Volltext Seite (XML)
1422 PAPIER-ZEITUNG. No. 42. davon nutzbringend absetzen zu können, weiter günstig gestalten. Die Gesammt- ausgaben betragen 66076,14 M„ die nach Schluss dieses’ Sammelkontos auf die verschiedenen Konten zu übertragen sind. 3 341,94 M. fernerweite Kosten, behufs Errichtung einer Sulfitstoff- bereitungs-Anlage nach dem System Graham. Wir gestatten uns hierbei, auf unsern vorjährigen Bericht hinzuweisen, worin wir die Mittheilung machen konnten, dass uns die Konzession zur Anlage in erster Instanz ertheilt sei, dass aber die Widersprechenden Rekurs gegen die uns günstige Entscheidung ergriffen hätten. Auch konnten wir die Hoffnung hegen, dass die Einwendungen erfolglos sein würden. Leider ist die Sachlage eine ganz andere geworden. Der Kreis-Ausschuss, nach Anhören der technischen Deputation des Ministeriums des Innern, hat unser Konzessionsgesuch abgewiesen und die nöthige Erlaubniss für den Bau und den Betrieb der Sulfitstoff-Anlage nicht ertheilt. Das Gutachten der technischen Deputation datirt vom 30. De- cember 1885; der Beschluss der Kreishauptmannschaft vom 22. Januar a. c.; eingegangen ist derselbe bei uns am 19. Februar. Gegen den Beschluss hätten wir höchstens durch eine Petition an den Landtag den Beschwerdeweg betreten können, da wir uns aber davon einen Erfolg nicht versprechen konnten, der Landtag auch bald geschlossen wurde, so mussten wir die Sache ruhen lassen. Die Entscheidungsgründe der Ablehnung unseres Konzessionsgesuches sind zwei fache: die technische Deputation des Königl. Ministeriums des Innern setzte voraus, dass erstens bei den von uns projektirten Anlagen zur Bereitung der schwefligen Säure das Entweichen derselben und dadurch Belästigung und Schädigung der Umgebung unvermeidlich sei, zweitens: dass die Verunreinigung des Weiseritzwassers sich durch die Abfälle aus der Sulfitstofffabrik so steigern würde, dass dasselbe für den gemeinen Gebrauch nicht mehr geeignet, sogar gesundheitsgefährdend werde. Gegen den ersten Grund können wir anführen, dass inzwischen anderweit, und zwar in Preussen, nach dem System Graham Anlagen in Betrieb ge kommen sind, ohne die Umgebung durch entweichende schweflige Säure zu belästigen oder zu schädigen. Der zweite Grund scheint auf einem Irrthum zu beruhen, denn wenn in dem entscheidenden Gutachten der technischen Deputation bei Beurtheilung der angeblichen Wasserverunreinigung mit auf Laugenzuführung aus unserer Strohstoff-Anlage hingewiesen wird, so ist dies desshalb gegenstandslos, weil bereits seit 1880 die Lauge eingedampft und keines wegs dem Fluss zugeleitet wird. Wir hielten es für unsere Pflicht, bei diesem Gegenstände länger zu ver weilen und können, unter Verzicht auf eine Kritik jenes Gutachtens, schliesslich nur unser tiefes Bedauern aussprechen, dass die Angelegenheit einen so völlig unerwarteten Abschluss genommen hat. Ueber die in dem Projekt der Sulfit stoff-Anlage weiter zu thuenden Schritte werden wir Gelegenheit haben, im nächstjährigen Bericht zu referiren. 2 160,15 Mk. Verausgabung für den Bau von sechs neuen Stoffkisten, be hufs besserer Verwerthung des selbst erzeugten Strohstoffes. 1 808,35 Mk. . fernere Prozesskosten für Soda-Wiedergewinnungs-Anlage I. Wie schon im vorjährigen Geschäftsbericht mitgetheilt, stand im November v. J. Termin beim Reichsgericht in Leipzig in dieser Sache an. Dasselbe hat am 11. November leider die Eikenntnisse der früheren Instanzen bestätigt und damit die durch juristische Gutachten gehegten Hoffnungen auf Entschädigung für den durch das Betriebsverbot erlittenen Schaden vernichtet. Wie schon früher bemerkt, ist die Sache auf die Bilanz ziemlich einflusslos, da die 50,416 M. 52 Pf. betragende Reserve bis auf 1416 Mk. 48 Pf. das'Konto begleicht, die wir laut Bilanz zur Abschreibung brachten. Der Rest von 401,17 Mk. vertheilt sich auf sechs verschiedene Konten durch kleine Anschaffungen. Aus den weiteren Mittheilungen ist bemerkenswerth, dass sich 100 cbm des aus Kohlen selbst bereiteten Leuchtgases bei 680 Flammen einschl. Reparaturen, ohne Amortisation, auf 1 Mk. 27 Pf. stellen. Von den im Vorjahre für Verluste zurückgestellten 6000 Mk. sind nur 3600 Mk. verbraucht worden. Die Gesellschaft hat gegenüber einer Obligationenschuld von 840000 M. einen Erneuerungsfond von 1 308 780 M., Reservefonds von 270000 M. u. s.w. die zum Theil in 738 338 M. Effekten, zum Theil in Bankguthaben-, Aussen ständen etc. zur Verfügung stehen. Patentschutz. Nach § 4 des Patentgesetzes ist der Gegenstand, welcher mittels patentirten Verfahrens hergestellt wird, durch das Patent auf dies Ver fahren mitgeschützt Dem Patentinhaber war es jedoch in vielen Fällen sehr schwer, sogar unmöglich, den ihm von den Gerichten auferlegten Beweis zu führen, dass der betr. Gegenstand nach seinem Verfahren hergestellt war. Der Patentschutz wurde dadurch häufig illusorisch. Durch eine vom Reichskanzler an die Bundesregierungen gerichtete Verfügung betreffs Auslegung des § 4 wird dies in Zukunft anders. Auf die Einrede eines Beklagten, ein von ihm in den Handel gebrachter Stoff, auf dessen Her stellungsverfahren einem Anderen ein Patent ertheilt ist, sei nach einem anderen Verfahren hergestellt, falle also nicht unter das Patent, soll dem Beklagten der Nachweis obliegen, dass er thatsächlieh nach einem anderen Verfahren arbeite. Bis dieser Beweis erbracht ist, soll für die Gerichte und die Amtsanwälte die Vermuthung gelten, der Stoff sei nach dem patentirten Verfahren hergestellt. Papiernes Glas. Ein Blatt Papier von entsprechender Dicke wird durch Eintauchen in Kopalfirniss durchsichtig gemacht, und wenn es trocken ist mit Bimsstein polirt. Es erhält dann einen Ueberzug von Wasserglas, wird mit Filz abgerieben und erhält hierdurch, nach der „Chronique Industrielle“, während es durchsichtig bleibt, eine ebenso glatte Oberfläche wie Glas. Mitscherlich’sche Sulfit-Cellulose. Zur Erzeugung von 371 300 Kilo trockener Cellulose in der Zeit etwa 6 Monaten waren erforderlich: 3 209 Raummeter Holz ä ö. W. fl. 3,20 . . . ö. W. fl. 10 268. 80 232 700 kg Schwefelkies ä ö. W. fl. 1,56 . . : . . „ 3 630. 12 189 200 » Kalktuff ä ö. W. fl. 1,02 „ 1929. 84 362 200 „ Steinkohle ä ö. W. fl. 0,56 ... „ „ » 2 028. 32 An Gehältern und Löhnen „ „ „ 11375. — Beleuchtung 500. — Riemen, Filze, Siebe „ „ „ 1004. — Schmiermaterialien und Verdichtung „ „ „ 480. — Reparaturen und Bleimaterial ... ... . „„„ 1 730. — Transportunkosten „ 334. — Feuerversicherung „ „ „ 350. — Abschreibungen 20 % von 50 000 fl. , „ » „ 5 000. — „ 10% „ 50 000 „1 Auf 6 „ „ „ 2 500. . 5 % „ 31 000 „ [ Monate ber. „ „ „ 775. — „ 2 % » 90 000 » ’ 900. — Porti, Depeschen und kleine Ausgaben .... „ » » 500. — Zinsen zu 5 % von 221 000 auf 6 Monate . . „ „ „ 5 525. — von kr. n n » » » n » » » n » .» » 100 kg kosten mithin 48 830. 08 ö. = ö. W. fl. 13.15 W. fl. 48 830. 08 = Mk. 21.20. kr. 371 300 Obige Kalkulation soll nach den uns zugegangenen Mittheilungen Einsenders einer sehr ungünstig arbeitenden Fabrik unter strengster rücksichtigung aller Spesen entnommen sein. (Wochenbi. f. Papierfabrikation.) des Be- Vorsicht bei Papier-Schneidemaschinen! Dem Berichte über die Fabrikinspektion in der Schweiz 1884 und 1885 entnehmen wir die Mittheilung über einen Unglücksfall, welcher an einer Querschneidemaschine vorgekommen ist, der dann zu einem Straf prozess und zur Verurtheilung des Besitzers der Papierfabrik sowohl als auch des Maschinenmeisters geführt hat. Dieser Fall wird alle Papier macher und Papier-Verarbeiter interessiren und sie veranlassen, der Arbeit an Schneidemaschinen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Der auf der vordem (Auslauf-) Seite der Querschneidemaschine befindliche Junge, dessen Aufgabe es war, die aus der Maschine tretenden und durch das Messer abgeschnittenen Papierbogen in Empfang zu nehmen, ‘hatte die Gewohnheit, wenn das Papier sich unter der Presse staute, was öfters vorzukommen pflegt, während des Ganges der Maschine unter dem sich bogenförmig bewegenden Messer durchzulangen und das sich stauende Papier unter der geöffneten Presse hervorzuziehen. Die Vorschrift bestand zwar, dass in einem solchen Falle der hinter der Maschine zur allgemeinen Beaufsichtigung derselben sich aufhaltende Maschinenführer die Maschine abstellen sollte, wofür er durch den Jungen vor der Maschine jeweilen ein bestimmtes Zeichen erhalten sollte. Ein bezügliches Verbot war auch so gar angeschlagen. Da das Stauen des Papiers aber sehr oft vorkam, so wurde diese Vorsichtsmaassregel unterlassen, und es wurde zur Gewohnheit, das Papier von vorn während des Ganges der Maschine hervorzuziehen. Dieser Vorgang war sowohl dem Fabrikbesitzer als auch dem Maschinen führer bekannt; weil bisher aber noch nie ein Unglück vorgekommen war, so liess man die Sache gehen, ohne ihr besondere Aufmerksamkeit zu schenken. An dem verhängnissvollen Tage langte der Junge wiederum gewohnheitsgemäss mit der rechten Hand unter dem Messer durch und erfasste bei gehobener Presse das sich stauende Papier, da er aber die Hand nicht rasch genug wieder zurückziehen konnte, kam der Pressbalken herunter, hielt die Hand fest, und einen Augenblick später folgte das Messer und schnitt die vier Finger der Hand ab. Der Staatsanwalt stellte eine Strafklage sowohl gegen den Fabrikbesitzer als auch gegen den Maschinenmeister. Die Begründung dieser Anklage lautete: „Es bestehe eine Zone der Gefahr beim Fabrikbetriebe, innerhalb welcher der Arbeiter selbst hafte. Im vorliegenden Falle frage es sich nur, ob eigene Fahrlässigkeit vorliege, oder solche eines Dritten. Die Staats anwaltschaft muss das Letztere annehmen, denn der Chef des Hauses und der Maschinenmeister wussten, dass der Betrieb der Maschine mit Gefahr verbunden war, und doch wurde das Verbot, kein Papier aus der in Be wegung befindlichen Maschine hervorzuziehen, nicht mit absoluter Strenge durchgeführt. Sie wussten, dass fast sämmtliche Arbeiter das Papier aus der Maschine zogen, während sie lief und liessen sie stillschweigend gewähren. Darin liegt die strafbare Fahrlässigkeit. “ Beide Beklagten wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldbusse verurtheilt. Die Entschädigungsforderung des Verletzten, der einen Tagelohn von 11/, Franken verdient hatte, wurde auf den Civilweg verwiesen; er erhielt dann eine Summe von 1500 Franken. Eine Oberrheinische Gewerbe-Ausstellung in Freiburg im Breisgau im Sommer 1887 soll alle Erzeugnisse der Gewerbe, der Industrie, des Kunstgewerbes, der bildenden Künste, der Landwirthschaft und des ünterrichtswesens umfassen. Papier-, Press-Spahn-u. Cartonfabrik von H. Weidmann in Rapperswyl (Schweiz) mit Filial-Fabrik in Oberachern (Baden), liefert als Spezialitäten: Sulfit-Zellstoffpapier in Rollen, beliebiger Farbe, auch extra dick. [27803 Correspondenzen sind sämmtlich nach Rapperswyl erbeten.