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Abschleifen von Lithographie-Steinen Hannover, 24. Mai 1897 Infolge des Artikels »Absehleifen von Lithographie-Steinen« auf Seite 1454 theilen wir Ihnen mit, dass unserer Ansicht nach der Besteller ein Recht darauf hat, dass die Lithographie für ihn auf bewahrt oder er in Kenntniss gesetzt wird, dass ein Abschleifen der Gravur beabsichtigt ist. Bei uns wird diesem Grundsätze entsprechend stets bei dem betreffenden Besteller angefragt, ob er noch von der Lithographie Gebrauch machen wolle, oder ob wir solche abschleifen könnten. Edler & Krieche *** . . . 25. Mai 1897 Wenn die Lithographien berechnet werden, so hat der Besteller, wenn auch kein Recht auf den Stein, so doch zweifellos ein bestimmtes Verfügungsrecht darüber beim Lieferanten. Dass solches nach Verlauf von 11/2 Jahr ohne vorherige Kundgabe erlöschen soll, erachten wir als verfrüht und sprechen uns für einen längeren Termin aus. X & Y Verkehrte Postbestimmung Aachen, 24. Mai 1897 Der Artikel »Verkehrte Postbestimmung« in Nr. 41 giebt uns Veranlassung, auf einen ähnlichen Fall hinzuweisen, wo die Versendung nach dem Deutschen Reich vom Auslande aus billiger zu bewerk stelligen ist, als durch die inländische Post, nämlich bei Muster sendungen ohne Werth unter 100 g, wie solche im Papierfach sehr häufig vorkommen Die deutsche Post rechnet 10 Pf. für das Stück, liefert man dagegen die gleichen Sendungen nach Deutschland, aber bei einer Postanstalt eines nach der Frankenwährung rechnenden Landes, z. B. Belgien, Luxemburg usw. ein, so kosten sie nur 10 Centimes etwa 8 Pf. das Stück, wie denn überhaupt bei uns die Sätze für Postkarten, Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere nach Ländern des Weltpostvereins um 25% höher sind, als in den gedachten Ländern. Wenn auch in letzterer - Hinsicht wohl kaum auf Abhilfe zu rechnen sein dürfte, so wäre es doch wohl möglich, durch einen Tarifsatz von 5 Pf. für Waarenproben unter 100 g, wie derselbe ja auch s. Zt FACHBLATT 20 n 30 " 40 „ „ 50 " und freie Zu ¬ sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin 13»» 26 „ „ 52 n n „ 104 „ », „ Für Annahme Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal In 1 Jahr 10 pCt weniger Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bel der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljälrlich 1 M. (Im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin ahrikation dtg z z S .V S sowie für alle verwandten und Hilfsgesch# (2 Vi Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemisehe Fabriken usw. Herausgegeben V 2 von Y v2 CARL HOFMANN N Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Le! Berlin W, Potsdamer Strasse 134 9z,o 88. PApzftabriken für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -F Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchan Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 43 Berlin, Sonntag, 30. Mai 1897 XXII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir des Portos wegen für In- und Ausland 3M. 50 Pf. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streif band beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Kröne 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Bitte die Preis-Ermässigung zu beachten! INHALT Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation I Freizeichen? 1525 Abschleifen von Lithographie-Steinen 1525 Verkehrte Postbestimmung 1525 1526 Spezifisch leichtes Papier 1526 Berichte aus Schweden 1526 Holzzellstof in Russland 1527 Arbeitseinstellungen französ. Papier machor 1527 Rundschreiben in fremden Sprachen . 1527 I 1528 i Probenschau: Sturmpappe 1528 Sammel-Albums 1528 | Buchgewerbe Berliner Typographische Gesellschaft 1590 Das Ornament 1530 London. Neuheiten in Büchereinbänden 1531 Fachkurs für Papier-Industrie .... 1534 Deutsche Erfindungen 1536 Gebrauchsmuster 1537 Geschäfts-Nachrichten 1544 Stellung der Papierprüfungs-Beamten . 1546 Frei Haus 1548 Jugendliche Hilfsarbeiter 1550 Amerikanische Erfindungen 1552 Briefkasten 1554 Eine Beilage von S. Oppenheim & Co., Hainholz-Hannover Freizeichen? Kaiserliches Patentamt Berlin NW (i, 8. Mai 1897 Louisenstrasse 32/34 B 3116/27 Wz 40/97 B Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben Dem Patentamt ist das Wort-Zeichen Victoria als ein Freizeichen für Couverts angegeben worden. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir ergebens! um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblich keit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln 1. welche Firmen das Zeichen verwendet haben und noch verwenden, in welcher figürlichen Gestalt, für welche Waaren, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange 2. ob Individualrechte an dem Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge 8. ob die betheiligtenVerkehrskrei.se, insbesondere die Zwischen händler und das konsumirende Publikum, in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waarenkennzeichnung erblicken und seit wann. Die Entwicklung der Verhältnisse bis zum 13. Oktober 1896 ist in erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen u. dergl. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank. Kaiserliches Patentamt Abtheilung für Waarenzeichen gez.: Bhenius