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Pressendruck zum Entwässern von Holzschliff . . . 10. Juni 1897 Eine Holzschlifffabrik will genau wissen, welchen Druck eine Presse ausüben muss, um Holzschliff bis zu 60 pCt. Trockengehalt mit Sicher heit auszupressen. Die Pressfläche ist 120 X 80 cm. Ich bitte, mirmit- zutheilen, welcher Druck in Kilo annähernd nöthig sein wird, um den in die Presse in Höhe von 160 cm gesetzten Holzschliff bis zu 60 pCt, Trockengehalt zu entwässern. Ich habe 80000 kg Druckvermögen angenommen, kann jedoch nicht mit Bestimmtheit behaupten, dass dieser Druck auch reicht; wäre daher für Auskunft dankbar. H Wir bedauern, die Frage nicht beantworten zu können und bitten um Mittheilung seitens erfahrener Fachgenossen. D. Red. Made in Germany Düren, 12. Juni 1897 Als belustigenden Beitrag zum Kapitel »Made in Germany« theilen wir Ihnen den Fall mit, dass eine italienische Firma, welche uns heute einen Auftrag ertheilte, diese in einigen unserer Papiere als Wasserzeichen befindlichen Worte dahin auslegt, dass »Made« der Wohnsitz unserer Firma »in Germany« sei, und sowohl den Brief wie das Muster an uns mit dieser Aufschrift versieht. Wir fügen den letzteren hier bei. Das Bleistiftwort »Düren« ist, ein der oft gerühmten Findigkeit der Post, von dieser Carl Schleicher & Schüll Italien stammende Briefumschlag trägt folgende Sigri. Schleicher & Schüll Made in Germany Lieferung der Fabrikanten an Verbraucher Zu Nr. 87 Merken bei Düren Obwohl ich als rheinischer Papierfabrikant in Deutschland fast ausschliesslich mit Verbrauchern direkt arbeite, stehe ich den grossen Ideen des Papiervereins Rh einland -Westfalen durchaus sympathisch gegenüber. Nach meiner Ansicht können sich aber diese Bestrebungen niemals erfüllen, solange an der Spitze jener Bewegung Herren stehen, die eigentlich selbst Verbraucher sind, aber den direkten Verkehr mit den Fabrikanten nicht entbehren wollen. Die Herren werden sich eines gelinden Lächelns nicht erwehren, wenn ich frage, ob der Ladenbesitzer, der sich eben eine Druck maschine zum Bedrucken von Karten (100 Visitenkarten in fünf Minuten) zugelegt hat, zu den Verbrauchern gehört oder nicht. Einige Schritte weiter finden wir vielleicht einen Ladenbesitzer, der zwei, drei solcher Maschinen und noch eine Tiegeldruckpresse hat, und noch eine Ecke weiter einen Ladenbesitzer, der auch lithographische Steindruck- Pressen, Schneidemaschinen, Vergoldemaschinen usw. besitzt. Wohin gehört nun dieser? Es wird zugegeben, dass die Drucker als Zeitungs- und Bücherverleger zu den Verbrauchern gehören, die mit Fabrikanten direkt verkehren dürfen, und doch findet man z. B. in meiner Vater stadt Düren Zeitungsverleger, die, was Ausrüstung der Druckereien und Bedarf an Papier anbelangt, sich mit dem letztgeschilderten nicht messen können. Gleiche Verhältnisse giebt es auf allen Gebieten, so findet man z. B. in der Düten- und Briefumschlagfabrikation Ladenbesitzer, die mit Frau und Kind, Lehrling und Gehilfinnen alle freie Zeit mit Dütenkleben zubringen, ein anderer tüchtiger Geschäftsmann kann so die Arbeit nicht mehr zwingen und lässt in der ganzen Nachbarschaft kleben. Auch diese Kräfte genügen einem Dritten nicht mehr, er lässt im Zuchthaus arbeiten, und selbst grosse Dütenfabrikanten unterscheiden sich von jenen nur dadurch, dass sie selbst nicht kleben, aber von hunderten Arbeitern kleben lassen. Welcher ist nun zum direkten Verkehr mit Papierfabrikanten berechtigt, der mit 10, 60, 100 oder wie viel Arbeitern Düten und Briefumschläge anfertigen lässt? Noch viel verwickelter wird die Frage bei Zigarren-Fabrikanten, die zu den Abnehmern gehören, Welche nicht in direktem Verkehr mit den Papierfabrikanten stehen dürfen. Ebenso wie jeder Brief umschlag-, Düten- usw. Fabrikant gehört aber jeder Zigarrenkistchen- Fabrikant zu den Verbrauchern in direktem Verkehr mit Fabrikanten. Nun giebt es aber Zigarrenfabrikanten, deren Kistchenfabrikation grösser als die der grössten Kistchenfabrikanten ist. Wohin gehören diese? Diese Fragen lassen sich nicht so mir nichts dir nichts klären, auch nicht durch ein Zirkular des Papiervereins Rheinland-Westfalen. Hierzu gehörte eine Aussprache aller Interessenten, besonders der Papierfabrikanten in Gemeinschaft mit den wirklichen Papier-Gross händlern, und bevor es hier zu einem gedeihlichen Zusammenwirken kommen kann, müsste vor Allem reine Luft bei den Papier-Gross händlern geschaffen werden, sodass viele derselben nicht mehr als Quetscher auftreten, d. h. den Papierfabrikanten bis auf den letzten Blutstropfen auspressen. Es kann noch angehen, wenn der Händler ein Liniirmaschinchen oder ein Schneidmaschinchen aufstellt und die Papiere selbst faonnirt, um die wenigen Pfennige, die der Fabrikant an der Lohnarbeit verdient, zu geniessen. In wie vielen Fällen geschieht dies aber nur, um Partien aufzukaufen, zu liniiren, bedrucken, verpacken und dem wirklichen Verbraucher zu übergeben, der dann die kleinen Fehler nicht mehr sehen kann. Wenn dann der frühere Lieferant mit der reellen Waare zum Verbraucher kommt, so kann dieser nichts mehr los werden, da der Verbraucher »genau« dieselbe Waare jetzt so und soviel billiger kauft, und die Folge ist eine Preisdrückerei. Ein weiterer grosser Uebelstand ist es, dass viele Grosshändler 500 oder 1000 kg, womöglich in zwei bis drei Formaten, die ja auf der Maschine nebeneinander laufen können, in gleichem Gewicht bestellen, mit der Weisung, sofort 100 oder 160 kg an den Spediteur so und so zur Verfügung des Papier-Grosshändlers in X zu senden, den Rest aber einstweilen auf Lager zu nehmen. Leider fallen wir Papier- Fabrikanten zuweilen noch immer darauf herein, haben dann diese Pöstchen lange auf dem Halse und erhalten, wenn an die Abnahme erinnert wird, die sehr liebenswürdige Anfrage, ob es nicht möglich sei, das Pöstchen anderwärts unterzubringen, da der Abnehmer nicht mehr ganz solvent sei oder sich für anderes Papier entschlossen habe. Da sich mir hierbei immer der Gedanke aufdrängt, dass der freundliche Grosshändler ein billigeres Angebot erhalten und benutzt hat, so gehe ich fast niemals darauf ein, denn ein Händler kann bei gutem Willen, wenn auch mal mit weniger Verdienst, ein solches Pöstchen immer verkaufen, da ein Papier, Gott sei Dank, nicht so schnell aus der Mode kommt. Bei meinem Besuch eines langjährigen treuen Abnehmers hörte ich, dass er » Nadelpapier der Firma Gebr. Schmitz« von dem Händler so und so beziehe, und ich gab mich selbstverständlich gern damit zufrieden, zumal er mir das Papier auf Lager zeigte, und ich dasselbe als mein Fabrikat erkannte. Der Zufall wollte, dass ich kurze Zeit nachher mit meinem Freunde zusammentraf, und er mir vorhielt, was ich verdienen müsste, da er aus zweiter Hand so und so das Papier kaufe. Ich musste dies als Unwahrheit bezeichnen, da der Händler selbst mir mehr bezahlte. Er lud mich ein, Faktura einzusehen, wozu ich auch in den nächsten Tagen Veranlassung nahm, war sehr ver blüfft, bat um Entschuldigung usw., brachte es aber dahin, nochmals zum Lager geführt zu werden, wo ich zu meinem Erstaunen in aller dings ähnlichem blauem Papier ein ganz anderes Nadelpapier sah! Das nennt man unter fremder Flagge in den Hafen einsegeln und es sich dann gut gehn lassen. Solange unsere Papier-Grosshändler hier nicht reine Bahn schaffen, kann man es uns Papierfabrikanten sicher nicht verübeln, mit grossen Verbrauchern in direktem Verkehr zu bleiben, mit Verbrauchern, deren Bedarf grösser ist als vieler der sogenannten Papier-Grosshändler. Ich habe mich .offen ausgesprochen mit dem Wunsch, zu einem gedeihlichen Zusammenwirken beitragen zu dürfen und würde es mit Freuden begrüssen, wenn ein Modus gefunden würde zum Nutzen Aller. Mit kollegialischem Gruss Rob. Emmel i. F. Gebrüder Schmitz * * * . . ., 27. Mai 1897 Ich kann meinen Kollegen mittheilen, dass die Firma X & Y nicht nur bei uns Buchdruckern Papier und Karton verkauft, sondern dass der Reisende der Firma hier und vielleicht überall, jedes Kontor aufsucht, um dort nicht nur Papier zu verkaufen, sondern auch um Druckaufträge zu erhalten. Ich habe den Reisenden dieser Firma s. Z. kurz die Thür gewiesen, da ich kein Papier kaufen will, wenn der Reisende zugleich meine Kunden für Druckarbeiten besucht. Uebrigens hatte - der Reisende noch die schöne Eigenschaft, sobald er sich bei mir - setzte, Kamm und Bürste hervorzuziehen, um sich zu frisiren! G Kocherauskleidung in Amerika ,4. Juni 1897 Nummer 39, Seite 1404, bringt einen Artikel über »Kocheraus kleidungs-Patente in Amerika«, nach welcher die Anwendung von Zement mauerwerk zur Auskleidung der Kocher bei der Sulfitzellstofffabrikation unter das Patent des Herrn Russell fallen soll. Abgesehen davon, dass seit dem Jahre 1876 in Mitscherlichs Fabrik in Hann. Münden solche Ausmauerung für die Sulfitkochungen angewendet wurde und in ver- schiedenen Mitscherlichschen Patentschriften von 1883 diese Erfindung beschrieben ist, wurde in der amerikanischen Patentschrift von Mitscherlich Nr. 337 694 vom Jahr 1886 solches Mauerwerk erwähnt. Die Stelle lautet: »If, however, the lead lining is further protected by a lining of cemented brickwork, neither a Chemical wjr a mechanical destruction thereof will takeplace, and it will hardly become deteriorated at all«. Ausserdem wurden in Amerika im Jahre 1886 und in den folgenden Jahren eine grössere Zahl von Sulfitzellstofffabriken gebaut, in welchen stets Zementmauerwerk gebraucht wurde. Von Mitscherlich konnte dieses Zementmauerwerk zur Patentirung zweckmässig nicht mehr an gemeldet werden, weil es durch die frühere allgemeine Verwendung in seinen Fabriken bekannt war. Hieraus geht hervor, dass weder Russell noch die- Curtis und Jones Co. "ein rechtsgiltiges Patent auf ein Zementmauerwerk in Amerika erhalten konnten bezw. jetzt besitzen. M Es verstellt sich, von selbst, dass alle vorstehend an geführten Gründe in dem langwierigen Patentstreit von den Parteien gegen Russell ausgespielt wurden. Soweit unsere Kenntniss und Erinnerung reicht, ist in dem Russellschen Patent die Anwendung von Zement zur Kocherausmauerung nicht allgemein geschützt, sondern nur die Ausmauerung un mittelbar auf dem Blech des Kochers ohne Zwischenlage von Blei oder dergl. Umschlag des neues Beispiel hinzugefügt. Der aus Adresse: