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Papierzeitung
- Bandzählung
- 11.1886,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188602701
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- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18860270
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 11.1886,27-52
-
- Ausgabe No. 27, 8. Juli 929
- Ausgabe No. 28, 15. Juli 965
- Ausgabe No. 29, 22. Juli 997
- Ausgabe No. 30, 29. Juli 1029
- Ausgabe No. 31, 5. August 1065
- Ausgabe No. 32, 12. August 1097
- Ausgabe No. 33, 19. August 1129
- Ausgabe No. 34, 26. August 1161
- Ausgabe No. 35, 2. September 1193
- Ausgabe No. 36, 9. September 1225
- Ausgabe No. 37, 16. September 1257
- Ausgabe No. 38, 23. September 1289
- Ausgabe No. 39, 30. September 1321
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1353
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1385
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1417
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1453
- Ausgabe No. 44, 4. November 1485
- Ausgabe No. 45, 11. November 1517
- Ausgabe No. 46, 18. November 1553
- Ausgabe No. 47, 25. November 1585
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1621
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1653
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1689
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1753
-
Band
Band 11.1886,27-52
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- Papierzeitung
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1132 PAPI ER-ZEITUNG. No. 33. welche allen anderen Bleistiftfabrikanten ein mit sieben Siegeln veischlossenes Buch sind, und die Bleibearbeitung, welche nach einem ganz neuen System geleitet wird, ist nur den Theilhabern dieser Fabrik bekannt. Nachdem aber ersichtlich ist, dass die ganze Polemik des Nürnberger Bleistiftfabrikanten darauf abzielt, schnell und ohne Kosten dasselbe Resultat zu erreichen, welches andere Fabri kanten, um das Vertrauen des Publikums zu gewinnen, erst nach und nach durch langjährige Arbeit erreicht haben, so bleibt nur noch die Frage zu untersuchen: Wie denkt der Nürnberger Bleistiftfabrikant seinen Plan ausführ bar? Die Lehrer sollen also nicht mehr diesen oder jenen Bleistift empfehlen dürfen, sondern die Schüler im Allgemeinen veranlassen, gute Blei stifte zu kaufen. Welche Bleistifte sind nun nach Ansicht der Nürnberger Bleistiftfabrikanten gut? Woran erkennt man von aussen einen guten Bleistift? Sollen alle Bleistifte in Zukunft gespitzt und vom Händler dem Schüler zur Begutachtung vorgelegt werden? Wie soll der Lehrer seine Schüler vor schlechten Fabrikaten (und dass es auch schlechte Bleistifte giebt, wird der Nürnberger Bleistiftfabrikant zugeben müssen) warnen, wenn nicht gute Bleistifte nach dem Namen des Fabrikanten empfohlen werden dürfen? Soll sich ein solches Verbot lediglich auf Bleistifte erstrecken, und warum? Oder sollen den Lehrern auch Vorschriften hinsichtlich anderer Artikel gemacht werden, wie Federn, Tinte, Federhalter, Tafeln, Tusche, Lineale, Reisszeuge, Zeichenpapier u. s. w. Und von Wem sollen solche Ver bote ausgehen? Mir erscheint es richtiger, auf die Herren Lehrer im patri otischem Sinne zu wirken und dieselben zu veranlassen, deutsche Bleistifte und deutsche Fabrikate für ihre Zwecke zu bevorzugen. Es herrscht in Deutsch land kein Mangel an guten Bleistiften, und der Absatz ausländischer Waare würde dadurch in Deutschland wesentlich beeinträchtigt. Das Beispiel der Franzosen und Oesterreicher ist in diesem Fall nachahmungswerth. In Oester reich und in Frankreich werden vor allen Dingen einheimische Waaren ver braucht, und die heranwachsenden Staatsbürger von Jugend auf daran gewöhnt, der einheimischen Industrie den Vorzug zu geben. Würden alle Herren Lehrer ihren patriotischen Sinn auch durch Empfehlung deutscher Erzeugnisse zeigen, so müsste bei dem grossen Verbrauch in Deutschland sicherlich auch der „Nürn berger Bleistiftfabrikant“ bald Leute finden, welche seine Bleistifte nicht unge prüft verdammen. Nürnberg, den 13. August 1886. Carl Johann L. Faber. Inhaber der Firma Johann Faber. Anstrich für Holländer und Lumpenkocher. In Folge unserer Antwort an „H. in K “ im Briefkasten von No. 32, hatte ein Praktiker die Freundlichkeit, uns nachstehende Erfahrungen mit- zutheilen. Wir bitten um weitere Aeusserungen. Bezüglich der Anstrichfrage in No. 32 der Papier-Zeitung theile ich Ihnen mit, dass ein mit Firniss- oder Lackanstrich versehener oder gar nicht an gestrichener Kocher auf die Dauer anfängt, sich abzuschälen und dadurch ent schieden Schmutz in den darunter liegenden Stoffen verursacht. Der beste äussere Anstrich für jeden Kocher ist der gewöhnliche Stein- kohlentheer der Gasanstalten. Der Kocher wird, wenn er unter Druck rotirt, mit einem stumpfen Reiser oder Stahlbesen gründlich gereinigt, und dann wird der Theer mit einem scharfen Pinsel dünn und energisch aufgetragen und aus gestrichen. Der Theer wird vollständig einbrennen, und lässt sich der Kocher später jederzeit abwaschen, ohne Schmutz zu verursachen. Alsdann mit einem Fettlappen abgerieben, wird er jahrelang blank und sauber aussehen. Der einzige und haltbarste innere Anstrich für Holländer ist derjenige Mennigfirnissanstrich, den der Maschinenfabrikant ihm vor der Berührung mit Wasser giebt. Alle meine spätem Anstrichversuche misslangen, trotzdem die Holländer nach Möglichkeit trocken gelassen und gereinigt wurden. g. Mottenfestes Papier zum Schutz für Pelze, Kleider u. dgl. wird nach „The Western Paper Trade“ hergestellt, indem man Manillapapier mit einer Flüssigkeit von nachstehender Zusammensetzung tränkt, dann presst, und über heissen Walzen trocknet. Die Mischung besteht aus 70 Theilen Steinkohlentheer-Oel, 5 Theilen roher Karbolsäure, die mindestens 50 Prozent Phenol enthält, 20 Theilen dünnen Steinkohlentheers aut 70" C. erwärmt, und 5 Theilen raffinirtem Petroleums Papierbettzeug. Wir haben vor Jahren schon über papierene Bett decken berichtet, die von Amerika aus über England in den Handel kamen. Jetzt theilt „The Western Paper Trade“ mit, dass eine Gesellschaft in New-Jersey Steppdecken und Kissenbezüge aus Papier fabrizirt. Zwei grosse Bogen besten Manillapapiers werden zu diesem Zwecke mit dünnem Bindfaden, in Zwischenräumen von 8—10 cm., zusammen gehalten und sind so gummirt, dass sie da zusammenkleben, wo der Bind faden liegt. Der Rand der Steppdecken hat einen Saum, in dem sich noch mehr von dem Bindfaden befindet, um gegen Durchreissen zu schützen Die obere Seite der Steppdecken und Kissenbezüge ist prächtig bedruckt und sieht sehr hübsch aus. Bekommen dieselben Falten oder Runzeln, so können sie ausgeplättet werden. Da Papier bekanntlich ebenso wenig Wärme durchlässt wie wollenes Tuch, so kann man die Steppdecken bei kaltem Wetter im Bette liegen lassen, wenn man es benützt und wird sie sehr angenehm finden. (Hiernach scheint es, dass das papierene Bettzeug mehr zur Zierde des Bettes als zur Benützung dienen soll.) Die zu einem Bett nöthigen Artikel, d. h. ein Satz Bettzeug, wird zu 75 Cents (3 Mark) im Laden verkauft, wobei noch zu bemerken ist, dass die amerikanischen Betten zweischläfrig d. h. beinahe doppelt so breit als die unsrigen sind. Mitscherlich-Patentstreit. Die Papierfabrikanten Ignaz Spiro Söhne in Böhm. Krumau haben beim österr. Handelsministerium Klage erhoben auf Nichtigkeits-, beziehungs weise Erlöschungs-Erklärung der dem Prof. Dr. Alexander Mitscherlich er- theilten österr. Ungar. Privilegien vom 17. Februar 1882 auf ein Verfahren sammt Apparat zur Herstellung von in wässerig-schwefeliger Säure ge löstem schwefelig-saurem Kalk, und vom 4. Dezember 1883 auf Neuerungen an Apparaten und am Verfahren zur Herstellung von Cellulose und Nebenprodukten. Die Klage ist begründet auf die Uebereinstimmung mit dem früher ertheilten deutschen Patent und mit den erloschenen österr.-ungar. Patenten von B. Tilghman aus 1867 und Rich. Mitscherlich aus 1877, auf früheres Bekanntwerden durch Beschreibung der Grundprinzipien in Fachwerken, sowie frühere Ausführung. Die technische Hochschule in Wien wurde aufgefordert, sich über alle diese Punkte, mit Ausnahme des letzten, vom fachmännischen Standpunkt zu äussern, und Herr Prof. Dr. Mitscherlich hatte die Freundlichkeit, uns deren 28 gedruckte Seiten füllendes Gutachten zu übersenden. Dasselbe führt aus, dass es sich bei den beiden oesterr. Ungar. Privilegien nicht um Herstellung von Cellulose wie bei dem deutschen Patent, sondern wie schon aus dem Titel hervorgeht, um Bereitung der Kochflüssigkeit handelt. Das Gutachten sagt wörtlich: Insbesondere enthält die österreichische Beschreibung speciell durch die Zeichnung erläuterte Angaben über die zur Kühlung der Gase nothwendigen Röhren rr, die Construction des Thurmes, welche im Texte der Beschreibung als Holzrohr angesprochen wird, auf einem Fundamente ruht und von einem Balkenrost z z getragen wird, mit Leisten m m im Innern versehen ist, welche die Richtung, die die Flüssigkeit beim Herabrieseln einnimmt, beeinflussen. Dieser Thurm hat sein Ansatzrohr n n an der oberen Seite mit Oeffnung e zum Einschütten und Klappe zur Regulirung des Zuges, was auch durch die Scheibe am Kiesofen (der Quelle für das schwefligsaure Gas), sowie durch Reducirung der zum Verbrennen des Schwefels oder Kiesels nothwendigen Luft auf ein Minimum geschehen soll. Die Regulirung ist überhaupt von grosser Wichtigkeit, da durch den Prozess selbst, bei welchem die schwere Kohlensäure gebildet wird, der zum Gelingen so nothwendige Zug wesentlich erschwert wird. Der Text der Beschreibung spricht auch über den chemischen Prozess, macht Angaben über die Natur der anzuwendenden Kalksteine, die porös sein sollen und über die Grösse der Stücke, welche zur Verwendung kommen. Der chemische Prozess ist gekennzeichnet, und man erkennt, dass es sich darum handelt, das sogenannte Calciumbisulfit durch gleichzeitige Bildung von im Wasser schwer löslichen Monosulfits und Lösen desselben in einem Ueberschuss von schwefliger Säure darzustellen, und sind noch andere wesentliche Details angegeben, wie der Art der Zuleitung des schwefligsauren Gases durch die Rohre r r und die hierbei nöthige Abkühlung, dann die Art der Entfernung des sich zuweilen im Absorptionsthurme bildenden und den Durchzug der Gase hindernden Schlammes, durch Abspülen mit einem Wasserschwall aus dem Ge fässe f, und Ansammeln dieses Schlammes in einem unten befindlichen Fasse j, ferner die Zufuhr und Vertheilung des über die Kalksteine herunterrieselnden Wassers u. s. w. Die Patentansprüche betreffen den ganzen durch Beschreibung und Zeichnung dargestellten Apparat, die in Rede stehende Methode der continuirlichen Er zeugung des in schwefliger Säure gelösten schwefligsauren Kalkes, wobei die Einhaltung einer niedrigen Temperatur besonders hervorgehoben wird, sowie im letzten Patentanspruch die vollständige Absorption der schwefligen Säure und der Vermeidung von einer nachtheiligen Verbreitung derselben in der atmosphärischen Luft. Es kommt dann zu folgendem Schluss: Der Gegenstand des angefochtenen österreichischen Privilegiums vom 17. Februar 1882 ist bloss insoweit in der Patentschrift des deutschen Reiches Nr. 4179 dargelegt und beschrieben, als diese deutsche Patentschrift in allgemeinen Umrissen die Grundgedanken, betreffend die Bereitung der Lösung des sogenannten doppeltschwefligsauren Kalkes angiebt und erkennen lässt, dass die Bildung dieser Lösung durch Leiten eines Stromes von schwefliger Säure von unten nach oben über eine Schicht von Kalksteinen erfolgt, welche sich in einem Thurm befindet, und über die gleichzeitig von oben herab Wasser rieselt. Nach den weiteren Ausführungen des Gutachtens sind wohl in früheren Veröffentlichungen Verfahren zur Herstellung von wässriger schwefliger Säure beschrieben, wie z. B. in Wagner’s Jahresbericht von 1858 folgende Stelle vorkommt: Um wässerige schweflige Säure im Grossen darzustellen, soll man nach Calvert Schwefel in einem kleinen Ofen verbrennen und die schweflige Säure durch Porzellanröhren, welche mit kaltem Wasser umgeben sind, ableiten und dann von unten in einen hölzernen Kanal steigen lassen, der 40 Fuss Höhe und 4 Fuss Durchmesser hat und mit Bimssteinstücken gefüllt ist. Indem die schweflige Säure nach oben strömt, kommt sie mit einer herabfliessenden Wassersäule in Berührung, von welcher sie gelöst wird. Man erhält auf diese Weise am untern Theil des Cylinders eine gesättigte Lösung von schwefliger Säure. Nirgends ist aber ein Verfahren zur Herstellung einer Lösung von schwefligsaurem Kalk in schwefliger Säure auf Grun 1 vieler Versuche und Erfahrungen so eingehend beschrieben, wie in den angefochtenen Privilegien. Das Gutachten kommt daher zur Verneinung der gestellten Fragen, d. li. zu einer dein Prof. Dr. Mitscherlich günstigen Entscheidung. Den Klägern ist jetzt auf Grund dieses Gutachtens aufgegeben, die vor Einreichung der Privilegiengesuche im österr. In- oder Ausland erfolgte Ausführung des Gegenstands derselben nachweisen. Wo Gunst mehr als Verdienst entscheidet, ist es mehr Ehre, nicht erwählt zu werden.
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