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Papier-Zeitung FACH BLATT * —* * * > * Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. Alleiniges Organ des Schutzvercins der Papier-Industrie. Erscheint jeden Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: vierteljährileh Mk. 2,50. (im Ausland mit Post-Zuscnlag.) No. 4173 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich Mk. 3,50. für Papier- u. Schreibwaaren-Handel u. -Fabrikation. Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel, sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken etc. Redaktion und Verlag von CARL HOFMANN, MITGLIED des KAISERLICHEN Patentamtes, Nx CrVIL-JNGENIEUR, FRÜHER TECHNISCHER LEITER VON PAPIERFBBKKEN 9/ Berlin W., Potsdamer - Strasse 134. Preis der Anzeigen: lOPfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (1l4-Seite). Bei 13maliger Aufnahme in 1 J. 25 Prozent weniger. Bei 26maliger Aufnahme in 1 J. 35 Prozent weniger. Bei 52maliger Aufnahme in 1 J. 50 Prozent weniger. Für Chiffre-Anzeigen wird dem Besteller 1 Mark mehr berech net. Dafür erfolgt Annahme und freie Zusendung der frei an uns eingehenden Chiffre-Briefe. Vorausbezahlung an denVerleger Annahme bis Montag Abend. $— 1 * Organ des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaaren-Handel, nebst Zweigvereinen: Leipzig, Nürnberg, Köln, Berlin. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs - Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Organ für die Bekanntmachungen des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. Berlin, Donnerstag, den 25. November 1886. XI. Jahrg. No. 47. Inhalt: Seite Verein Deutscher Holzschleifer. Reichsversicherungsamt 1585 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Espartogras -- Alfa. Sulfit ¬ kocher. Bleichen von Jute. Bleichen und Kochen von Papierstoff 1586 Papierprüfung. Berichte unserer Korrespondenten, London. Der Papierkenner 1587 Billetpapier. Handel der Lehrer. Jubelfeier der Papierfabrik in Sassow. Alte Papierpuppen auf Ausschneidebogen 1588 Neuheiten . . . , 1589 Zaehnsdorfs Anforderungen an moderne Einbände 1591 Neue Zurichtweisen Moderne Buchbinderei 1592 Neue Briefköpfe. Büchertisch 1594 Glycerin als Trockenmittel . 1608 Schiller als Sprachreiniger 1610 Erhaltung von Pappdächern 1612 Verwendung gestochener Stahlplatten 1614 Amerik. Patente. 1616 Prämie zur Papier-Zeitung! Die Abonnenten der Papier-Zeitung erhielten mit Nrn. 12, 25 und 39 kostenfrei Praktisches Handbuch der Fapierfabrikation von Carl Hofmann erste, zweite und dritte Lieferung der zweiten vermehrten Ausgabe. Ladenpreis der (vergriffenen) 1. Ausgabe geb. 84 Mk. Die Fortsetzungen gehen den Abonnenten in vierteljährlichen Lieferungen kostenfrei zu. Auf anderem Wege wird das Werk nicht abgegeben. Fapierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Sektion VI., Elberfeld. Bekanntmachung. Die ordentliche Sektionsversammlung der Sektion VI, Elberfeld, der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft wird hierdurch auf Mittwoch, den 1. December 1886, Vormittags 11 Uhr nachElberfeld, Restaurations-Gebäude in den neuen Hardtanlagen, berufen. TAGESORDNUNG: 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungslegung für das IV- Quartal 1885. 3. Etat für das Rechnungsjahr 1887. 4. Beschlussfassung über die Amtsdauer der ehrenamtlichen Organe. 5. Ersatzwahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. 6. Wahl der Delegirten und Stellvertreter für die nächste Genossenschafts- Versammlung. 7. Wahl des zweiten Stellvertreters eines Beisitzers zum Schiedsgericht. 8. Wahl der Revisoren für das Rechnungsjahr 1886. 9. Mittheilungen des Sektionsvorstandes und etwaige A nträge von Mitgliedern. Elberfeld, 10. November 1886. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft, Sektion VI, Elberfeld. Der Vorstand: Schmidt, Vorsitzender. Verein Deutscher Holzschleifer. Zweigverein für Rheinland und Westfalen. Versammlung am 6. November 1886, Düsseldorf, Hötel Thüngen. Der Vorsitzende, Herr Chelius, eröffnete die Versammlung um 11 Uhr. 1. der Tagesordnung: Neuwahl des Vorstandes. Zum Vorsitzenden wurde Herr Kapp-Düsseldorf und zum Stellvertreter Herr Chelius-Rumbeck gewählt. 2. Antrag auf Rückerstattung des halben Beitrages aus der Kasse des Hauptvereins gemäss § 9 wurde beschlossen, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. 3. Geschäftslage. Es wurde festgestellt, dass Uebererzeugung durchaus nicht vorhanden sei, und der Bedarf in Holzschliff wegen Aufstellung neuer Papiermaschinen sich in nächster Zeit steigern würde. Mit Rücksicht hierauf und in Anbetracht der wesentlich gestiegenen und fortwährend noch steigen den Holzpreise wurde angerathen, mit Abschlüssen zu bisherigen unlohnenden Preisen möglichst zurückzuhalten. Schliesslich wurde beschlossen, die Versammlungen von jetzt ab regel mässiger abzuhalten, unter der Voraussetzung, dass dieselben dann regere Betheiligung finden werden. Schluss 1 Uhr. Reichsversicherungsamt. Die Rekursentscheidungen des Reichsversicherungsamtes zeichnen sieh durch grosse Klarheit aus. Folgende dürften die Berufsgenossen des Papier faches interessiren: Ein Schneidmüller hatte beim Sägemühlenbetrieb den Zeigefinger der linken Hand verloren. Obwohl er bei seinem jetzigen Arbeitgeber denselben Lohn bezieht wie vor dem Unfall, sind ihm 10% der Rente für volle Erwerbsunfähigkeit zugesprochen, weil er eine dauernde Verminderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat. Ein Arbeiter in einer Rosshaarspinnerei war am Milzbrand gestorben, welcher bei Bearbeitung von Haaren milzbrandkranker Thiere auf ihn über tragen worden war. Den Hinterbliebenen wurde die gesetzliche Entschädigung zuerkannt. (Danach können die Hinterbliebenen Entschädigung beanspruchen, wenn z. B. Arbeiter in Papierfabriken, in Folge der Handhabung infizirter Lumpen sterben.) Dagegen ist in einer anderen Rekurssache der Tod eines Arbeiters, welcher an einem Herzfehler gelitten hatte und beim Tragen einer nicht übermässig schweren Last während des Betriebes plötzlich gestorben war, als entschädigungspflichtiger Unfall nicht angesehen worden. Ebenso ist es als „Unfall beim Betriebe“ nicht angesehen worden, dass ein Tagelöhner sich durch wochenlange Handhabung der Schaufel an den Händen Schwielen zugezogen hatte, und dass eine seiner Hände in Folge eingetretener Entzündung der Schwielen steif geworden war. Beim Reinigen eines Daches von Schnee war ein Schornsteinfeger zu Tode gestürzt. Die Berufsgenossenschaft verweigerte den Hinterbliebenen die Rente, weil der Mann nicht „im Betriebe“ verunglückt war, d. h. beim Schornsteinreinigen. Das Reichsversicherungsamt bestätigte jedoch die Entscheidung des Schiedsgerichts, wonach Rente zu zahlen ist, weil der Gestorbene in dem versicherten Betriebe seines Arbeitgebers beschäftigt war, als er den Unfall erlitt, und in der betreffenden Stadt nach Ortsgebrauch das Reinigen der Dächer von Schnee und Eis durch die Schornsteinfeger bewirkt wird.