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Papierzeitung
- Bandzählung
- 11.1886,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188602701
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- Saxonica
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- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
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- Band
- Parlamentsperiode
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- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 11.1886,27-52
-
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 929
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 965
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 997
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1029
- Ausgabe No. 31, 5. August 1065
- Ausgabe No. 32, 12. August 1097
- Ausgabe No. 33, 19. August 1129
- Ausgabe No. 34, 26. August 1161
- Ausgabe No. 35, 2. September 1193
- Ausgabe No. 36, 9. September 1225
- Ausgabe No. 37, 16. September 1257
- Ausgabe No. 38, 23. September 1289
- Ausgabe No. 39, 30. September 1321
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1353
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1385
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1417
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1453
- Ausgabe No. 44, 4. November 1485
- Ausgabe No. 45, 11. November 1517
- Ausgabe No. 46, 18. November 1553
- Ausgabe No. 47, 25. November 1585
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1621
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1653
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1689
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1753
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Band
Band 11.1886,27-52
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- Papierzeitung
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950 PAPIER-ZEITUNG. No. 27. Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Wir bitten unsere geschätzten Abonnenten, uns von jeder Veränderung Kenntniss zu geben, die fUr unsern Leserkreis von Interesse ist; wir werden dieselbe kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen. t Herr Philipp L. Maass, Mitbegründer der bekannten Papier-Firma Maass & Rohmann zu Berlin, welcher vor einigen Jahren ins Privatleben zurückgetreten war, ist am 23. Juni im Alter von 72 Jahren gestorben. Herr G. W. Lüder, Berlin NO., Gr. Frankfurterstr. 46, hat ein Luxuspapier-en gros- und Export - Geschäft eröffnet. Derselbe hat auch Generalvertretung und Musterlager der Erzeugnisse folgender Firmen: J. R. Brame, Niederschönhausen (bemalte Papier-Canevas), Carl Baresel Berlin (Papier-Canevas), C. W. Löwe, Leipzig (Formulare), Peter Reck Nachf., M.-Gladbach (Chromolith.), Emil Schöneich, Dresden (chem. präp. Papiere), Wilh. Jänichen, Leipzig-Thonberg (Pathenbriefe). Herr Paul Gebhardt hat in Berlin SO., Bethanien-Ufer 6, eine Pappenhandlung für Holz-, Leder-, Stroh- und graue Pappen errichtet. S. Osten, Bamberg, hat eine Papiergrosshandlung errichtet. Herr Carl Hahne, Papier-Ausstattung in Hannover, hat die Büttenpapierfabrik von Oscar Andrae in Relliehausen bei Dassel (Provinz Hannover) käuflich erworben. Das Komtoir befindet sich in Hannover. Die Arnsberger Papierfabrik gelangt am 9. Juli er. zur Sub- hastation. Felix Schoeller & Bausch, Papierfabrik in Dömitz, haben dem Sohne des Herrn Kommerzienrath Theodor Bausch, Herrn Theodor Bausch jr., Prokura ertheilt. Dagegen ist die Prokura des Herrn Felix Schoeller jr., welcher in das zu Düren befindliche Geschäft seines Vaters, des Herrn Kommerzienrathes Felix Heinrich Schoeller, aufgenommen worden ist, erloschen. Aus der Firma Hyll& Klein, lithographische Anstalt, Buch-, Stein- und Prägedruckerei, Barmen, ist am 1. Juli 1886 Frau Wwe. C. W. Hyll ausgeschieden, und Herr Wilhelm Hyll als Theilhaber in das Geschäft ein getreten. Die Papierfabrik von Drache & Co. in Fockendorf bei Treben, Sachsen-Altenburg, ist, wie die Firma mittheilt, baulich nunmehr in allen Theilen vollendet. Sie arbeitet zur Zeit auf vier Papiermaschinen, deren grösste 3 m Arbeitsbreite hat, täglich 300 Ctr. Zeitungsdruck und Post karton, sowie auf einer Pappenmaschine 10 Ctr. ord Pappen. Eine Kohlen bahn verbindet das Werk mit der eigenen Kohlengrube, und für die übrigen Güter wird bald ein Eisenbahn-Anschluss an die königl. sächs. Staatseisen- bahn-Linie Leipzig—Hof, gebaut. Die Emballage-Papierfabrik Ismaning bei München hat ihre Firma abgeändert in Emballage-Papierfabrik Ismaning Kayser & Co., und erlischt damit die bisherige persönliche Namensunterschrift der Theil haber. Dieselben, nämlich die Herren C. F. Brucker, J. Kayser, Carl Egelhaaf und Wm. Enslin, verbleiben jedoch in unveränderter Weise als offene Gesellschafter in der Firma und zeichnen fernerhin wie oben an gegeben. Wochenbi. f. Papierf. Vereinigte Strohstoff-Fabriken, Dresden. Die Herren Heyer & Pistor, Bloch & Offenheimer, Anton Unger, C. G. Kallert und C. A. Linke haben ihre acht Strohstoff-Fabriken in Ingelheim und Rheindürkheim in Rheinhessen, Gengenbach in Baden, Dohna und Tännicht in Sachsen, Alt- Oels und Hirschberg in Schlesien mit allen ihren Activen — Passiva sind nicht vorhanden — an die genannte Gesellschaft abgetreten Der Sitz der Gesellschaft ist Dresden, selbständige Filialen befinden sich in Mainz und Hirschberg in Schlesien. Der Vorstand besteht aus den Herren: C. A, Linke in Hirschberg in Schlesien, Otto Unger in Dohna in Sachsen, Emil Nacke in Kötitz, Fabrik Tännicht bei Coswig in Sachsen, Raphael Bloch in Mainz, welche berechtigt sind, jeder selbständig die Firma zu zeichnen. Die Leitung der Filiale Hirschberg mit den beiden dortigen Fabriken hat Herr Linke übernommen, und die der Filiale Mainz mit den derselben unterstellten Fabriken zu Ingelheim, Rheindürkheim und Gengenbach Herr Bloch. Die Centrale wird vertreten durch die Herren Otto Unger und E. Nacke, welch Ersterer die Leitung der Fabrik zu Dohna und Letzterer die der Fabriken Tännicht und Alt-Oels übernommen hat. Korrespondenzen für die betreffenden Fabriken sind zu richten an die Filiale zu Hirschberg oder Mainz, oder an die Fabriken zu Dohna und Tännicht. Für die Filiale Mainz und die ihr unterstellten Fabriken ist Herrn Direktor A. Roos in Ingelheim, Herrn Direktor Wilh. Kränacher in Rhein dürkheim und Herrn Direktor Emil Günzburger in Mainz Kollektiv-Prokura ertheilt, dergestalt, dass durch die Unterschrift von Zweien derselben die Gesellschaft verpflichtet wird. Herr Carl Heise (früher Amsterdam) ist als Handels-Bevollmächtigter in das Papier Export-Geschäft von Lüdecke & Co., Berlin SW., Linden strasse 43 eingetreten. In Konkurs: Ww. des Papierfabrikanten Carl Heine, Bertha, geb. Meder in Firma Ww. Heine & Sohn in Braunschweig. Konzessions-Bedingungen für gewerbliche Anlagen. In No. 50 v. Js. theilten wir mit, dass jetzt alle Papierstoff-Fabriken zu den konzessionspflichtigen Anlagen gehören. Durch gemeinsamen Erlass der Ministerien für Handel und des Innern vom 19. Juli 1884 ist den Behörden in Preussen Anweisung gegeben, welche Bedingungen sie bei der staatlichen Konzession gewerblicher Anlagen den Konzessions - Nehmern vorzuschreiben haben. Nachdem wir auf Wunsch einiger Fabrikanten mit Mühe ein Exemplar dieses Erlasses beschafft, haben wir denselben autographisch vervielfältigen lassen und können noch einige Exemplare desselben zu Mk. 6,00 abgeben. 1 Hamburger Lumpenmarkt. Hamburg, den 2. Juli 1886. Das Geschäft in Lumpen zur Papierfabrikation bleibt ruhig, und sind Veränderungen seit voriger Woche nicht anzuführen. Wollene Lumpen finden zu notirten Preisen langsam Nehmer. Mk. pr. 50 kg SPFFF spf. w. leinen 23.50 bis —.— SPFF feine do. . . . 18.25 „ —.— SPF 2. Sorte do. . . . 11.25 „ 13.50 FF 8.50 „ 11.— LFB blau leinene. . 9.— „ 11.— LFX grau leinene . 6.— „ 8.50 SEX Segeltuch . . . 14.— „ —.— CSPFFF spf. w. bw. 15.50 „ 16.— CSPFF feine do . . 11.25 „ 11.50 RCFB blau baumw. . 7.— „ —.— CFX do. baumw. . 3.75 „ —.— CFB und CFX . . . 4.50 „ FR rothe do 7.— „ —.— Mk. pr. 50 kg FWWS weiss gestr. 31.— bis 31.50 FWW do. Flanell. . 19.— „ —.— FWS bunt gestrickt 15.— „ —.— FW weich wollene . 7.75 „ — NC WC neue Tuch . 23.— „ —.— CWC geschnittene. . 14.— „ — WC Tuchu.ungeschn. 7.50 „ — HW hart wollene. . —.— „ —.— Wergtau (lauf. Gut) 8.50 „ —.— Theertau, altes „ . . 6.50 „ —.— Tauwerk, weisses . . 7.— „ —.— Jute und Wrapper . 3.50 „ — .— Altes Papier .... 1.50 „ —.— Gründe der Entlassung von Handlungsgehilfen. Bekanntlich bestehen gesetzlich viererlei Arten solcher Entlassungsgründe für das in Rede stehende Dienstverhältniss, nämlich: 1) gegenseitige Vereinbarung; 2) Ablauf derZeit, für welche dasselbe verabredet war; 3) Kündigung und 4) sonstige wichtige Gründe, welche den sofortigen einseitigen Rücktritt vom Vertrage schon vor der bestimmten Zeit rechtfertigen. Diese letzteren sind im Handelsgesetzbuche (Art. 64) nur als einzelne Exemplifikationen der allgemeinen Bestimmungen aufgeführt und nicht erschöpfend angegeben, so dass sie dem völlig freien Ermessen des Richters bloss einen Anhalte punkt gewähren, aber keine feste Grenze setzen. So sollen insbesondere thätliche Misshandlungen oder schwere Verletzungen seitens des Prinzipals oder des Gehilfen; dann Nichtgewährung der dem Prinzipal obliegenden Leistungen an Gehalt und Unterhalt, ferner Untreue und Vertrauensmiss brauch, Dienstverweigerung oder Dienstvernachlässigung, anhaltende Krank heit oder verschuldetes Behindertsein und unsittlicher Lebenswandel auf Seiten der Handlungsgehilfen zum sofortigen Rücktritt berechtigen. Dies vorausgeschickt, fragt es sich, ob der Handlungsgehilfe berechtigt ist, überhaupt die Angabe der Entlassungsgründe vom Prinzipal zu ver langen. Die Gesetzgebung hat sich darüber gar nicht, die Rechtsprechung aber nur indirekt ausgesprochen, doch ist die Frage aus den bezüglichen Urtheilen des R.-Ober-Handels-Gerichts und des Reichsgerichts wohl un zweifelhaft, wenngleich mit gewissen Modifikationen zu bejahen. Die Be- kanntgebung der Entlassungsgründe ist nämlich nicht auf alle ausgedehnt, und ebenso soll dieselbe erst in dem darüber schwebenden Rechtsstreite geltend gemacht werden können. In dieser Beziehung hat das Reichs-Ober-Handels-Gericht in dem Ur theile vom 7. November 1876 den Rechtsgrundsatz angenommen, dass die vorzeitige Entlassung eines Handlungsgehilfen im Prozesse durch Berufung auf Umstände gerechtfertigt werden kann, welche bei der Entlassung noch nicht angegeben waren, der sofortigen Mittheilung dieser Gründe an den Gehilfen bedarf es aber, weil dieser sich der ihm zur Last fallenden Ver stösse bewusst sein muss,“ Dieselbe Ansicht vertritt auch das neuerliche Erkenntniss des Reichs gerichts vom 24. Juni 1885 (Dr, Blum. Urtheile und Ann. Bd. 3 S. 77 f.), indem es ausführt: „Allerdings kann dem Eintritt eines Entlassungsgrundes keine rückwirkende Kraft beigelegt werden, allein, wie der Prinzipal nicht verpflichtet ist, dem Handlungsgehilfen bei der Entlassung selbst alle Gründe, aus welchen dieselbe erfolgt, anzugeben, vielmehr berechtigt ist, in dem über die Berechtigung zur Entlassung erhobenen Rechtsstreit auch andere als die ursprünglich angegebenen Gründe geltend zu machen, so kann auch ein später eingetretenes Ereigniss, welches an sich einen genü genden Entlassungsgrund bildet, geltend gemacht werden, um darzulegen, dass die früher schon ausgesprochene Entlassung wenigstens vom Eintritt dieses Ereignisses an, sich als rechtmässig darstellt.“ Abweichend von dem R.-Ober-Handelsgericht nimmt dagegen das Reichsgericht an, „dass es nicht erforderlich sei, dass der Prinzipal sofort nach Eintritt oder Bekanntwerden des Ereignisses dem bereits entlassenen Handlungsgehilfen eine Erklärung gebe, dass er dasselbe als Entlassungs grund bezl. event. Entlassungsgrund geltend mache.“ Aus diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass allerdings die Ent lassungsgründe dem Handlungsgehilfen bekanntzugeben sind, dass der Prinzipal aber nicht verpflichtet ist, alle Entlassungsgründe bei der Ent lassung selbst anzugeben, und es zulässig ist, andere, selbst erst nach der Entlassung eingetretene bezl. bekannt gewordene Ereignisse während des Rechtsstreites zur Rechtfertigung der Entlassung durch den Prinzipal zu verwerthen. Maassgebend bleibt hierbei, dass bei Prüfung der Frage, ob ein Entlassungsgrund vorliegt, stets und überhaupt alle Umstände des Falles zu berücksichtigen sind, sowie, dass dem richterlichen Ermessen überhaupt anheimgegeben ist, im Anhalt an den gesetzlich aufgeführten Entlassungsgründen andere solche anzunehmen, deren Rechtmässigkeit viel leicht der einseitigen Urtheilsfähigkeit des Entlassenen entzogen ist. (Zeitschrift f. Handel u. Ind.) Bei Verpacken der Gelatineplatten wird gewarnt vor Benutzung verschiedener Papiersorten zum Einschlagen der Platten; selbst Seiden- papier ist zu verwerfen, da diese Stoffe noch zu viel Wasser gebunden enthalten. Braunes mit Schellacklösung getränktes Packpapier, sowie Blei folie erwiesen sich als die geeignetste Emballage. Brit. Journ.
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