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voll: Scliellenass mit dem Herzog von Schwaben, Schildass mit dem Herzog von Braunschweig, Fischass mit dem Herzog von Bayern und das Messer ass mit dem Herzog von Lothringen. Die Rückseite der Blätter einer und derselben Gruppe zeigt je dasselbe Wappen und zwar dasjenige des Reichsfürsten, welcher auf dem Asse zu sehen ist. Die Schellen sind somit mit dem Reichsadler, die Kammkarten mit dem Wappen des Kurfürsten von Mainz u. s w. versehen. Dieses juristische Kartenspiel hat durch die gleiche Anzahl der Blätter jeder Farbe und durch seine Form in Einzelblättern noch mehr Aehnlich- keit mit wirklichen Spielkarten als das der Logik, doch ist natürlich auch mit ihm nicht gespielt worden. Ludw. Lieber führte in seinem Vortrage über den Zweck des Spieles aus: „Während sonst die Spielkarten lediglich der Unterhaltung und Belustigung dienten, indem sie ursprünglich gleich dem Schachspiel ein Bild des Krieges darstellen sollen, hat unser Spiel einen durchaus lehrhaften Zweck; es will offenbar nichts Geringeres als dem angehenden Juristen ein Mittel an die Hand geben, um das unter dem Namen der Institutionen bekannte Rechtsbuch des Kaisers Justinian einzuprägen. Hierauf beziehen sich die in sämmtlichen Figuren ein gedruckten lateinischen Worte. Denn nimmt man die Justinianischen Institutionen zur Hand, so überzeugt man sich bald, dass die in den Figuren stehenden Worte weiter nichts sind als Schlag- und Stichworte, welche den Inhalt der einzelnen Paragraphen jenes Rechtsbuches in summarischer Kürze angeben.“ Die Bilder und Wappen, welche auf den Blättern angebracht, dienten lediglich dazu, „die Karten, wenn sie durch einander geworfen und gemischt sind, in die mit den Institutionen über einstimmende Reihenfolge und Ordnung zu bringen, sie sind weiter nichts als ein Ersatz für eine durchlaufende Nummerirung der einzelnen Blätter. Wer zu Anfang des 16. Jahrhunderts sich dieser Karten zur Einübung der Justinianischen Rechtssätze bediente, dem konnte die offizielle Auf einanderfolge der zwölf höchsten Reichsfürsten nicht unbekannt sein. Im Besitze dieses Wissens musste er also ohne Mühe die richtige Ordnung der zwölf Kartengruppen finden. Lagen dann die Karten in der richtigen Folge, so war auch die Möglichkeit gegeben, zu den einzelnen Stichworten in den Institutionen die Definitionen und weiteren Aus führungen aufzufinden.“ Sieber bringt verschiedene überzeugende Belege dafür, dass das Basler Kartenspiel, das keine Jahreszahl trägt, 1502 bereits fertig vorlag. Im Jahre 1518 liess Murner dieses juristische Kartenspiel unter dem Titel „ Chartiludium Institute summarie doctore Thoma Murner memorante et Judente“ in Buchform erscheinen. Es wurde zu Strassburg durch Johannes Prüss auf Kosten des Johannes Knoblauch gedruckt und theilweise die alten Holzstöcke, theilweise auch neue verwendet. Auf der Rückseite des Titels hat er die Ankündigung abdrucken lassen, womit er 1515 die Studenten zu Trier zum Besuche seiner Vorlesungen über die Institutionen Justinians eingeladen hatte. In grosssprecherischer Weise ver kündet er in derselben „dass er ihnen mit Hilfe einer ganz neuen, un erhörten und von Wenigen für möglich gehaltenen Methode, wenn sie auch wenig oder garnichts wüssten, die Institutionen beibringen wolle; sie sollten sich nur durch ihre Unwissenheit und die Kürze der Zeit nicht ab schrecken lassen und einem humanen Lehrer vertrauen, der genau wisse, auf welchem Wege das in Aussicht gestellte Ziel könne erreicht werden.“ Auch die Ausgabe von 1518 ist gegenwärtig sehr selten geworden; sie findet sich nur in den grossen Bibliotheken zu Berlin, München, Wien etc Heutzutage ist es ar nicht denkbar, dass ein Universitätslehrer solche Wege einschlägt und vorschreibt, um Erfolge zu erzielen; man würde ihn auch nicht als Hexenmeister, sondern sicher als Narren betrachten. Nürnberg. Hans Boesch. A. Leonhardt & Co., Anilinfarbenfabrik, [25226 Mülheim in Hessen b. Frankfurt a. Main. 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