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1686 PAPIER-ZEITUNG. No. 49. Briefkasten. E. in D. Durch kaiserliche Bestimmung von 16. März 1872 und Erlass des Reichskanzlers vom 11. April 1872 (Papier-Zeitung No. 14, 1881) ist der Gebrauch und die Abbildung des kaiserlichen Adlers zum Aufdruck auf Waaren und Etiketten gestattet, dagegen aber die Form eines Wappen schildes ausgeschlossen. Das von Ihnen eingesandte Wasserzeichen hat nach unserer Auffassung ganz genau die Form und alle Einzelheiten des Kaiserlich Deutschen Wappens. Sie werden dies selbst finden, wenn Sie es mit dem Wappen auf einer unserer deutschen Münzen vergleichen. Diese Form gehört daher zu den nicht erlaubten. R in S. Wir kennen kein Werk über Papierwaaren-Fabrikation (Briefumschläge, Düten u. dgl.). B in Th. In No. 47, Seite 1588, haben wir bei Besprechung des englischen Parkinson’schen Buches erwähnt, dass darin auch „Brief-paper" als eine besondere Sorte aufgeführt ist und glaubten hieraus zu erkennen, dass deutsches Briefpapier in England festen Boden gefasst hat. Sie machen uns darauf aufmerksam, dass das englische Wort „brief" auch „Auszug eines Schriftstückes“ bedeutet, und besonders für gewisse gerichtliche Dokumente vielfach angewandt wird. Sie werden desshalb Recht haben, wenn Sie annehmen, dass „Brief-paper“ für solche Aktenstücke be stimmt ist, aber keineswegs deutsches Briefpapier bezeichnet, wie wir irrthümlich voraussetzten. C. in G. Sie hatten von einer Petersburger Firma eine Bestellung auf ungebundene Kopir-Bücher, welche in Lagen gelegt, folirt werden mussten. Das Drucken der Seitenzahlen musste desshalb geschehen, ehe das Papier beschnitten war, Infolgedessen sind die rauhen Ränder schwarz geworden, wurden aber bei Fertigstellen der Bücher noch weggeschnitten. Der Besteller will die Waare nicht annehmen, und Sie fragen jetzt, ob Sie in Russland mit Erfolg klagen können. Wir haben zwar keine eigene Erfahrung, wissen aber doch soviel über russische Rechtspflege, dass wir grundsätzlich nach Russland ohne Voraus bezahlung Nichts liefern, es sei denn an uns wohlbekannte, gute Firmen. Jeder Kenner der russischen Verhältnisse wird Ihnen von einer Klage ab- rathen, dagegen empfiehlt es sich, dass Sie irgend einem dortigen Freunde oder Ihnen bekanntem Hause die Angelegenheit zur gütigen Ordnung übergeben Im schlimmsten Fall könnte ja die Waare zurückgenommen und anderweitig verkauft werden. Eine Klage würde vermuthlich mehr Kosten verursachen, als die Waare werth ist, und vielleicht nicht einmal zum Ziele führen. Vielleicht hat es Erfolg, wenn Sie Ihrem Kunden schreiben, dass Sie Mitglied des Schutzvereins der Papier-Industrie sind, der vertrauliche Listen an seine Mitglieder versendet. Sie fragen ferner, wie Sie die Adressen der Berliner Exporteure er fahren könnten. Jedes grössere Fabrik- oder Handelsgeschäft in Berlin kann sich als Exporteur betrachten, da es nach dem Ausland verkauft. Um Ihre Frage in dieser Allgemeinheit zu beantworten, müsste man Ihnen einfach das Berliner Adressbuch schicken. Wünschen Sie nur die Namen solcher Kommissionäre, Fabriken und Handlungen zu erfahren, die sich mit der Ausfuhr Ihres Artikels befassen, so würde dies eher möglich, aber doch auch sehr schwierig sein. Wenden Sie sich an ein Adressen-Bureau, so erhalten Sie einen Wust von Namen, aus denen Sie die geeigneten doch nicht herausfinden können. Wir selbst können Ihnen leider auch in diesem Falle nicht dienen und müssen auf die bezüglichen Anzeigen in den Spalten unseres Blattes verweisen. Die Kenntniss der geeigneten Absatz- und Bezugsquelle gehört eben zu den durch Mühe und Kosten erlangten Er fahrungen. M. in T. Eine besondere Abhandlung über Papierprüfung, in welcher die von der Charlottenburger Anstalt gebrauchten Ausdrücke wie „Reiss länge, mittlere Dehnung, Arbeitsmodul“ erklärt sind, kennen wir nicht. Sie können jedoch die Erklärung dieser Begriffe aus dem in No. 23 d. Bl. von 1881 veröffentlichten Artikel von Professor Dr. Hartig: „Qualitäts- Normen für Papiersorten“ und aus dem Artikel von Professor E. Hoyer: „Das Papier. Seine Beschaffenheit und Prüfung“ in No. 25 von 1882 ent nehmen. C. W. He bart’s Siegellacfabrit, Ni rn herg. Ce grün d et 1851. 2 Prima Goudronn 7 < liefert zu billigen Preisen 2 E. Zimmermann, Papierfabrik, 5 2 Halberstadt. [28075 * Rehse's Papierprüfer <D. R. P. angemeldet) ist von unberechenbarer Wichtigkeit, giebt sofort Festigkeit und Dehnbarkeit des Papiers in Zahlen an und gestattet ein Urtheil über Faserlänge und Menge der verwendeten Hadern, Stroh- und Holzstoff, sowie Cellulose-Beimischungen. [30319 Preis mit Etuis M. 85. Alleinverkauf: Carl Thümecke jr. 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