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Jahre erheblich geringer als früher. Er wurde nur in 18 Fällen in Anspruch genommen. Heyer: Die geringe Benutzung beruht nur auf Nachlässig keit. Ich möchte anregen, dass der Verein Anmeldungs- Formulare ausgiebt. Vors.: Wir werden dem Verein schreiben, dass er An meldungsformulare liefern möge, die wir dann mit den Listen versenden. 7. Leihverträge zwischen Maschinenfabriken und deren Ab nehmern mit Bezug auf Kreditfähigkeit der Kunden und der damit verbundenen Verlustgefahr anderer Lieferanten. Vors.: Dieser Punkt ist auf die Tagesordnung gestellt worden mit Bezug auf einen Vorfall, der von einem Mitglied zur Aufnahme in die vertraulichen Listen eingesandt war. Die Firma versprach, den Fall hier zu vertreten, war aber verhindert, und die Sache könnte daher abgesetzt werden, wenn Niemand Widerspruch erhebt. Hofmann: Ich möchte eine kurze Erklärung dazu geben. Es handelt sich darum, dass Lieferanten von Druckereimaschinen und Utensilien Abzahlungs- oder Leihverträge mit den Druckern machen, an die sie ihre Maschinen liefern, sodass sie im Fall des Konkurses immer die Hand auf Alles legen können. Ge wöhnlich wissen das die übrigen Gläubiger garnicht und geben dem Mann Kredit auf Grund seiner Einrichtung, die aber für sie rechtlich garnicht vorhanden ist. Herzberg: Gegen solche Leihverträge schützen sich die Hausbesitzer dadurch, dass die Miether in den Verträgen das eingebrachte Mobiliar als ihr Eigenthum erklären müssen. Braun: Solche Leihverträge sind Kaufverträge. Der Fabrikant liefert die Maschinen und giebt dem Drucker das Recht, sie in einem gewissen Zeiträume käuflich zu erwerben. Dagegen lässt sich nichts machen. Die Frage wird erst schwierig, wenn der Drucker einen Theil bezahlt hat. Darüber sind Prozesse entstanden, die meist durch Vergleich erledigt wurden. Ich glaube, der Verein kann seinen Mitgliedern nur rathen, sich über die Abnehmer zuvor genau zu erkundigen. Abel: Ich beantrage, den Gegenstand zu verlassen, weiteres Material herbeizuschaffen und bei der nächsten General-Ver sammlung gründlich zu berathen. Heyer: Es ist doch gestattet, eine Notiz in die Listen auf zunehmen, des Inhalts, dass die und die Firma folgenden Leih- Vertrag mit der und der Firma gemacht hat. Hofmann: Nach dem Gesetz ist man nicht berechtigt, durch öffentliche Mittheilung den Kredit oder das Geschäft eines Anderen zu schädigen. Wenn die Firma in den Vertrauens- Listen steht, kommt sie auch in das Register und kann sagen: Ihr schadet dadurch unserem Ruf und seid dafür verantwortlich. Vors.: Der Anreger hat sich bereit erklärt, einen Artikel darüber in die Papier-Zeitung zu bringen. Wir verlassen also diesen Gegenstand mit dem Anheimgeben, dass die Mitglieder darüber nachdenken, an den Vorstand berichten und künftige Maassregeln in nächster Generalversammlung vorschlagen. 8. a) Briefgewichtserhöhung. Abel: Herr Kommerzienrath Blanke, der schon lange energisch für Erhöhung des Brief gewichts kämpft, wird wohl hierzu das Wort nehmen. Ich möchte nur aus eigener Erfahrung erwähnen, dass meine lang jährigen Bemühungen um allgemeinere Einführung der für den Bestand unserer Akten wichtigen Normalpapiere wesentlich an der niedrigen Gewichtsgrenze für Briefe scheitern. Es ist nämlich nicht möglich, einen Bogen Aktenpapier 3a oder 3 b, welcher allein 13 bis 14 g wiegt, in einem passenden Brief umschlag für 10 Pf. zu versenden. Frachtbriefe, für welche ebenfalls bestimmtes Gewicht vor geschrieben ist, sowie Geschäftspapiere besserer Art, wie sie erfreulicherweise jetzt verwendet werden, können nur mit grösster Vorsicht beigelegt werden, sofern man nicht seinen Kunden Strafporto bereiten und sich allerlei Misshelligkeiten aussetzen will. In England darf der mit 1 Penny (8,5 Pf.) frankirte ein fache Brief 28 bis 29 g wiegen und soll anlässlich des sechzig jährigen Jubiläums der Königin auf 4 Unzen = 113 g erhöht werden, während wir in Deutschland seit Jahren vergebens für eine Erhöhung von 15 auf 20 g kämpfen. Das Papierfach hat das grösste Interesse, dass Missstände auf postalischem Gebiet zur Abhilfe gelangen! Wie uns die ver- kehrten,Bestimmungen für den inneren Verkehr gegenüber dem Weltverkehr schädigen, kann man täglich lesen, und es ist unbe greiflich, dass diese berechtigten Klagen keine Berücksichtigung finden. Leider hat unser inneres Postwesen seit längerer Zeit nichts mehr zur Hebung von Industrie und Handel beigetragen. Ich erinnere daran, wieviel Millionen heute für kostbare Plakate ausgegeben werden. Dennoch kann man in Deutsch land, wie in der Papier-Zeitung S. 1482 ausgeführt ist, als Drucksache nur Plakate in einer Rollenlänge von 45 cm ver senden, während im Weltverkehr die zulässige Länge 75 cm beträgt. Die Folge ist, dass die deutschen Kunstanstalten durch das beschränkte Maass vielfach in ihrer Lieferungsfähigkeit gegen die ausländischen im Nachtheil sind, da ein Plakat von 75 cm Breite ganz anders wirkt, als eins von 45 cm. Die Schweiz, Holland, Belgien, Frankreich usw. haben den Vortheil davon und werden uns bald überflügeln. Man wird in Zukunft schon der Postscheerereien wegen die Plakate im Auslande bestellen und von dort versenden lassen, wenn man nicht, wie ein Fabrikant in Hannover, dieselben an einen Spediteur ins Aus land senden will, um sie auf Grund der Bestimmungen des Welt postvereins von dort aus an die Adressaten in Deutschland ge langen zu lassen. Natürlich ziehen auch die Papierfabriken des Auslandes Vortheil hieraus, und unsere müssen auf diese günstigen und lohnenden Aufträge verzichten. Zu Katalogen und Preislisten, welche heute in viel kostbarerer Weise als früher hergestellt und ausgestattet werden, nimmt man jetzt das schwerere Kunst- oder Illustrationsdruckpapier und erläutert die empfohlene Waare häufig durch Einkleben kleiner Muster. In Deutschland können aber Drucksachen im Verein mit Waarenproben nur bis 250 g Gewicht durch Briefpost ver sandt werden! Will es das Unglück, dass der Katalog einige Gramm schwerer wiegt, so ist die Versendung überhaupt nur noch als Paket möglich, während im Weltverkehr Waaren- Proben, Drucksachen und Geschäftspapiere bis 2 kg zugelassen werden. Die Folge ist, dass Druckereien des Auslandes mit der Herstellung und Versendung beauftragt werden — wieder zum grossen Nachtheil unserer Industrie! Auch in solchen Fällen muss man dazu greifen, die Preisbücher usw. an einen Spediteur im Ausland zu senden und sie dort der Post zum Versand nach Deutschland übergeben zu lassen. Ich musste selbst vor einigen Tagen eine grössere Auflage meines »Handbuches der Papierverwendung im Verkehr mit Behörden«, die auf etwas stärkerem Papier gedruckt und postfertig war, zurücknehmen, weil die meisten Exemplare etwas über 250 g wogen. Die Auflage ist für mich werthlos, weil die Bücher, sogar als Paket versandt, von den Empfängern — meistens Behörden — des Bestellgeldes wegen abgelehnt wurden. Ich muss auch den preussischen Behörden das Buch, welches einige Muster enthält, von Holland aus zugehen lassen. Eine weitere Schädigung unseres Faches ist, dass wir für eine einfache Papierprobe, welche vielleicht 15 g wiegt, in Deutschland 10 Pf. Porto bezahlen müssen, während im Welt- Postverein man für den gleichen Satz 100 g bis ans Ende der Welt versenden kann! Zur weiteren Ergänzung dieser Beschwerden verweist Redner auf das Berliner Tageblatt und andere Blätter, worin ver langt wird, dass Waarenproben und photographirte Karten künftighin wie Drucksachen befördert und die Einlieferung von Postpaketen auf Wunsch für 5 Pf. bescheinigt werden sollen usw. Kommerzienrath Blanke: Wir streben seit einer langen Reihe von Jahren dahin, dass das Gewicht des einfachen Briefes von 15 auf 20 g erhöht werde, weil in den meisten Fällen der Briefumschlag mit dem Brief sehr nahe an die 15 g kommt und daraus viele Unzuträglichkeiten entstehen, in der Haupt sache aber, weil es für das schreibende Publikum schwierig ist, immer das richtige Briefpapier und die richtigen Umschläge herauszufinden. Wir haben durch verschiedene Eingaben an Bundesrath und Reichstag mit Unterstützung von Reichstags- Abgeordneten diesen Zweck zu erreichen gesucht, aber meist abschlägliche Antworten bekommen. Excellenz von Stephan behauptete, die von uns angegebenen Zahlen seien nicht richtig, der Ausfall der Post würde sich auf 5—6 Millionen beziffern. Er hatte Erhebungen darüber zu Grunde gelegt, wie viele Briefe mit einem Gewicht von über 15 g zur Beförderung ge langen, während wir die Zahl der Briefe in dem Rahmen von 15—20 g annahmen und dafür einen viel geringeren Ausfall feststellten. Wir liessen uns nicht abschrecken, und das zweite Antwort schreiben des Bundesrathes stützte sich darauf, dass der Welt postvertrag durchlöchert würde. Wir erwiderten, dass Oesterreich- Ungarn die Einrichtung schon lange habe und in England noch grössere Vortheile seit langen Jahren geboten sind. Darauf wurde erwidert, in Oesterreich seien die breiten Schichten der