Volltext Seite (XML)
2382 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 74. Briefkasten. Anonyme Anfragen bleiben unbertieksichtigt. 1020. Frage: Seit langen Jahren]Leser der Papier-Zeitung, habe ich stets mit vielem Interesse deren Bemühungen um die deutsche Sprache bez. um deren »Deutschheit« verfolgt, und habe den Ausführungen immer vollen Beifall zollen müssen. Dies ver anlasst mich, Sie mit gegenwärtigen Zeilen zu behelligen. In neuerer Zeit begegnet man oft einem Sprachgebrauch, der das Adjektiv nicht in die gleiche Zahl und den gleichen Kasus wie das Hauptwort, zu dem es gehört, stellt. Z. B. las ich dieser Tage in dem Formular eines grossen kaufmännischen Vereins von einer »Bewerbung um die angemeldete offene Stellen«, was nach meiner Meinung unbedingt »angemeldeten offenen Stellen« heissen musste; . . . bei mehreren Bei Worten zu einem Hauptwort giebt man oft nur dem einen Beiworte die Endung, welche dem Kasus des Dingwortes entspricht, z. B. ein Pianoforte mit »vollem grossen Ton« anstatt, wie ich es für richtig halte, mit »vollem grossem Ton«; der umgekehrte Fall tritt oft auch bei »ein abgeschlossenes Ganze«, was nach meinem Dafürhalten »ein abgeschlossenes Ganzes« heissen müsste, ebenso wie man »von einer Sache ein Langes und Breites«, aber nicht »ein Lange und Breite« machen kann, trotz dem es »das Lange«-und.»das Breite« heisst. Ich bitte Sie, mir sagen zu wollen, ob meine Anschauung in den angezogenen Fällen richtig ist, und wenn nicht, worauf die andere, mir so unbehagliche Ausdrucksweise sich stützt. Antwort: »Die angemeldete'offene Stellen« ist wahrschein lich auf einen Setzfehler zurückzuführen; es muss natürlich heissen: »die angemeldeten offenen Stellen«, da die Eigenschafts wörter bei vorgesetztem Artikel in der Mehrzahl in allen vier Fällen »en« haben. Stehen mehrere Eigenschaftswörter vor einem Hauptwort, so kommt es darauf an, ob beide Eigenschaftswörter einander gleichwerthig sind, oder eines dem andern untergeordnet ist. Im ersteren Falle erhalten die Eigenschaftswörter gleiche Endung, werden aber durch ein Komma von einander getrennt, also »gutem, altem Wein«. Ist das erste Eigenschaftswort dem andern untergeordnet, d. h. begrenzt es das dem Haupt wort näherstehende Eigenschaftswort, so wird das zweite Eigen schaftswort schwach deklinirt und das Komma fortgelassen, also »heftigem täglichen Kopfschmerz«. Es heisst »ein Ganzes«, folg lich auch »ein abgeschlossenes Ganzes«. 1021. Frage: Welches ist der heutige belgische Zollsatz für gewöhnliches, einseitig glattes und gefärbtes Strohpapier? Antwort: In den belgischen Zollverhältnissen ist bezüglich der Artikel »Gewöhnliches, einseitig glattes Strohpapier und ge- färbtes ■ Strohpapier« seit unserer Veröffentlichung in Nr. 53 keine Aenderung eingetreten; der Zollsatz beträgt nach wie vor für »Papier, anderes als Tapeten« für 100 kg 4 Franken. 1022. Frage: Eine Meinungsverschiedenheit veranlasst mich, Sie um Ihr unparteiisches Urtheil beiliegender 2 Holzstoffproben zu bitten. Sind die Stoffe von gleicher Qualität, oder welcher von beiden ist der feinere: der in Pappen- oder der in Papierform? Antwort: Ein wesentlicher Unterschied in der Güte-der beiden Muster lässt sich mit blossem Auge nicht erkennen; der Stoff in Papierform scheint etwas kürzer zu sein. 1023. Frage: Von einem Grossisten erhielt ich einen Normal-Aktendeckel, Klasse 7a, in beiliegender Qualität geliefert. Ich stellte denselben dem Lieferanten zur Verfügung, weil erstens der Deckel geklebt ist und zweitens dieser nach meiner Meinung und dem Aussehen nach zu urtheilen ein Sulfitstoff-Deckel ist, welcher den Normalien nicht entsprechen kann, trotzdem Lieferant und Fabrikant diesen Deckel als Normaldeckel Klasse 7a be zeichnen. Nach den bestehenden Bestimmungen soll bekanntlich ein Normal - Aktendeckel Klasse 7 a aus einer Stoffzusammen setzung von nur Lumpen bez. Hadern, also frei von allen Surro gaten, mit einem Aschengehalt von höchstens 3,5 pCt. gefertigt sein. Meine Frage geht nun dahin: ist es zulässig, einen Normal- Aktendeckel der Klasse 7a im Gewicht von 81,2 kg die 1000 Bogen bei einem Format von 36 :47 cm in geklebtem Zustande auf den Markt zu bringen? Ferner: bin ich verpflichtet, falls ich den Deckel untersuchen lasse und das Ergebniss dahin lautet, dass derselbe den Normalien nicht entspricht, die Kosten der Unter suchung zu tragen? Antwort: Da in den Normalbestimmungen nichts darüber enthalten ist, dass die Normal-Aktendeckel 7a in der vorge schriebenen Stärke auf der Maschine gearbeitet werden müssen, erscheint es zulässig, geklebte Deckel mit 7a zu bezeichnen, wenn sie im übrigen den Vorschriften entsprechen. Soviel uns bekannt ist, sind die meisten Normal-Aktendeckel 7a geklebt. An dem ein gesandten Muster lässt sich, soweit sich durch blossen Augen schein beurtheilen lässt, nur aussetzen, dass er schlecht geklebt ist. Wenn das bei einem grossen Theil der Deckel der Fall ist, scheint uns allerdings Zurückweisung der Lieferung berechtigt- Sollte es sich herausstellen, dass zur Herstellung der Akten deckel Stoffe verwendet wurden, welche den Normalvorschriften zuwiderlauten, so hat unsrer Ansicht nach der Verkäufer die Untersuchungskosten zu tragen, da er die Deckel falsch bezeichnete. 1024. Frage: Sie können mir wohl sagen, ob die Täuschung des Publikums durch Führung fingirt er Firmen, durch renommirende Rundschreiben mit übertriebenen Angaben von Fabrik-Etablissements, die noch auf dem Zeichenpapier stehen, mit falschen Angaben über Anzahl der Papiermaschinen nicht allein als moralisch verwerflich, sondern auch straffällig ist. Antwort: Wh’ glauben kaum, dass es möglich sein wird, übertriebene oder falsche Angaben der erwähnten Art nach jetzigen Gesetzen zur Bestrafung zu bringen. Das in Vorbereitung befind liche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb soll die Handhabe dazu bieten. Umdruckpapiere für Buntdruck-, Gravur- und feinste Mercantilarbeiten, in aus- probirt vorzüglichen Qualitäten, ebenso „e Abziehpapiere, "W weiss und farbig, liefern als Specialitäten Flesche & Sabin, Berlin N.O. Gegründet 1845. Chromo-, Glac- U. Buntpapierfabrik. Gegründet 1845. Musterbogen werden gratis abgegeben. [76749 Patentirt i. all. Staaten Epochemachend ! Staatl. prämiirt. Neu! Die Billig! Patent-Pappen- n. Papier-Manufactur Vacha in Vacha a.d.i empfiehlt ihre nachstehend aufgeführten Specialfabrikate, welche infolge ihrer unendlich vielseitigen Verwendbarkeiten und hohen Eigenschaften bei verhältnissmässig sehr geringen Preisen berufen sind, in vielen Branchen eine gewisse Umwälzung herbeizuführen. Die Fabrikate sind eisen- u. säurefrei, rostschützend, In kalt., he’ss. u. angesäuert. Wasser unlöslich, besitzen ferner grosse Elastizität u. Dehnungsvermögen, grosse theilweise colossale Festigkeit, die durch An feuchten gesteigert wird, unverlierbare Wasserdichtigkeit u. sind unfaulbar. 4 ausführl. Gutachten in- u. ausländ, authentischer Behörden resp. Versuchsanstalten. [79325 Wasserdichte Patent-Pappe, aller Art grosser und kleiner Pappwaaren-Gefässe, Prägeartikel, Lederimitationen, Isolirplatten, Schutz ftir feuchte Wände usw usw. Preis per Kilo 23—40 Pf Wasserdichtes Patent-Kunstleder, bester und dauer hafter Ersatz für echt Leder usw. Preis per Kilo 26—50 Pf Wasserdichte technische Patent-Gummi-Pappe, vollständiger und dauerhafter Ersatz für die kostspieligen Gummi-Asbest-Bleiverdichtungen, fir allo technischen Zwecke. Preis pro Kilo 60 P Wasserdichtes Patent-Papier, I / vorübergehend oder daueru vor Nässe, Feuchtigkeit oder Rost geschützt worden sollen, ferner zur Herstellung wasserfester Tapeten, für Exportverpackungen, als Ersatz für Oeltuche etc. Preis pro Kilo 28 bis 60 Pf* Feuchter Wasserdichter Patent-Papp- oder der ftlr sonstige Pri- uchtigkeitsgrad. _ Wunsch. •ü Ton:nn+nA itlr hydraulische Pressungen zu Ilohlgefässen, i PADIATKIAII gungen geeignet. Preis je nach Qualität und F 1 “FIVI •UV1) s Huster u. Prospecte auf