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1322 Papier-N ormalien. Kurz vor Redaktionsschluss geht uns noch die hinten angezeigte, elegant gebundene, von Herrn Friedr. Wilh. Abel in Magdeburg verfasste Broschüre „Die Papier-Normalien“ und die amtlich vorgeschriebenen Normal- Papiere für preussische Behörden, Erläuterungen mit Oliginalproben zu dem Erlass des Ministers für Handel und Gewerbe vom Juli 1886 über „Grundsätze für amtliche Papierprüfungen“ zu, deren eingehende Be sprechung wir uns vorbehalten müssen. Soviel sich schon heute übersehen lässt, ist das ganze Material mit der, dem Verfasser eigenen Gründlichkeit erschöpfend behandelt und hat durch die beigehefteten Proben sämmtlicher Sorten der vorgeschriebenen Papierklassen für alle Behörden und für das ganze Papierfach hohes Interesse. Verfasser hat mit dieser Arbeit nicht nur richtige Erkenntniss eines Bedürfnisses, sondern auch grosse Sach- kenntniss bewiesen. Er hat die kurze seit Erlass der Normalien verflossene Zeit mit amerikanischer Fixigkeit benutzt und sich damit auf die Höhe der Zeit gestellt. Hadern drescher. In No. 33 der Papier-Zeitung findet sich eine Mittheilung aus dem Jahres bericht der pfälzischen Handels- und Gewerbe-Kammer für 1885, wonach in einer pfälzischen Lumpensortiranstait von Seite des Fabrikinspektors ungesetzliche und gesundheitsschädliche Zustände vorgefunden, gerügt und veröffentlicht wurden. Der Bericht enthält noch allgemeine Bemerkungen in Bezug auf den ge sundheitsschädlichen Einfluss des Hadernstaubes, aus welchem hervorgeht: 1. dass in den Lumpensälen viele jugendliche Arbeiter beschäftigt sind; 2. dass die Unternehmer zur Herstellung von entsprechenden Ventilations einrichtungen wegen Unkenntniss und Sparsamkeit nur schwer zu ver anlassen sind; 3. dass nur eine Vorschrift entsprechen werde, wonach die zur Verarbeitung gelangenden Lumpen zuvor durch einen Apparat vom Staube gereinigt werden müssen. Nachdem nun die hygienische Kommission des Vereins Deutscher Papier fabrikanten seit Jahren schon beauftragt und beschäftigt ist, die gesundheitlichen Verhältnisse der Papierfabriken zu erforschen und Verbesserungen anzustreben, erlaubt sich dieselbe Folgendes mitzutheilen: Die Mittheilung, dass viele jugendliche Arbeiter und Kinder unter 14 Jahren in Lumpensortirsälen beschäftigt werden, ist neu und überraschend und jedenfalls nicht zutreffend, so weit es sich um Sortirsäle in deutschen Papierfabriken handelt. Sollten Ausnahmen in der Pfalz vorhanden sein, so hat vielleicht der eine oder der andere der Herren Papierfabrikanten dort die Güte, der Kommission davon Mittheilung zu machen. Lumpensortiranstalten ohne Papierfabrikation sind so wenige in der Pfalz, dass solche überhaupt nicht in Betracht gezogen werden können. Was nun den Vorwurf 2 anbelangt, so entspricht dieser gleichfalls nicht unseren Erfahrungen, die sich nicht bloss auf den Handels-Kammerbezirk der Pfalz beschränken. So wie unsere Kommission aus einem Bedürfnisse der Mitglieder des Vereins Deutscher Papierfabrikanten hervorgegangen ist, ebenso fanden auch unsere Be strebungen, die gesundheitlichen Verhältnisse der Papierfabriken zu verbessern, überall Anklang, Entgegenkommen und grosse Opferwilligkeit. Auch den von der pfälzischen Handelskammer empfohlenen Apparat zur Reinigung der Lumpen vom Staub, den sogenannten Drescher, hat die Kommission empfohlen und ist auch dabei auf Widerstand gestossen. Dieser hatte jedoch nicht in mangelndem Entgegenkommen der Unternehmer seinen Grund, sondern in lokalen Schwierigkeiten und technischen Unvollkommenheiten. Letztere haften den Dreschern sowohl deutscher als ausländischer Provenienz an. Wenn bei Anschaffung von Haderndreschern auch der Kostenpunkt in Betracht gezogen wurde, so ist dies um so erklärlicher, als es nachgewiesen ist, dass der Hadem staub die gesundheitsschädliche Wirkung nicht hat, wie solche früher allgemein, neuerdings noch von Laien angenommen wird. Die Statistik hat ergeben, dass die gesundheitlichen Verhältnisse in Papier fabriken besser sind als in den meisten übrigen Zweigen der Grossindustrie, und dass speziell die Arbeiter bei trockenen Lumpen weniger Krankheitstage auf weisen als die der übrigen Beschäftigungen. Eine gesetzliche Vorschrift, wonach Lumpen, die nicht zuvor durch den Haderndrescher gereinigt sind, nicht sortirt werden dürfen, würde diejenigen Arbeiter, die beim Haderndrescher selbst beschäftigt sind, nicht schützen, vielfach aber die Nachbarschaft von Fabriken belästigen und desshalb manchen Fabriken die Hadernsortirung unmöglich machen. Vorschläge für Apparate, welche die angeführten Mängel nicht haben, werden von der ganzen Papierindustrie mit Freuden begrüsst werden, denn der Hadernstaub ist ja immer lästig und unangenehm, namentlich für die Respirations organe. So lange solche aber nicht gemacht werden können, ist eine obligatorische Einführung der Haderndrescher, wie sie die Pfälzer Handels- und Gewerbekammer vorschlägt, nicht gerechtfertigt, Gauting im September 1886. Im Namen der hygienischen Kommission des Vereins Deutscher Papierfabrikanten. Der Vorsitzende: Dr. Haerlin. No. 39. Mitscherlich - Patent. In dem Bericht in No. 38 über die Klage des Prof. Dr. Mitscherlich gegen die Papier- und Zellstofffabrik Unterkochen findet sich folgender Satz: „Seit dem Augenblick, wo das Patent No. 4179 allgemeinere Auf merksamkeit zu erregen begann, sei aber — angestachelt durch die eminente Ertragsfähigkeit seiner Haupterfindung — die ganze Konkurrenz mit allen Mitteln darauf ausgegangen, eine Nichtigkeit des Patents herauszuspüren, was endlich unter Beihilfe seines ehemaligen Geschäfts führers Vogel, der insoweit den Veräther spielte, dem Fabrikanten Behrend in gewissem Sinne wirklich gelang, sofern in der That B. C. Tilghman zur Bereitung von Cellulose aus Holz zwar nicht die gleiche, wohl aber eine ähnliche Aufschlussflüssigkeit, wie die klägerische, sich hatte patentiren lassen.“ Wenngleich ich die Erbitterung, welche aus obigem Satze spricht, Herrn Prof. Mitscherlich aus begreiflichen Gründen gern zu Gute halten will, so muss ich doch die Behauptung für unwahr erklären, es sei mir nur unter verrätherischer Beihilfe des Herrn Vogel gelungen, die Nichtigkeit des fraglichen Patentes herauszuspüren. Die „Beihilfe“ des Herrn Vogel hat sich darauf beschränkt, dass derselbe mir die Protokolle über seine Vereidigung vor dem Amtsgericht in Münden zur Verfügung gestellt hat. Dies geschah, nachdem die Nichtigkeits klage längst von mir eingeleitet war. Irgend eine Mittheilung über die be sonderen, nicht in dem Patent aufgeführten Modalitäten des Mitscheilich’schen Verfahrens, zu deren Geheimhaltung sich Herr Vogel verpflichtet hatte, habe ich von demselben weder verlangt noch erhalten. Dies hätte auch für mich gar keinen Werth gehabt, da die Nichtigkeitsklage sich darauf beschränkte, den Nachweis der wesentlichen Identität des Mitscherlich sehen Patentanspruchs I mit der Tilghman’schen Publikation zu führen, wobei also lediglich das in dem Patentanspruch und der Beschreibung angegebene Verfahren in Betracht kam. Im Uebrigen habe ich mit Genugthuung aus dem Bericht ersehen, dass Herr Prof. Mitscherlich seine früheren Versuche, das Nichtigkeitsurtheil des Reichsgerichts zu seinen Gunsten zu deuten, aufgegeben hat, vielmehr jetzt ohne weiteres einräumt, dass der Patentanspruch No. 4179, Ziff. 1, insoweit er sich auf die Herstellung von Cellulose bezieht, nicht mehr zu Recht besteht. Hammermühle-Varzin, 23. September 1886. M. Behrend. Papiermarkt. Aus Sachsen. Die Wasserverhältnisse in Sachsen haben einen sehr bedenklichen Charakter für die Holzstoff- und Papierfabriken angenommen. Die meisten kleinen Holz stofffabriken sind wegen Mangel an Betriebswasser schon seit einigen Wochen äusser Betrieb, und die grösseren arbeiten kaum den dritten Theil ihrer Normal produktion. Bisher war der geringe Holzstoff - Ausfall für die Papierfabriken noch nicht so sehr fühlbar, weil allenthalben Holzstoffläger vorhanden gewesen sind, aber jetzt, nach deren Räumung, macht sich dieser Mangel mit einem Male umso bemerklicher und zwingt die Papierfabriken, ihre Produktion auf das Alleräusserste zu beschränken, ja sogar den Betrieb stellenweise ganz einzustellen. Jeder Tag wird, wenn nicht Regen eintritt, Besorgniss erregender, zumal nun auch die Zeit nicht mehr fern liegt, wo wir zu befürchten haben, dass das wenige Betriebswasser noch vollends durch Einfrieren absorbirt wird. Auf der anderen Seite steigert sich mit Eintritt des Herbstes der Papierbedarf, namentlich in Druck, so dass eine bedeutende Kalamität wahrscheinlich bevorsteht. .... Amerikanisches Holz am Rhein. 800 Stämme amerikanischen Holzes sind, wie amerik. Fachblätter be richten, zu Wasser an Albert Maassen, Sägemüller in Duisburg, geliefert worden. Dieselben wurden in 50 Stunden von Dordrecht nach Duisburg getaut. Die erste Sendung amerik. Holzes an den Rhein bildet nur ein Drittheil der Bestellung. Die Einfuhr solcher Stämme wird dadurch möglich, dass sie in rauhem behauenem Zustand, quer durchschnitten oder gehauen nur 1 M. 20 Pf. per Cubm. Zo 11 kosten, während Bretter u. dergl. verarbeitetes Holz 6 M. bezahlen. Wir halten es für sehr erwünscht, dass uns solche Stämme aus anderen Ländern zugehen, und wir dadurch in den Stand gesetzt werden, unsern Bestand an alten Bäumen zu schonen. Zu Adelaide in Südaustralien wird zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Landes als Kolonie eine Internationale Ausstellung ver anstaltet, welche am 20. Juni 1887 eröffnet werden soll. Die Ausstellungs objekte werden zollfrei eingelassen. Anmeldungen zur Ausstellung werden bis 1. Januar 1887 angenommen. Die Platzmiethe beträgt für die 20 Quadratfuss übersteigende Bodenfläche einen Shilling per Fuss und für jeden Quadratfuss Wandfläche sechs Pence. Kunstobjekte der Bildhauerei und Malerei sind von der Entrichtung der Platzmiethe frei. Es sollen Verdienst diplome erster Klasse und Medaillen, sowie Verdienstdiplome zweiter und dritter Klasse gegeben werden. Spanisches Cigarretten-Papier. Von einem Fachmann wird uns aus Spanien eine Probe Cigarretten-Papier aus einer dortigen Fabrik ge sandt als Beweis dafür, was sich die geduldigen Spanier alles bieten lassen. Die Verbrennung des Musters zeigt, dass es mit Erde schwer beladen ist und im Stoff nicht viel besser als gewöhnliches Druckpapier zu sein scheint. Elektrische Beleuchtung. Wie uns mitgetheilt wird, haben die Papierfabriken Philipp Knöckel & Söhne in Neustadt a. d. Hdt. und Heinrich Gossler, Frankeneck i. d. Pfalz, elektrische Beleuchtung mittels Glühlicht eingeführt, und soll sich dieselbe, nach den bisherigen Erfahrungen, billiger als Gas stellen. PAPIER-ZEITUNG.