1748 PAPIER-ZEITUNG Nr. 49 Angabe zu hoher Auflage einer Zeitung ist Betrug In den Gründen eines Urtheils des Reichtsgerichts vom 27. Oktober 1896 (Entsch. d. R.-Gs. in Strafs. Bd. 29 Seite 124) heisst es: Wie für erwiesen erachtet ist, hat der Angeklagte die erste Nummer der von ihm verlegten »L. H.-Z.« mit der Nr. 68 bezeichnet, in der Ueberschrift die Höhe der Auflage auf 10000 Exemplare an gegeben und die Aufnahme des Blattes in die Zeitungskataloge von Mosse und Haäsenstein & Vogler mit der Zahl von l(>000 Exemplaren veranlasst, während er von den folgenden Nummern nur je 500 Exemplare drucken liess. Er hat hierdurch sowie durch Versendung von Prospekten, denen jene erste Nummer beigelegt war, bei verschiedenen Firmen- Inhabern den Irrthum erregt, dass die »H . . . . Z . . .« ein weit ver breitetes Blatt und demzufolge ein höchst wirksames Organ für Anzeigen sei, und diese Firmen dadurch bewogen, ihm ihre Anzeigen zuzuwenden und ihm dafür der angeblichen Höhe der Auflage entsprechende Preise zu zahlen. Die weitere Annahme des Vorderrichters, dass diese Preise bei der in Wahrheit nur geringfügigen Verbreitung des Blattes viel zu hoch gewesen und die Anzeigenden danach an ihrem Vermögen um die zuviel gezahlten Beträge geschädigt worden seien, enthält keinen Rechtsirrthum. Es bedurfte namentlich nicht der Feststellung, dass die betreffenden Anzeigen wegen der kleinen Auflage den Anzeigenden auch weniger Bestellungen und infolgedessen einen die Kosten der Anzeigen nicht übersteigenden Gewinn eingebracht hätten. Denn es kommt auf den Erfolg, den die Anzeigen in der That gehabt haben, für die Frage der Vermögensbeschädigung nicht an, sondern lediglich darauf, ob die getäuschten Anzeigenden für ihre Leistung von dem An geklagten eine entsprechende Gegenleistung erhalten haben, und dies hat der erste Richter auf Grund der thatsächlichen Erwägung verneint, da die Kosten für derartige Anzeigenaufträge im geschäftlichen Verkehr nach der Zeit des Bestehens einer Zeitung und der Höhe ihrer Auflage bemessen werden. Er konnte also nach der konkreten Sachlage annehmen, dass die Getäuschten infolge der Täuschung eine zu hohe Aufwendung gemacht haben. Taxationen tungs-Industrie. [88063 M. Sonnabend Ciyil-Ingenieur gerichtlich vereidigter Sachverständiger, Breslau, Sadowastr. 15 von Fabriken, speclell der Papier- und Papierverarbei- Alle Sorten Marmorpapiere liefert in bester Ausführung die |85868 Bunt- u. Luxuspapierfabrik Goldbach in Goldbach b. Bischofswerda i. Sachsen Reinicke & Jasper, Cöthen i. Anhalt Special-Fabrik für Knotenfang-Anlagen [87889 ^otirenöer ^notenfang Alte Platten werden in den Schlitzen erweitert oder verengert Cellulose-Reiniger Knotenfang- Platten jeder Art und Grösse lllustrirte Prospecte gratis und franco mit centraler Schüttlung des Cylinders durch Schlagrad, Stofflauf von innen nach aussen in kürzester Zeit bei billigster Berechnung