1818 PAPIER-ZEITUNG Nr. 51 Altenburger Spielkartenfabrik Schneider & Co. in ALTENBURG (Sachsen) empfehlen alle Sorten Spielkarten für das In- und Ausland, als Specialität historisch-künstlerisch ausgeführte Piquet-, Whist-, L’hombre-Karten (die aner kannt feinsten Spielkarten und in den besten Clubs und Familien eingeführt), Dr. Schröter’sche historisch-deutsche Spielkarte, sowie Spielkarten mit Ge- schäftsreclamen auf der Kartenrückseite etc [84823 Verkaufsstellen an allen grösseren Orten, sonst direct von der Fabrik zu beziehen. Vergehen gegen die öffentliche Ordnung Nachdruck verboten Die Falzerin R. B. wurde am 27. März 1897 vom Land- Gericht Berlin I wegen Vergehens gegen die öffentliche Ordnung zu Strafe verurtheilt. Die Angeklagte zeichnete als verantwort licher Redakteur die Nr. 17 des anarchistischen Blattes »Der arme Conrad«. In dieser Nummer war u. A. auch ein dem »SüddeutschenPostillon« aus München entnommener Artikelmit der Ueberschrift: »Ein chinesisches Gerichtsverfahren« abgedruckt. Es war darin die Rede von einem schneidigen uniformirten Mandarinen, der eine »Zivilkanaille« todtgeschlagen hat und sich nun vor Gericht verantworten muss. Unter den höflichsten Entschuldigungen entledigen sich Staatsanwalt und Gerichtshof ihrer Aufgabe, und dann wird unter tiefem Bedauern ein ver- ur th eilendes Erkenn tniss veröffentlicht. Von einer Verhaftung wird auf Antrag des Staatsanwalts Abstand genommen, da eine Be gnadigung doch ohnehin erfolgt. Die Kosten, auch die für die überreiche Verpflegung des Malefikanten werden den Hinter bliebenen des Todtgeschlagenen aufgebürdet. Der Sinn dieser Geschichte wurde vom Gericht als ironisch bezeichnet. Die Beziehung auf deutsche Gerichte war unzweideutig zu erkennen, es sollte eben die von der Anarchie behauptete Parteilichkeit der Gerichte durch ein Zerrbild illustrirt werden; dies geschah aber nicht durch Erwähnung einer wirklichen Thatsache, sondern durch eine Fabel. Der § 131 StGB setzt aber Thatsachen vor aus; infolgedessen wurde die Angeklagte freigesprochen. Die königliche Staatsanwaltschaft legte gegen das Urtheil Revision ein und bezeichnete das Urtheil als widerspruchsvoll. Der Reichsanwalt beantragte die Aufhebung des Urtheils, indem er ausführte, durch die Zeichnung eines Zerrbildes, wonach die Justiz einen Verbrecher nur wider Willen verurtheilt, die Be gnadigung aber zweifellos folgt und jede Verurtheilungunwirksam macht, werde die Behauptung wirklicher Thatsachen involvirt. Das Reichsgericht verwarf die Revision. § 131 StGB verlangt, dass Thatsachen behauptet oder verbreitet werden; die Vorinstanz vermisst nun das Moment der Verbreitung einer Thatsache, und erblickt in dem festgestellten Thatbestande nur eine Meinungsäusserung, die Kritik der deutschen Justizbehörden ohne Zugrundelegung eines konkreten Falles. Soenneckens Schreibfedern 189469 Anerkannt vorzüg- -de eiQ-("EESEM Anerkannt vorzüg ¬ lichste Qualität - —LFLaaXMELEBLlichsteKonstruktion Berlin * F. SOENNECKEN • Schreibwarenfabrik * BONN * Leipzig mf. und feine x Werkdruckpapiere ♦ nicht durchscheinend ♦ Illustrations- u. Licht- ♦ druckpapiere : zähe 2 radirfeste ♦ Zeichenpapiere ; in Rollen und Bogen ♦ leine farbige T Postpapiere : Diensten • Louis Staffel | Papierfabriken (90811 t Witzenhausen b. Cassel u. Oberschmitten, Grossh. Hessen ♦ Fabrikation ♦ Post-, Schreib-, Concept- und Bücherpapiere Notendruck- und Schreibpapiere mit Wasserzeichen Normalpapiere in anerkannter Güte Couvertpapiere weiss ger. und velin = Proben zu Streifen |88547 Grosshand- Sonder-Erzeugnisse: Gummirte Papiere aller Art in Bogen, Rollen und Abziehpapier (Metachromatypie-Papier) Wachs- und Paraffinpapiere Goldschnittkarten Geschnittene Blanco-, Visiten- und Adresskarten Trauerpapiere aller Art etc. etc. N.B. Vortheilhafteste Bezugsquelle für grössere Verbraucher und lungen. Musterbücher (für Grosshandlungen zum Reisegebrauch ohne Firmen-Auf- druck) und Preisbücher stehen umsonst und postfrei zu Diensten. Gebr. Herzheim, Düren, Rhld Zweigniederlassung Berlin S, Neue Jacobstrasse 6