Erkklärun „Laut soeben eingetroffener Entscheidung des Kaiserlich Deutschen „Patentamtes zu Berlin ist das der Firma Shannon-Registrator-Compagnie, „Aug. Zeiss & Oo. in Berlin eingetragene Waarenzeichen „Registrator“ „gelöscht worden.“ Wenn wir nun auch keine Veranlassung haben, auf die verschiedenen Circulare der Firma Zeiss & Co. einzugehen, so halten wir es im Interesse uns. w. Kundschaft, sowie zur Klarlegung der Verhältnisse doch für geboten, Folgendes zu erklären: Den Prozess, welchen das Gericht in erster Instanz zu unseren Ungunsten entschieden hat, hatte die Firma Zeiss & Co. nicht, wie es vielfach die Ansicht ist, wegen Patent-Verletzung angestrengt, sondern wegen unseres Gebrauchs des Wortes „Registrator“ auf Grund der Thatsache, dass dieser Firma das Wort „Registrator“ als Waarenzeichen eingetragen war. Nachdem uns nun durch die Verfügung des Patent-Amtes das Recht zugesprochen worden ist, das Wort Registrator zu gebrauchen, werden wir unsere Apparate sowohl mit dem Namen „Adler-Registrator“ als auch unter der provisorisch eingeführten Bezeichnung „Adler-Ordner“ weiterliefern, mit der letzteren indessen nur dann, wenn solches aus drücklich gewünscht wird. Indem wir bitten, davon recht oft Gebrauch zu machen, geben wir gleichzeitig die bindende Erklärung ab, dass wir, entgegen der Eingangs erwähnten Concurrenz, nicht dired an die Consumenten liefern, sondern alle uns von solchen zugehenden Bestellungen unserer geschätzten Kundschaft überweisen werden. 79316] Hochachtungsvollst Qcmman^it^eseUscRaft Füller 8 eo. Frankfurt a. M. Alleinige Fabrikanten des „Adler-Registrators“.