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hier noch wenige Bemerkungen anschliessen, wiewohl ich nicht die Absicht habe, bestimmte Andeutungen über etwa der Konstruktion zu Grunde zu legende allgemeine Formen zu geben. Ich glaube, dem Allgemeinwohl besser zu ent sprechen, wenn ich hiervon zunächst Abstand nehme, weil ich vermuthe, dass auf diese Weise durch freie Kraftentfaltung die Aufgabe von vielseitigeren Gesichtspunkten aus in Angriff genommen werden wird. Zunächst lassen sich für die Einspannvorrichtungen folgende Grundsätze aufstellen: 1. Die Einspannvorrichtung muss den Probestreifen so sicher packen, dass kein Gleiten (auch nicht ein theilweises) in den Backen stattfinden kann. Man wird also gut thun, die Mäuler nicht einfach glatt, sondern wellen förmig zu gestalten (etwa wie beim Hartig-Reusch’schen Apparat). 2. Die Einspannvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sie den Probestreifen in keiner Weise beschädigen. Andernfalls würde der Streifen an der Einspannstelle reissen, und das Ergebniss ungültig sein. 3. Die Einspannvorrichtungen müssen ein völlig gerades Einspannen des Streifens gestatten, sodass seine Mittellinie mit der Kraftmittellinie des Apparates zusammenfällt. Sie werden desswegen zweckmässig durch um ein gewisses Maass leicht bewegliche Gelenke mit den Apparaten- theilen verbunden werden müssen. 4. Die Schliessung und Oeffnung der Einspannbacken muss schnell und sicher, womöglich durch einen einzigen Griff geschehen können. Die gewöhnlich benutzten Schrauben sind unbequem und zeitraubend. Bezüglich der etwaigen Anordnung mehrerer auswechselbarer Theilung für die Kraftmessung (wie etwa die Federn beim Hartig-Reusch’schen Apparat) muss bemerkt werden, dass sehr grosser Werth darauf zu legen ist, dass diese Auswechselung so bequem und schnell wie möglich vollziehbar sei, weil sie im Laufe der Untersuchungen oft vorgenommen werden muss, wenn man möglichst sichere Ergebnisse erzielen will. Dabei muss die Wiederein bringung jedesmal mit vollkommener Sicherheit geschehen können, damit nicht etwa durch schlechtes Sitzen dieser Theile der für die Genauigkeit der Messung allenfalls zulässige Fehler von 1 bis 11/, pCt. überschritten werde. Zu beachten wird auch noch sein, dass alle diejenigen Theile, welche durch das plötzliche Aufhören der Kraftäusserung im Probestreifen beim ein tretenden Bruch desselben heftigen Erschütterungen ausgesetzt sein würden, mit Sicherheitsvorkehrungen versehen sind, welche sowohl etwaige Beschädigungen oder Veränderungen hindern, als auch diejenigen Theile des Apparates, aus deren gegenseitiger Lage das Prüfungsergebniss abgeleitet wird (Maassstab und Schleppzeiger) vor störenden Erschütterungen bewahren (wie dies z. B. beim Hartig-Reusch'schen Apparat durch die Zahnstange und Sperrklinken geschieht). A. Martens, Ingenieur, Vorsteher der Königlichen mechanisch-technischen Versuchs-Anstalt. Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten. Die Herren Holzstofffabrikanten werden hierdurch ersucht, die noch ausstehenden Fragebogen möglichst sofort an den Unterzeichneten ein zusenden, damit die daraus ersichtliche Geschäftslage bei den bevorstehenden Generalversammlungen der Provinzialvereine bekanntgegeben, besprochen und veröffentlicht werden kann Verein Deutscher Holzstofffabrikanten Leipzig, den 4. Oktober 188G. Dr. H. Seilnick, Vorsitzender. Ihn’s Hektograph. „Im September 1882 schloss ich mit Herrn C. F. A. Ihn, dem Erfinder des nach ihm benannten Hektographen, einen Vertrag, nach welchem derselbe gegen eine von mir bezahlte erhebliche Abfindungssumme auf eine längere Reihe von Jahren nur für mich fabriziren durfte. Ich lieferte das Lokal, die Rohmaterialien, das zur Fabrikation und zum Vertriebe nöthige Kapital, die kaufmännische Leitung, Ihn übernahm die Fabrikation. Der Reingewinn wurde zu gleichen Theilen getheilt. Auf diesen Gewinn erhob Ihn nach und nach erhebliche Vorschüsse, die in ca. 18/4 Jahren in Summa von ca. 1000 Mark den ermittelten Reingewinn überschritten. Als ich mich weigerte, weitere Vor schüsse zu zahlen, brach Ihn den mit mir geschlossenen Vertrag, schnitt aus der für das Hektographen-Geschäft geführten Kladde den grössten Theil heraus und verschwand. Nach dem Vertrage verblieben mir nach Aufhören desselben die sämmtlichen Geschäftsbücher und das Recht, die Ihn’schen Hektographen allein weiter zu fabriziren und zu vertreiben. Trotzdem verkaufte Ihn dies Recht an verschiedene Firmen für kleinere resp. grössere Beträge. Eine Firma zahlte sogar 3000 Mark. Doch der Krug geht so lange zu Wasser bis er bricht; schliesslich machte einer der Betrogenen Anzeige bei der Staatsanwalt schaft, welche die Anklage gegen Ihn wegen Betrug und Diebstahl (begangen durch das oben mitgetheilte Herausschneiden und Mitnehmen meiner Bücher) erhob. Noch während die Voruntersuchung schwebte, erhielt ich von verschiedenen Firmen in der Provinz Mittheilung, dass sie dem Ihn Geld für Hektographen und Hektographen-Masse gesandt, aber weder Waare noch ihr Geld zurück erhalten hätten. Am 22. d. M. ist Ihn Ijetzt in Grünau bei Berlin ansässig) vom Land gericht I wegen Betrugs und Diebstahls zu 4 Monat Gefängniss und Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 1 Jahr verurtheilt worden, und erkannte der Gerichtshof an, dass Ilm nach dem mit mir geschlossenen Vertrage nicht be rechtigt war, das Recht der Fabrikation und des Verkaufes der Hektographen noch an andere Firmen zu übertragen.“ Berlin. L. Gronau in Firma Julius Rosenthal. 4 G. Baerwaldt, • ◄ Papierfabrik Pulverkrug (Post- n. Telegr.-Station)• “ bei Frankfurt al Oder, • 4 empfiehlt gefärbte und ungefärbte Fack- und Düten- • ◄ papiere, in Bogen und Rollen, geglättet; Kartons, Acten- deckel etc. etc. [26222 E 4 Gangbare Sorten sind stets vorräthig. • 44 Billige Preise. 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