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1152 PAPIER-ZEITUNG Kr 32 Neue Geschäfte, Geschäftsveränderungen usw. Wir bitten unsere geschätzten Bezieher, uns von jeder Veränderung Kenntniss zu geben, die für unsern Leserkreis von Interesse ist; wir werden dieselbe kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen. Zellstofffabrik Waldhof in Waldhof bei Mannheim. Der Abschluss für 1896 ergiebt einen Bruttogewinn von 2143316 M. Davon sollen zu Abschreibungen und sonstigen Rücklagen 876369 M. (1895 855148 M.) verwendet und 15 pCt. Dividende, wie im Vorjahr, vertheilt werden. Die Genussscheine, die im Vor jahr 3 pCt. erhalten haben, sind in Wegfall gekommen. Diesmal sind zur Vertheilung von 15 pCt. Dividende 900000 M. er forderlich gegen 720000 M. im Vorjahr. Dem Geschäftsbericht entnehmen wir noch Folgendes: Durch weiter vervollkommnete Einrichtungen ist es gelungen, ohne Vergrösserung der Anlage die Erzeugung gegen die Vorjahre wesentlich zu erhöhen, wodurch die zu Anfang des Jahres eingetretene Preiserniedrigung wettgemacht wurde. Der Waldbesitz beträgt 930 ha = 2583 bad. Morgen, ausserdem sind mehrere Partien stehendes Holz zum Abtrieb gesichert. Da der Holzbedarf in Deutschland schon jetzt grösser ist als der Nachwuchs, erscheint weitere Vergrösserung der Waldhofer Anlage unzweckmässig. Um aber ausländische Kunden auch mit billigeren Stoffen zu versehen, hat die Gesellschaft die Er richtung einer Fabrik im Auslande ins Auge gefasst (s. Zellstoff in Oesterreich, Nr. 16, S. 538, D. Red.) und hofft von da aus dem über seeischen Wettbewerb auf dem Weltmärkte erfolgreich entgegentreten zu können. Mit Ausnahme der Holz- und Kohlenpreise sind die Roh stoffe, auch die der chemischen Abtheilung, annähernd auf der letzt jährigen Höhe geblieben. Die Erzeugung im Jahre 1896 betrug 44 743293 kg Zellstoff (40 213 026 kg im Vorjahre.) Aktien-Gesellschaft der k. k. priv. Papierfabrik Schlöglmühl in Wien. Im Jahre 1896 wurden aus der Papier-, Zellstoff- und Holzschliff-Erzeugung 318840 Gulden (fl.) 70 Kreuzer (kr.) Rohgewinn erzielt. Hierzu kamen 17 207 fl. 74 kr. Wald-Ertrag und 423111.57 kr. Uebertrag aus dem Vorjahre. Nach Abzug von 11413511.22 kr. für Unkosten, Steuern und Zinsen, sowie 43772 fl. 6 kr. für Abschreibungen bleibt ein Reingewinn von 182372 fl. 73 kr. Der Verwaltungsrath schlägt der auf den 23. d. M. einberufenen Generalversammlung vor, 165000 fl. als 5 1/2 prozentige Dividende auf 3000000 fl. Aktien-Kapital zu ver theilen (hiervon wurden 10000 fl. als 4 prozentige Dividende schon am 2. Januar flüssig gemacht). Der Rest wird theils dem Reservefonds zugewiesen, theils als Tantieme vertheilt. 6679 fl. 9 kr. gelangen zum Vortrag auf neue Rechnung. Varziner Papierfabrik in Hammermühle. Herr Ernst Ulrich, bisher Vorstandsmitglied, ist aus der Gesellschaft aus- geschieden. Herr Otto Moldaenke, bisher in Kriebstein i. S., ist zum Vorstandsmitglied ernannt worden. Verlag der Heiteren Welt, Aktien-Gesellschaft in Berlin. Das Geschäftsjahr 1896 schloss mit einem Verlust von 66035 M. 91 Pf. Das eingezahlte Aktienkapital beträgt 69625 M. Die Firma J. F. Sutter Söhne in Neustadt, Schwarz wald, ist in eine Aktien-Gesellschaft unter der Firma Ho!z- Zellstoff- und Papierfabriken-Aktien-Gesellschaft um- gewandelt. Gegenstand des Unternehmens ist die Zellstoff und Papierfabrikation. Das Grundkapital besteht aus 700000 M. und zerfällt in 700 auf den Inhaber lautende Aktien von je 1000 M. Die Gesellschaft Verlag der Breslauer Zeitung, Ge sellschaft mit beschränkter Haftung in Breslau, ist nach dem Tode des Geschäftsführers, Herrn Hermann Haber, aufgelöst. Herr Rechtsanwalt Adolf Heilberg ist zum Liquidator ernannt worden. Der Schriftsteller Herr Dr. Jonas Lehmann in Berlin hat den Verlag als Alleininhaber übernommen und führt ihn unter der Firma Verlag der Breslauer Zeitung Dr. J. Lehmann weiter. Die Herren Dr. Alfred Oehlke und Lothar Lindner in Breslau haben Kollektivprokura erhalten. Hugo Hartig ist die Firma eines in Hamburg, Liermann strasse 5, neu begründeten Agentur- und Kommissionsgeschäftes, in welchem hauptsächlich Holzstoff, Zellstoff und alle anderen bei der Papierfabrikation angewandten Artikel verkauft werden. Die Geschäftsveränderung der Firma Claus & Müller in Göppingen in Nr. 29 bezieht sich auf die Metall- und Messinggiesserei und nicht auf die Biblorhaptesfabrik der Firma Claus & Mayer. Die Akademische Buchhandlung in Leipzig ist nebst Inventar und den vorhandenen Lagerbeständen auf die Herren Johannes und Otto Wenck übergegangen, die sie unter der Firma Akademische Buchhandlung Gebrüder Wenck weiterführen. Die Firma La Correspondance Internationale (Otto Waldau) in Paris hat am 1. d. M. ein neues Bureau in Köln a. Rhein, Hohenzollernring 48, eröffnet, das denVerkehr mit den Blättern in deutscher Sprache zentralisiren soll. Alle Sendungen, Korrespondenzen, Belege und Frei-Exemplare sind von diesem Datum ab dorthin zu richten. Konkurs. Max Stenzer, Kurz- und Galanteriewaaren- Geschäftsinhaber in München. Herr Justizrath Alois Müller ist Konkursverwalter. Anmeldefrist bis 4. Mai, allgemeiner Prüfungstermin 12. Mai. Die Papierfabrik zu Emsfors in Schweden hat im Laufe des Jahres 1896 eine ansehnliche Vergrösserung erfahren. Fiskeby Aktiebolag, Pappen- und Papierfabrik in Fiskeby (Schweden), hat eine neue Holzsehleifanlage für 600 Pferdekräfte eingerichtet, von welchen etwa 100 Pferdekräfte für elektrische Beleuchtung verwendet werden. Fabrikbrand. In der Holzschleiferei-Abtheilung der Holz schliff- und Pappenfabrik von Weigand & Wacha in Krins dorf, Bezirk Dux, Böhmen, entstand am 14. d. M. — ver- muthlich infolge eines heiss laufenden Lagers Feuer und griff mit solcher Heftigkeit um sich, dass in einer Viertelstunde das grosse Fabrikgebäude in hellen Flammen stand, und die Familie des im Gebäude wohnenden Herrn Julius Weigand nur über Leitern gerettet werden konnte. Die Maschinen, Pack- und Trockenräume sowie die Wohnung wurden vollständig ein geäschert, das Kesselhaus und die grosse Antriebs-Dampf- Maschine blieben unversehrt. Soda oder Sulfat? Die IV. Strafkammer des Dresdner könig lichen Landgerichts verhandelte als Berufungsinstanz am 15. d. M. gegen die Fabrikdirektoren Emil Günzburger und Konrad Schacht in Niederlössnitz wegen Zuwiderhandlung gegen § 147 Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung. Rechtsanwalt Gerlach war Ver- theidiger, als Sachverständige waren vorgeladen Gewerberath Merbach, Dr. phil. Kaiser, Professer Dr. Hempel und Regierungs- Rath Siebdrat. Mit Geldstrafe bis zu 300 M. und im Un vermögensfalle mit Haft wird nach der angezogenen Gesetzes stelle bestraft, wer eine gewerbliche Anlage, zu der mit Rück sicht auf die Lage oder Beschaffenheit der Betriebsstätte oder des Lokales eine besondere Genehmigung erforderlich ist, ohne diese Genehmigung errichtet, oder die wesentlichen Bedingungen, unter welchen die Genehmigung ertheilt worden ist, nicht innehält, oder ohne neue Genehmigung eine wesentliche Veränderung der Betriebsstätte oder eine Verlegung des Lokals oder eine wesentliche Veränderung in dem Betriebe der Anlage vornimmt. Die beiden Angeklagten sind Direktoren der Aktiengesellschaft »Vereinigte Strohstofffabriken Tännicht« in Kötitz bei Meissen. Günzburger erledigt den kaufmännischen, Schacht den technischen Theil der Geschäfte. Beide sind beschuldigt, insofern eine wesentliche Veränderung des Geschäftsbetriebes ohne behörd liche Genehmigung vorgenommen zu haben, als sie schon seit einer Reihe von Jahren anstelle von Soda ausschliesslich Sulfat bei der Fabrikation haben verwenden lassen, wodurch übler Geruch verursacht und die Bewohner der Umgegend zu Beschwerden veranlasst worden sind. Ausserdem hat im August vorigen Jahres, dem behördlichen Verbot entgegen, ein direkter Zufluss des mit Lauge versetzten Abflusswassers in die Elbe stattgefunden, wodurch das Wasser des Flusses in hohem Grade verunreinigt worden ist. Günzburger bestritt unter Hinweis auf seine rein kaufmännische Thätigkeit überhaupt, dass er verantwortlich gemacht werden könne. Schacht trat der An nahme, dass' eine Konzessionspflicht vorliege, entgegen und gab betreffs des veränderten Fabrikationsprozesses an, dass die Verwendung der theueren Soda im finanziellen Interesse der Aktiengesellschaft garnicht durchführbar sei. Wolle man auf den Gebrauch des Sulfats verzichten, so wäre dafür eine Summe von über 100000 M. jährlich erforderlich und damit der Lebensfaden für den Geschäftsbetrieb abgeschnitten. In dieser Sache wurden beide Angeklagte vom königlichen Schöffen gericht Meissen als erster Instanz für schuldig erkannt und Jeder mit einer Geldstrafe von 150 M. eventuell zehn Tagen Haft belegt. Hiergegen hatten die Angeklagten Berufung ein gelegt, von der königlichen Staatsanwaltschaft war ebenfalls vom Rechtsmittel Gebrauch gemacht worden. Nach den Er gebnissen der umfänglichen Beweisaufnahme in der Berufungs- Verhandlung wurde Günzburger kostenlos freigesprochen, hin gegen die Berufungen der königlichen Staatsanwaltschaft und des Beschwerdeführers Schacht verworfen, demnach die dem letzteren zuerkannte Strafe bestätigt.