Volltext Seite (XML)
Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Ilofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5237 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Von der Exp. d. Bl direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin. ikation n us für Papier- und Schreibwaaren-Handel und - Buchbinderei, Druck-Industrie, Bu sowie für alle verwandten und Hilfsgesch Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, cherhische f Herausgegeben von CARL HOFMANN Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter ‘vor Berlin w., Potsdamer Strasse 134. erfabriken. 13 26 52 104 20 30 40 50 Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin. FACHBLATT Nr. 56. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Berlin, Sonntag, 15. Juli 1894. XIX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann's praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 34 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 852 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M., ab hier, geliefert. Die 34. Lieferung wurde mit Nr. 50 versandt. Verein deutscher Zellstoff-Fabrikanten. Der Gesammt-Vorstand des Vereins Deutscher Zellstoff-Fabri kanten hat am 26. Juni folgende Eingabe an den Bundesrath gerichtet und ersucht die Mitglieder des Vereins, bei ihren Landes regierungen bezüglich der Ausnahme-Bestimmung für die Sonntags ruhe in Zellstoff-Fabriken in gleichem Sinne vorstellig werden zu wollen. Aschaffenburg, 26. Juni 1894. An den hohen Bundesrath, Berlin. In der am 5. Mai d. J. unter Vorsitz des Unterstaatssekretärs Herrn Dr. von Rottenburg im Reichsamte des Innern stattgehabten Sitzung wurde über den Entwurf von Ausnahme-Bestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe der Cellulose- (Zellstoff-) Fabriken, verhandelt und festgestellt, dass die Sulfitlauge-Bereitung auch während der drei hohen Feste nicht unterbrochen werden könne. Ferner wurde sowohl von Seiten der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber aus sehr gewichtigen Gründen gegen die Wechselschichten von 18 Stunden gesprochen, wie auch klargelegt wurde, dass in der Cellulose-Fabrikation das Kochen des Holzes weder beim Natronverfahren noch bei Sulfitverfahren an Sonntagen unterbrochen werden könme. Hieraus ergab sich der berechtigte Anspruch, die Ausübung der damit zusammenhängenden Arbeitsleistungen, soweit diese die Bedienung, Auswaschen und Entwässern des Stoffes betrifft, unter die Reihe der jenigen Betriebe aufzunehmen, welchen nach § 105 d die Sonntags-Arbeit gestattet ist. Obgleich in der Sitzung diese verschiedenen Stadien der Fabrikation aufs Ausführlichste behandelt wurden, so beehrt sich der Verein Deutscher Zellstoff-Fabrikanten doch, nochmals ganz besonders auf die Nothwendigkeit des Durcharbeitens der Entwässerungs-Maschinen zurückzukommen, weil es zweifelhaft erscheinen könnte, ob dieser Arbeits theil, obwohl nach Pagina 4, Nr. II, Absatz I in der Absicht des Ent wurfs liegend, unbedingt als unter § 105d fallend anzusehen ist. Wenn das Durcharbeiten der Entwässerungs-Maschinen nicht gestattet würde, so würde den Cellulosefabriken nicht nur ein sehr erheblicher wirth- schaftlicher Nachtheil entstehen, sondern es würde auch an subjektiver Arbeitsruhe nichts gewonnen tcerden, da im Gegentheil eine erheblich grössere Anzahl von Arbeitern zum Aufstapeln des Stoffes und zur Vor bereitung desselben zur wiederbeginnenden Arbeit nöthig werden würde, als dies bei der regelmässigen Benutzung der Entwässerungs-Maschinen Verein deutscher Zellstoff- Fabrikanten. Sonntagsruhe Explosion von Kalzinir-Oefen. Harz-Leimung. Wasserrecht. Papierfabrikat, in Amerika. Wasserkraft in Kanada Album f. Papier-Fabrikauten. Form der Brief-Umschläge. Pneumatische Magnesia-Ein- reib- u. Abstaub-Maschine. Erkennungsmittel für Kali Londoner Neuheit, in Menus u. Tischkarten. Neuheiten Preis-Ausschreiben d. Papier- Zeitung Inhalt. 1797 1799 1800 1801 1803 Systematische Formenregale Tisch-Aufsatz bei Setzkästen. Kl. Mittheilungen. Bücher tisch '. Deutsche Erfindungen . . . Neue Geschäfte u. Geschäfts veränderungen Agenten-Recht Wasserverkehr von Oester reich-Ungarn Auswahlsendung von Saison- Artikeln Jahresbericht der Königlich Sächsischen Gewerbe-Auf sichtsbeamten für 1893 Seite 1803 1805 1808 1816 1818 1820 1822 1824 Der ehrerbietigst unterzeichnete Verein erlaubt sich daher dem hohen Bundesrath den ergebenen Antrag zu unterbreiten, bei dem Entwurf von Ausnahme-Bestimmungen Ziffer I, Kolonne H, erster Absatz hinzuzufügen »und Entwässerungs - Maschinen», sodass dieser Passus lauten würde: »Der ununterbrochene Betrieb der Cellulose-Fabriken sowie der Laugen-Bereitung und Entwässerungs-Maschinen.« In aller Ehrerbietung Der Verein Deutscher Zellstoff-Fabrikanten (gez.) Philipp Dessauer, Kgl. Bayr. Kommerzienrath, z. Zt. Vorsitzender. Sonntagsruhe. Kreuzau bei Düren, 9. Juli 1894. Beigehend erlauben wir uns, Ihnen Abdruck einer Eingabe zu übersenden, welche beim hohen Bundesrathe in Betreff der Sonntags ruhe eingereicht werden soll, und zu deren Unterzeichnung sämmtliche deutsche Papierfabriken mittels weiter beigefügten Einladungs schreibens aufgefordert worden sind. Das Ergebniss dieser Aufforderung wird ja wohl Klarheit darüber schaffen, welche Zahl unserer Fach genossen Befürworter und welche Gegner der 24-stündigen Sonntagsruhe der Papiermaschinen sind. Gerade, weil unsere Firma sowohl, wie unsere sämmtlichen hiesigen Kollegen diese Frage in ruhiger und sachgemässer Weise behandelt zu sehen wünschen, bedauern wir, dass dies von gegnerischer Seite insofern nicht geschieht, als man die Beweggründe für unsere Stellungnahme in dieser Frage immer von Neuem zu verdächtigen sucht. Uns leitet einzig und allein das Bewusstsein, dass den Arbeitern unseres Gewerbes die volle Sonntagsruhe, sowie sie im Gesetze vor gesehen ist, gewährt werden kann, und dass es deshalb Menschenpflicht ist, sie ihnen auch ganz zu gewähren. Wie kommen nun unsere Gegner in dieser Frage dazu, es unge scheut auszusprechen, uns leite nur Konkurrenz-Neid, ohne auch nur die Spur eines Beweises für diese hässliche Verdächtigung beizubringen? Wie kommen sie dazu, die misslichen heutigen Geschäfts-Verhältnisse als Beweggründe unserer Stellungnahme anzugeben, wo sie doch leicht wissen könnten, dass alle rheinischen Papier-Fabriken seit ihrem Be stehen stets und auch in den glänzendsten Zeiten die volle Sonntagsruhe aufrecht erhalten haben, wo sie doch auch uns die Kenntniss zutrauen