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Papierzeitung
- Bandzählung
- 11.1886,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188602701
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18860270
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18860270
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 11.1886,27-52
-
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 929
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 965
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 997
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1029
- Ausgabe No. 31, 5. August 1065
- Ausgabe No. 32, 12. August 1097
- Ausgabe No. 33, 19. August 1129
- Ausgabe No. 34, 26. August 1161
- Ausgabe No. 35, 2. September 1193
- Ausgabe No. 36, 9. September 1225
- Ausgabe No. 37, 16. September 1257
- Ausgabe No. 38, 23. September 1289
- Ausgabe No. 39, 30. September 1321
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1353
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1385
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1417
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1453
- Ausgabe No. 44, 4. November 1485
- Ausgabe No. 45, 11. November 1517
- Ausgabe No. 46, 18. November 1553
- Ausgabe No. 47, 25. November 1585
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1621
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1653
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1689
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1753
-
Band
Band 11.1886,27-52
-
- Titel
- Papierzeitung
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No. 36. PAPIER-ZEITUNG. 1227 Papierfabrikation in industriearmen Ländern. Zu unseren Aeusserungen in No. 31 unter obiger Ueberschrift erhalten wir aus Spanien ein zustimmendes Schreiben, in dem ein weiteres Beispiel für die Richtigkeit des Gesagten mitgetheilt wird, Ein grosser Fabrikant des Beleuchtungsfaches in einer der grössten östlichen Städte Spaniens hat vor mehreren Jahren, einige Meilen von dort, mit einem Aufwande von etwa 1 Million Pesetas eine Papierfabrik gebaut, um aus dem einheimischen kostenfreien Reisstroh Schachteln für den eigenen Bedarf zu machen. Die Pappe war jedoch unbrauchbar, die Schachteln hielten nicht, und die Fabrikation dieses Artikels musste auf gegeben werden. Die Fabrik enthält 2 Turbinen von zusammen 160 Pferdestärken, die aber wegen Wassermangels häufig äusser Betrieb sind, eine 160 pferdige Dampfmaschine und 3 grosse Röhrenkessel. Ausserdem .ein Dutzend grosse Holländer, 2 Kocher und eine 2 m breite belgische Papiermaschine. Die Räume sind prächtig, besonders die Bleicherei grossartig. Mit dieser kostspieligen Einrichtung werden in 24 Stunden 3500 kg Packpapier fabrizirt, welches aus schwedischem Holzschliff, Juteabfällen und baumwollenen Lumpen besteht und einen jährlichen Umsatz von höchstens 250,000 Pesetas ergiebt. Daran kann jedoch kaum etwas verdient werden, weil der Holzschliff durch den grossen Transport zu theuer wird. Aus gleichem Grunde kann die Fabrik, trotz des hohen Zolles, nicht mit dem eingeführten Druckpapier konkurriren und ist überdies nicht im Staude, reine Waare hervorzubringen. Die Arbeiter sind durchweg ungeübte Leute, zum Theil Jungens, und die Maschinen befinden sich in einem so verwahrlosten und verschmutzten Zustande, dass sie aussehen, als wären sie 30 Jahre alt. Es würde sich vielleicht empfehlen, an der betreffenden Stelle den Rohstoff des Landes, Espartogras, zu verarbeiten, der Besitzer hat aber schon allen Muth ver loren, will auch keine 50,000 Pesetas mehr wagen, um die hineingesteckte Million zu retten, und würde viel lieber die ganze Fabrik für eine halbe Million und noch weniger verkaufen. In einer anderen spanischen Fabrik wurde ein ausländischer Direktor angestellt, um das heruntergekommene An wesen und die verlodderten Zustände wieder in di« Höhe zu bringen. Aber auch hier wollte der Besitzer kein Geld mehr anwenden, um Maschinen und Gebäude in guten Zustand zu versetzen. Das ganze Arbeiterpersonal war befreundet und verschwägert miteinander und machte gegen den fremden Direktor Front, wenn er es wagte, scharf vorzugehen. Ist diesem sein Leben lieb, so muss er fünf- grade sein lassen, und sieht sich zur Unthätigkeit verdammt. Wir könnten noch mehr Beispiele ähnlicher Art beifügen, begnügen uns aber mit dem Gesagten, da sich diese Verhältnisse allerwärts wiederholen. Hartmachen von Gegenständen aus Papiermasse. Man bemüht sich schon lange, hohle und andere Gegenstände aus Papier oder Holzstoff wasserdicht und unangreifbar gegen Säuren und Alkalien zu machen und hart genug zur Annahme von Politur. Man ver suchte es mit einer Mischung von Lein- und anderen Gelen, erzielte jedoch nicht genügenden Erfolg. Nach einem neueren Verfahren soll Paraffin und Harz in wechselnden Verhältnissen zusammengeschmolzen werden. Braucht man eine steife, feste Waare, so nimmt man mehr Harz, während für gewöhnlich 1 Theil Harz und 2 Theile Paraffin genügen. Der Gegenstand aus Papierstoff wird in die heisse Masse getaucht, und je nach seiner Grösse und der ge wünschten Güte längere oder kürzere Zeit darin belassen. Die Papier masse soll jedoch nur damit getränkt werden, und auf der Oberfläche kein Ueberschuss bleiben. Die Masse soll dadurch zäher werden, das Aussehen von Horn erhalten, sich mit Werkzeugen bearbeiten lassen und für Wasser und Säure undurchdringlich sein. Damit die so behandelte Waare bei hoher Temperatur nichts von der Tränkmasse ausschwitzt, muss man die selbe nach der Tränkung einer Temperatur von etwa 110° C. aussetzen, bis die Oberfläche trocken und hart ist. Sol] der Gegenstand noch wider standsfähiger werden, so giebt man ihm einen weiteren Ueberzug von Wasserglas und trocknet ihn nochmals. Papiermaschine. Mittheilungen aus der Praxis. Bezüglich der Aeusserungen im Briefkasten von Nrn. 21 und 25 über die Thatsache, dass das Papier bei der Gautschwalze der Langsiebmaschine nicht am Schlauch hängen bleibt, sondern mit dem Sieb der Maschine geht, kann ich mich im Grossen und Ganzen dem in No. 25 der Papier-Zeitung Gesagten an schliessen. Betreffs des in No. 21 über die bewegliche Bürste Angeführten, möchte ich jedoch erwähnen, dass dieselbe weniger den Schlauch aufrauhen als denselben rein halten soll. Die Haare des Filzschlauches gehen nach Passirung der Bürste durch fliessendes Wasser, werden dann durch den Schaber flach angedrückt und liegen platt bis sie wieder Bürste und Wasser passiren. Dass sie platt und gleich mässig liegen müssen, merkt man mehr oder weniger jedesmal, wenn ein neuer oberer Schlauch aufgezogen und in Gebrauch genommen wird, derselbe wird die ersten 6 bis 12 Stunden immer mehr oder weniger rupfen. Gewöhnen sich die Haare in die ihnen von dem Schaber gegebene Lage, so hört das Rupfen allmälig auf, und das Papier wird immer gleichmässiger. . g. Sulfitstoff. In No. 31, Seite 1067, brachten wir nach dem Centralbl. f. d. österr. Ungar. Pap.-Ind. eine Berechnung der Herstellungskosten von Sulfitstoff. Wir werden nun ersucht, mitzutheilen, dass der Berechnung nicht das Ritter-Kellner'sche, sondern ein anderes Verfahren zu Grunde gelegt ist. Ausfuhr nach Indien. Die regelmässigen Fahrten unserer neuen Dampfer dürften auch die Ausfuhr deutscher Waaren nach Ostindien erleichtern. Es wird desshalb von Interesse sein, zu erfahren, in welcher Weise solche Geschäfte eingeleitet und abgewickelt werden. Wir geben desshalb nach dem Centralbl. f. d. öst -ung. Pap.-Ind. die Vorschriften wieder, welche die in Bombay ansässige Firma Pelly & Co. in einem Rundschreiben vielen öst.-ung. Export-Häusern mitgetheilt hat: Die Firma Pelly & Co. setzt sich in direkten Verkehr mit dem exportirenden Fabrikanten, übernimmt die von den Eingeborenen selbst unterzeichneten Aufträge, überweist dieselben dem Fabrikanten. Die gegen seitigen Beziehungen werden nach folgenden Punkten geregelt. Die Ordre, von dem Käufer unterzeichnet, enthält alle Angaben betr. Quantität, Qualität, Gewicht, Preis, Maass, Verschiffungszeit etc. Die Preise werden entweder franko Bord Bombay in Rupieen, oder franko in irgend einem europäischen Seehafen in Shillings und Pence berechnet. Verschiffung. Der Zeitraum, in welchem die Verschiffung der Waare geschehen soll, ist immer in der Ordre enthalten, und kann dieselbe in einem, zwei oder mehreren Terminen gewünscht werden. Wenn eine einzige Verschiffung verlangt wird, so muss der Fabrikant in dem bezeichneten Monate die Waare verschiffen. Zahlung. Der Eingeborene, welcher den Auftrag ertheilt, bevoll mächtigt den Fabrikanten oder wen immer für ihn, auf ihn nach 30 Tagen Sicht zu ziehen, mit beigeschlossener Faktura, und verpflichtet sich, die Tratte zu acceptiren und nach Verfall zu bezahlen. Er bevollmächtigt die Firma Pelly & Co. für den Fall, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte, die Waare auf seine Rechnung und Gefahr öffentlich oder privat zu verkaufen, sich jedoch immer verantwortlich haltend für eventuelle Differenzen, welche aus dem Verkaufe resultiren könnten. Der Tratte sind beizuschliessen: Ladeschein, Versicherungsschein und Rechnung in Triplikat. Die Tratten, mit diesen Dokumenten versehen, werden in Europa von allen Banken eskomptirt, und hieraus ergiebt sich der Vortheil, dass die Fabrikanten und Geschäftsleute, sobald die Waaren verschifft und sie in dem Besitze der Ladescheine sind, den Rechnungsbetrag sofort ziehen können. Um die Tratte verkäuflich zu machen, ist es unumgänglich noth wendig, dass auf derselben die Klausel angebracht sei: „Für den Fall der Eingeborene die Zahlung verweigert, verpflichten wir uns, die Tratte am Verfalltage einzulösen.“ Sobald wir einen Auftrag einem Fabrikanten zukommen lassen, muss die Antwort darauf mit Postwendung erfolgen, um möglichst viel Zeit zu ersparen. Wenn ein Auftrag angenommen und die Waare verschifft ist, so muss der Eingeborne sofort brieflich benachrichtigt werden, dass die Tratte auf ihn gezogen wurde, und zu gleicher Zeit müssen zwei Rechnungen abgesendet werden, wovon die eine direkt an den Einge borenen, die zweite aber an Pelly & Co zu adressiren ist. Den Fabrikanten und Geschäftsleuten wird empfohlen, sich strikte an alle in den Ordres enthaltenen Informationen zu halten, und dieselben ganz genau nach Muster auszuführen, und zwar nicht allein für die Qualität, sondern auch für deren Verpackung, welche auf dem indischen Markte eine wichtige Rolle spielt. Wenn die Aufträge nach Verlangen ausgeführt werden, so ist das Geschäft mit Indien glatt, andernfalls giebt man dem eingebornen Käufer Anlass zu Streitigkeiten und Schadenersatz-Ansprüchen, welche dann auch oft bezahlt werden müssen. Es kommt hie und da vor, dass Fabrikanten aus irgend einem Grunde Waaren verschiffen, welche möglicherweise besserer Qualität, jedoch nicht wie Muster sind, oder Waaren, welche gleich dem Muster, deren Verpackung jedoch nicht so ist, wie verlangt wurde, oder auch endlich Waaren gleich dem Muster und in gewünschter Verpackung, jedoch mit anderer Farbe des für die Verpackung verwendeten Papiers. Geschieht so etwas, so ist es genug, um Ansprüche auf Differenzen und Schadenersatz zu rechtfertigen, und obwohl es bei dem ersten Eindrücke lächerlich erscheint, dass aus oben angeführten Gründen Schadenersatz-Ansprüche erhoben werden können, so wissen es doch Leute, die mit dem hiesigen Markte bekannt sind, dass solche Gründe vom Gerichte oder von Sachverständigen als gerechtfertigt betrachtet werden. Wie überall, so giebt es auch hier unter den eingebornen Käufern Leute, welche den geringsten Grund suchen, um Ersatz-An spräche zu stellen. Muster. Je grösser die Anzahl der Muster, desto besser wird es sein, da es hier absolut unmöglich ist, ohne Muster Geschäfte zu machen. Jede Mustersammlung, die uns übersendet wird, muss mit einer Liste versehen sein, in welcher die mit den Mustern korrespondirenden Nummern verzeichnet sein müssen. Auf jedem Muster muss die Nummer und der Preis in Shillings und Pence (Gold) franko irgend einem europäischen Seehafen, oder in Rupieen, franko Bord Bombay, angebracht sein. Verpackung. Obwohl einige Artikel, als: Druckpapier etc., in Ballen verpackt werden, wird doch der grösste Theil der nach Bombay und überhaupt nach Indien exportirten Waaren in hölzernen Kisten, welche mit Blech oder Zink ausgefüttert sind, verpackt, und ist dieses bei vielen Artikeln unum gänglich nothwendig, der langen Reise wegen, sowohl als auch der feuchten Witterung halber, da sonst die Waare leicht Schaden nehmen könnte. In jedem Auftrage, welcher von uns an die Fabrikanten oder Geschäftsleute gesendet wird, wird enthalten sein, ob die Waare in mit Blech oder Zink ausgefütterten Kisten zu verschiffen ist, oder nur in einfachen Holzkisten. Kommission. Um den Fabrikanten und Geschäfts]euten die Möglichkeit zu geben, für ihre Waaren Absatz zu finden und um im Allgemeinen den österreichisch-ungarischen Export zu heben, werden wir eine möglichst niedrige Kommission berechnen. Post, Telegramme und Fracht für Muster sind von den Fabrikanten oder Handelsleuten zu tragen Differenzen. Sollte der Eingeborene Vergütungen beanspruchen, weil er die Waare nicht dem Muster entsprechend gefunden, oder weil die Verschiffung nicht in jener in der Ordre bedungenen Zeitepoche geschehen ist, oder aus irgend einem Grunde, so sind wir bevollmächtigt, demselben
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