14 Tage geniesse. Wir bedauern aufs lebhafteste, mit Vorstehendem im scharfen Widerspruche mit einer Zahl unserer deutschen Fachgenossen vor den hohen Bundesrath treten zu müssen; wir halten aber die Vorzüge des Gesetzes über die Sonntagsruhe für unsere vaterländischen Arbeiter zu
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