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Verletzung nachträglich nichtig erklärter Patente. Die Verletzung eines nachträglich für nichtig erklärten Patents vor der Nichtigkeitserklärung enthält nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II Strafs., vom 2. Juli 1886 kein Vergehen gegen das Patentgesetz. „Das Gesetz — so heisst es in den Erkenntnissgründen — will das Recht des Erfinders auf die ausschliessliche Benutzung seiner neuen Erfindung schützen und straft die Verletzung dieses Rechts durch wissentliche Benutzung der Erfindung seitens eines dritten Unbefugten. Steht aber durch die Nichtigkeits erklärung des Patents fest, dass die Erfindung keine neue war, so steht auch fest, dass der Patentinhaber kein Erfinder im Sinne des Gesetzes war, dass er kein ausschliessliches Recht auf die Benutzung der Erfindung hatte, und dass ein Recht des Erfinders in Wahrheit nicht verletzt ist. Damit sind die Voraussetzungen des Schutzes, den die Strafvorschrift des § 34 bezweckt, fortgefallen. Es ist rechtlich unstatthaft, von Verletzung eines Rechts bloss um desswillen zu sprechen, weil es zur Zeit des ver letzenden Eingriffs als Recht galt, während es in der That kein Recht war Das Patent wird auf Grund der Annahme ertheilt, dass die gesetz lichen Bedingungen vorhanden, unter denen das Patent ertheilt werden kann. Die Ertheilung des Patents stellt fest, dass ein gesetzlich zu schützendes Erfinderrecht besteht und verleiht diesem Recht die Wirkungen des Gesetzes gegen Dritte. Mit der Nichtigkeitserklärung des Patents wird ausgesprochen, dass ein zu schützendes Erfinderrecht von Anfang an nicht bestand, und damit müssen nothwendig die Wirkungen des Patents sowohl für die Zukunft wie für die Vergangenheit fortfallen. Denn nach allgemeinen Recbtsgrundsätzen ist das rechtlich für nichtig Erklärte rechtlich unwirksam von Anfang an; es kann nicht die Grundlage irgend eines Rechtsanspruchs bilden.“ Berl. Börsen-Zeitung. Carl Körner, Görlitz Maschinenfabrik, Eisengiesserei und Kesselschmiede liefert in bester Ausführung: Komplette Einrichtungen für Holzstoff-, Strohstoff-, Pappen- u. Papierfabriken, sowie auch einzelne dazu erforderliche Spezialmaschinen, als Schleif apparate, horizontal und vertikal, Splitterfänger, Sortirungen neuester Konstruktion, Raffineure, Pappen- und Papiermaschinen, Kollergänge, Holländer, ganz aus Eisen, Holz- und Hadern kocher, Hadernschneider, Kalander, Stoff- und Kolbenpumpen, Turbinen, Wasserräder, Dampfmaschinen, Dampfkessel, Transmis sionen jeder Art. [27520 C. M. C. M. C. M. C. M. Uhn. Mansfeld, Leipzig-Reudnitz Mühlweg 8, Maschinenfabrik u. Eisengiesserei. empfiehlt [26808 Maschinen für Buchbindereien, Kartonnagen- Fabriken, Buthdruckereien, Lithographische Anstalten, Papier- und Pappen-Fabriken etc., und sichert beste Ausführung, koulante Bedingungen und mässige Preise zu. Bedeutende Verbesserungen. Prompte Bedienung. Illustrirte Katal. grat. u. frank. 9 B g B p B p B p B p B p B p B C. M. C. M. C. M. C M. ♦ 01 0) = Sibylle = D. R. P. 34565. Unter obigem Namen wird ein im geschäftlichen Verkehr längst entbehrter Brief-Umschlag in den Handel gebracht, welcher durch die Freimarke und durch den Poststempel sozusagen amtlich verschlossen wird. Nur Wieder-Verkäufer können dieselben beziehen von dem alleinigen Fabrikanten C. II. Weyers, Merken b. Düren 28130] Brief-Couvert-Fabrik. Dublirtes wasserdichtes Papier (und Deckel), patentirt, sehr fest und säurefrei, welches laut Attesten der verschiedensten Fabriken etc- 3—4 Wochen den Einflüssen von Feuchtigkeit und Nässe wiederstanden hat, liefern in Formaten und Rollen von 14 bis 140 cm. Breite auch eine Seite schwarz und die andere beliebig nuancirt, mit Proberollen von 5 Ko. an. Ersatz für Pergament und wasserdichte Decken bei bedeutend billigerem Preise. Wilh. Moll & Co. in Cöln a. Rhein. 29328] Agentur und Tagrer von 7 Papierfabriken. H. Rau W we & Sohn, Düren, Rheinpreussen Papier-, Briefcouvert- und Blancokarten-Fabrik Fabrik-Marke. fertigen als Specialitaten [28960 4 Hanf-, Billet-, Acten- und Geldcouverts IIE( eÄe( Trauerpost, Trauercouverts und Trauerkarten otsS® B 1 an c o-Vi s i t e n-und A dr e s s k ar t e n ’N 3M® Billetpost und -Couverts in Cassetten und Mäppchen. Fahrik . Panier . I aner. Schreib-, Concept-, weiss und farbig Post- und m3 raurm naprer -agen: Billetpapier, Broschüren-, Prospect-, Affichen-, •99 Carton- und Couvert-Papiere, Büttenwechsel-Bankets, extrazähe Bankpost-Papiere. " Muster werden unberechnet und franco versandt. Referenzen erbeten. Geschäftsbücher Fabrik Fr. Wilh. Ruhfus, Dortmund. Carl P. Fues Hanau am Main Zellulose-Fabrik (System Mitscherlich) offerirt la. Sulfit-Zellstoff in rein ausgewaschener weisser und langer Faser zu den billigsten Preisen; Lieferung erfolgt franco. [29360