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3254 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 102. rücksichtigen, sodass im allgemeinen solche Abnehmer trotz aller Ab züge theurer kaufen als andere. Ferner spielt die Entfernung bezw. Fracht eine Rolle dabei, da man weit entlegnen Kunden im Preise eher noch etwas entgegenkommt und ihnen nicht die ganze Fracht in An rechnung hringt. Alle diese Dinge müssten bei der Konvention in Rücksicht ge zogen werden, nicht minder der Umstand, ob etwa der eine oder andere Abnehmer als »fauler Zahler« gilt. Auf der anderen Seite ist auch noch zu bedenken, dass es gar nicht etwa vortheilhaft erscheint, allen Konkurrenten die Vortheile einer etwaigen Konvention zuzuwenden; es giebt ja leider Geschäfts leute genug, die jeden noch so geringen Vortheil beim Einkauf ihrer Rohstoffe sofort zum weiteren Herabsetzen ihrer eigenen Preise benutzen und so den Markt noch weiter - verschlechtern. Herr L. in Nr. 99 weist ebenso mit Recht schon darauf hin, dass man der Einkaufskonvention auf der einen Seite die Bildung eines Monopols auf der andern Seite entgegensetzen kann; und wie nun, wenn sich dann auf der andern Seite die Papierhändler und sonstigen Ab nehmer auch zu einer Einkaufskonvention zusammenthun würden? Die Saphe würde immer verwickelter und verworrener, und vielleicht würden von Allem den grössten Vortheil nur diejenigen Lieferanten und Ab nehmer haben, welche sich nicht der Konvention anschlössen, die so genannten » Wilden «. Ferner giebt es in manchen Artikeln eine Menge der verschiedensten Qualitäten, z. B. bei Holzzellstoff; jeder einzelne Fabrikant unterscheidet viele Sorten, und die Bezeichnungsweise des einen stimmt mit der des andern durchaus nicht überein. Welche Normen sollen denn da für die Konvention geschaffen, und welche Garantien geboten werden, dass alle Abmachungen gehalten werden? Oder - soll mit jedem einzelnen Fabri kanten oder Lieferanten eine besondere Konvention abgeschlossen werden? Wie bald würde es sonst vorkommen, dass der eine Fabrikant sagt, ja meine la Waare ist doch viel besser als die la des andern, also muss sie auch theurer sein; sollen da be sondere Sachverständigen-Kommissionen etwa entscheiden? Mir will der freie Wettbewerb immer noch als der beste erscheinen, jeder Abnehmer sucht sich unter den vielen Angeboten auf dem Markt selbst diejenigen Rohstoffe aus, welche ihm als die vortheilhaftesten für seinen Bedarf erscheinen, sowohl nach Güte als auch nach Preis. Der einzelne Fabrikant oder Händler kann seine Verkaufspreise nicht nach seinem Belieben gestalten, höchstens wenn er die Waare ganz allein fabrizirt oder verkauft, und dann wird ihm bald Konkurrenz er wachsen. In fast allen Dingen ist heute bei der schnellen und billigen Verbindung mit andern Ländern der Weltmarkt maassgebend; bessert sich in einem grossen Lande die Geschäftslage, so hat dies sofort auch Rückwirkung auf die andern und umgekehrt; und ganz besonders ist dies der Fall bei der Papierindustrie. Wenn wirklich eine Einkaufs-Konvention erhebliche Vortheile bieten sollte, so müsste sie nach meinem Dafürhalten den Einkauf selbst in die Hand nehmen in Form einer Genossenschaft und dann selbstverständlich auch das Bezahlen übernehmen; sie müsste alsdann sich folgerichtig auch wieder um den Verkauf des fertigen Papiers kümmern oder auch den ganz in die Hand nehmen; dann hätten alle Lieferanten einer- und alle Abnehmer anderseits nur mit einer Person zu thun, welche voll zahlungsfähig wäre; alle Differenzen wegen Quali tät, Preis usw. müsste die Genossenschaft selbst mit ihren eignen Mit gliedern abmachen. Aber welcher ungeheure Apparat gehört zur Be wältigung aller der Arbeit? Würde gegen jetzt wohl nur das Geringste gespart werden, ja würden die Unkosten und Umstände nicht viel grösser werden als jetzt? Nur die Lieferanten und Abnehmer hätten es leichter, und gerade diesen soll ja die geplante Konvention wohl in allerletzter Linie nutzen. Konventionen sind in der Regel dazu da, dass sie nicht gehalten werden; es giebt der Hinterthüren eine Menge, durch welche man den Abmachungen entgehen kann, selbst wenn Preise festgesetzt, Ein räumungen von besonderem Rabatt, hohem Kassediskont usw. verboten sind. Ich denke nur an das eine Beispiel vom Jahre 1880, in welchem durch Massenausfuhr der Lumpen nach Amerika als Ballast die Preise von Lumpen so schnell und hoch stiegen, und mit ihnen dann etwas der Zellstoff usw. Es kam dann auch eine Konvention wegen Erhöhung der Papierpreise zustande, aber wie wurde diese gehalten und wie umgangen! Eine Fabrik hatte alte Abschlüsse zu billigen Preisen für Lumpen usw. und wollte den Vortheil sich nicht selbst zu Gute kommen lassen in unbegreiflicher Verblendung; sie erhöhte wohl gemäss der Konvention ihre Preise z. B. für Schreib I, II und IH; sie fabrizirte aber plötzlich diese Sorten nicht mehr, sondern nur noch LV, V und VI, diese aber zu denselben Preisen wie früher I, H und HI; auch stimmten die Qualitäten ganz merkwürdig überein; sie hatte nur die Ansprüche an ihre I, II und IH derart Selbst erhöht, dass sie nicht mehr im stande war, diese Sorten herzustellen. Aehnlich machte es einige Jahre später auch ein Zellstoff fabrikant, welcher wohl fest auf abge machten Preis für ganz gebleichte Waare hielt, solche aber plötzlich nicht mehr herstellen konnte; er schätzte seine Bleiche selbst so minder- werthig, dass er seinen ehemals ganz gebleichten Stoff nur noch als halbgebleichten bezeichnete und verkaufte. Wer will ihm solche Selbst- erkenntniss verwehren? Auf gleiche Weise kann man ja auch seine Waare selbst höher taxiren an Qualität und deren Preis trotz aller Konvention erhöhen. Alle solche Abmachungen sind zu künstlich, um lange von Bestand zu sein. Der freie Wettbewerb auf dem Weltmärkte kann doch niemals ganz ausgeschlossen werden. Aber warum geht man denn nicht weiter und schliesst sich dem Vorgehen der Landwirthe und Zuckerbarone an? Für letztere wird ja ein Gesetz vorgelegt, nach welchem ihnen auf Kosten der Steuerzahler Minimalpreise garantirt und durch Ausfuhrprämien die Konkurrenz fähigkeit auf dem Weltmärkte erhalten werden soll. Ist die gesammte Papierindustrie etwa schlechter und weniger wichtig als die Zucker industrie? Ist die Zahl ihrer Fabriken nicht grösser und zudem nicht bloss auf wenige Provinzen in der Hauptsache beschränkt? Beschäftigen sie nicht noch mehr Arbeiter und zudem das ganze Jahr hindurch? Ist sie nicht eine grosse Abnehmerin von Holz aus Staats-und Privatforsten? Sind ferner auch hier nicht die Verkaufspreise unverhältnissmässig gesunken, sodass es für alle Zweige nur sehr erwünscht sein könnte, wenn ihnen der Durchschnitt der letzten 20 Jahre gesichert würde? Wie würden Holz-, Zellstoff- und Papierfabrikanten sich heut über solche Preise freuen, nachdem letztere soweit heruntergedrückt worden sind, dass es wirklich nicht weiter geht, wenn die gesammte Industrie nicht zu Grunde gehen soll! Sollte aber wirklich das geplante neue Zuckersteuergesetz im Reichs tage angenommen werden, so sehe ich keinen Grund ein, weshalb die Papierindustrie nicht ein Gleiches verlangen sollte; denn was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig; gleiches Recht für Alle! Wir kommen so schnell zum sozialistischen Staate! , x..0 Abwässer von Strohpapier- und Pappen-Fabriken. Westfalen, Dezember 1895. Seitens der königl. Regierung wird mir zur Reinigung der Abwässer aus meiner Strohpapier- und Strohpappen - Fabrik die Anwendung »Wormser Sandfilterplatten« empfohlen, beziehungsweise vorgeschlagen. Ist Ihnen die Anwendung solcher Platten zum angegebenen Zweck bekannt ? Wird sich das der oben genannten Fabrikation eigenthüm- liehe Abwasser mit solchen Platten reinigen lassen? und dieses ohne dabei die Fabrikation derart zu vertheuern, dass der ohnehin kaum Nutzen lassende Betrieb fortgesetzt werden kann? Werden die Platten nicht durch den Kalkgehalt des Wassers in kürzester Zeit zugesteint und damit unbrauchbar sein? Wo bekommt man solche Platten? Was kosten dieselben? Wie viel Plattenfläche ist nöthig für 1 cbm Wasser in der Stunde? T. Wir kennen weder die »Wormser Platten«, noch glauben wir, dass mit irgend einer Art von. Platten eine gründliche Reinigung der Strohpapier-Abwässer erzielt werden kann, ersuchen jedoch um die von unserem geschätzten Korrespondenten erbetene Auf klärung seitens erfahrener Fachgenossen. Uebergewicht. . . . ., 15. Dezember 1895. Die in Nrn. 98 und 100 enthaltenen wichtigen Ausführungen betr. »Uebergewicht«, welche die Ansichten über ein vielumstrittenes Uebel bei Papierlieferungen auf klären, veranlassen uns, Sie um gütige Mit- theilung Ihrer Ansicht über Folgendes zu bitten: 1. Ist unsere Annahme richtig, dass — um bei dem von Ihnen angeführten Beispiel zu bleiben — der Käufer das Mehrgewicht über die bedingte Schwere von 79 kg abzuziehen berechtigt ist, dagegen die Waare erst bei einem Gewicht von mehr als 82,16 kg und bei weniger als 75,84 kg zur Verfügung stellen darf? Bezieht sich diese Berechtigung auf das Durchschnittsgewicht oder jeden einzelnen Theil einer Lieferung, beziehungsweise jede Sorte einer zusammenhängenden Lieferung? d. h. ist der Käufer berechtigt, bei einem Sollgewicht von z. B. 100 g das Quadratmeter und bei einem Ergebniss der von jeder einzelnen Rolle entnommenen Ausfallmuster von 90 bis 110 g (mit einem zufällig richtigen Durchschnitt von 100 g), die 4 pCt. in der Stärke nach oben und unten abweichenden Rollen oder das ganze Quantum der betreffenden Sorte zur Verfügung zu stellen? r. Die in der ersten Frage gegebene Auffassung ist richtig. Nach starrem Recht muss jeder Theil der Lieferung den ge stellten Bedingungen entsprechen, also auch das vorgeschriebene Gewicht haben, und es stände hiernach dem Empfänger frei, das Ganze oder nur den Theil zurückzugeben, welcher die Gewichts bedingung nicht erfüllt. Wer aber mit der Papierfabrikation ver traut ist und weiss, wie schwer es ist, das vorgeschriebene Gewicht einzuhalten, wird auch hier den Handelsbrauch über den Buch staben des Gesetzes stellen. Der kundige gerichtliche und andere Sachverständige wird in den meisten Fällen entscheiden, dass die Lieferung vertragsmässig ausgeführt ist, wenn das Durchschnitts- Gewicht richtig ist, und die Theile nicht so sehr vom vorge schriebenen Gewicht abweichen, dass sie dadurch für die beab sichtigte Verwendung ungeeignet werden. Man kann deshalb keine allgemeine Regel aufstellen, sondern muss jeden Fall für sich beurtheilen. Auf den Fidschi-Inseln sind die Verhältnisse zur Anlage von Schleifereien günstig, denn wie dem »Paper Maker« geschrieben wird, sind dort Holz, Arbeitskraft und Wasser reichlich vorhanden. »